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Öffentlicher Dienst bezahlt IT-Studium ??? ""Nebenberuflich absolvieren?""


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Geschrieben (bearbeitet)
Was Du beschreibst fällt nicht unter den Begriff Privatautonomie sondern wurde vor mehreren Jahrhundert als Sklavengesellschaft bezeichnet ;)

D.h. also, dass die Freiheit der beiden Parteien einen Vertrag auszuhandeln, eine sklavenhaftes Verhalten ist? Das ist doch nicht Dein Ernst? Erst das Diktat, heißt, die andere Partei hat keine Wahl als zuzustimmen und anzunehmen, führt zu dieser Handlung. In der heutigen Zeit aber hat der AN, die Möglichkeit den Vertrag nicht anzunehmen.

1. Beispiel ist wie schon gesagt gesetzlich festgeschrieben

Dennoch findet es sich in vielen Arbeitsverträgen individuell bestimmt nochmals wieder.

2. Beispiel ist nicht verallgemeinerbar, oder siehst Du durch das Studium ein so erhöhtes Verletzungsrisiko gewährleistet, dass es das Eindringen in die Privatssphäre einer Person dermaßen gestattet? Zumal selbst Profisportlern in vernünftigem Maße Ausgleichssport sogar empfohlen wird.

Da verstehe ich jetzt mal nicht, was ein Studium mit erhöhtem Verletzungsrisiko zu tun hat und wenn wir schon so seltsam konstruieren, meinst Du das alle Profisportler studieren? ;)

Das, was Du da machst hat mit verallgemeinern eher wenig bis gar nichts zu tun. Du trägst wenig sinnvoll eine Konstruktion vor, die von vorneherein schon keinen Erfolg hat, als Beispiel zu dienen.

Daher meine Frage. Was meinst Du auf welcher Grundlage den Profisportlern verboten wird Extremsportarten oder welche mit hohem Verletzungsrisiko auszuüben?

3. Solltest Du aufgrund einer außerberuflichen Tätigkeit nicht mehr in der Lage sein Deine Arbeit in mittlerer Güte zu bringen, steht dem Arbeitnehmer jederzeit das Mittel der Abmahnung mit ggf. nachfolgender Kündigung zur Verfügung, warum der AN eine Minderleistung erbringt, geht den AG nach wie vor rein garnichts an!

Natürlich hat der AG ein vitales Interesse daran, aus welchem Grund der AN sich so verhält. Einerseits, weils im Unternehmen des AG und andererseits natürlich anderweitig begründet sein kein.

Bearbeitet von WYSIFISI
Geschrieben
D.h. also, dass die Freiheit der beiden Parteien einen Vertrag auszuhandeln, eine sklavenhaftes Verhalten ist? Das ist doch nicht Dein Ernst? Erst das Diktat, heißt, die andere Partei hat keine Wahl als zuzustimmen und anzunehmen, führt zu dieser Handlung. In der heutigen Zeit aber hat der AN, die Möglichkeit den Vertrag nicht anzunehmen.

Nochmals, der Vertrag wird über die Arbeitszeit verhandelt, nicht über die Freizeit! Wenn Deine Freizeit vom Arbeitgeber bestimmbar ist, ist das durchaus ein Sklavenverhältnis, da der AG über Dein Privatleben verfügen kann und somit mehr als eindeutig sittenwidrig! In der Arbeitszeit kann Dir der AG durchaus das Stemmen von Gewichten, Dauerlaufen oder sogar das Studieren verbieten, sowie Du aber die Firma bzw. den Arbeitsplatz verlässt, weil die vertraglich festgelegte Zeit vorrüber ist und Du dem AG für den Rest des Tages keinerlei Dienstleistung mehr schuldig bist, hat der AG Dir gegenüber auch seine vertraglich festgelegte Weisungsbefugnis über solche Belange verloren!

Und nein ich sehe kein erkennbares Risiko in einem Studium für das Du offenbar die Erlaubnis Deines Arbeitgebers benötigst, von daher...

Natürlich hat der AG ein vitales Interesse daran, aus welchem Grund der AN sich so verhält. Einerseits, weils im Unternehmen des AG und andererseits natürlich anderweitig begründet sein kein.

