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Nach bestandener Ausbildung/Abschlussprüfung für selben Lohn weiterarbeiten.


MartinB87

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe am 21.06. meine Abschlussprüfung (FIAE) bestanden. Das Ausbildungsverhältnis war meines Wissens an diesem Tag beendet. Mein ehem. Chef hat mich am 22.06., 25.06. und 26.06. weiterhin ins Büro bestellt und mir neue Aufgaben zugeteilt. Am 26.06., 2 Stunden nach Betriebsbeginn kamen meine beiden Chefs (Geschäftsleiter und Stellvertreter) zu mir und meinten sie können mich nicht übernehmen, würden mich allerdings bis Ende Sept. weiter beschäftigen unter der Voraussetzung das nur ein Gehalt in Höhe der Ausbildungsvergütung aus dem 3. Lehrjahr gezahlt wird. Ich fühlte mich dazu genötigt ja zu sagen und habe ohne weiter darüber nachdenken können zugestimmt. Erst nach einer halben Stunde wurde mir bewusst, das ich bereits am 22.06. Anspruch auf Facharbeitergehalt hatte. Dazu kommt das ich nach Bestehen meiner Abschlussprüfung kein Kindergeld und Halbwaisenrente mehr bekomme. Ich bin darauf hin direkt vom Büro zur Agentur für Arbeit und habe mich Arbeitslos/suchend gemeldet. Ein Formular, dass ich von der Agentur bekommen habe, habe ich meinem Chef am nächsten Tag auf den Schreibtisch gelegt und den Schlüssel zum Büro abgegeben. Jetzt 3 Monate später wurde mir ohne Vorwahnung mein ALG1 auf 81€ gekürzt. Ich habe mit einem Herrn der Agentur für Arbeit gesprochen, der für meinen Fall zuständig ist. Dieser meint nun, ich hätte das Arbeitsverhältnis gekündigt und daher diese Sperre bekommen. Das ich weder meine Miete noch Rechnung zahlen kann spielt wohl keine Rolle.

Meine Frage ist nun, wer ist im Recht? Ist es nicht rechtswidrig das mein ehem. Chef mir keinen Facharbeiterlohn zahlen wollte? Und müsste aus diesem Grund die Vereinbarung nicht nichtig sein ?

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ein paar Fragen

1. wusstest du vor Ausbildungsende bereits, dass du nicht übernommen wirst? Wenn ja, warum hast du dir keinen Job gesucht?

2. natürlich hättest du Facharbeiterlohn nach deiner Ausbildungen verlangen können

3. warum sollte es rechtswidrig sein, wenn jmd. sich als Facharbeiter mit einem Azubigehalt begnügt?

4. ob die Sperre und die Kürzung rechtswidrig ist, muss geklärt werden. In meinen Augen, gab es ja nur einen Ausbildungsvertrag und keinen Arbeitsvertrag für die Zeit danach. Und die Ausbildung war ja beendet. Oder hast du einen Vertrag unterschrieben? Ich würde das Ganze aber mal mit einem Anwalt besprechen. Es geht ja bei dir doch um einiges bzw. zumindest dass du eine angemessene Unterstützung bekommst.

PS: Bewirbst du dich aktuell?

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Vertrackte Sache. Such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Du hattest einen unbefristeten Arbeitsvertrag weil du wie gewohnt erschienen bist. Du hast selber gekündigt weil du deinen Schlüssel etc. abgegeben hast.

Geh zum Jobcenter und hol Hartz IV. Du kriegst 30 % Sanktionierung weil du selber gekündigt hast.

Geh zum Anwalt. Wenn du kein Geld hast, dann geh mit Kontoauszügen zum Amtsgericht und hol dir einen Beratungsschein.

Viel Erfolg

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3. warum sollte es rechtswidrig sein, wenn jmd. sich als Facharbeiter mit einem Azubigehalt begnügt?

Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Ein Azubigehalt ist nicht die übliche Vergütung für einen ausgebildeten Facharbeiter.

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Ok. Danke.

Nochmal zum Beitrag von DarkMaster, habe die 3. überlesen.

Ich habe gestern bei der IHK angerufen. Der Herr am Telefon hat gesagt das mein ehem. Chef dazu verpflichtet ist mir das Facharbeitergehalt für den 22.06. und 25.06. zu zahlen. Das hilft mir nur leider jetzt nichts in meiner Situation. Ich wollte lediglich wissen ob es rechtswidrig ist das er es nicht getan hat.

