Daniii Geschrieben 6. August 2012 Teilen Geschrieben 6. August 2012 Moin moin, ich hab ja gekündigt (gabs nen Thread zu), am 1.10 gehts zur neuen Firma. Frage: Urlaubsanspruch? Bin seit 3,5 Jahren im Betrieb, wieviel meines Jahresurlaubs (28 Tage) steht mir zu? Urlaubsanspruch bei Kündigung | Kündigungsschreiben sagt, das mir alle 28 Tage zustehen, da ich länger als 6? Monate des Jahres in meinem Betrieb war? Ist das richtig? Greetings, Daniii Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
a3quit4s Geschrieben 6. August 2012 Teilen Geschrieben 6. August 2012 Ist das richtig? Nein, du hast nur anteiligen Anspruch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 6. August 2012 Teilen Geschrieben 6. August 2012 Falsch. Wenn das Arbeitsverhältnis in der 2ten Jahreshälfte beendet wird steht im der gesamte Jahresurlaub zu. Ob man das einfordert und beim nächsten dann keinen nimmt. Oder man nur anteiligen nimmt ist immer eine Frage des Wollens. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yao Geschrieben 6. August 2012 Teilen Geschrieben 6. August 2012 Du hast in diesem Fall Urlaubsanspruch auf den gesamten Jahresurlaub, falls du diesen nehmen willst. Beachte aber, dass dein neuer Arbeitgeber eine Bestätigung deines alten AGs über deinen genommenen Urlaub fordern kann. D.h. doppelter Urlaub ist normalerweise nicht möglich (außer der neue AG ist sehr großzügig). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daniii Geschrieben 7. August 2012 Autor Teilen Geschrieben 7. August 2012 Habt ihr den Gesetzestext dazu? Mir würde reichen wenn ich von den Tagen, die ich noch habe, 4 bekommen würde... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yao Geschrieben 7. August 2012 Teilen Geschrieben 7. August 2012 Habt ihr den Gesetzestext dazu? Mir würde reichen wenn ich von den Tagen, die ich noch habe, 4 bekommen würde... Siehe hier (BUrlG, §5): BUrlG - Einzelnorm Die anderen erwähnten Sachen stehen in den Paragraphen 4 & 6. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 7. August 2012 Teilen Geschrieben 7. August 2012 Naja andererseits hat er im neuen Unternehmen möglicherweise während der Probezeit eine Urlaubssperre. Von daher wäre es eventuell doch ratsam den kompletten Urlaub noch beim alten Arbeitgeber zu nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yao Geschrieben 7. August 2012 Teilen Geschrieben 7. August 2012 Naja andererseits hat er im neuen Unternehmen möglicherweise während der Probezeit eine Urlaubssperre. Von daher wäre es eventuell doch ratsam den kompletten Urlaub noch beim alten Arbeitgeber zu nehmen. Das ist richtig, genau dafür wurde das Gesetz entworfen. Am besten mit dem neuen AG abstimmen, ob Urlaub während der Probezeit genommen werden darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daniii Geschrieben 7. August 2012 Autor Teilen Geschrieben 7. August 2012 § 4 Wartezeit Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Das meint dann, das man sobald man in einem Jahr 6 Monate für die Firma beschäftigt ist, einem direkt der komplette Urlaub zusteht? Das wäre ja richtig prima! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 7. August 2012 Teilen Geschrieben 7. August 2012 Das meint dann, das man sobald man in einem Jahr 6 Monate für die Firma beschäftigt ist, einem direkt der komplette Urlaub zusteht? Das wäre ja richtig prima! Ist auch so. Je nach Verhältnis von AG/AN bleibt man fair und nimmt sich den Urlaub nur anteilig. Zumindest würde ich dazu raten. Man sieht sich im Leben immer 2x. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daniii Geschrieben 7. August 2012 Autor Teilen Geschrieben 7. August 2012 Naja, das verhältniss ist schon gut, ja. Und wir haben uns bereits zwei mal gesehen, das ist meine zweite Zeit der Firma. Aber andersrum wenn ich keinen Urlaub in der Probezeit bekommmen sollte wäre ich ja schon irgendwie gekniffen. Hmmm, mal schauen, wir würde eine Woche reichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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