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Geschrieben

Warum wiederholen?

Nach den Noten aus der Ausbildung (abgesehen vom Abschluss) kräht kein Hahn mehr wenn du fertig bist. Klemm dich jetzt dahinter den Stoff nachzuholen, streng dich in der BS an, lass dir bei Problemen von Kollegen oder Lehrern helfen...

Und vor allem - weil es auch bei uns in der Klasse oft so war - auch wenn alle CS oder sonst was zocken, hör deinem Lehrer zu, auch wenn es langweilig ist ;)

Wenn du einfach nur stinkfaul warst gibt es keinen Grund zu wiederholen, solltest du schon im 1. LJ große Verständnisprobleme gehabt haben geh in dich und überlege ob der Job wirklich was für dich ist.

Geschrieben

Ich gebe hier Maniska recht. Die Noten aus dem 1. Lehrjahr zählen zudem kein Stück in deine Abschlussnote rein. Hier kannst du also noch gut was reisen.

Sollte es wirklich geistig an die Grenzen gehen, dann kann man dir wirklich raten darüber nachzudenken ob es das richtige Feld für dich ist. Das hat ja nichts mit Blöd zu tun oder so, vielleicht passt dir das Gedankenkonstrukt nicht. Vielleicht bist du besser als AE oder sonstwas.

Dass dein Betrieb unterstützend wirkt wenn du die Lehrjahre wiederholen willst ist eigentlich klar, denn die bekommen ein weiteres Jahr eine (gute?) Kraft für günstig Geld in die Firma.

Also wie bereits von anderen erwähnt hau dich rein und gib im zweiten Lehrjahr einfach doppelt so viel gas, dann wird das!

Geschrieben
Ich gebe hier Maniska recht. Die Noten aus dem 1. Lehrjahr zählen zudem kein Stück in deine Abschlussnote rein. Hier kannst du also noch gut was reisen.

Ist das von Schule zu Schule anders?

Bei mir haben sich damals die Noten in den Fächern, die über mehrere Jahre gingen, aus allen Noten zusammengesetzt!

Geschrieben

Also bei uns war das damals wie folgt:

Es haben immer nur die Noten aus dem letzten Jahr gezählt, es sei denn du hast das jeweilige Fach abgewählt. In dem Fall, dass du es abgewählt hast, wurde die letzte Note des Fachs genommen und in dein Zeugnis geschrieben.

Das hat man uns aber leider auch erst im dritten Lehrjahr gesagt, sodass die ganzen super Noten aus den ersten Jahren völlig für den *** waren.

Geschrieben

Also hier (BaWü, aber solle überall ähnlich sein) ist es so:

Die IHK will nur die Prüfungsergebnisse wissen, also GH1 + GH2 + WiSo + Projekt. Das ist dann die Note für den Facharbeiterbrief (Gesellenbrief bei den Handwerkern) --> Wichtig

Zusätzlich wurde bei mir die schriftliche Prüfung noch mit den Noten aus dem 3. LJ verrechnet.

Dazu wurde je GH jeweils der Teil für BWL, ITS und SAE und Wiso (und da BaWü auch Deutsch und GK...) mit den "Anmeldenoten", also den Fachnoten aus dem laufenden Schuljahr, verrechnet.

Das ergab dann das Abschlusszeugnis der BS. Das will aber in der Regel keiner sehen, da es uninteressant(er) ist. --> Unwichtig

Die Noten aus LJ 1 und 2 sind bei mir(!) nirgends vermerkt.

Geschrieben

Deswegen habe ich ja drauf hingewiesen, dass es in BaWü so gehandhabt wird.

Wo der TE seine Ausbildung macht geht ja aus seinem Post nicht hervor.

Im Zweifelsfall sollte er natürlich mal in seiner Schule nachfragen wie das denn genau abläuft.

Da er sich aber bis jetzt nicht mehr gemeldet hat können wir nur vermuten.

Geschrieben
Deswegen habe ich ja drauf hingewiesen, dass es in BaWü so gehandhabt wird.

Wo der TE seine Ausbildung macht geht ja aus seinem Post nicht hervor.

Im Zweifelsfall sollte er natürlich mal in seiner Schule nachfragen wie das denn genau abläuft.

Da er sich aber bis jetzt nicht mehr gemeldet hat können wir nur vermuten.

BaWü ;)

Geschrieben
Ist so etwas möglich?

Ich werfe mal mit Gesetzestexten um mich.

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören.

Nach meiner Kenntnis (IHK Essen):

Die Regelausbildungszeit ist so bemessen, dass ein Azubi das Ausbildungsziel erreichen kann.

Es kann unter Umständen (längere Krankheit zum Beispiel) Fälle geben, dass eine Ausbildung verlängert werden muss. "Nicht gut" (worin nicht gut wurde bisher nicht definiert!) ist nach meiner Kenntnis für die IHK kein Verlängerungsgrund.

Zudem würde ich als zuständiger IHK Mitarbeiter die betriebliche Ausbildungsqualität massiv in Zweifel ziehen, wenn schon im ersten Lehrjahr klar ist, dass das Ausbildungsziel in der Regelausbildungszeit nicht erreicht werden kann.

Somit könnte sich dieses Ansinnen durchaus in ein ganz gepflegtes Eigentor für Azubi und Ausbildungsbetrieb verwandeln.

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