Ich habe auch an Vielem Interesse, im Endeffekt ist es aber nunmal so, gerade genau das woran ich Interesse habe, geht mich nunmal nichts an! Den AG hat rein die Leistung des AN in der vertraglich festgelegten Zeit anzugehen, nicht mehr und nicht weniger. Warum diese erfüllt wird oder auch nicht, liegt nicht im Aufgabenbereich des AG, da dies wiederrum die Privatssphäre des Einzelnen eklatant verletzen würde (Stell Dir einfach vor Du bastelst in Deiner Freizeit Tütüs und trittst in denen als 55 jähriger Mann auf, das ist gesellschaftlich nicht unbedingt ein sehr anerkanntes Hobby und könnte entsprechendes Handeln vom gesamten Umfeld zur Auswirkung haben; wenn Du jetzt aufgrund dieser Bastelarbeiten so viel Schlaf opferst, dass Du Deinen Job nicht nach den vertraglich festgesetzten Maßstäben ausübst, kann der AG Dich durchaus Abmahnen und Besserung verlangen, er kann sogar nachfragen warum Du nicht mehr die Leistung bringst, aber verpflichtet dort auch nur den Funken der Wahrheit zu erzählen bist Du nunmal nicht, weil Dein Privatleben den AG nichts angeht. Solltest Du danach immer noch nicht die entsprechende Leistung bringen steht es dem AG doch jederzeit frei Dich weiter abzumahnen und konsequent zu kündigen, dazu benötigt er keinerlei Informationen über Dein Privatleben.)

Geschrieben

Mahlzeit!

Das hier ist die Augangsfrage:

Moin,

mal eine Allgemeine Frage zum Thema Studium im ÖD: :D

Ich weiß, dass man nebenberuflich studieren kann, wenn es der AG zulässt.

Meine Frage ist: Kann ich auch ein IT-Studium im ÖD machen, was mir mein AG bezahlt?

Immerhin gibt es immer wieder Leute die ""Verwaltungsfachangestellte"".... gelernt haben

und dann auch den "Angestellten Lehrgang 2" machen dürfen.

Sogar 2 Tage Lehrgang - 3 Tage arbeiten pro Woche. :cool:

Ich fände es nur gerecht, wenn dies ginge.

Danke schonmal im Vorraus für die Antworten.:)

Und bevor ihr euch in etwas verzettelt kommt doch bitte zum Ausgangsthema zurück.

Merci

D_Z

Geschrieben
Hey Jörg, danke für die Info mit dem Verwaltungsinformatiker ! A10 klingt schonmal nicht schlecht für den Anfang, habe jetzt zwar schon EG10

aber ich denke mal so eine "Ausbildung" kann man definitiv als Sprungbrett nutzen. Die Frage ist nur, wo finde ich dies herraus, ob es auch

diese Ausbildung in Niedersachsen gibt.

"Ausbildung" war wahrscheinlich das falsche Wort, du schließt das ab mit "Dipl. Verwaltungsinformatiker (FH)" ist also schon ein Studium, ich denke aber, dass es in der freien Wirtschaft nicht viel Wert ist. So viel ich weiß kannst du aber anschließend ohne Problem den "Master" machen, du bist zumindest dazu berechtigt.

Gruß Hans-Jörg

P.S. Ob das in Niedersachsen auch geht musst du selbst herausfinden :D

Geschrieben

Wenn Du die Zulassungsvoraussetzung erfüllst, kannst Du überall studieren. Auch als Fernstudium. Das macht es ja gerade aus, dass man nicht am Ort sein muss, sondern quer durch Deutschland studieren kann, weil man nicht umziehen oder den Job aufgeben will.

Ganz egal, ob Du Niedersachse bist und in Bayern studieren willst oder als Hesse in Schleswig-Holstein.

Geschrieben

Nein ihr versteht das nicht.....

Nach dem Studiengang bin ich Beamter ..... Die Frage ist , kann ich in Niedersachsen einen Beamtenberuf antreten denn es eigentlich garnicht gibt

Bzw eine "Ausbildung" dazu in einem anderen Bundesland antreten - und dann in Niedersachsen als diesen Beruf arbeiten.

Geschrieben

Hallo

ich denke wenn du den Studiengang in Bayern absolvierst musst du auch ein wenig in Bayern bleiben. Denn der AG zahlt ja für das Studium und lässt dich natürlich ungerne gehen. Ich glaube sogar, dass es eine Klausel im Vertrag gibt, nachdem du x Jahre bleiben musst oder x Euro zurückzahlen musst.

Ob du nach dieser Zeit in Niedersachsen als Beamter arbeiten kannst hängt m.E. wieder vom AG ab.

Gruß Hans-Jörg

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