partitionist Geschrieben 1. Oktober 2012 Geschrieben 1. Oktober 2012 Hallo, ich habe ca. 160 Überstunden, das entspricht ein Monatsgehalt. Nun wollte ich fragen, wie sollte ich die Auszahlung staffeln, damit ich weniger steuerlichen Abzüge habe, gibts da z.B. eine Aufteilung wie 40% + 40% + 20 %, auf 3 Monate verteilt? Müssen Überstunden bis zum Jahresende komplett verbraucht werden oder bis maximal März? Zitieren
Servior Geschrieben 1. Oktober 2012 Geschrieben 1. Oktober 2012 Steuerliche Vorteile dürfte es nur bei einer Aufteilung auf 2 Jahre geben und auch dann nur wenn du entsprechende Grenzen überschreiten würdest. Diese Grenzen zu erreichen dürfte bei normalen Verdienst allerdings so gut wie unmöglich sein. Zitieren
waynekayne Geschrieben 2. Oktober 2012 Geschrieben 2. Oktober 2012 Es ist egal wie oder ob du es verteilst. Die Steuerlast wird über ein gesamtes Jahr ermittelt. Zuviel gezahlte Steuern werden mit der Lohnsteuerjahreserklärung erstattet. Beispiel: 1. Monatsbrutto beträgt 3.000 EUR x 12 Monate = 36.000 EUR/ Jahr, Steuerlast pro Monat 494,08 EUR Als Steuerlast bei 36.000 EUR brutto ergibt sich gemäß Lohnsteuertabelle 5928,96 EUR pro Jahr 2. Monatsbrutto beträgt 2.500 EUR x 12 Monate = 30.000 EUR/ Jahr, Steuerlast pro Monat 356,23 EUR Zusätzlich erhält er eine Einmalzahlung von 6.000 EUR (Gesamtjahresbrutto = 36.000 EUR). In diesem monat beträgt die Steuerlast dann 2738,15 EUR. 356,23 EUR x 11 Monate + 1 x 2738,15 EUR = 6656,68 EUR Als Steuerlast bei 36.000 EUR brutto ergibt sich gemäß Lohnsteuertabelle 5928,96 EUR pro Jahr Steuerrückerstattung = 6656,68 EUR - 5928,96 EUR = 727,72 EUR Somit macht es keinen Unterschied ob Einmalauszahlung oder verteilt. Zitieren
127.0.0.1 Geschrieben 2. Oktober 2012 Geschrieben 2. Oktober 2012 ich würde mir gar nichts auszahlen lassen... 4 Wochen Urlaub am Stück und ab nach Brasilien. Dort beginnt gerade der Sommer Zitieren
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