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Öffentlicher Dienst bezahlt IT-Studium ??? ""Nebenberuflich absolvieren?""


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Geschrieben

Moin,

mal eine Allgemeine Frage zum Thema Studium im ÖD: :D

Ich weiß, dass man nebenberuflich studieren kann, wenn es der AG zulässt.

Meine Frage ist: Kann ich auch ein IT-Studium im ÖD machen, was mir mein AG bezahlt?

Immerhin gibt es immer wieder Leute die ""Verwaltungsfachangestellte"".... gelernt haben

und dann auch den "Angestellten Lehrgang 2" machen dürfen.

Sogar 2 Tage Lehrgang - 3 Tage arbeiten pro Woche. :cool:

Ich fände es nur gerecht, wenn dies ginge.

Danke schonmal im Vorraus für die Antworten.:)

Geschrieben

ich kenn mich zwar im ÖD nicht aus, aber...

Ich weiß, dass man nebenberuflich studieren kann, wenn es der AG zulässt.

wieso muss dieser das zulassen? Solange du kein Entgegenkommen vom AG erwartest, ist es doch Privatsache. Du musst es dem AG nicht mal erzählen.

Meine Frage ist: Kann ich auch ein IT-Studium im ÖD machen, was mir mein AG bezahlt?

das solltest du mit deinem AG abklären. Aber sollte prinzipiell möglich sein.

Immerhin gibt es immer wieder Leute die ""Verwaltungsfachangestellte"".... gelernt haben

und dann auch den "Angestellten Lehrgang 2" machen dürfen.

Sogar 2 Tage Lehrgang - 3 Tage arbeiten pro Woche. :cool:

ist dieser "Angestellten Lehrgang 2" denn mit einem mehrjährigen Studium zu vergleichen?

Es muss dir halt bewusst sein, dass du wahrscheinlich auch 40% weniger Gehalt hast, wenn du nur noch 3-Tage/Woche arbeitest.

Aber am Besten sprichst du mal mit deinem Chef darüber.

PS: du hast aber schon einen IT-Beruf gelernt, oder? Oder ist das Studium fachfremd? Wenn ja, wird es schwieriger werden, eine Unterstützung vom AG zu erwarten.

Geschrieben

Im ÖD muss man sich alles genehmigen lassen, sogar ein nebenberufliches Studium (Abends z.B)

Bzw. in so einem Fall aufjedenfall dem Ag informieren / in Kenntniss setzten - Das weiß ich 100%.

Das ist ja meine Frage ob ich ein IT-Studium bezahlt bekommen würde. ((Kostenpunkt 200€ pro Monat ca.))

NEIN - Die bekommen nicht nur 60% ihres Gehaltes während des Lehrgangs - nach der Beendigung sogar meistens bzw. fast immer mehr.

Geschrieben
Im ÖD muss man sich alles genehmigen lassen, sogar ein nebenberufliches Studium (Abends z.B)

so ein Blödsinn. Oder musst du deinen ÖD auch informieren, wenn du dich im Fussballclub anmeldest? Das ist Freizeit und geht den AG überhaupt garnix an. Wie gesagt, erst wenn du ein Entgegenkommen vom AG erwartest (Kostenübernahme, Reduzierung der Arbeitszeit etc.), dann sollte es natürlich bekannt sein.

Das ist ja meine Frage ob ich ein IT-Studium bezahlt bekommen würde. ((Kostenpunkt 200€ pro Monat ca.))

vllt. meldet sich ja noch jmd. der im ÖD arbeitet und dazu mehr sagen kann.

NEIN - Die bekommen nicht nur 60% ihres Gehaltes während des Lehrgangs - nach der Beendigung sogar meistens bzw. fast immer mehr.

und wielange dauert der Lehrgang?

Ich kenn nur einen Fall über mehrere Ecken, der im ÖD ist. Macht seinen MBA gerade und dieser wird komplett bezahlt (ca. 30k), volles Gehalt, aber dafür gibt es die nächsten Jahre keine Höherstufung oder so ähnlich...kenn da die genauen Vertragsbedingungen nicht.

