lanjen Geschrieben 14. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2012 Hallo, ich befinde mich derzeit in einer Umschulung zum FIAE. Wollte endlich mal nen richtigen IT-Abschluß, da ich meinem letzten Job (artfremd) nicht mehr ausüben kann und schon programmiert und teilweise auch als Informatik-Lehrkraft gearbeitet habe. Habe das Programmieren nie so richtig sein lassen können und erstelle mal immer wieder kleine Sachen... Jetzt komme ich ins Praktikum und es stellt sich für mich die Frage: Wem gehört eigentlich die in meiner Freizeit geschriebene Software, meinem Ausbildungsinstitut, meinem Praktikumsbetrieb, oder mir? Ich habe gehört, dass im Anstellungsverhältnis privat geschriebene Software auch dem Arbeitgeber "gehört"(?) Wollte das im Vorfeld klären, da sich mein Praktikumsbetrieb so schon plötzlich querstellt. Vertrag seit Monaten von allen Seiten rechtskräftig unterschrieben, jetzt wird fünf Minuten vor der "Angst" plötzlich ein Probearbeiten verlangt (ob ich denn auch gewillt bin zu arbeiten, pünktlich sein kann, auch Überstunden machen kann / will, ob ich denn auch weiss, wie man einen PC aufbaut, Software installiert und anderes schräges Zeug...). Habe fünf Jahre Studium und 23 Jahre Job hinter mir, seit der Wende nur fünf Monate Arbeitslos und war bei meinen beiden letzten Arbeitgebern in leitenden Positionen!!! Hab wenige Tage vor Praktikumsbeginn deswegen schon genug Ärger am Hals, suche schon einen weiteren Praktikumsplatz für alle Fälle, aber es rennt die Zeit weg. Dann müßte ich meiner Frau nämlich auch noch schnell das Programmieren "beibringen", damit sie meine Projekte weiterführen kann... Würde mich über qualifizierte Antworten freuen. lanjen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 14. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2012 Im normalen Angestelltenverhältnis gilt: Was du in deiner Freizeit machst, ist dein Kram. Sofern es deinen Job nicht beeinträchtigt (durch nächtezerrende Sessions) kannst du machen, was immer du willst. Wenn du es verkaufst, also Geld einnimmst, sprich als Profi auftrittst, hast du ein Nebengewerbe. Dieses sollte nicht mit dem Arbeitgeber im Wettbewerb stehen. Auch sollte der Arbeitgeber davon Kenntnis haben. Er darf es dir unter Umständen verbieten. Im Praktikum während einer Umschulung sieht es rechtlich (meiner Meinung nach) gleich aus. Nebenjobs, sofern du deine Umschulung nicht vernachlässigst, solltest du dir vom Träger genehmigen lassen. Mit diesem hast du einen Vertrag. Ebenso sollte es nicht die gleiche Marktbranche bedienen (Wettbewerbsverbot). PS: (Ganz wichtig): In Deutschland gilt immer noch: Wo kein Kläger, dort kein Richter. :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 14. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2012 Bei allem gilt natürlich: Ich bin kein Anwalt. Dies ist keine Rechtsberatung. Wir sind hier glücklicherweise nicht in Amerika. Was du in deiner Freizeit machst ist deine Sache. Achte aber drauf das alles klar zu trennen. Also selbst wenn du während der "Arbeit" einen noch so tollen Einfall für dein privates Projekt hast, schreib ihn nicht auf. Mail ihn dir nicht selbst, sondern warte einfach bis du daheim bist und widme dich dann dort wieder deinen privaten Projekten. Auch die Recherche zu den privaten Projekten würde ich lassen. Du schließt damit einfach Ärger von vornherein aus. Wenn du diese Tips beachtest dann dürftest du für alles was sich eh weit von dem was dein AG tut unterscheidet auf der sicheren Seite sein. Kritischer wird es wenn die Themen sehr ähnlich sind oder sich die Technologien überschneiden. Dann solltest du den Rat eines Experten einholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 14. