as-sassin Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 Hallo, ich bin gerade nicht mehr so im Thema, aber ihr doch sicher: Es war doch mal so, daß Fachinformatiker keinen Ausbilderschein brauchten, um auszubilden. Ich meine, das wäre befristet gewesen, dann aber verlängert worden. Gilt das noch oder muß ich inzwischen auch eine Ausbildereignungsprüfung machen, um Azubis auszubilden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 - Entweder ein abgeschlossenes Studium (korrigiert mich falls ich irre) - Oder der AdA-Schein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 (bearbeitet) Siehe Ausbilder - Entweder ein abgeschlossenes Studium (korrigiert mich falls ich irre) Ich denke du irrst dich. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/__6.html - da steht mMn keine entsprechende Ausnahmeregelung drin. Bearbeitet 22. Juni 2012 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 22. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 Ach, anscheinend war das nur bis 2009 möglich: Ausbilder Schade, schade... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 Schade, schade... Warum? Wenn du ausbilden möchtest, mach eine entsprechende Ausbildung. Ist eine Qualifizierungsmaßnahme, die immer gern gesehen ist. Teuer ist es auch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 Big - mit dem Link hast du eigentlich gezeigt, dass ich doch nicht irre: (2) Wer durch eine Meisterprüfung oder eine andere Prüfung der beruflichen Fortbildung nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen hat, gilt für die Berufsausbildung als im Sinne dieser Verordnung berufs- und arbeitspädagogisch geeignet. (3) Wer eine sonstige staatliche, staatlich anerkannte oder von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft abgenommene Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in § 3 genannten Anforderungen ganz oder teilweise entspricht, kann von der zuständigen Stelle auf Antrag ganz oder teilweise von der Prüfung nach § 4 befreit werden. Die zuständige Stelle erteilt darüber eine Bescheinigung Für ein abgeschlossenes Studium trifft mMn mindestens (2) zu. Edith sagt: BZW. falls es doch nicht zutrifft - woher kommt dann die "Ausbildungsbetrieb-Eignung" einer kleinen Firma bei der es keinen AdA Schein gibt, sondern "nur" 2 Diplom-Informatiker?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
as-sassin Geschrieben 22. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 Warum? Wenn du ausbilden möchtest, mach eine entsprechende Ausbildung. Ist eine Qualifizierungsmaßnahme, die immer gern gesehen ist. Teuer ist es auch nicht. Da hast Du völlig recht, aber meine spontanen Pläne muß ich jetzt über Bord werfen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 Hmmm... bei uns im ADA-Vorbereitungskurs waren genügend Industriemeisterkandidaten / Handwerksmeisterkandidaten, die den ADA-Schein zwingend für die Zulassung zur Meisterprüfung brauchten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 22. Juni 2012 Teilen Geschrieben 22. Juni 2012 Für ein abgeschlossenes Studium trifft mMn mindestens (2) zu. Ich kann ich nicht erkennen, wie du auf diese Schlussfolgerung kommst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karlo01 Geschrieben 23. Juni 2012 Teilen Geschrieben 23. Juni 2012 Heute braucht jeder einen AdA Schein zum ausbilden (bei den Meistern ist das Teil 2 oder 3 der Ausbildung). Besondere Ausnahmen bilden nur studierte Pädagogen, Lehrer und ähnliches. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
metux Geschrieben 26. Juni 2012 Teilen Geschrieben 26. Juni 2012 Heute braucht jeder einen AdA Schein zum ausbilden (bei den Meistern ist das Teil 2 oder 3 der Ausbildung). Damit wäre dann auch eine wesentliche Ursache des allgemeinen Ausbildungsplatz-Mangels klar. ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Allrounder Geschrieben 27. Juni 2012 Teilen Geschrieben 27. Juni 2012 Zufälligerweise habe ich heute mit der IHK telefoniert. Alter ist eigentlich egal. Man sollte fachlich qualifiziert sein, also Studium/Meister oder Ausbildung. 0 Berufserfahrung möglich. Man muss sich dann zur Prüfung anmelden und die Prüfung absolvieren. Fertig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MamiMembi Geschrieben 9. Juli 2012 Teilen Geschrieben 9. Juli 2012 Man muss sich dann zur Prüfung anmelden und die Prüfung absolvieren. Fertig Der Vorbereitungskurs der IHK ist aber dennoch zu empfehlen, da die Prüfung nicht ohne ist. Außerdem lernst du wie man richtig ausbildet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Allrounder Geschrieben 10. Juli 2012 Teilen Geschrieben 10. Juli 2012 Schon eine gemacht? Was wird denn genau abgefragt? Ich kenne mich etwas mit Pädagogik aus, was könnte man denn noch besonderes lernen, in Bezug auf "Wie man ausbildet". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MamiMembi Geschrieben 10. Juli 2012 Teilen Geschrieben 10. Juli 2012 Jap, ich habe die Prüfung abgelegt. Die Prüfung an sich besteht aus zwei Teilen: einem Schriftlichen Teil und einem Mündlich- Praktischen. Schriftlich ist easy, da man 80% der gestellten Fragen im Gesetzbuch nachschlagen kann (was man bei der Prüfung verwenden darf). Die praktische ist der Abschlußprüfung im Ausbildungsberuf ähnlich. Du überlegst dir ein Thema für eine Azubi-Unterweisung. Diese Unterweisung oder ein Auszug davon muss in 15 Minuten vor einem Prüfungsausschuß vorgeführt werden - mit Azubi. Im Anschluß gibts nochmal 15 Minuten Fachgespräch. Ein Beispiel einer Unterweisung: http://www.memopower.de/AEVO/TippSerie/AEVO_Unterweisungskonzept_Bischofsmuetze.pdf Bei Youtube gibts noch mehr Material zur praktischen Prüfung. Was du "besonders" lernen kannst: die verschiedenen Unterweisungsmethoden, erkennen, welcher Lerntyp dein Azubi ist (was wiederum für die Unterweisungsmethode wichtig ist), wie man einen betrieblichen und einen individuellen Ausbildungsrahmenplan pflegt, was ein Versetzungsplan ist, auf welche Dinge muss man achten wenn der Azubi U18 ist usw. usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Allrounder Geschrieben 10. Juli 2012 Teilen Geschrieben 10. Juli 2012 Vielen Dank für die Infos. Beim Fachgespräch, fragen die mich dann z.B. was NAT oder eine Firewall ist? Oder wollen Sie Gesetze hören? Ich stelle mir es grad so vor, dass man mit dem Fachgespräch sicher gehen will, dass der Ausbilder wirklich Ahnung hat. Dann müssten Sie aber für jeden Bereich einen Spezialisten holen(Informatik, Buchhaltung, Mechatronik etc.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MamiMembi Geschrieben 10. Juli 2012 Teilen Geschrieben 10. Juli 2012 Keine Sorge - fachspezifische Fragen werden nicht gestellt. Man wird dich zu unklaren Punkten deiner Unterweisung ausfragen oder zu gesetzlichen Regelungen. Letzteres scheint besonders beliebt, wenn dein Azubi unter 18 ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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