r3m4 Geschrieben 3. Juli 2012 Geschrieben 3. Juli 2012 Guten Morgen zusammen, ich würde nahezu verlangen, dass man Gutmensch ist und die Azubis lieb hat! Nicht zuletzt deshalb, da ich mich derzeit selbst im Ausbildungsverhältnis befinde ;-) @bigvic: Das Szenario von meiner Seite war folgendes, wie es auch in der Realität zumeist vorkommt. Person A hat von 2011 noch 10 Tage Urlaub. Den nimmt er mit in 2012 und nimmt ihn dort auch bis März. Nun hat er im Juli Prüfung und wird übernommen. Bis dato hat er aber wieder Urlaub bekommen und soll diesen verbraten. Der AG kann jedoch nur verlagen, dass du pro Monat 2,5 Tage Urlaub nimmst und nicht deinen vollen Urlaub inklusive Resturlaub vom letzten Jahr. Wie der Urlaub gestückelt ist, ist da völlig Wurst. Dass die Übernahme von altem Urlaub nur bis zum 3. Monat des Folgejahres möglich ist, ist hier auch klar. Hier auch noch ein Link Ich betone nochmal, dass ich das Verhalten unter aller Sau finde, dem Auszubildenden den Urlaub kürzen zu wollen wegen sowas. Gerade bei einer Übernahme im Betrieb sollte man doch sowas als Bonus zum Start mitgeben. Ob gesetzlich geregelt oder nicht. Zitieren
r26t01 Geschrieben 3. Juli 2012 Geschrieben 3. Juli 2012 Dass die Übernahme von altem Urlaub nur bis zum 3. Monat des Folgejahres möglich ist, ist hier auch klar. Kommt drauf an wo du arbeitest. Bei uns im ÖD können wir den bis September nehmen. Zitieren
s1mPeL Geschrieben 3. Juli 2012 Geschrieben 3. Juli 2012 Wir durften unseren Urlaub voll ins neue Arbeitsverhältnis mitnehmen - es wurde aber klar kommuniziert dass das pure Kulanz ist. Von daher würde ich Bigvic Recht geben. Dito. Zitieren
Aras Geschrieben 3. Juli 2012 Geschrieben 3. Juli 2012 Der Urlaubsanspruch galt bis zum März. Und dein Arbeitgeber hat dir nicht den gesetzlich festgelegten Anspruch gewährt(und das als Azubi??)? Und jetzt im Juni/Juli möchtest du den resturlaub vom März erhalten? Ich dachte es geht grade um den Urlaubsanspruch den du für das laufende Kalenderjahr hast. Sprich deine mind. 24 Tage. Und dass die dir nicht die vollen 24 Tage gewähren, da du wohl in deiner Azubi zeit schon Urlaub hattest?? Versteh ich das richtig? Ist ja eine Urlaubszeit Verschränkung oder wie man das bezeichnen will. Oder hab ich das irgendwie falsch verstanden? Zitieren
r3m4 Geschrieben 3. Juli 2012 Geschrieben 3. Juli 2012 Ne ich glaube das ist falsch rübergekommen. Azubi A hat 10 Tage aus 2011. Für 2012 bekommt er bis Ausbildungsende x Tage. Er nimmt in 2012 dann schonmal 15 Tage. Also hat er Urlaub von x-5 Tagen, da er ja noch 10 hatte. Nun will AG ihm nach Übernahme (x-5)/2 Tage Urlaub übernehmen und den Rest verfallen lassen. So das Szenario Zitieren
bigvic Geschrieben 3. Juli 2012 Geschrieben 3. Juli 2012 (bearbeitet) @bigvic: Das Szenario von meiner Seite war folgendes, wie es auch in der Realität zumeist vorkommt. Person A hat von 2011 noch 10 Tage Urlaub. Das ist der erste Fehler des Arbeitgebers, so etwas speziell für Azubis nicht zu unterbinden. Er hat eine Fürsorgepflicht und dazu gehört im Zweifel den Azubi zu seinem Glück zu zwingen und ihn in Urlaub zu schicken. Aber gut. Den nimmt er mit in 2012 und nimmt ihn dort auch