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Wenn du schlau gewesen wärst, hättest du dir ein sehr gutes Ausbildungszeugnis ausstellen sollen. Dann die 4 Monate als Berufserfahrung verbuchen müssen. Dann wenn du ne neue Stelle hättest (die du mit dem sehr guten Ausbildungszeugnis locker kriegen konntest) hättest du nach erhalt des sehr guten Arbeitszeugnisses auf Lohnnachzahlung von deinem Ausbildungsbetrieb klagen können und hättest ein zweites Weihnachten feiern können.

Aber jetzt kannst du am besten zum ArbeitsrechtsAnwalt gehen und dich dort beraten lassen.

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warum hast du nicht früher mit dem AG gesprochen, ob überhaupt eine Übernahme stattfindet? Dann hättest du frühzeitig gewusst, woran du bist.

Wenn noch nicht geschehen, sprich mit der Arbeitsagentur und erkläre den Sachverhalt. Jetzt musst du erstmal schauen, dass du die notwendige Unterstützung bekommst. Parallel dazu -> bewerben, bewerben, bewerben.... evtl. ist dann eine Stütze garnicht mehr notwendig.

In welchen Kreis suchst du? Wieviele Bewerbungen hast du schon geschrieben?

Letztendlich ist die einzige Lösung des Problems, einfach wieder schnell Arbeit zu finden.

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wenn du keine Kündigung zum Tage deiner Prüfung bekommen hast und du weiter in den Betrieb geholt wirst (2-3 Tage reichen ja), dann gelten ab dann auch die gesetzlichen Kündigungsfristen für beide Parteien. Stillschweigend übernommen zu werden ist meiner Meinung nach das gleiche wie ein mündlicher Arbeitsvertrag.

Wenn die dann nach 3 Tagen sagen, "LOL Azubigehalt bis Ende des Monats", -> Anwalt für Arbeitsrecht. Wenn du keinen anderslautenden Vertrag hast (haste ja nicht), imo 4 Wochen zum 15./Monatsende Kündigungsfrist bei üblicher Fachkraft-Bezahlung.

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So ganz einfach ist die Situation nicht; das wird wahrscheinlich ein Arbeitsgericht klären müssen.

Allerdings folgendes gibt mir als Laien zu denken:

Mein ehem. Chef hat mich am 22.06., 25.06. und 26.06. weiterhin ins Büro bestellt und mir neue Aufgaben zugeteilt.

Folglich bestand ein reguläres Arbeitsverhältnis mit IMHO Anspruch auf Branchenüblichen Lohn. Dass Dir der nicht gezahlt worden ist, ist Sache für's Gericht.

Am 26.06., 2 Stunden nach Betriebsbeginn kamen meine beiden Chefs (Geschäftsleiter und Stellvertreter) zu mir und meinten sie können mich nicht übernehmen, würden mich allerdings bis Ende Sept. weiter beschäftigen unter der Voraussetzung das nur ein Gehalt in Höhe der Ausbildungsvergütung aus dem 3. Lehrjahr gezahlt wird. Ich fühlte mich dazu genötigt ja zu sagen und habe ohne weiter darüber nachdenken können zugestimmt.

Je nach Deiner wirtschaftlichen Situation kann man gerichtlich klären lassen, inwieweit Du a) ein "sittenwidriges Angebot" erhalten hast und B) Du tatsächlich "genötigt" worden bist.

Ich bin darauf hin direkt vom Büro zur Agentur für Arbeit und habe mich Arbeitslos/suchend gemeldet.

Das ist IMHO falsch, da Du ja nicht "arbeitsuchend" warst zu dem Zeitpunkt, sodern lediglich in einem eventuell"sittenwidrigen" Verhältnis (Klärung steht ja noch aus) beschäftigt. Formal bist Du IMHO dadurch nicht arbeitslos. Mit der entsprechenden Erklärung beim Amt hättest Du überhaupt keinen Anspruch auf ALGI gehabt.

Jetzt 3 Monate später wurde mir ohne Vorwahnung mein ALG1 auf 81€ gekürzt

Fall für den zweiten Rechtsanwalt. Wenn die Dir zuerst das Geld unter den Bedingungen gewährt haben, können die nicht so ohne weiteres die Fakten zu Ihren Gunsten reinterpretieren und behaupten, Du habest gekündigt.

Offen ist, ob Du in der Situation nicht ALGII bekommst, zumindest darlehensweise, bis die rechtslage geklärt ist - und wenn es zu Deinen Ungunsten ausginge, müsstest Du es irgendwann zurückzahlen. IMHO solltest Du aber einen Anspruch haben - ob Du den auch defacto durchsetzen kannst, wird evtl. ein weiterer Anwalt erstreiten müssen.