Geschrieben

Hallo

also wenn du es hinbekommst, dem AG das Studium so schmackhaft zu machen, dass er es Beführwortet, könnte ich mir vorstellen, dass er es bezahlt. Dies zählt dann als "Weiterbildung". Die Chance halte ich aber für äußerst gering.

Eine andere Möglichkeit (zumindest geht das in Bayern) ist, sich für "Ausbildung zum Verwaltungsinformatiker" zu bewerben. Das ist dann aber mit Verbeamtung (gehobener Dienst). Der Verdienst danach ist meines Wissens A 10 (Technischer Oberinspektor). Das Studium ist dann in der Fachhochschule HOF + Verwaltungsschule HOF. Ob es diese "Ausbildung" in anderen Bundesländern auch gibt weiß ich allerdings nicht.

Gruß Hans-Jörg

Geschrieben
Im ÖD muss man sich alles genehmigen lassen, sogar ein nebenberufliches Studium (Abends z.B)

Wenn Du Deinen Lebenspartner wechselst, brauchst Du dann auch die Genehmigung Deines Chefs? Wenn nein, wo besteht der Unterschied darin 3 Stunden abends an einer Beziehung zu arbeiten oder privat Mathe zu pauken? ;)

Geschrieben

Wenn sich der AN anders weitig "belastet" dies gilt --> Sobald er mit dieser Tätigkeit + Arbeit Über 60 Stunden in der Woche kommt,

muss er sich dies von seinem AG genehmigen lassen.

Also Z.B 39 Stunden pro Woche Arbeit + 21 Stunden lernen pro Woche (also Studium) oder neben Job oder ja sogar Fußball.

Hey Jörg, danke für die Info mit dem Verwaltungsinformatiker ! A10 klingt schonmal nicht schlecht für den Anfang, habe jetzt zwar schon EG10

aber ich denke mal so eine "Ausbildung" kann man definitiv als Sprungbrett nutzen. Die Frage ist nur, wo finde ich dies herraus, ob es auch

diese Ausbildung in Niedersachsen gibt.

Geschrieben (bearbeitet)
Wenn sich der AN anders weitig "belastet" dies gilt

Na auf die Auslegung, was denn alles "belastet" wäre ich ja mal gespannt ... :)

Was ich in meiner Freizeit mache, z.B. ein Haus bauen, für einen Marathon trainieren oder ein Buch lesen geht meinen Arbeitgeber einen feuchten Kehricht an ( so lange es keine bezahlte Nebentätigkeit ist) - auch im ÖD.

Jede andere Behauptung solltest du belegen z.B. mit Gesetzestexten.

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben

Ne also, genehmigt werden muss da nichts, außer jemand nennt hier eine Quelle, wo das auch verlässlich so drin steht.

Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Was ich Nach Feierabend mache, ist völlig egal für die AG, sofern ich nicht einer Tätigkeit nachgehe, die auch in seinem Geschäftsfeld liegt und ich ihm damit Konkurrenz mache oder für seine Konkurrenz arbeite.

Wenn ich für nen Marathon trainieren will, darf ich das. Ebenso wie ein Buch schreiben, ein Studium absolvieren, Partnerin und 2 Geliebte beglücken, unendlich viel Videospiele spielen (zB im Clan organisiert, den AG will ich sehen, wenn ich mir das absegnen lassen will), die Küche tapezieren, Oma im Garten helfen...

Wenn ich allerdings will, dass der AG mir mein Studium auch finanziert, sollte ich schon mit ihm sprechen, ansonsten ist ihm das vermutlich egal, solang ich weiter meine gewohnte Leistung bringe.

MfG!

Geschrieben
Wenn sich der AN anders weitig "belastet" dies gilt --> Sobald er mit dieser Tätigkeit + Arbeit Über 60 Stunden in der Woche kommt,

muss er sich dies von seinem AG genehmigen lassen.

Also Z.B 39 Stunden pro Woche Arbeit + 21 Stunden lernen pro Woche (also Studium) oder neben Job oder ja sogar Fußball.

ist Studium für dich eine Tätigkeit? Bekommst du dafür Geld?

