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Defektes Notebook bei großer Elektronikkette gekauft


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Geschrieben

Guten Morgen,

ich hätte gern mal einen Rat von Euch:

Mein Schwiegervater kam vor ein paar Tagen mit einem 1-Woche alten Notebook was er in einem der großen Elektronikketten für 850€ erworben hatte.

(Mich hat er natürlich vorher NICHT gefragt)

Er bat mich das Ding für ihn sauber neu zu installieren, da dort allerhand Kram mit installiert war den er nicht haben wollte.

Recovery Medium hat er nicht gebraucht, da wir hier noch eine größere Windows 7 Variante (Prof) liegen hatten, die er gern haben wollte.

Ich also das Ding komplett platt mit Win7 USB Bootstick platt gemacht, installiert, während der Inst. stürtzt das Teil komplett ab.

Memtest brachte keine Fehler, also Versuch nochmal über normale originale Windows 7 DVD, dort kam er nichtmal bis zum ersten Setup-Screen. Beim Laden der Daten von der DVD in den RAM meldete das gute Stück i/O Fehler und brach ab.

Das ganze habe ich dann mit diversen Medien durchgespielt, u.a. Live-CD's auch auf Linux Basis, wo er ebenfalls beim Laden abbricht.

Sieht für mich nach einem hardwareseitigen Defekt aus. Ich hab ihm das Teil in die Hand gedrückt, dazu noch eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt, und er ist dann damit los zum "Fachmarkt".

Dort wurde dann natürlich, wie sollte es auch anders sein erstmal pauschal ihm/mir die Schuld in die Schuhe geschoben - nach dem Motto sie installieren Windows neu? dann muss es definitiv daran liegen. Sie könnten eine Neuinstallation durchführen (natürlich kostenpflichtig) und dann sofern meine Aussage stimmt ggf. einschicken oder halt nicht.

Mein Schwiegervater stand nun bei mir auf der Matte und wollte nun wissen was er machen soll.

Für mein Rechtsverständnis ist der Händler in diesem Fall eindeutig in der Pflicht, 1 Woche nach Kauf schließt für mich auf DOA, also ein vorhandener Defekt bei Kauf des Gerätes (abgesehen von der Gewährleistung von 2j die er eh als Privatperson genießt).

Hier dem Laien zu erzählen man müsse erst eine Neuinstallation zum Test durchführen ob man überhaupt Gewährleistungssprüche anerkennt ist in meinen Augen eine reine Augenwischerei und Frechheit vor dem Herren, zumal das Teil nicht von irgend einem Laien neuinstalliert werden sollte sondern von einer Fachkraft.

Ich hab wieder mal eine sch...öne Wut im Bauch, die ich schon seit Jahren bei solchen Ketten habe weil die vermeintlichen Experten dort meistens noch weniger Ahnung haben als der Kunde selbst.

Wie würdet ihr vorgehen? Ich bin drauf und dran selbst hinzufahren, und mit dem Verantwortlichen zu sprechen, da ich mich nicht im Gegensatz zu einem Laien weg diskutieren lasse.

Ich könnte natürlich direkt zum Hersteller gehen, sehe ich aber irgendwie nicht ein, da der Elektronikmarkt ja auch an dem NB verdient hat, sollen sie sich mit der Logistik rumschlagen.

Geschrieben

Ich würde sagen, dein Schwiegervater sollte auf sein Recht pochen und das Notebook umtauschen, falls dies laut AGBs problemlos möglich sein soll.

Gut, ich weiß jetzt natürlich nicht, welche Kette du meinst, und wie genau die AGBs dort sind. Aber die würde ich mir dann einmal ganz genau durchlesen, so dass die Rechte und Pflichten klar sind und falls dort nichts davon drin steht, dass man etwas bezahlen muss zum testen oder ähnliche Klauseln, dann drauf bestehen!

Es gibt jedoch durchaus Läden, bei denen man dann in Vorleistung gehen muss laut deren AGB, falls eine Hardware auf Defekt geprüft werden soll. Sollte wirklich ein Defekt vorhanden sein, dann muss man diesen Betrag selber tragen. Falls jedoch einD efekt bestehen sollte, wird der Betrag von der Kette übernommen. Ob diese Regelungen rechtlich so okay sind, weiß ich jedoch auch nicht so ganz. :rolleyes:

Geschrieben

Hallo,

es greift die Gewährleistung, dabei wird in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen, dass das Produkt schon beim Verkauf defekt war.

Die Beweislast liegt dabei in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer.

Laut §439 BGB: hat dein Schwiegervater Anspruch auf Nacherfüllung. Beim Händler, nicht beim Hersteller.

Würde mich aber nicht mit den Experten im Geschäft rumschlagen sondern gucken ob es eine offizielle Adresse gibt um so etwas schriftlich zu regeln.

Edit: @ Crash: AGBs des Ladens sind völlig egal. Es greift das BGB.