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2012 Im normalen Angestelltenverhältnis gilt: Was du in deiner Freizeit machst, ist dein Kram. Nicht ganz. Da man privat entwickelte Software als Erfindungen betrachtet sollte man da schon vorsichtig sein. Wenn die Software zum Beispiel Patentfähig wäre würde sie unter das Arbeitnehmererfindergesetz fallen. Was bedeuten würde das wenn sie irgendwelche Parallelen oder Ähnlichkeiten zur im Beruf ausgeübten Tätigkeit hat man sie dem Arbeitgeber melden müsste. Konkretes in so einem Fall kann aber nur ein Anwalt sagen wie afo schon sagte. Da die meisten privaten Projekte ja eher kleinerer Natur sind und den AG nicht interessieren dürften würde ich aber auch sagen wo kein Kläger, kein Richter. Problematisch wirds dann nur wenn es auffällt weil du deine tolle Software erfolgreich vermarktest Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Memento Geschrieben 15. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2012 Mir hat man mal gesagt: Wenn du während einer Anstellung Fähigkeiten erlernst und mit diesen dann "den Großen Deal" machst, kann dein AG deine Erfindung/Software für sich beanspruchen - muss dich aber an der Vermarktung teilhaben lassen. Wenn du allerdings in deiner Freizeit etwas mit C oder C# programmierst, in der Firma aber z.B. nur in Java entwickelt wird, so kann dir dein AG die "Erfindung" eigentlich nicht streitig machen - du kannst sie Ihm aber Verkaufen/Lizensieren/etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 15. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2012 Das wird wohl zu einfach betrachtet sein. Wenn deine Firma irgendwelche Buchaltungssoftware herstellt und dein privates Projekt hat auch irgendetwas mit dem Thema Buchhaltung zu tun dann wäre das auch Know How das du durch deine Firma erlangt hast, selbst wenn du es in einer anderen Programmiersprache machst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darktobi Geschrieben 15. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2012 Ich als nicht Anwalt würde einfach sagen, das die Software, die du privat in deiner Freitzeit entwickelst auch Dir gehört. Und warum sollte eine Firma die Software für sich beanspruchen können, nur weil man das KnowHow anwendet, das man erworben hat. Einfach so wird das bestimmt nicht gehen. Natürlich wird es rechtlichen Ärger geben, wenn man in seinen privaten Projekten FirmenBilbliotheken einbindet oder der Firma Konkurrzenz macht, während man angestellt ist. Sollte man aber auf Basis des KnowHows, das man in der Firma erworben hat ein privates Projekt komplett selber aufbauen und man nicht mehr in der jeweiligen Firma angestellt ist, sollte einem doch nichts passieren, selbst wenn man der Firma dann Konkurrenz macht. Ansonsten sollte man sich Gedanken machen, ob man überhaupt noch Anspruch auf seine eigene Software hat, da man irgendwoher immer das benötigte KnowHow bezieht. Naja, ich bin wie gesagt kein Rechtsanwalt, von daher ist das nur meine Ansichtssache. Freundliche Grüße Darktobi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Memento Geschrieben 15. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2012 @ Guybrush .. Das war von mir zu schwammig und schnell geschrieben. Das fachliche Wissen gehört natürlich auch in die Kategorie. Alles was direkten Bezug zur Firma hat, "gehört" der Firma. Wobei auch dabei Regelungen mit dem AG getroffen werden können. Über Gespräche in diese Richtung würde man nicht drumrumkommen. Trotzdem gilt, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall ein Stück vom Kuchen abbekommt. Wie groß dieses Stück ist, liegt aber am Verhandlungsgeschick des AN - da gibt es (soweit ich weiss) keine Richtlinien. Im Zweifelsfall immer mit dem AG abklären und evtl (notariell) niederschreiben lassen - lohnt aber nur in den wenigsten Fällen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 15. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2012 Naja, ich bin wie gesagt kein Rechtsanwalt, von daher ist das nur meine Ansichtssache. Dann solltest du dich mal mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz vertraut machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cry88 Geschrieben 15. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2012 Dies gilt jedoch nur für so genannte Diensterfindungen. Das sind Erfindungen, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden und aus der dem Arbeitnehmer im Betrieb obliegenden Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes beruhen. Damit wird dem Anteil des Arbeitgebers an der Erfindung Rechnung getragen. Die übrigen Erfindungen sind so genannte freie Erfindungen. aus wikipedia gilt halt nur für patente. falls du also ne software entwickelst un du dafür keine patente anmeldest solltest du mit dem gesetz nich in konflikt kommen. zumindestens versteh ich das als laie so Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 15. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2012 aus wikipedia gilt halt nur für patente. falls du also ne software entwickelst un du dafür keine patente anmeldest solltest du mit dem gesetz nich in konflikt kommen. zumindestens versteh ich das als laie so Okay... gilt für Patente.. aber mal angenommen, ich habe in meinem Job regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten, für die es zwar Softwarelösungen gibt, die der AG aber wegen des Preises nicht bereit ist, zu bezahlen. Ich interessiere mich auch privat für das Thema, lese mich in Technologien zu dem Thema ein und schreibe in meiner Freizeit ein kleines Tool, das mir diese Aufgaben erleichtert. Die Sache macht mir Spaß, ich tüftle in meiner Freizeit weiter... das kleine Tool entwickelt sich dabei zu einer immer größeren Anwendung. Ich verkaufe das Tool nicht und habe es auch nicht vor. Welche Ansprüche kann mein AG an mich geltend machen? Darf er Tool samt Sourcecode zum Einsatz in der Firma fordern? Darf er es als Produkt der Firma verkaufen? Darf er mir das kostenlose Bereitstellen auf einer privaten Homepage untersagen, falls ich das tun wollte? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 15. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2012 aus wikipedia gilt halt nur für patente. falls du also ne software entwickelst un du dafür keine patente anmeldest solltest du mit dem gesetz nich in konflikt kommen. zumindestens versteh ich das als laie so Es reicht wohl das es patentfähig ist, auch wenn du kein Patent dafür anmelden möchtest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pixie Geschrieben 16. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2012 Patentierfähig ist aber so eine Sache. Um mein Beispiel oben zu nehmen... das Tool wäre keine Neuerfindung des Rades. Es gäbe andere, kostenpflichtige Lösungen. Wenn ich als erster Mensch überhaupt einen Routenplaner schreibe, dann ist das (aus meiner Sicht) patentierfähig. Wenn ich aber im Jahr 2012 einen Routenplaner entwickle, dann ist das zwar immer noch verkaufbar aber doch schon etwas ausgelutscht. Dennoch würde ich es als mein geistiges Eigentum betrachten, wenn ich ihn in meiner Freizeit entwickle. Dürfte mein Chef von mir fordern, diesen Routenplaner (ganz toll, kann Kaffe kochen) zur internen Verwendung in der Firma zur Planung von Geschäftsreisen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen? Zur Implementierung in Produkte unserer Firma? Selbe Fragen wie oben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cry88 Geschrieben 16. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2012 also ich würd sagen er kanns nich verlangen. zumindestens hab ich noch nie von soetwas gehört, auch nich aus anderen branchen. wenn sich nen zimmermann nen haus baut kann sein chef ja auch nit einfach da einziehn nur weil der zimmermann sein know-how von der firma hat... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darktobi Geschrieben 17. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2012 also ich würd sagen er kanns nich verlangen. zumindestens hab ich noch nie von soetwas gehört, auch nich aus anderen branchen. wenn sich nen zimmermann nen haus baut kann sein chef ja auch nit einfach da einziehn nur weil der zimmermann sein know-how von der firma hat... So sehe ich das auch. Ansonsten würde sich mir wirklich die Frage stellen, ob man überhaupt noch ein Recht an eigenen erschaffen Sachen hat, da man das gewisse Know-How dafür ja auch von irgendwo her bekommen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 17. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2012 Also wenn ich das Gesetz richtig verstehe, dann gilt das aber nur für die Arbeitszeit und nicht für die Freizeit. Ich finde zumindest keine Passage, dass Sachen, die in der Freizeit erfunden wurden, dem Arbeitgeber gemeldet werden müssten. Ansonsten zitier bitte mal den entsprechenden Paragraphen. Link zum Arbeitnehmererfindungsgesetz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 17. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2012 (bearbeitet) Also wenn ich das Gesetz richtig verstehe, dann gilt das aber nur für die Arbeitszeit und nicht für die Freizeit. Ich finde zumindest keine Passage, dass Sachen, die in der Freizeit erfunden wurden, dem Arbeitgeber gemeldet werden müssten. ArbnErfG - Einzelnorm ivm. ArbnErfG - Einzelnorm Edit: wobei... Mal schauen. Jetzt bräuchte ich Zugriff auf nen Kommentar. Edit 2: Ja, ich glaube der Begriff der "Freien Erfindung" ist enger gefasst. Edit 3: Das ist ein weites Feld. Wenn wirklich was konkret vorliegt einen spezialisierten (Patent-)Anwalt fragen und ansonsten einfach "Fresse halten." Edit 4:ein Punkt der halt bei allem noch reinspielt ist inwieweit eine Software eine Erfindung (i.S.d.G.) ist... Bearbeitet 17. Oktober 2012 von afo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 17. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2012 Da steht aber nichts darüber, dass das auch in der Freizeit gilt. Zumindest habe ich dies bisher nicht da raus gelesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 17. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2012 Da steht aber nichts darüber, dass das auch in der Freizeit gilt. Zumindest habe ich dies bisher nicht da raus gelesen. Da steht "ein Arbeitnehmer". Da steht auch nicht, dass es nur während der Arbeitszeit gilt. In $4(2) ist insbesondere von "während der Dauer des Arbeitsverhältnisses" die Rede. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lanjen Geschrieben 21. Oktober 2012 Autor Teilen Geschrieben 21. Oktober 2012 Hallo, ich danke Euch für die Antworten. Ich lass, um Allem aus dem Weg zu gehen, meine Frau programmieren... Morgen gehts los mit dem Praktikum, mal sehn, was da noch so schönes kommt. Den Probetag mit nur 13,75h hab ich hinter mich gebracht. Im Praktikumsvertrag stehen 40 h die Woche drin, lt. Praktikums-Chef geht die reguläre A.-Zeit von 7:30 Uhr bis 16.30 (oder auch länger). Werden halt Stunden gesammelt, nen freien Tag kann man immer mal brauchen... Ich trag halt alles genau in meinen Ausbildungsnachweis ein und lass mir das bestätigen. lanjen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 22. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2012 Hmmm.... bleibt noch die Frage offen, ob ein Praktikant als Arbeitnehmer zählt, oder ob nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cry88 Geschrieben 22. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2012 Im Praktikumsvertrag stehen 40 h die Woche drin, lt. Praktikums-Chef geht die reguläre A.-Zeit von 7:30 Uhr bis 16.30 (oder auch länger). Werden halt Stunden gesammelt, nen freien Tag kann man immer mal brauchen... ich weis jetzt nich ob sich das stunden sammeln auf "(oder auch länger)" bezieht oder das davor. Aber bei den 7:30 bis 16:30 sind 8h arbeit und 1h pause drin. nur so als info falls du das nicht weist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lanjen Geschrieben 23. Oktober 2012 Autor Teilen Geschrieben 23. Oktober 2012 bezog sich auf...(oder auch länger)... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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