Das mit 60h/Woche ist mit ziemlicher Sicherheit auf eine bezahlte Nebentätigkeit bezogen.

Aber was du in deiner Freizeit machst, kann dem AG ziemlich egal sein. Und ja, Studium = Freizeit, solange du kein Entgegenkommen vom AG forderst.

Geschrieben
...

Jede andere Behauptung solltest du belegen z.B. mit Gesetzestexten.

Solche Regelungen stehen in den Arbeitsverträgen (Privatautonomie). Denn hier bietet der AN dem AG seine Arbeitskraft an und hat alles zu unterlassen, was die Erbringung derselben beeinflusst und dazu führt, dass er seinen Vertrag nicht mehr erfüllen kann.

Sonst saufen/laufen/schnaufen(beglücken) alle am WOE und der AG darf zu sehen, wie sich der AN am Arbeitsplatz erholt.

Meist ist sogar geregelt, dass im Urlaub auch entspannt werden muss und nicht etwa woanders gearbeitet werden darf.

Geschrieben (bearbeitet)
Solche Regelungen stehen in den Arbeitsverträgen (Privatautonomie).

Das kann doch nicht dein ernst sein, dass du wirklich glaubst ein AG hätte das recht jemand seine Freizeit vorzuschreiben?!

Er kann den Arbeitsvertrag kündigen, wenn jemand während seine Arbeitszeit nicht die geforderte Arbeitsleistung bringt, aber doch nicht irgendwelche Aktivitäten verbieten die eventuell in seinen Augen dazu führen könnten.

Wie kommst du nur auf sowas?

Meist ist sogar geregelt, dass im Urlaub auch entspannt werden muss und nicht etwa woanders gearbeitet werden darf.

Das ist ja was komplett anderes uns steht sogar im BUrlG: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__8.html

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben (bearbeitet)

@WYSIFISI

jetzt wird es aber fast schon kriminell, was hier für ein Unfug erzählt wird. Hört doch einfach mal auf mit diesem Käse.

Ich kann in meiner Freizeit tun und lassen, was ich will!!! Punkt und Basta. Wir leben hier nicht in einer Diktatur....

wenn ich einen Vertrag über eine 40h/Woche habe, ist alles was darüber hinausgeht (außer evtl. Überstunden) FREIZEIT!!! Da kann kein AG der Welt etwas dran ändern.

PS: wenn du am WE zum Saufen gehst und am Montag dann nicht fit bist, dann kann dich dein AG ziemlich schnell kündigen. Im ÖD vllt. etwas schwieriger, aber da werden dann schon Möglichkeiten gefunden.

PPS: ich muss gleich mal in meinen Arbeitsvertrag reinschauen, ob da drinsteht, wann ich am Tag aufs Klo gehen darf, wann ich Alkohol trinken darf, wann ich ein Haus bauen darf, wann ich mich mit Freunden treffen darf etc...... evtl. handelt es sich ja garnicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um meinen persönlichen Lebensplan, den Nostradamus vor 1000 Jahren entwickelt hat...

Bearbeitet von DarkMaster
Geschrieben

Sonst saufen/laufen/schnaufen(beglücken) alle am WOE und der AG darf zu sehen, wie sich der AN am Arbeitsplatz erholt.

Jetzt darf der Arbeitgeber also auch noch vorschreiben was ich am Wochenende mache? Muss ich mir auch fürs aufs Klo gehen ne Erlaubnis einholen, ist ja manchmal auch ein anstrengender Vorgang...

Du bist im übrigen nur verpflichtet mittlere "Art und Güte" von Arbeit zu leisten, wie das auszulegen ist, darüber lässt sich vortrefflich streiten ;)

https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/schlechtleistung_bei_der_arbeit_ein_kuendigungsgrund/

Geschrieben (bearbeitet)

@bigvic, DarkMaster, Wuwu

Euch ist aber schon der Begriff "Privatautonomie" geläufig?

Der besagt nichts anderes, als dass beide Seiten, AG sowie AN, einen Dienstvertrag über die zu erbringende Dienstleistung aushandeln und abschliessen können.

