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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo liebe Community,

Ich habe die Suchfunktion bereits benutzt konnte aber leider nichts konkretes finden.

Ich schildere zuerst mal meine Ausbildungssituation:

Ich hab 2010 meine Ausbildung zum Fachinformatiker (Systemintegration) bei der Firma XY GmbH begonnen.

Bei der Firma handelt es sich um eine kleine bis mittelgroße mit ca. 30 Mitarbeitern ohne freie Mitarbeiter gerechnet.

Das ich in dieser Firma keine "Rundumsorglosbetreung" bekonnen sollte war mir von Anfang an klar.

Das erste Jahr der Ausbildung verlief mehr oder weniger problemlos. Mein damaliger Ausbilder konnte zwar auch nicht sonderlich viel Zeit für mich aufbringen, ich hatte jedoch stets das Gefühl, dass es sich zumindest um mich kümmert und mir bei Fragen und Problemen als direkter Ansprechpartner zur Verfügung stand.

Auf Grund meiner Vorbildung und auch auf Anregung des Unternehmens sollte ich die Abschlussprüfung um ein halbes Jahr verkürzen. Nun seit ca. einem Jahr bin ich, vor allem durch Eigeninitative, im aktuellen Tagesgeschäft also Support und Installation voll eingespannt. Sprich ich übernehme die gleichen Aufgaben und Verantwortung für Kunden wie ein ausgelernter festangestellter Mitarbeiter im Betrieb bei unterdurchschnittlich schlechter Ausbildungsvergütung (ist aber ein anderes Thema).Seit dem 2. Lehrjahr habe ich einen anderen Ausbilder bekommen, dieser kümmerte sich praktisch garnicht um mich oder den Azubi ein Lehrjahr unter mir.

Ich musste sämtliche Informationen zur Abschlussprüfung selbst einholen, mein Ausbilder hatte wenig bis garkeine Ahnung und gab offen zu, dass er ohnehin keine Zeit habe sich um die Sache zu kümmern. Ich möge mir die Informationen beschaffen und mich dann bei ihm nochmal melden. Mein Projektthema stellte ich selbst auf die Beine und nun beginnt die eigentliche Misere.

Mein Projektantrag wurde im 1. Anlauf von der IHK Saarland abgelehnt. Im 2. Anlauf konnte ich letzte Woche dem entsprechenden Ausschuss beiweilen und mein Projekt durchboxen. Hört sich alles in allem nicht sonderlich problematisch an. Dadurch, dass mein Antrag in erster Instanz abgelehnt wurde, habe ich 3 Wochen effektive Zeit für das Projekt verloren. Da ich wie oben schon geschildert als vollwertige Arbeitskraft im Tagesgeschäft eingespannt bin, finde ich quasi keine Zeit mich um mein Projekt zu kümmern. Erschwerend kommt nun hinzu, dass mein Ausbilder und ich mich uns verkracht haben. Somit überlege ich meinen Antrag zur verkürzten Ausbildung und zur vorzeitigen Prüfung zurückzuziehen, was nach der Handreichung der IHK Saarland ohne weiteres möglich sein soll.

Weiss von euch jmd. ob man Prüfungsteil A separat von Prüfungsteil B antretten kann sprich:

Ich würde Ende November die theoretische Prüfung mitschreiben, die Ausbildung aber bis nächstes Jahr (also Ende 3. Lehrjahr) fertig machen. Also auch mein Projekt nochmal neu zur nächsten Frist beantragen.

[Das ich diese Information bei der IHK einholen kann, ist mir schon klar aber ich wollte einfach vorher mal nachhören ob jmd. von euch einen vergleichbaren Fall miterlebt hat]

MfG robq

Bearbeitet von robq
Geschrieben

Es scheint dir ja nicht gerade gut dort zu gehen.

An deiner Stelle würde ich alles daran setzen, die Prüfung so schnell wie möglich hinter mich zu bringen, um weiteren Stress aus dem Weg zu gehen.

(D.h. die Doku zur Not nach den Arbeitszeiten / am Wochenende fertig zu stellen)

Hast du denn mit deinen/m Chef/s schon über eine Übernahme nach der Ausbildung gesprochen? Wie sieht es da aus? Würden sie dir dann ein angemessenes Gehalt zahlen oder kann man davon ausgehen, wenn deine Ausbildungsvergütung schon unterdurchschnittlich ist, das 'normale' Gehalt auch nicht gerade rosig aussehen wird?

Zu deiner Frage: Meines Wissens natürlich kein Problem. Besteht man einen Prüfungsteil von beiden nicht, gilt der, der, erfolgreich abgeschlossen wurde, als fertig und der andere muss, wie du schon richtig erkannt hast, unabhängig von dem anderen, nach einem halben Jahr wiederholt werden.

So lange MUSS der Betrieb dich weiter als Auszubildender weiter beschäftigen.

Dazu muss nicht mal ein Antrag o.ä. gestellt werden.

Geh nicht zur mündlichen Prüfung und sie gilt als nicht bestanden.

Geschrieben

Dein AG ist dazu verpflichtet, dir genügend Zeit für dein Projekt einzuräumen.

Um deine Frage zu beantworten, es sollte gehen beide Teile separat zu machen, habe ich auch gemacht. Ob das bei deiner IHK auch so ist, ist natürlcih die andere Frage

viel Erfolg

Geschrieben
Besteht man einen Prüfungsteil von beiden nicht, gilt der, der, erfolgreich abgeschlossen wurde, als fertig und der andere muss, wie du schon richtig erkannt hast, unabhängig von dem anderen, nach einem halben Jahr wiederholt werden.

So lange MUSS der Betrieb dich weiter als Auszubildender weiter beschäftigen.

Dazu muss nicht mal ein Antrag o.ä. gestellt werden.

Das ist so nicht ganz richtig. Wenn man die Prüfung nicht besteht, dann MUSS der Azubi gegenüber dem Ausbildungsbetrieb seinen Wunsch nach einer Verlängerung der Ausbildung bekannt geben. Macht er das nicht, endet die Ausbildung mit dem letzten Tag im Ausbildungsvertrag. Nachzulesen im BBiG.

Der Betrieb muss der Verlängerung zustimmen.

Geh nicht zur mündlichen Prüfung und sie gilt als nicht bestanden.

Das könnte ein Jurist als Arbeitsverweigerung auslegen und schon hat man ein Eigentor geschossen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Lieber robq,

eine gestreckte Prüfung über 2 Termine (Winter 12/13 und Sommer 13) ist leider nicht möglich, da die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nur einen Termin vorgibt. Lediglich im Falle einer Erkrankung oder ähnlichen Gründen kann die Prüfung zum nächsten Termin fortgesetzt werden.

Hinsichtlich der Vorgänge in Ihrem Ausbildungsbetrieb und der unbefriedigenden Betreuung durch Ihre Ausbilder bieten wir Ihnen an, sich mit unserem Teamleiter Michael Meter (michael.meter@saarland.ihk.de) oder der Juristin Annette Baumstümmler (annette.baumstuemmler@saarland.ihk.de) in Verbindung zu setzen.

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