timmiboy Geschrieben 11. Juli 2012 Geschrieben 11. Juli 2012 Hi, ich bin Servicetechniker und bin Bundesweit unterwegs. Ich habe einen Dienstwagen und fahre von Zuhause los. Wie ist das eigentlich, wenn ich Montag um 4 Uhr lose fahre und erst sogegen 9 Uhr beim Arbeitsort ankomme, wann beginnt die Arbeitszeit. Um 4 Uhr oder 9 Uhr? Ein Bekannter meinte, wenn ich den Autoschlüssel umdrehe, beginnt die Arbeitszeit, was sagt das Gesetzt? Zitieren
DocInfra Geschrieben 11. Juli 2012 Geschrieben 11. Juli 2012 Schau doch einfach mal rein.... Zitieren
timmiboy Geschrieben 11. Juli 2012 Autor Geschrieben 11. Juli 2012 Ich werde nicht richtig fündig. Es gibt ja auch einen Unterschied, wenn man von Zuhause los fährt oder von der Firma. Zitieren
bigvic Geschrieben 11. Juli 2012 Geschrieben 11. Juli 2012 Google findet den Artikel hier ganz oben: Urteil zu Arbeitszeiten - Dienst ist Dienst und Fahrt ist Fahrt - Karriere - sueddeutsche.de Fazit bleibt wohl: Demnach sind Reisezeiten von der Arbeitszeit ausgenommen. Zitieren
Detective123 Geschrieben 11. Juli 2012 Geschrieben 11. Juli 2012 Kann ich bestätigen, selbiges ist wenn du auf Dienstreise bist und quer durch Deutschland musst, auch bei Anreise am Vortag. Es beginnt erst, wie der Plan der Dienstreise das sagt. Bsp. Sonntag Anreise, Beginn Montag 8:00 Uhr. Zitieren
Wuwu Geschrieben 11. Juli 2012 Geschrieben 11. Juli 2012 Ein Bekannter meinte, wenn ich den Autoschlüssel umdrehe, beginnt die Arbeitszeit, was sagt das Gesetzt? Laut Gesetz herrscht Vertragsfreiheit, sprich wenn in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Fahrtzeit = Arbeitszeit hast Du Glück, falls nicht eben Pech Zitieren
MarcoDrost Geschrieben 11. Juli 2012 Geschrieben 11. Juli 2012 (bearbeitet) Fazit bleibt wohl: Demnach sind Reisezeiten von der Arbeitszeit ausgenommen. Laut Gesetz herrscht Vertragsfreiheit, sprich wenn in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Fahrtzeit = Arbeitszeit hast Du Glück, falls nicht eben Pech Ich bin zwar kein Jurist, aber dem würde ich mich nicht unbedingt anschließen. Ich vermute, dass es timmiboy weniger ums Arbeitszeitgesetz geht und unterstelle ihm, dass ihn die Vergütung der Fahrten mehr interessiert, oder? Wenn Du den Artikel in der Süddeutschen zu Ende liest, findest Du noch einen interessanten Absatz: „[…]Ausnahmen stellen außerdem jene Berufe dar, in denen die Fahrzeit zur Arbeitszeit gehört. "Das gilt beispielsweise bei Arbeitsstätten auf Fahrzeugen, also für Berufskraftfahrer oder Zugpersonal. Eine Vergütung hat auch zu erfolgen bei Fahrten von Personen, deren Beruf ambulant ausgeübt wird, mit Aufenthalten an immer wieder anderen Tätigkeitsorten", sagt Schaller. Dazu zählen zum Beispiel Kundendienstmechaniker, Vertreter oder Postboten.[…]“. Ähnliches schreibt auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Hoffmann aus St. Ingbert in seiner Zusammenfassung „Die arbeitsrechtliche Behandlung von Reisezeiten“: Die arbeitsrechtliche Behandlung von Reisezeiten - Anwaltskanzlei Rainer Hoffmann (s. Absatz zum Thema Dienstreise). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es sich bei diesem Posting nicht um eine Rechtsberatung handelt. Es spiegelt lediglich meine Meinung wieder. Bearbeitet 11. Juli 2012 von MarcoDrost Zitieren
lordy Geschrieben 11. Juli 2012 Geschrieben 11. Juli 2012 Also ich kenne das so, das bei einem Job mit definiertem Arbeitsort (Büro irgendwo) die Arbeitszeit beginnt, sobald man dort eintrifft und arbeitsbereit ist, sprich Jacke ausgezogen, PC hochgefahren, Kaffee eingeschänkt. Hat man jedoch einen Job, zu dem wechselnde Einsatzorte gehören, so beginnt die Arbeitszeit mit der Fahrt. Sprich Fahrtzeit ist Arbeitszeit. Ich bin aber ebenfalls, kein Experte, dies ist keine Rechtsberatung, bla bla, Disclaimer... Zitieren
allesweg Geschrieben 11. Juli 2012 Geschrieben 11. Juli 2012 ... außer man hat eine maschinelle Zeiterfassung. Dann beginnt die Zeit ab "Einstempeln" - üblicherweise an der Türe, noch mit Jacke und ohne Kaffee. und: IANAL... Zitieren
127.0.0.1 Geschrieben 12. Juli 2012 Geschrieben 12. Juli 2012 @timmiboy: was steht in deinem arbeitsvertrag bezgl arbeitsort? Zitieren
euro Geschrieben 12. Juli 2012 Geschrieben 12. Juli 2012 neben dem Arbeitsvertrag sind auch noch folgende Papiere hilfreich: der Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit, beides erhältlich bei deinem Betriebsrat. So es einen bei euch gibt. Falls du Tariflohn bekommst und es bei euch keinen Betriebsrat gibt, dann kannst du auch mal bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen. Der Passus in dem Artikel der Süddeutschen "bringt dagegen die Reise- und Aufenthaltszeit, so etwa bei der eigenen Lenkung eines Pkw, eine Belastung des Arbeitnehmers mit sich, beinhaltet dies eine arbeitsvertragliche Nebenleistung, die ebenfalls vergütet werden muss" verdient eine Bemerkung: eine Vergütung bedeutet nur, dass überhaupt etwas bezahlt werden muss. Modelle wie "jede Fahrstunde darf als halbe Arbeitsstunde aufgeschrieben" sind möglich ... wie auch viele andere. Zitieren
Crash2001 Geschrieben 13. Juli 2012 Geschrieben 13. Juli 2012 Also ich kenne das so, das bei einem Job mit definiertem Arbeitsort (Büro irgendwo) die Arbeitszeit beginnt, sobald man dort eintrifft und arbeitsbereit ist, sprich Jacke ausgezogen, PC hochgefahren, Kaffee eingeschänkt.[...]Bei einem normalen Angestellten, der eine Arbeitsstelle hat, wird die Anfahrtzeit natürlich nicht angerechnet. Die Arbeitszeit beginnt aber eigentlich dennoch bereits ab dem Zeitpunkt, an dem du die Firma betrittst und nicht ab dem Zeitpunkt, zu dem du arbeitsfertig ist. PC hochfahren ist eigentlich schon Arbeitszeit. Und man kann ja z.B. durchaus während der PC hochfährt sich schon einmal etwas durchlesen oder sich über den aktuellen Stand von irgend etwas beim Kollegen informieren. Zitieren
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