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Geschrieben

Hi,

ich mache derzeit eine Ausbildung zum Fachinformaiker und bin im zweiten Lehrjahr.

Wenn ich nun eine lokale Anzeige aufgebe, dass ich Dienstleistungen wie Software / OS Installation, Verkabelung usw. anbiete, zu einem gewissen Stundenlohn, wie wird das ganze dann versteuert? Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?

Danke im voraus.

Geschrieben

1. Nebentätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt?

2. stehst du dann in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber?

3. Gewerbeanmeldung ist ein Muss

4. Steuer zahlen auch. Frag am besten deinen Steuerberater.

5. die private Haftpflicht reicht nicht aus.

Geschrieben

Hallo, also ob du ein Gewerbe anmeldest, ist zunächst erst einmal deine Sache. Aber wenn du kein Gewerbe angemeldet hast, fallen eben bestimmte Leistungen wie Softwareverkauf und (Gewinn-)Margen gegenüber Kunden aus. Du darfst dann eigentlich nur für deine Dienstleistung Geld verlangen.

Falls du eine Anzeige in der Richtung startest, mach es vorsichtshalber via Chiffre.

Generell solltest du dir eine solche Arbeit genehmigen lassen. Aber evtl. macht es Sinn, erst einmal auszuprobieren, ob dabei für dich genug rüber kommt, bevor du die Pferde beim Arbeitgeber scheu machst. Wenn sich das ganze entwickelt, kannst du immer noch ein Gewerbe anmelden. Ansonsten zahlst du die Steuern am Jahresende via ESt-Erklärung und machst eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Geschrieben

Hier mal eine kleine Übersicht, was für Möglichkeiten bestehen würden und was man beachten sollte.

Bis zu 410€ darf man JÄHRLICH auch ohne Gewerbeanmeldung nebenher verdienen. Ob das aber auf bestimmte Bereiche (Dienstleistungen oder selbst erzeugte Produkte) beschränkt ist, oder für alles gilt, weiss ich aber leider auch nicht mehr.

So lange muss man dem Arbeitgeber auch nichts mitteilen.

Zudem muss der Arbeitgeber es aber eh genehmigen, wenn er keinen trifftigen Grund hat, es zu verbieten (z.B. direkte Konkurrenz, Nebenverdienst beeinträchtigt seine Arbeit, ...)

Siehe dazu auch hier.

Vielleicht kommt ja so etwas erst einmal für dich in Frage.

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