Und genau da, kann der AG verlangen, daß der AN bestimmte Tätigkeiten unterlässt. Erstes Beispiel ist das Konkurrenzverbot, ein anderes beispielsweise bei Leistungsportlern, gerne Fußballer, die bestimmte Sportarten in der Freizeit aufgrund eines Verletzungsrisikos nicht ausüben dürfen usw usf.

Und dennoch hat kein AG, den AN dazu gezwungen, den Arbeitsvertrag bei ihm zu unterschreiben, wenn er ihm nicht passt, ob nun vom/mit dem AN ausgehandelt oder nicht.

Es steht natürlich auch dem AN offen, sich nicht an den geschlossenen Vertrag zu halten und dann die Konsequenzen tragen zu müssen.

Was aber ist denn das anderes, wenn das BUrlG vorschreibt, was der AN zu tun/zu unterlassen hat, außer, daß sich der AN nach dieser Regelung im Gegensatz zur Mitbestimmung beim Arbeitsvertrag richten muß und nur über eine Wahl des richtigen Politikers hätte da was mitbestimmen können?

Nichts anderem unterliegt hier jeder, der im täglichen Wirtschaftsleben Verträge abschließt, da gibt es die Privatautonomie, die alles selbst zu regeln, ermöglicht, umfasst von bestimmten gesetzlichen Regeln, die eine Benachteilung der Seiten verhindern soll. Mehr ist auch ein Arbeitsvertrag nicht. Klar gibt es bestimmte Mindestnormen, die nicht unterschritten werden dürfen, aber die stellen nichts anderes dar als ein Korrektiv, um die Ungleichbehandlung einer Seite, vordergründig der des ANs, zu verhindern.

Da helfen auch nicht die schönsten Detailbeispiele, die ihr in Eurer ersten Empörung vorbringt, obwohl weder von mir noch von dem ursprünglichen Poster, der behauptet hat, alles wäre im ÖD anzeigepflichtig, hier so detailiert argumentiert wurde.

So, nun liegen neben dem Begriff Privatautonomie und dankenswerter Weise dem Beispiel von "bigvic" nachlesbare und nachprüfbare Begriffe vor, die meine Behauptung stützen.

Wo sind Eure?

Bearbeitet von WYSIFISI
Geschrieben
...

Du bist im übrigen nur verpflichtet mittlere "Art und Güte" von Arbeit zu leisten, wie das auszulegen ist, darüber lässt sich vortrefflich streiten ;)

https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/schlechtleistung_bei_der_arbeit_ein_kuendigungsgrund/

Alles unbestritten, jedoch zeigt der Artikel deutlich, dass die hier angesprochene Varianz bei der Erbringung der Arbeitsleistung in erster Linie im Rahmen des Arbeitsverhältnisses selbst zu suchen ist und nicht ausserhalb, zumindest erkenne ich das da nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Und dennoch hat kein AG, den AN dazu gezwungen, den Arbeitsvertrag bei ihm zu unterschreiben, wenn er ihm nicht passt, ob nun vom/mit dem AN ausgehandelt oder nicht.

Es steht natürlich auch dem AN offen, sich nicht an den geschlossenen Vertrag zu halten und dann die Konsequenzen tragen zu müssen.

Du vergisst was Elementares: Sittenwidrigkeit

Ich zitiere:

Ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig, so gilt es als von Anfang an nichtig § 138 Abs. 1 BGB. Hierdurch werden die Vertragsfreiheit (sog. Privatautonomie, Art. 2 Abs. 1 GG) und auch die Rechtssicherheit eingeschränkt, da die gerichtliche Prüfung von Rechtsgeschäften immer nur im Nachhinein erfolgt. Andererseits werden aber auch regelmäßig die Interessen schwächerer Vertragspartner, insbesondere rechtlich unerfahrener Einzelpersonen (beispielsweise Mieter, Kreditnehmer, Bürgen) und die Interessen am Vertrag Unbeteiligter, etwa der Allgemeinheit, besonders gewürdigt.

