Kekschen1991 Geschrieben 22. August 2012 Teilen Geschrieben 22. August 2012 Servus, kurze Frage: 30 Jahre junger Mann, beginnt eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration. Er hat Blockunterricht... Muss er nach der Schule in den Betrieb? Bei "jungen" Azubis (Ausbildungsbegin unter 18) war es meines Wissens so, dass man jeden zweiten Schultag frei bekommt... Blockunterricht -> 5 Tage -> 2 Tage frei und 3 Tage muss er in den Betrieb.. Könnt ihr mir kurz helfen? Bei der IHK geht es aus den Texten nicht ganz raus Gruß Keks Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FakeLikeYou Geschrieben 22. August 2012 Teilen Geschrieben 22. August 2012 Da der "junge" Mann nicht mehr unter den Jugendschutz fällt, ist es meines Wissens nach möglich einen Azubi nach dem Blockunterricht noch zur Arbeit zu holen. Wielange gearbeitet werden muss etc. hängt natürlich von den Berufsschulzeiten ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FakeLikeYou Geschrieben 22. August 2012 Teilen Geschrieben 22. August 2012 Hier nochmal eine Info für dich: Volljährigkeit Zitat: " Die zusätzliche betriebliche Ausbildungszeit in der Blockschulzeit muss zumutbar sein und dem Lehrling noch Zeit zum Vor- und Nachbereiten des Schulstoffes lassen." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kekschen1991 Geschrieben 22. August 2012 Autor Teilen Geschrieben 22. August 2012 Mhh ok, also Berufsschule ist immer von 08-13 Uhr. Edit: Ok zumutbar, heißt also wenn es ihm gut geht msus er jeden Tag kommen?^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FakeLikeYou Geschrieben 22. August 2012 Teilen Geschrieben 22. August 2012 Mhh ok, also Berufsschule ist immer von 08-13 Uhr. Edit: Ok zumutbar, heißt also wenn es ihm gut geht msus er jeden Tag kommen?^^ Bei diesen Zeiten ist es dem Unternehmen nicht übel zu nehmen, wenn er dich wieder in den Betrieb ordert ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 22. August 2012 Teilen Geschrieben 22. August 2012 ich meine mich ganz dunkel zu erinnern, dass berufsschultage nicht in vollen zeitstunden gezählt werden. ich kann aber nicht mehr sagen, wen das betrifft und wie viele Schulstunden als wie viele zeitstunden zählen... vielleicht kann sich ja noch jemand daran erinnern.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FakeLikeYou Geschrieben 22. August 2012 Teilen Geschrieben 22. August 2012 Von der täglichen Arbeitzeit (Soll) wird die gesamt Zeit in der Berufsschule abgezogen (inkl. Pausen etc.), falls die Berufsschule während der üblichen Arbeitszeit statt findet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen - weniger als 30 Minuten - kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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