Dein Vorteil: Durch Gerichtskostenbeihilfe, betragen Deine Kosten für die drei Prozesse zusammen ca. 30€ (waren früher mal 10€ pro Prozess).

Meine Frage ist nun, wer ist im Recht? Ist es nicht rechtswidrig das mein ehem. Chef mir keinen Facharbeiterlohn zahlen wollte? Und müsste aus diesem Grund die Vereinbarung nicht nichtig sein ?

Zumindest "sittenwidrig" sollte der Vertrag sein.

Allerdings handelt es sich hier um meine Privatmeinung. Ein Rechtsanwalt kann Dich fachlich adäquat beraten!

Bearbeitet von lilith2k3
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ich bin auch nicht ganz unbeschlagen mit (arbeits)rechtilichen dingen, aber diesen fall solltest du dringend von einem arbeitsrechtler aufdröseln lassen...

aber so auf den ersten blick scheint es mir, dass alles korrekt ist - aus dem grund, weil du alles falsch gemacht hast, was man hat falsch machen können. sorry für die harten aber wahren worte.

fakt ist, dass du einen unbefristeten arbeitsvertrag gekündigt hast.

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Das ist IMHO falsch, da Du ja nicht "arbeitsuchend" warst zu dem Zeitpunkt, sodern lediglich in einem eventuell"sittenwidrigen" Verhältnis (Klärung steht ja noch aus) beschäftigt. Formal bist Du IMHO dadurch nicht arbeitslos.

Letztendlich hätte er sich arbeitsuchend melden müssen:

Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung - www.arbeitsagentur.de

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Letztendlich hätte er sich arbeitsuchend melden müssen:

Nö. Er war ja weiterhin beschäftigt. Allerdings a) ohne schriftlichen Vertrag und B) zu fraglichen Bedingungen.

Hätte er denen vom Amt gesagt, er gehe weiterhin trotz fehlendem schriftlichen Vertrag "auf Geheiß" seines Arbeitgebers zur Arbeit, hätten die ihm die Leistung sofort versagt.

Btw: »Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wird allerdings empfohlen, sich bei einer Agentur für Arbeit frühzeitig arbeitsuchend zu melden und die Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung zu nutzen«

Melden muss sich in der Ausbildung niemand; empfohlen ist es schon.

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Nö. Er war ja weiterhin beschäftigt. Allerdings a) ohne schriftlichen Vertrag und B) zu fraglichen Bedingungen.

Hätte er denen vom Amt gesagt, er gehe weiterhin trotz fehlendem schriftlichen Vertrag "auf Geheiß" seines Arbeitgebers zur Arbeit, hätten die ihm die Leistung sofort versagt.

Btw: »Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wird allerdings empfohlen, sich bei einer Agentur für Arbeit frühzeitig arbeitsuchend zu melden und die Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung zu nutzen«

Melden muss sich in der Ausbildung niemand; empfohlen ist es schon.

Ende Juni Prüfung bestanden -> Keine Ausbildung mehr.

Bis ende September Vertrag -> Ab 01.07. hätte er sich melden müssen.

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§14 Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

Aber:

Beschäftigung nach Ausbildungsende begründet Arbeitsverhältnis » Rechtsprechung » arbeitsrecht.de

Wenn dich dein Arbeitgeber nicht wieder am nächsten Tag nach Hause schickt ist aus dem Berufsausbildungsverhältnis ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.

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Hallo,

nur so als praktischer Tipp: Informier dich mal beim Sozialverband über die Möglichkeiten einer Rechtsberatung für kleines Geld (Mitgliedsbeitrag).

Deine Situation ist prekär ohne Frage. Allerdings wundert es mich, dass du nicht bereits nach der Prüfung erste Schritte eingeleitet hast. Ich weiß, dies sagt sich als Außenstehender sehr leicht.

Allerdings ist es blöderweise so, dass das die BA üblicherweise bei selbst gekündigten Arbeitsverträgen als "Strafe" die entsprechenden staatlichen Transferleistungen (ALG1, ALG2) für 3 Monate sperrt.

Ich wünsche dir viel Erfolg beim weiteren Bewerben.

Im Zweifel bewirb dich doch auch für Stellen, die für verwandte Berufe ausgeschrieben sind, also nicht nur für Fachinformatiker.

Grüße

fisof

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