bis März. Nun hat er im Juli Prüfung und wird übernommen. Bis dato hat er aber wieder Urlaub bekommen und soll diesen verbraten. Der AG kann jedoch nur verlagen, dass du pro Monat 2,5 Tage Urlaub nimmst und nicht deinen vollen Urlaub inklusive Resturlaub vom letzten Jahr. Wie kommst du denn auf sowas?! Natürlich kann er das. Wenn dein Chef am Anfang vom Jahr sagt: "Reiche deinen Urlaub ein für das gesamte Jahr, so dass bis zum Ausbildungsende alles verbraucht ist" ... dann hat man dem Folge zu leisten. Fertig. Und wenn man das nicht macht, dann schickt der Chef einen eben absolut zurecht in Zwangsurlaub. Ist ja in beidseitigem Interesse - denn wer weiss ob man wirklich übernommen wird bzw. übernommen werden will. Ich verstehe das Problem dabei nicht. Bearbeitet 3. Juli 2012 von bigvic Zitieren
Aras Geschrieben 3. Juli 2012 Geschrieben 3. Juli 2012 Der Urlaub von der Ausbildungszeit kann man ja entgelten. Dass du nicht den Urlaub genutzt hast, ist zwar doof. Aber der Ausbildungsbetrieb hat Fürsorgepflicht. Was willst du jetzt machen? Etwa deinen zukünftigen Betrieb wegen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht verklagen? Stört nur kurz- bis langfristig den Betriebsfrieden, und du müsstest nachweisen, dass du Urlaub wolltest, aber aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert wurde. Ich würde sagen, dass du die (15-5)/2 Tage freudig annimmst, und schriftlich natürlich bestätigen lässt. Und dann sagst, dass du natürlich im neuen Angestelltenverhältnis für das Kalendarjahr deine gesetzlich zugesicherten mind. 24 Tage beanspruchst. Denn sonst macht das mit der Übernahme der Tage keinen Sinn. Dann hast du mehr Urlaubstage im angestellten Verhältnis als dir laut BUrlG eigentlich zusteht. Oder hab ich hier einen Logikfehler? Zitieren
DerKaiser Geschrieben 2. Februar 2014 Autor Geschrieben 2. Februar 2014 Hallo, möchte das Thema das nochmal raus kramen, da meine aktuelle Frage darauf aufbaut. Ich war dann nach der Ausbildung bis letztes Jahr dort beschäftigt, auf den Gehaltsabrechnung wurde der Azubi-Resturlaub übernommen, ist dann aber wohl im März verfallen, da ich nur 2 tage genommen hatte, weil unklare Projektprämien versprochen wurden, die wohl glaube kein Mitarbeiter, ob mit oder ohne Urlaub, erhalten hat. Ich hätte wohl Urlaub bekommen, wenn ich ihn beantragt hätte. Zum Ende der Beschäftigung waren dann wohl Sparmaßnahmen nötig und einige wurden nur noch zur Nebenbeschäftigung angestellt (aber am besten wie Vollzeit schaffen, so der O-Ton), mit der Absicht nach kurzer Übergangsphase wieder vollbeschäftigt eingestellt zu werden. Habe dann natürlich angefangen eine andere Stelle zu suchen. Die Übergangsphase wurde noch verlängert, als ursprünglich geplant, da war ich aber schon so gut wie weg. Ich kann es nicht genau einschätzen, ob der Grund und die Absichten wirklich so waren, wie es beteuert wurde, mit angeblichen Ausgleich nach Wiedereinstellung, oder ob die eigentliche Sparmaßnahme den Abfindungen/Steuern galt. Hatte zuletzt mal nachgefragt, wieviel Resturlaub ich denn noch gehabt habe, eigentlich als Anspielung, dass das Entgelt mal ausgezahlt werden soll. Kam aber nur zurück, dass ich mir das selber ausrechnen könne, Vielen Dank. Sind dann auch nur ein paar Tage, was würdet ihr sagen, lohnt es sich da was zu unternehmen, oder sag ich drauf geschissen, bevor ich mich damit rumärgere? Zitieren
