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Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit


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Hallo zusammen,

ich mache eine Ausbildung zum FISI im 1. Lehrjahr, bin 20 Jahre alt. Folgendes Problem:

  • Berufsschulzeiten sind von 7:30 bis 15 Uhr
  • Kernarbeitszeiten sind von 10 bis 19:00 Uhr mit Pause
  • --> Berufsschulzeit wird erst ab 10 Uhr angerechnet, alles davor entfällt.

Das heißt, dass in Zeiten des Blockunterrichts regulär gearbeitet wird zusätzlich zu der Berufsschule am frühen Vormittag.

Meine Klassenkollegen müssen nach der Schule nicht mehr in den Betrieb. Selbst an Tagen wo wir nur 6 Stunden Schule haben werden die wenigsten im Betrieb noch erwartet.

Wie ist das dennbei euch, wie offiziell, wie sind die IHK Normen?

Gruß

Jens

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Azubi & Azubine - Wie viel mssen Azubis arbeiten?

Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes:

Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!

Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet.

Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten.

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--> Berufsschulzeit wird erst ab 10 Uhr angerechnet, alles davor entfällt.

Nein! Du bist ab 7:30 in der Schule also arbeitest Du quasi ab 7:30!

Berufsschulzeiten sind von 7:30 bis 15 Uhr

Sind bei mir 7,5h sprich für die restliche Stunde könnte Dein Betrieb Dich durchaus noch einfordern. Was allerdings wirklich nur Sinn macht, wenn Du quasi direkt neben dem Betrieb zur Schule gehst.

Kernarbeitszeiten sind von 10 bis 19:00 Uhr mit Pause

Wenn der Betrieb so bescheidene Arbeitszeiten festlegt ist das das Problem des dafür Verantwortlichen, aber nicht Deins, wenn Dein Tag um 7:30 anfängt, ist um 16:00 Uhr halt Schluss, egal was die Kernarbeitszeit sagt (bei ner halben Stunde Mittag gerechnet).

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danke für die Antworten. Ich habe in meinen Recherchen bereits im Vorfeld zu keiner klaren Aussage gefunden. Immer wieder trifft man auf diese Klausel, die auch Servior zitiert hat:

Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!

Wie ist das zu verstehen und wieseo gibt es so viele unterschiedliche Interpretationen zu dem Thema? (Beachte: es geht um einen volljährigen Azubi)

Bearbeitet von lets_hack127.0.0.1
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Wenn ich die Klausel richtig verstehe, kann dein Betrieb also sagen, das deine Arbeitszeit erst ab 10 Uhr angerechnet wird. Dann wärst du ja fast 12 Stunden aus dem Haus(Wegzeiten zur Schule und vom Betrieb nach Hause nicht mit einberechnet).

Das kann es meiner Meinung nach auch nicht sein. Immerhin sollst du auch für die Berufsschule lernen und hast bestimmt auch mal Hausaufgaben auf. Dafür bleibt aber keine Zeit, wenn du dann noch bis 19 Uhr im Betrieb arbeiten sollst.

Hast du schon mit deinem Chef geredet? Sag ihn doch, das du Nachmittags die Zeit zum lernen und für evtl. Hausaufgaben brauchst.

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Nope. Die Klausel soll heissen wenn du berufsbegleitenden Unterricht hast.

Also z.B. in diesem Fall von 7:00 bis 9:30 und die Kernarbeitszeit ab 10:00 beginnt dann muss die Berufsschulzeit nicht angerechnet werden.

Da die Zeiten sich aber Überschneiden! muss die gesamte Berufsschulzeit angerechnet werden.

Dort steht:

Die gesamte Berufsschulzeit wird angerechnet.

Aber nur dann wenn Sich die Zeiten überschneiden.

Dort steht nicht:

Es werden die sich überschneidenden Zeiten von Berufsschule und Arbeit als Arbeitszeit angerechnet.

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Arbeitszeit: 8:00-16:30

Berufsschulzeit: 8:00-16:30

-> Voll Anrechnung der Berufsschulzeit (8 Stunden).

Arbeitszeit: 10:00-19:00

Berufsschulzeit: 7:30-15:00

-> Volle Anrechnung für 10:00-15:00 (5 Stunden). Die restlichen 3 Stunden sind Arbeitszeit, die vom Betrieb allerdings mit der sonstigen Berufsschulzeit verrechnet werden kann.

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