Gonzo83 Geschrieben 21. Juni 2012 Teilen Geschrieben 21. Juni 2012 Hallo, ich habe heute meine mündliche Abschlussprüfung bei der IHK bestanden, bekomme allerdings erst in 7 Tagen das Ergebnis von meinen schriftlichen Prüfungen in der Berufsschule mitgeteilt. Ist mein Ausbildungsverhältnis nun offiziell mit dem heutigen Tag beendet oder verzögert sich der Abschluss so lange, bis ich von der Schule erfahren habe, dass ich die schriftlichen Prüfungen ebenfalls bestanden habe? Gruß, Benjamin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
st_germain Geschrieben 21. Juni 2012 Teilen Geschrieben 21. Juni 2012 Vom Prüfungsausschuss (PA) hast Du eine vorläufigen Bescheid bekommen. Sofern Du mit Deinem Arbeitgeber nichts anderes vereinbart hast, bist Du nun Frei in Deiner Arbeitgeberwahl, dies sollte auch in Deinem Vertrag stehen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gonzo83 Geschrieben 21. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 21. Juni 2012 Danke für die Antwort, aber es geht mir im Prinzip nur um die Frage, ob ich nun noch Azubi bin oder bereits ausgelernt, da ich ja noch keinen Bescheid über die schriftliche Prüfung bekommen hab. Ich werde nach der Ausbildung übernommen, aber es interessiert mich einfach rein vom Prinzip her. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rumpelpumpel Geschrieben 21. Juni 2012 Teilen Geschrieben 21. Juni 2012 Dies sollte eigentlich dein Arbeitgeber wissen. Kommt ein (dann ehemaliger) Azubi ein bis zwei Arbeitstage nach bestandener Prüfung zur Arbeit, wird automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen. Über die Inhalte muss dann natürlich noch verhandelt werden... Die Fragen die du dir stellen musst sind folgende: - hast du den schriftlichen Teil bestanden und Bescheid bekommen? - hast du den praktischen Teil bestanden und Bescheid bekommen? Falls 2 x ja dann solltest du einen Wisch erhalten, auf dem steht dass du ausgelernt bist. Falls nicht, dann bist du solange Azubi, bis dein Ausbildungsvertrag endet (vermutlich 31.07.12). Du hast dann die Möglichkeit auf Anfrage deinen Vertrag zu verlängern, maximal um 1 Jahr (für 2 weitere Prüfungen). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 21. Juni 2012 Teilen Geschrieben 21. Juni 2012 Die Berufsschule ist doch garnicht für die IHK-Zeugnisse verantwortlich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gonzo83 Geschrieben 21. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 21. Juni 2012 Nein, das natürlich nicht, aber um sich ausgebildeter Fachinformatiker nennen zu dürfen, muss ja sowohl der schulische Teil der Prüfungen als auch der praktische Teil bei der IHK bestanden sein. Wenn letzterer bestanden ist und für den schulischen Teil noch keine abschließenden Noten vergeben worden sind, dann bin ich in dem Fall wohl, wenn ich die Aussage von rumpelpumpel richtig deute so lange noch Azubi, bis ich das Ergebnis der schriftichen Prüfungen von der Schule offiziell vorliegen habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 21. Juni 2012 Teilen Geschrieben 21. Juni 2012 ähm die schriftliche Prüfung ist Bestandteil der IHK-Prüfung. Dass sie in der BS abgehalten wird, könnte man als Zufall werten. Da sind schon genug Tische & Stühle da. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was der schulische Teil der IHK-Prüfung ist. Es gibt wie alle hier sagen den schriftlichen Teil. Ich würde ehrlich gesagt die IHK anrufen und fragen wie dein Stand ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 Es gibt das Berufsschulzeugnis und das IHK "Zeugnis". Du bist ab dem Moment ausgelernt, wo du den Wisch der IHK in Händen hälst, dass du bestanden hast. Dieser wird dir direkt im Anschluss an das Fachgespräch ausgehändigt. Alles andere ist so gesehen nur noch Papierkram. Wir mussten letzte Woche mit dem vorläufigen Schreiben unseren neuen Vertrag unterzeichnen und haben das richtige Schreiben der IHK erst gestern bekommen. Zeugnisse der BS gibt es erst in 2 Wochen zu dem regulären Termin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gonzo83 Geschrieben 22. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 OK, danke für die Info. Dann frage ich mich aber, was passieren würde, wenn man die schulischen Prüfungen, also GA1, GA2 usw. nicht bestehen sollte. Kann mir nicht vorstellen, dass man dann als ausgelernt gilt, da man diese Prüfungen in nem halben Jahr ja dann wiederholen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 schulischen Prüfungen, also GA1, GA2 usw. Das sind keine schulischen Prüfungen, die finden nur in der BS statt weil es dort praktischerweise die Kapazitäten gibt so viele Prüflinge gleichzeitig schreiben zu lassen. GH1, GH2 und Wiso gehen an die IHK und sind der schriftliche Teil der IHK-Prüfung. Dass die BS diese Ergebnisse selbst auch verrechnet ist egal. Solange du die Prüfung nach IHK-Richtlinien bestanden hast ist es absolut egal was die BS sagt. Wenn die IHK jetzt sagt: "Super, bestanden" und die BS sagt: "nö, hat er nicht" bekommst du trotzdem deinen Facharbeiterbrief von der IHK und von der BS ein Abgangszeugnis --> ausgelernter Fachinformatiker. Wenn die BS sagt: "Super, bestanden" und die IHK sagt: "nö, hat er nicht" bekommst du nichts von der IHK und von der BS ein Abschlusszeugnis --> Schule bestanden, trotzdem in einem halben Jahr nochmal antreten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 es gibt keine schulischen prüfungen! die ausbildung gilt als beendet mit bestehen der prüfung. bei nicht bestehen der prüfung ist also was der fall? ....genau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nikki Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 OK, danke für die Info. Dann frage ich mich aber, was passieren würde, wenn man die schulischen Prüfungen, also GA1, GA2 usw. nicht bestehen sollte. Kann mir nicht vorstellen, dass man dann als ausgelernt gilt, da man diese Prüfungen in nem halben Jahr ja dann wiederholen muss. Du hast doch nach der mündlichen Prüfung einen Zettel ausgehändigt bekommen?! Auf dem ist entweder bestanden oder nicht bestanden angekreuzt. Sofern bestanden angekreuzt ist, bist du seitdem ausgelernter Fachinformatiker und hast auch beide Prüfungsteile erfolgreich absolviert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gonzo83 Geschrieben 22. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 Alles klar, vielen Dank für die ausführliche Info! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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