DerKaiser Geschrieben 29. Juni 2012 Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 Moin, Hätte jetzt am Ende meiner Ausbildung noch 20Tage Urlaub gehabt. Hatte die letzten Wochen an nem Projekt zu tun, hätte wohl kaum solange frei bekommen. Habe ich jetzt noch irgendeinen Anspruch auf den Urlaub, oder auf Auszahlung? Will da jetzt auch keinen Aufstand proben, bin ja in der Probezeit, aber wär schon blöd, wenn der komplett verfällt. Wenn Anspruch auf Auszahlung besteht, wie wäre die Mindestpauschale für n Azubi-Urlaubstag? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 29. Juni 2012 Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 Nimm den Urlaub noch vor Ende deiner Ausbildung, ansonsten hast du nur Anspruch ihn zum Azubitarif ( = siehe dein Azubigehalt, also wahrscheinlich ein schlechter Witz) auszahlen zu lassen. Mitnehmen geht nicht, ausser dein AG ist kulant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chillaz Geschrieben 29. Juni 2012 Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 Da er dir deinen Urlaub gewähren muss soll er dir halt ein bisschen entgegen kommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DerKaiser Geschrieben 29. Juni 2012 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 ... ansonsten hast du nur Anspruch ihn zum Azubitarif ( = siehe dein Azubigehalt, also wahrscheinlich ein schlechter Witz) auszahlen zu lassen. naja, immerhin, besser als ganz verfallen. entsprechen denn die 20 Tage wenigstens knapp einen Monat, oder wird das zusammenhängend als 2/3 gewertet, man weis ja nie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karlo01 Geschrieben 29. Juni 2012 Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 Also nach dem Bundesurlaubsgesetz gibt es keinen Urlaub zum Fachrabeiter- bzw. Azubitarif. Du hast einen Urlaubsanspruch auf das Jahr gesehen, egal in welcher Position oder Anstellung du dich befindest. Das man Resturlaub unbedingt nehmen muss bevor man den AG oder die Anstellung wechselt ist einer dieser Mythen die einfach nicht sterben wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 29. Juni 2012 Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 Also nach dem Bundesurlaubsgesetz gibt es keinen Urlaub zum Fachrabeiter- bzw. Azubitarif. Du hast einen Urlaubsanspruch auf das Jahr gesehen, egal in welcher Position oder Anstellung du dich befindest. Das man Resturlaub unbedingt nehmen muss bevor man den AG oder die Anstellung wechselt ist einer dieser Mythen die einfach nicht sterben wollen. Welcher Stelle des BUrlG entnimmst Du das? Ich würde §7 (4) genau anders rum interpretieren. Das Arbeits- und Ausbildungsverhältnis endet mit Bestehen der Prüfung. Bis dahin nicht genommener Urlaub ist abzugelten zu den Konditionen des endenden Beschäftigungsverhältnisses. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karlo01 Geschrieben 29. Juni 2012 Teilen Geschrieben 29. Juni 2012 (bearbeitet) Wenn man beim gleichen AG ohne Unterbrechung angestellt ist - egal in welchem Vertragsverhältnis - ist das Arbeitsverhältnis als eine gemeinsame Einheit zu betrachten. Ich finde jetzt aber keinen Paragraphen wo das definitiv so geschrieben steht, kann auch sein das dies eine Rechtssprechung ist und kein Gesetz. Ich bin mir aber absolut sicher das beim Urlaubsanspruch dies so geregelt ist. Sorry das ich jetzt da keine Quelle nennen kann /Edit Ich hab das hier gerade auch noch gefunden: Der Resturlaubsanspruch bleibt erhalten. Bei der Frage des Urlaubs sind das Ausbildungsverhältnis und das Arbeitsverhältnis als Einheit zu betrachten (wenn es dazwischen keine Unterbrechung gegeben hat). Einen möglichen Resturlaub aus dem Ausbildungsverhältnis nimmt der Ex-Azubi also mit ins neue Arbeitsverhältnis. Was nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz nicht möglich ist: eine finanzielle Abgeltung des Azubi-Urlaubs nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz – auch wenn sich das Arbeitsverhältnis direkt an die Ausbildung anschließt. Ausbildung: Übernahme von Azubis – darauf sollten Arbeitgeber achten Die nennen aber auch keine rechtsverbindliche Quelle. Bearbeitet 29. Juni 2012 von Karlo01 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