Aras Geschrieben 2. Februar 2014 Geschrieben 2. Februar 2014 Meine Meinung: Ein non-plus-ultra Arbeitszeugnis wiegt die paar Tage auf. Ist zwar ärgerlich aber das Zeugnis ist mehr wert als mit denen Stress zu haben und dann von denen aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen ein weniger gutes Zeugnis zu haben. Am besten so drehen, dass du selber das Zeugnis schreibst mit entsprechend aussagekräftigem Tätigkeitsprofil. Zitieren
GoaSkin Geschrieben 3. Februar 2014 Geschrieben 3. Februar 2014 Meine Meinung: Ein non-plus-ultra Arbeitszeugnis wiegt die paar Tage auf. Ist zwar ärgerlich aber das Zeugnis ist mehr wert als mit denen Stress zu haben und dann von denen aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen ein weniger gutes Zeugnis zu haben. Wann ein Arbeitnehmer wie viel Urlaub genommen hat, ist nicht Thema in einem Arbeitszeugnis. Kaum ein Arbeitgeber käme auf die Idee, dazu etwas zu schreiben und falls doch, würde im Streitfall jeder Arbeitsrichter sagen, dass die Passage raus muss. Auch wird kaum ein Arbeitgeber ein schlechteres Arbeitszeugnis schreiben, weil man zu viel von seinem Urlaub genommen hat. Man sollte natürlich nicht damit ankommen, dass man jetzt darauf besteht, sofort seinen Resturlaub zu nehmen, weil man darauf einen Rechtsanspruch hätte - aber das sollte man eher unterlassen, weil ein solches Verhalten einfach keine Art ist. Und wenn jemand keine Art hat, dann kann man das schon auch im Arbeitszeugnis rüberbringen. Man sollte den Resturlaub mit dem Chef locker diskutieren und dafür eine Lösung finden. Ein Kompromiss ist gefunden, wenn der Resturlaub weder verfallen muss, noch sofort genommen werden. Und Urlaub zum Azubi-Tarif auszahlen lassen hin oder her - von einer Auszahlung kann man sich meist nicht viel kaufen. Zum Azubi-Tarif würde man (wie bereits erkannt) fast nichts ausgezahlt bekommen; zum Facharbeitertarif würde man für eine deutliche Steigerung seines Bruttolohnes sorgen, sodass man die Auszahlung gleich dem Finanzamt überweisen kann. Lediglich eine Vergütung in Form von steuerfreien Sonderleistungen ist diskutabel (z.B. Einzahlung in die Betriebsrentenkasse, betriebliche Krankenzusatzversorgung etc.). Zitieren
Aras Geschrieben 3. Februar 2014 Geschrieben 3. Februar 2014 Wann ein Arbeitnehmer wie viel Urlaub genommen hat, ist nicht Thema in einem Arbeitszeugnis. Kaum ein Arbeitgeber käme auf die Idee, dazu etwas zu schreiben und falls doch, würde im Streitfall jeder Arbeitsrichter sagen, dass die Passage raus muss. Den Blödsinn hab ich auch nicht behauptet. Zitieren
DerKaiser Geschrieben 3. Februar 2014 Autor Geschrieben 3. Februar 2014 (bearbeitet) Arbeitszeugnis habe ich schon bekommen gehabt, zum Ende der Vollbeschäftigung, konnte mich darüber nicht beschweren. Um den Azubi-Urlaub gehts jetzt ja schon nicht mehr, der wird sowieso verfallen sein. Bearbeitet 3. Februar 2014 von DerKaiser Zitieren
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