scor3 Geschrieben 4. August 2012 Teilen Geschrieben 4. August 2012 Demnächst stehen bei mir im Rahmen eines zweiten Vorstellungsgespräches Gehaltsverhandlungen an. Bin über jegliche Tipps hinsichtlich des Gehaltes dankbar, um eine sowohl für mich als auch für den Arbeitgeber faire Gehaltsvorstellung abgeben zu können. Alter: 23 Wohnort: Karlsruhe Ausbildungsabschluss: ITSK mit Zusatzqualifikation Wirtschaftsinformatikassistent (IHK) Berufserfahrung: Einstiegsposition, entsprechend nur Ausbildung Vorbildung: FH-Reife, staatl. geprüfter technischer Kommunikationsassistent Arbeitsort: Karlsruhe/Pforzheim Grösse der Firma: ca. 100 Mitarbeiter Branche der Firma: IT-Systemhaus Arbeitsstunden pro Woche: 40 Stunden, Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich) - Position: vergleichbar mit Inside Sales Account-Manager: - Betreuung von Bestandskunden, Neukundenakquise im Inside-Sales - Unterstützung des Außendienstes / Erstellung von Angeboten - Bearbeitung von Kundenanfragen und Beratung von Kunden im Inside-Sales - Telefonische Kundenberatung und -betreuung - Erfassung und selbstständige Bearbeitung von Aufträgen - Koordination und Mitarbeit an Vertriebs- und Marketingaktivitäten - Erstellung von Präsentationen - Unterstützung des Außendienstes im Vertrieb technischer IT-Lösungen - Vertriebscontrolling (Forecasterstellung, Zielkundenentwicklungsplanung) - mittelfristig: Übernahme einer Position als Vertriebsbeauftragter im Außendienst Mit welchem Wert würdet ihr in die Verhandlung gehen? Meine Ausbildung war schwerpunktmäßig vertriebsorientiert, d.h. ich habe 1 1/2 Jahre den Vertriebsinnen-und außendienst bei einem großen IT-Dienstleister (>6000 MA) unterstützen dürfen und habe somit einige Berührungspunkte mit der Arbeit. Vielen Dank für Eure Meinungen schon einmal. Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkMaster Geschrieben 5. August 2012 Teilen Geschrieben 5. August 2012 identisch wie andere Einstiegsgehälter.... ca. 30k Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
scor3 Geschrieben 6. August 2012 Autor Teilen Geschrieben 6. August 2012 Danke erst einmal. Gibt es noch weitere Einschätzungen? =) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yao Geschrieben 6. August 2012 Teilen Geschrieben 6. August 2012 Arbeitsstunden pro Woche: 40 Stunden, Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Das würde mich ein wenig stutzig machen. Bin mir auch gar nicht sicher ob dieser Satz ohne Angabe von Stunden und bei dem Gehalt rechtens sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkMaster Geschrieben 7. August 2012 Teilen Geschrieben 7. August 2012 Das würde mich ein wenig stutzig machen. Bin mir auch gar nicht sicher ob dieser Satz ohne Angabe von Stunden und bei dem Gehalt rechtens sind. warum sollte es nicht rechtens sein? Ist eine häufige Klausel im Arbeitsvertrag. Ob du damit dann zufrieden bist oder nicht, sei dahingestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yao Geschrieben 7. August 2012 Teilen Geschrieben 7. August 2012 (bearbeitet) Eine objektive Vergütungserwartung für geleistete Überstunden bestehe regelmäßig dann, "wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht" (5 AZR 765/10) Inwiefern das hier zutreffen könnte weiß ich natürlich auch nicht. Mich persönlich würde diese Angabe im Vertrag jedenfalls stören - aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. EDIT: Wenn es vertraglich festgesetzt ist, könnte es gut sein, dass es rechtlich i.O. ist Bearbeitet 7. August 2012 von yao Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 7. August 2012 Teilen Geschrieben 7. August 2012 Im Regelfall muss es aus dem Vertrag hervorgehen, wie viele Überstunden der Arbeitnehmer zu erwarten hat, bzw. im schlimmsten Fall leisten muss. Transparenzgrundsatz. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied, dass die Überstundenklausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist. Die pauschale Abgeltung aller Überstunden ohne Festlegung einer Höchstgrenze verstoße gegen das so genannte Transparenzgebot für vorformulierte Arbeitsverträge. Es sei nicht erkennbar, in welchem Umfang das Monatsgehalt eine Mehrarbeit bereits mit abdecke (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, Az.: 9 Sa 1958/07). Von 2010 gab es wohl auch ein Urteil. Anders sieht es bei leitenden Angestellten aus. Jedes Gericht wird bei einem Gehalt von 30k p.a. jedoch nicht davon ausgehen, dass damit eine Leitungsposition vergütet werden sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yao Geschrieben 7. August 2012 Teilen Geschrieben 7. August 2012 Im Regelfall muss es aus dem Vertrag hervorgehen, wie viele Überstunden der Arbeitnehmer zu erwarten hat, bzw. im schlimmsten Fall leisten muss. Transparenzgrundsatz. Von 2010 gab es wohl auch ein Urteil. Anders sieht es bei leitenden Angestellten aus. Jedes Gericht wird bei einem Gehalt von 30k p.a. jedoch nicht davon ausgehen, dass damit eine Leitungsposition vergütet werden sollte. Ah danke, das habe ich nicht gefunden. Gibt außerdem auch noch ein ganz aktuelles Urteil von letztem Monat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
scor3 Geschrieben 8. August 2012 Autor Teilen Geschrieben 8. August 2012 Vielen Dank nochmals für die bisherigen Meinungen. Hat jemand noch gehaltstechnisch einen Vorschlag für die Stelle abzugeben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
streffin Geschrieben 8. August 2012 Teilen Geschrieben 8. August 2012 Die Überstunden Klausel dürfte in dem Fall unwirksam sein. Älteres BAG Urteil : Pauschalabgeltung verstößt gegen Transparenzgebot » Rechtsprechung » arbeitsrecht.de Aktuelleres BAG Urteil : Bundesarbeitsgericht: Überstunden müssen bezahlt werden - Wirtschaft | STERN.DE Urteilsbegründung Soweit ich das lese dürfte der Fall recht klar sein. Nen Anwalt Fragen ist im Zweifel aber vermutlich auch nicht verkehrt. Gruß Sven Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
branchies Geschrieben 10. August 2012 Teilen Geschrieben 10. August 2012 (bearbeitet) Schau mal hier: Verdienst vertriebsassistent - Gehälter vertriebsassistent und Löhne Dort sind die Gehälter nach dem Alter, Geschlecht, der genauen Bezeichnung / Branche / Beruf, der Gehaltshöhe und der Stundenanzahl sortiert. Kannst somit schnell feststellen wer gerade anfängt etc... Bearbeitet 10. August 2012 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. August 2012 Teilen Geschrieben 10. August 2012 Ochnöööööö... in der ganzen Zeit hier die du registriert bist, drei Beiträge und alle drei Beiträge enthalten Links zur gleichen Webseite? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
scor3 Geschrieben 14. August 2012 Autor Teilen Geschrieben 14. August 2012 Gibt es noch Gehaltseinschätzungen für die Position? Wären bestimmt hilfreich. Besten Dank vorab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bo2k Geschrieben 29. August 2012 Teilen Geschrieben 29. August 2012 Sind die Gehaltsverhandlungen schon durch? Wenn ja würde ich mich über eine Antwort bzg. des Ausgangs freuen. Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
scor3 Geschrieben 30. August 2012 Autor Teilen Geschrieben 30. August 2012 Habe nach der Verhandlung insgesamt 36k p.a. brutto fix+variabel (13 Gehälter) bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bo2k Geschrieben 31. August 2012 Teilen Geschrieben 31. August 2012 Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Klingt sehr gut als Einstiegsgehalt. Viel Erfolg weiterhin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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