Gruß

Geschrieben (bearbeitet)

ist vielleicht in dem laptop eine festplatte\ etc. installiert, deren treiber einfach auf normalen live-\setup-disks nicht standardmäßig vorhanden ist?

ich habe zum beispiel bei meinem laptop (relativ alt) eine festplatte drin für die der hersteller einen eigenen (sata-) treiber bereitstellt. ohne den, im setup integrierten, treiber lässt sich bei mir auch weder eine live-cd noch ein windows-setup ausführen, weil er natürlich keinen zugriff auf die festplatte bekommt.

als lösung gibts bei meinem laptop die möglichkeit, die festplatte in einem anderen (langsameren) modus zu betreiben statt über den eigenen controller.

in dem fall lassen sich auch live-cds und setups starten. umstellen kann ich das im bios.

die andere möglichkeit wäre, den (falls wirklich ein treiber fehlen sollte) treiber in das setup zu integrieren.

musst dich mal bei dem hersteller erkundigen, vielleicht ist der aufwand die wut gar nicht wert ;)

Bearbeitet von Chaosmeister
Geschrieben
ist vielleicht in dem laptop eine festplatte\ etc. installiert, deren treiber einfach auf normalen live-\setup-disks nicht standardmäßig vorhanden ist?

Treiberintegrationen sind mir selbstredend geläufig, passen aber keines wegs zum genannten Fehlerbild, da dieser bereits beim Laden der Daten von DVD in den Arbeitsspeicher auftritt, da sind wir noch lange nicht bei der Erkennung der Platte. Abgesehen davon um ganz sicher zu gehen war das das erste was ich im Bios auf IDE umgestellt habe. Das kann es also auch nicht sein.

Wenn es nur der fehlende AHCI Treiber wäre, gäbe es andere Fehler.

Geschrieben

Danke für eure Tips. Ich werde Freitag mal hinfahren, einen Versuch starten zu diskutieren (im Zweifel mit dem Chef), falls das nicht fruchtet wende ich mich direkt schriftlich an die Hauptniederlassung. Die AGB werde ich heute Abend mal überfliegen.

Besten Dank!

Sry für den Doppelpost!

Geschrieben

@schepp:

Das ist MIR auch klar. Nur falls sogar in den AGBs etwas entsprechendes stehen sollte, könnte er mit dem Finger drauf zeigen und sagen "macht mal!".

Ansonsten könnte er natürlich auch auf den Gesetzestext verweisen - klar.

Geschrieben

Ich würde denen das Notebook, inklusive Bootmedium (kann ja auch ein Linux sein) in die Hand drücken und sagen "mach mal".

Wenn das der normale Mitarbeiter im Laden dann nicht auf die Reihe bekommt, würde ich mein Recht auf Nachbesserung einfordern. Sollte sich da jemand quer stellen (am Besten Zeugen mitnehmen), vom Kaufvertrag zurücktreten da der Händler ja anscheinend seinen Verpflichtungen nicht nachkommen will.

Sowas kommt immer gut wenn es in einem relativ vollen Laden mit leicht erhobener Stimme vorgetragen wird. Aber immer schön sachlich bleiben :D

Geschrieben (bearbeitet)

Mit sachlichen Diskussionen habe ich keine Probleme. Cholerisch könnte ich eher bei der Blödheit des Schwiegervaters werden.

Seinen letzten Rechner habe ich erst vor 4 Monaten platt gemacht, jetzt hat der sich schon wieder einen Virus eingefangen trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen. Dann kommt der noch mit dem neuen Sch...Highendnotebook um die Ecke inkl. des klasse Support den er seitens Hersteller hat.

Wäre ich doch bloß Zahnarzt geworden, dann würde er max. 32x vorbeikommen und das Thema wäre erledigt. Hier ist leider kein Ende in Sicht... Beratungsresistent ohne Ende der Mann:upps:rolleyes::old

Danke für eure Tips.

Bearbeitet von It-Specialist
Geschrieben

ich hatte so ein ähnliches Problem mal wegen eines defekten Speicherriegels. Nachdem ich durch Zufall den richtigen entfernt hatte, lief die Installation sofort richtig. Ich habe das dann auch mit dem defekten Riegel probiert und immer wieder der gleiche Fehler.

Geschrieben
[...]Beratungsresistent ohne Ende der Mann:upps:rolleyes::old[...]
Die besten sind aber noch diejenigen, die sich erst ausgiebig beraten lassen und dann zielgenau genau das kaufen, wovon man abgeraten hat und dann wollen, dass man ihnen bei ihren Problemen damit hilft. :upps:
Geschrieben
Ich würde denen das Notebook, inklusive Bootmedium (kann ja auch ein Linux sein) in die Hand drücken und sagen "mach mal".

Das könnte dann als Neuinstallationsauftrag gewertet werden, und dann verlangen die wahrscheinlich das Geld, auch wenn die Installation nicht geklappt hat.

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