Zum Inhalt springen

Nachtarbeitszuschlag von 100%? Wie ist das gesetzlich geregelt?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich soll demnächst von Samstag auf Sonntag arbeiten.

Für Samstags habe ich bislang immer 50% Aufschlag versteuert bekommen.

Jetzt soll ich aber von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 8:00 Uhr arbeiten.

Für Sonntags bekommt man noch mehr Aufschlag oder nicht?

Und für Nachtarbeiten 100% unversteuert?

Nachtarbeit ist von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, oder?

Ist das überhaupt gesetzlich festgelegt?

Gruß,

Lui

Geschrieben

Danke Marco,

dennoch werde ich aus dem §3b nicht ganz schlau:

Bislang habe ich für Samstagsarbeit 8-12 Uhr 50% Aufschlag versteuert bekommen.

Im §3b steht unter 1., dass für Nachtarbeit 25 Prozent unversteuert bezahlt wird.

2. Sonntagsarbeit 50 Prozent unversteuert.

Da ich Samstagabend zwischen 22 Uhr bis Sonntag 8 Uhr arbeiten soll,

Würde ich 22-0 Uhr 25% unversteuert bekommen und zwischen 0-8 Uhr 50% unversteuert.

Ist das so richtig?

Gruß,

Lui

Geschrieben (bearbeitet)

Vorab: Ich bin kein Profi im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wenn Du es ganz genau wissen willst, solltest Du in Deiner Personalabteilung nachfragen.

Der §3b des Einkommensteuergesetzes sagt aus, dass ein Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit unter bestimmten Umständen steuerfrei vergütet werden kann. Die Grundbedingung ist, dass Dein Grundlohn pro Stunde höchstens 50,- EUR betragen darf. Ist der Zuschlag, den Du für Deine Arbeit zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr erhältst, nicht größer als 25% vom Grundlohn, so kann er steuerfrei vergütet werden. Für die Zeit zwischen 0:00 Uhr bis 4:00 Uhr ist der Gesetzgeber großzügiger und der Zuschlag darf nicht größer als 50% sein.

Wenn Dir also Dein Arbeitgeber für Nachtarbeit grundsätzlich einen Zuschlag von 50% auf Deinen Grundlohn bezahlt, hängt die Steuerfreiheit von der Uhrzeit ab: In Deinem Beispiel werden die ersten beiden Stunden versteuert und die restlichen 8 Stunden steuerfrei vergütet, sofern Dein Grundlohn nicht größer als 50,- EUR/Std. ist.

Bearbeitet von MarcoDrost
Geschrieben

Danke für die Antwort.

Dann werde ich mal mit meinem Chef sprechen.

Wenn ich für Samstags und Sonntags 50% Aufschlag bekomme, verstehe ich nicht dass wenn man

außerhalb der Regelzeit arbeitet (also nachts) nicht noch einmal X % extra oben drauf bekommt!?

Aber das scheint wohl so, als könne der Arbeitgeber dies willkürlich machen nach Lust und Laune :-(

Gruß,

Lui

Geschrieben

Hi,

also tatsächlich gibt es da einige mindest Punkte die der AG anscheinend einhalten muss. Ich kreig z.B., ab 20 Uhr nur 25% Zeitzuschlag für die Gleitzeit. Es gibt noch paar Leute die arbeiten Nachts bei uns, die kreigen aber ebenfalls nur 25% Zeit für die ganze Nacht.

Samstagzuschläge muss der AG gar nicht geben, zu mindest krieg ich da gar nichts. Sonntags gibt es was, aber allg. wirds recht mager gehalten bei mir.

Geschrieben

Genau, und es geht hier um Nachtarbeit von Samstag auf Sonntag!

Ich dachte es gibt immer einen Nachtzuschlag :-|

Warum sollte ich Nachts genausoviel bekommen wie am Tage?

Da passt doch etwas nicht?

Geschrieben (bearbeitet)

Hier wird einiges durcheinander gebracht.

Bislang habe ich mich auf die Steuerfreiheit der Nachtarbeitszuschläge bezogen, da ich Dich so verstanden habe, dass Du für die Arbeit von Samstag 22:00 Uhr bis Sonntag 8:00 einen 50%igen Zuschlag auf Deinen Lohn erhältst.

Nachtzuschläge als solches leiten sich aus dem Arbeitszeitgesetz ab: "Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren." (s.a. ArbZG - Einzelnorm).

Damit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge für Nachtarbeit. Für diese Zuschläge gibt es im Einkommensteuergesetz Regelungen zur Steuerfreiheit. Alles klar?

Bearbeitet von MarcoDrost
Geschrieben

Das habe ich ja auch alles so verstanden. Mir geht es nur darum, ob ich für die Nachtarbeit (versteuert oder unversteuert)

mehr Aufschlag bekommen sollte als am Samstag oder Sonntag.

Grundsätzlich bekomme ich Samstags wie auch Sonntags 50% Aufschlag.

Wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge für Nachrarbeit besteht, müsste ich dann nicht mindestens 51% für Nachts bekommen?

Geschrieben
Das habe ich ja auch alles so verstanden. Mir geht es nur darum, ob ich für die Nachtarbeit (versteuert oder unversteuert) mehr Aufschlag bekommen sollte als am Samstag oder Sonntag. Grundsätzlich bekomme ich Samstags wie auch Sonntags 50% Aufschlag. Wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge für Nachrarbeit besteht, müsste ich dann nicht mindestens 51% für Nachts bekommen?

Wenn man davon ausgeht, dass der Gesetzgeber die Steuerfreiheit für Nachtarbeit in Abhängigkeit von der Uhrzeit und Sonntagsarbeit auf 25%, 40% oder 50% beschränkt, könnte man auch sagen, dass Dein Arbeitgeber großzügig ist, wenn er Dir Nachtarbeit grundsätzlich mit 50%igem und sogar die Arbeit am Samstag mit 50%em Zuschlag bezahlt. Alles eine Frage der Betrachtung.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...