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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Oder der liebe TE äußert sich auch einfach nochmal dazu. So fällt es leichter dies zu analysieren und Tipps zu geben. ;)

Freundlichste Grüße

s1mPeL

Geschrieben

r3m4:

Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit

Im Ausbildungsvertrag muss die tägliche Ausbildungszeit angegeben werden. Diese Angabe ist sehr wichtig. Der Azubi kann jetzt sehen, welche Arbeitszeiten auf ihn zukommen und wann er Überstunden macht. Die Höhe der täglichen Arbeitszeit richtet sich oft nach Tarifverträgen der Gewerkschaften und ist durch das Arbeitsrecht beschränkt (siehe Arbeitszeit/Überstunden)

Quelle: Azubi & Azubine - Tipps und Infos zum Ausbildungsvertrag

Wenn die tägliche Arbeitszeit überschritten wird, handelt es sich um Überstunden, egal wie man sich das mit Minusstunden schönreden möchte.

Und einen AN mit Minusstunden nach Hause zu schicken, um dann Überstunden einfordern zu können (Du hast mal gelernt, dass generell der worst case anzunehmen ist...) ist halt wirklich problematisch, allein weil es zu unschönen Szenarien führen kann, dass gesetzliche Ruhezeiten nicht eingehalten werden können.

Gleiche Quelle:

Minusstunden

Wenn Auszubildenden Minusstunden aufgeschrieben werden, ist das in der Regel nicht rechtens. Auch hier gilt laut Berufsbildungsgesetz: Azubis sind keine normalen Arbeitnehmer - sie sind im Betrieb um zu lernen. Sie haben ein Recht darauf, ihre tägliche Arbeitszeit auch im Betrieb zu verbringen. Werden sie also zum Beispiel nach Hause geschickt, weil wenig los ist, ist dies als eine bezahlte Freistellung zu werten, und es entstehen keine Minusstunden. So steht es auch im Berufsbildungsgesetz § 19: Entfällt die Ausbildung, ohne dass der Azubi etwas dafür kann, dürfen ihm keine Minusstunden anrechnet werden!

Geschrieben

Hey Wuwu,

in meinen ganzen Beiträgen hier im Fred war ehrlich gesagt keinerlei rechtliche Meinung sondern nur meine persönliche.

Wenn man das nur von der rechtlichen Seite sieht, dann geh ich mit den ganzen 8 Stunden und dann ab nach Hause Meinungen völlig einverstanden!

Wie jetzt aber schon ein paar mal erwähnt muss der TE erstmal sagen was bei ihm alles schon vorgefallen ist. Man sollte in Deutschland immer noch ab und an versuchen daran zu appelieren dass man vorher auch über etwas reden kann. Es werden einfach auch im Arbeitsleben viel zu schnell Gesetze ausgepackt auf denen dann rumgeritten wird anstatt einfach zu sagen, dass man heute Abend etwas vorhat und darum nicht arbeiten kann oder dergleichen.

Daher nochmal im Klartext: Meine Meinung hat überhaupt nichts mit der rechtlichen Seite zu tun! Du musst und theoretisch DARFST du auch keine Überstunden machen. Schon gar nicht wenn es über deine 40 Stunden hinausgeht!! Das alles wirst du aber auch schon wissen, denn du hast schließlich einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, den du dir ja durchgelesen hast.

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