Und jeder Arbeitsvertrag, der solche Beschränkungen der Freiheiten in seiner Freizeit (exkl. Ausnahmen wie z.B. bezahlte Nebentätigkeiten) drin hat ist sittenwidrig und damit nichtig.

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben (bearbeitet)

Edit: ach, ich lass es... Nur soviel: Wysifisi, erzähl uns doch mal was zu deinem Hintergrund, damit wir deine Äußerungen besser einordnen können.

Bearbeitet von afo
Geschrieben (bearbeitet)
Du vergisst was Elementares: Sittenwidrigkeit

Ich zitiere:

Und jeder Arbeitsvertrag, der solche Beschränkungen der Freiheiten in seiner Freizeit (exkl. Ausnahmen wie z.B. bezahlte Nebentätigkeiten) drin hat ist sittenwidrig und damit nichtig.

Wie aber ist es dann möglich, Sportlern, Schauspielern oder anderen vertraglich zu untersagen, risikobehaftete Sportarten auszuüben.

Und deutlich, die Sittenwidrigkeit ist per defintionem schon an das allgemeine Gerechtigkeitsverständnis gebunden, welches vor Gericht aufgrund einer nicht vorgenommenen repräsentativen Umfrage nur durch die Richter (Hauptamtlicher und Ehrenamtliche) abgebildet werden kann.

Es soll allerdings, wie ich schon geschrieben habe, die Ungleichheit der Vertragsparteien ausgleichen bzw. in diesem Fall die benachteiligte von der Verpflichtungen lösen.

Das eben sehe ich aber nicht, wenn in dem Beispiel oben, per Vertrag ein Unterlassen von dem AN verlangt wird.

Was sich im übrigen zu einem Vorschreiben, was man tun soll, erheblich unterscheidet, wie einige es hier so gerne plakativ darstellen.

Bearbeitet von WYSIFISI
Geschrieben (bearbeitet)
Edit: ach, ich lass es... Nur soviel: Wysifisi, erzähl uns doch mal was zu deinem Hintergrund, damit wir deine Äußerungen besser einordnen können.

Wenn Du mir freundlicherweise, soweit Dir das möglich ist nach dem ersten unfreundlichen Inhalt Deines Beitrags, mitteilst, inwieweit das den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen, Bezüge oder Referenzen tangiert, können wir darüber reden.

Ansonsten schließe ich mich Deinem Einleitungssatz vor und nach der Korrektur Deines Beitrages an.

Bearbeitet von WYSIFISI
Geschrieben
Wenn Du mir freundlicherweise, soweit Dir das möglich ist nach dem ersten unfreundlichen Inhalt Deines Beitrags, mitteilst, inwieweit das den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen, Bezüge oder Referenzen tangiert, können wir darüber reden.

Um deine Äußerungen einordnen zu können wüßte ich halt gerne was über deinen Hintergrund. Arbeitest du im ÖD? Bist du Jurist? Arbeitest du in einer Personalabteilung? Hast du einen Arbeitsvertrag der einen entsprechenden Passus enthält?

Bezüge und Referenzen sind nämlich genau das, was deinen Posts fehlt. Stattdessen fabulierst du frei herum und versuchst durch das Einstreuen von Fachbegriffe zu beeindrucken.

Was macht dich so sicher, dass einem Profifußballer die Ausübung von Rugby in seiner Freizeit zu untersagen mit dem Verbot eines Fernstudiums für Sesselfurzer vergleichbar ist? (Überspitzt ausgedrückt.) Was macht dich so sicher dass dem wirklich so ist und dass das einer gerichtlichen Überprüfung standhält?

Geschrieben (bearbeitet)
Um deine Äußerungen einordnen zu können wüßte ich halt gerne was über deinen Hintergrund. Arbeitest du im ÖD? Bist du Jurist? Arbeitest du in einer Personalabteilung? Hast du einen Arbeitsvertrag der einen entsprechenden Passus enthält?

Ja.Nein.Nein.Ja.