smite Geschrieben 30. Juni 2012 Teilen Geschrieben 30. Juni 2012 Sprech mit deinem Chef und frag ihn wie du es machen sollst. Er hat vermutlich gar nicht daran gedacht weil er "wichtigere" Dinge zu tun hat. Ich durfte meinen Urlaub + Überstunden alle in meinem Vertrag übernehmen. Gruß, smite Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 30. Juni 2012 Teilen Geschrieben 30. Juni 2012 Ist der alte und der neue Arbeitgeber der gleiche? Wenn es der gleiche Arbeitgeber ist, warum hast Du dir dann eine erneute Probezeit aufdrücken lassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 30. Juni 2012 Teilen Geschrieben 30. Juni 2012 /Edit Ich hab das hier gerade auch noch gefunden: Hmmm... da stet jetzt, dass er seinen Resturlaub mitnimmt. Okay, der Urlaubsanspruch an sich verfällt nicht. Also eine qualitative, aber keine quantitative Aussage. Bei mir war es nach der Übernahme so, dass mir mein bestehender Resturlaub im Verhältnis Azubigehalt zu Angestelltengehalt "gewandelt" wurde... Was meint Ihr dazu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 1. Juli 2012 Teilen Geschrieben 1. Juli 2012 Bei mir war es nach der Übernahme so, dass mir mein bestehender Resturlaub im Verhältnis Azubigehalt zu Angestelltengehalt "gewandelt" wurde... Was meint Ihr dazu? Ich bin in Sachen Urlaub nicht ganz Textsicher aber ich finde es etwas komisch. Wenn Du jetzt sagen wir mal nach zwei Jahren in der Firma einen anderen Posten mit mehr Geld übernimmst, wird dann dein Urlaub wieder im Verhältnis gewandelt? Hört sich verdammt komisch an oder meinst Du nicht? Der Urlaub steht einem Arbeitnehmer zu egal wie viel man verdient. Und selbst wenn es einen neuen Arbeitsvertrag gibt, so wie hier von Azubi nach ausgelernt, dann bleibt ein Tag ein Tag und nicht ein Azubitag ist 0,789 ausgelernter Tag. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karlo01 Geschrieben 1. Juli 2012 Teilen Geschrieben 1. Juli 2012 Der Urlaub steht einem Arbeitnehmer zu egal wie viel man verdient. So stehts im Gesetz. Wandlung von Urlaub wie von Pixie beschrieben ist eindeutig rechtswidrig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 1. Juli 2012 Teilen Geschrieben 1. Juli 2012 So stehts im Gesetz. Wandlung von Urlaub wie von Pixie beschrieben ist eindeutig rechtswidrig. Komisch kams mir ja auch vor... nur leider ist die Firma zu klein fürs Kündigungsschutzgesetz... ich hätte also sagen können , ey Cheffe, das, was du da machst ist rechtswidrig, ich will das anders... und hätt mir nach Ablauf der Kündigungsfrist als Berufsanfänger ohne Berufserfahrung einen neuen Job suchen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 1. Juli 2012 Teilen Geschrieben 1. Juli 2012 Das mit dem Urlaub während der Ausbildungszeit und nach der Ausbildungszeit finde ich auch etwas kompliziert. Ich zum Beispiel werde den Arbeitgeber wechseln, und der neue Arbeitgeber will eine Urlaubsbescheinigung des Ausbildungsbetriebs am ersten Arbeitstag haben. Dabei hat, meiner Meinung nach, der Urlaubsanspruch aus der Ausbildung (Ausbildungsvertrag) nichts mit dem Urlaub aus dem normalen Angestelltenverhältnis (Arbeitsvertrag) zu tun. Außerdem ist es zusätzlicher Arbeitsaufwand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 1. Juli 2012 Teilen Geschrieben 1. Juli 2012 Dabei hat, meiner Meinung nach, der Urlaubsanspruch aus der Ausbildung (Ausbildungsvertrag) nichts mit dem Urlaub aus dem normalen Angestelltenverhältnis (Arbeitsvertrag) zu tun. Falsch. Vgl BUrlG §§5 f. Außerdem ist es zusätzlicher Arbeitsaufwand. Ist doch nicht dein Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
watizzle Geschrieben 2. Juli 2012 Teilen Geschrieben 2. Juli 2012 Bei der Frage des Urlaubs sind das Ausbildungsverhältnis und das Arbeitsverhältnis als Einheit zu betrachten (wenn es dazwischen keine Unterbrechung gegeben hat). Einen möglichen Resturlaub aus dem Ausbildungsverhältnis nimmt der Ex-Azubi also mit ins neue Arbeitsverhältnis. Was nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz nicht möglich ist: eine finanzielle Abgeltung des Azubi-Urlaubs nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz – auch wenn sich das Arbeitsverhältnis direkt an die Ausbildung anschließt. Ausbildung: Übernahme von Azubis – darauf sollten Arbeitgeber achten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 2. Juli 2012 Teilen Geschrieben 2. Juli 2012 "wenn es keine Unterbrechung gegeben hat": Ich werde in der Mitte des Monats fertig und fange am 1.August in der neuen Firma an. Dann sind es 2Einheiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 2. Juli 2012 Teilen Geschrieben 2. Juli 2012 "wenn es keine Unterbrechung gegeben hat": Ich werde in der Mitte des Monats fertig und fange am 1.August in der neuen Firma an. Dann sind es 2Einheiten. In dem Artikel geht es um die Übernahme von Auszubildenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 2. Juli 2012 Teilen Geschrieben 2. Juli 2012 @SaJu Lies doch mal richtig. Manno mann... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r3m4 Geschrieben 2. Juli 2012 Teilen Geschrieben 2. Juli 2012 Hallo zusammen, ich habe interessiert diesen Fred gelesen, da wir auch bei uns bislang die Handhabung haben den Urlaubsanspruch von Auszubildenden nach der Übernahme mit dem Faktor 0,5 zu übernehmen. Von unserer Personalabteilung wurde dies bislang sogar als Kulanz kommuniziert und alle haben sich darüber gefreut. Nachdem ich hier nun einige Stimmen gelesen habe, habe ich auhc mal im Bekanntenkreis rumgefragt und in der Tat hat keiner bislang eine solche Regel gehört, geschweigedenn für rechtens empfunden. Im Netz gibt es ja bislang verschiedene Meinungen. Hat jemand einen Paragraphen der diese Halbierung widerlegt? Es wurde eine etwas heftigere Diskussion durch dieses Thema nun in unserer Personalabteilung angestoßen, somit bin ich für jeden Paragraphen und dergleichen dankbar Was ich bisher gefunden habe ist, dass laut §2 ein Azubi wie eine Vollzeitkraft zu behandeln ist. Unser Personaler meinte ein wenig angegriffen, dass er die Azubis ja auch vor Beendigung des Ausbildungsverhältnis in den Urlaub schicken dürfte. Dies ist meiner Ansicht nach auch nicht möglich, da der AG lediglich verlangen kann den angefallenen Urlaub zu nehmen. Ich bin gespannt wie es sich entwickeln wird, zumal sichtlich angegriffen aus der Abteilung zugegeben wurde, dass man sich bewusst is nicht ganz rechtens zu handeln Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 2. Juli 2012 Teilen Geschrieben 2. Juli 2012 Wir können den Spieß auch umdrehen. Auf welcher Rechtsgrundlage handelt eure Personalabteilung so wie sie handelt? Da euer Vorgehen nicht im Bundesurlaubsgesetzt steht, ist eure Vorgehensweise wohl fraglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karlo01 Geschrieben 2. Juli 2012 Teilen Geschrieben 2. Juli 2012 Wir können den Spieß auch umdrehen. Auf welcher Rechtsgrundlage handelt eure Personalabteilung so wie sie handelt? Da euer Vorgehen nicht im Bundesurlaubsgesetzt steht, ist eure Vorgehensweise wohl fraglich. Genau ! Es zählt das was im Gesetz steht, und nicht das was dort nicht steht. Es steht dort nirgends das Urlaub einfach umgewandelt werden kann. § 1 Urlaubsanspruch Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. § 2 Geltungsbereich Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; für den Bereich der Heimarbeit gilt § 12. § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 2. Juli 2012 Teilen Geschrieben 2. Juli 2012 Ich bin gespannt wie es sich entwickeln wird, zumal sichtlich angegriffen aus der Abteilung zugegeben wurde, dass man sich bewusst is nicht ganz rechtens zu handeln Und was willst Du jetzt hören? "Sei Gutmensch und hab Deine ExAzubis lieb" oder "Handle rechtswidrig, wie es bei Euch üblich ist"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 2. Juli 2012 Teilen Geschrieben 2. Juli 2012 (bearbeitet) Unser Personaler meinte ein wenig angegriffen, dass er die Azubis ja auch vor Beendigung des Ausbildungsverhältnis in den Urlaub schicken dürfte. Damit hat er Recht (und würde ich machen, wenn der Azubi es nicht gebacken bekommt bis zum Ende der Ausbildung seinen Urlaub zu planen). (Siehe BUrlG §7 (1) - er muss deine Wünsche "nur" berücksichtigen, aber kein Richter wird dir Recht geben, wenn er dich dazu zwingt sie während deiner Ausbildungszeit zu nehmen vor allem mit Hinblick auf (4) - siehe unten). Und es sollte eigentlich auch so sein, dass ein Azubi am Ende der Ausbildung keinen Urlaub mehr hat. Dies ist meiner Ansicht nach auch nicht möglich, da der AG lediglich verlangen kann den angefallenen Urlaub zu nehmen. Das verstehe ich nicht. Und nochmal zur allgemeinen Thematik ... Siehe BUrlG §7 (4) (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Und das Arbeitsverhältnis eine Azubis endet mit bestehen der Abschlussprüfung. Von daher würde ich nicht drauf wetten, dass ein Azubi Rechtsanspruch auf Urlaub bei Übernahme hat. Ich hab diese eine Webseite gesehen die das behauptet (alle anderen verlinken immer nur darauf), aber ein Gesetz dazu gibt es nicht - vielleicht ist es aktuelle Rechtsprechung (leider ohne Quelle) - auch wenn für mich BUrlG §7 (4) deutlich das Gegenteil aussagt. Bearbeitet 2. Juli 2012 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 2. Juli 2012 Teilen Geschrieben 2. Juli 2012 Wir durften unseren Urlaub voll ins neue Arbeitsverhältnis mitnehmen - es wurde aber klar kommuniziert dass das pure Kulanz ist. Von daher würde ich Bigvic Recht geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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