Beunruhigend daran finde ich, dass man anscheinend erst bereit ist, auf die Argumente anderer zu reagieren, wenn man vermeintlich deren Kompetenz einzuschätzen in der Lage ist, was aber nichts anderes bedeutet, als diese Kompetenz selbst haben zu müssen und dann kann man auch gleich auf die Argumente eingehen.

Bezüge und Referenzen sind nämlich genau das, was deinen Posts fehlt. Stattdessen fabulierst du frei herum und versuchst durch das Einstreuen von Fachbegriffe zu beeindrucken.

Nun, mehr als den Bezug "Privatautonomie des Vertragsrechts" ist hier auch erst einmal nicht zu nennen. Eine Fabel kann ich ihm Gegensatz zu Dir aber nicht an meinen Beiträgen erkennen und für die Verwendung von Fachbegriffen muss sich wohl kaum der entschuldigen, der sie verwendet, wenn der Adressat sie nicht kennt und nicht bereit ist, diese mal nachzuschlagen

Und beeindrucken sollte ich wen? Es geht mir hier um ein Thema.

Mir unverständlich, wieso man da hier auf die Beziehungsebene abgleiten muss.

Was macht dich so sicher, dass einem Profifußballer die Ausübung von Rugby in seiner Freizeit zu untersagen mit dem Verbot eines Fernstudiums für Sesselfurzer vergleichbar ist? (Überspitzt ausgedrückt.) Was macht dich so sicher dass dem wirklich so ist und dass das einer gerichtlichen Überprüfung standhält?

Gegenfrage auch überspitzt gefragt. Gibt es für den Profifußballer ein anderes Recht als für den Sesselfurzer?

Zu Deinem Beispiel. Eben gerade dieses Übertreiben bringt gerne einmal Analogien hervor, die eben nicht zu der gemeinten Aussage passen und daher als Vergleich nicht mehr hinken können.

Wieso kann eigentlich ein AG dem AN verbieten, in seiner Freizeit dem gleichen Gewerbe nachzugehen, das auch der AG ausübt?

Bearbeitet von WYSIFISI
Geschrieben
Euch ist aber schon der Begriff "Privatautonomie" geläufig?

Was Du beschreibst fällt nicht unter den Begriff Privatautonomie sondern wurde vor mehreren Jahrhundert als Sklavengesellschaft bezeichnet ;)

Der besagt nichts anderes, als dass beide Seiten, AG sowie AN, einen Dienstvertrag über die zu erbringende Dienstleistung aushandeln und abschliessen können.

Richtig und zwar über die Zeit, die im Dienstvertrag ausgehandelt worden ist, was davor und danach passiert hat den AG genau garnichts zu interessieren.

Erstes Beispiel ist das Konkurrenzverbot, ein anderes beispielsweise bei Leistungsportlern, gerne Fußballer, die bestimmte Sportarten in der Freizeit aufgrund eines Verletzungsrisikos nicht ausüben dürfen usw usf.

1. Beispiel ist wie schon gesagt gesetzlich festgeschrieben

2. Beispiel ist nicht verallgemeinerbar, oder siehst Du durch das Studium ein so erhöhtes Verletzungsrisiko gewährleistet, dass es das Eindringen in die Privatssphäre einer Person dermaßen gestattet? Zumal selbst Profisportlern in vernünftigem Maße Ausgleichssport sogar empfohlen wird.

3. Solltest Du aufgrund einer außerberuflichen Tätigkeit nicht mehr in der Lage sein Deine Arbeit in mittlerer Güte zu bringen, steht dem Arbeitnehmer jederzeit das Mittel der Abmahnung mit ggf. nachfolgender Kündigung zur Verfügung, warum der AN eine Minderleistung erbringt, geht den AG nach wie vor rein garnichts an!

4. Definiere bitte eine feste Grenze ab der eine Tätigkeit beim AG meldepflichtig ist und ab wann nicht mehr, ansonsten ist Dein Passus nämlich wirklich so auszulegen, dass Du für JEDE Tätigkeit offenbar Deinen AG informieren musst, denn schließlich könntest Du selbst beim Überqueren der Straße angefahren werden und setzt Dich so einem überhöhten Risiko aus!

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