Jan4321 Geschrieben 30. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2012 (bearbeitet) Hi, ich hab nun gerade schon wieder in meiner Gehaltsabrechnung für Oktober "nur" die Ausbildungsvergütung vom 2. Lehrjahr bekommen, obwohl ich doch eigentlich im 3. Sein müsste, oder? Laut meinem IHK Ausbildungsvertrag für FiSi war Ausbildungsbeginn am 01.09.2010 mit vorherigem Einmonatigen Praktikum und 4 Monaten Probezeit. Ende ist nach 36 Monaten bzw. am 30.06.2013. Letzten Monat dachte ich noch, das 3. fängt im Oktober offiziell an, aber da ich nun wieder nicht mehr sicher. Bekomme immerhin von 745€ auf 890€ brutto mehr mach mich das langsam stutzig^^ Bearbeitet 30. Oktober 2012 von Jan4321 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkMaster Geschrieben 30. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2012 01.09.2010 => 1.LJ 01.09.2011 => 2. LJ 01.09.2012 => 3. LJ Ende der Ausbildung nach Bestehen der schriftlichen+mündlichen Abschlussprüfung (meist bereits vor offiziellem Ausbildungsende). d.h. du hättest bereits Ende September das Gehalt fürs 3. LJ bekommen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jan4321 Geschrieben 30. Oktober 2012 Autor Teilen Geschrieben 30. Oktober 2012 Ok supi^^ Ich hatte das zwar auch mal in der Schule, aber das ist schon 2 Jahre wieder her XD Dann mach ich mal eine Mail an die Buchhaltung fertig. Thx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 30. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2012 01.09.2010 => 1.LJ 01.09.2011 => 2. LJ 01.09.2012 => 3. LJ Ende der Ausbildung nach Bestehen der schriftlichen+mündlichen Abschlussprüfung (meist bereits vor offiziellem Ausbildungsende). d.h. du hättest bereits Ende September das Gehalt fürs 3. LJ bekommen müssen. Wenn die Lehrausbildung denn am 01.09. angefangen hat... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jan4321 Geschrieben 30. Oktober 2012 Autor Teilen Geschrieben 30. Oktober 2012 (bearbeitet) Hab ich doch geschrieben^^ Warum sollte das nicht so sein? XD hat sich übrigens aufgeklärt. Die Buchhaltung will erst die Bestätigung bzw. die Ergebnisse von meine Zwischenprüfung vom Herbst (War im Frühjahr Krank gewesen und konnte die nicht schreiben) sehen. Die sind nach 2 Monaten immer noch nicht da^^ Danach bekomme ich die Differenz rückwirkend ausbezahlt. Finde ich persönlich nicht fair, aber ich habe nun auch keine Lust mich deswegen mit meinem Chef zu streiten (ihr kennt das ja^^) Bearbeitet 30. Oktober 2012 von Jan4321 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkMaster Geschrieben 30. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2012 was hatn die Buchhaltung mit deiner Zwischenprüfung zu tun? Bzw. was hat die Zwischenprüfung mit deinem Gehalt zu tun? Denen würde ich was erzählen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jan4321 Geschrieben 30. Oktober 2012 Autor Teilen Geschrieben 30. Oktober 2012 (bearbeitet) Eben der Meinung bin ich auch^^ Aber ich will übernommen werden und da hab ich jetzt keine Lust mich wegen den paar Cent Zinsen auf meinen Konto mit meinem Chef anzulegen XD Wenn die Ergebnisse bis Mitte nächsten Monat noch nicht da sind, dann werde ich ein wenig meckern, aber bis dahin bin ich halt Azubi^^ Bearbeitet 30. Oktober 2012 von Jan4321 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkMaster Geschrieben 31. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2012 und wenn du übernommen wirst, heißt es dann, erst wenn Projekt xyz abgeschlossen ist, dann gibt es das Gehalt..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 31. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2012 Also bei der Praxis würde ich die Buchhaltung rund machen. Das ist in meinen Augen ein Vertragsbruch. Was kannst du denn dafür, dass die Ergebnisse noch nicht vorliegen? Da diese (zumindest bei der IHK Region Stuttgart) direkt an den Betrieb geschickt werden, kann dir auch keiner vorwerfen sie zu "unterschlagen" oder sonst was. Für die Geschwindigkeit der IHK kannst du ja mal wirklich nichts. Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Es geht auch nicht um die "paar Cent Zinsen", es geht ums Prinzip. Du kannst ja auch nicht zu deinem Chef gehen und sagen du willst volle Bezüge bei weniger Leistung. Unter aller Sau sowas, man könnte ja fast meinen, man braucht Geld zum leben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 31. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2012 Die eigentlich viel interessantere Frage ist: Was hat das Vorrücken ins 3. LJ mit den Ergebnissen der Zwischenprüfung zu tun? Man kann durch die Zwischenprüfung nicht durchfliegen - und damit ist er/sie auf jeden Fall ins 3. LJ vorgerückt. Ich würde denen auch mal ein paar Takte dazu sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 31. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2012 Na vielleicht ging es auch nicht um das Ergebnis, sondern lediglich um die Bestätigung, dass sie geschrieben wurde. Immerhin ist diese ja ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung und ist zugleich Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkMaster Geschrieben 31. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2012 @Ulfmann hat aber immer noch nichts mit dem Gehalt zu tun. Und Zwischenprüfung hin oder her (ob bestanden oder nicht)... er kommt dennoch ins 3. Lehrjahr... somit erhält er auch das vereinbarte Gehalt... Da gibt es eigentlich nix zu diskutieren. Der TE hat vermutlich den Vorteil noch zu Hause zu wohnen. Wer aber ne Wohnung etc. zu bezahlen hat, da sind ein paar € mehr oder weniger schon nicht unerheblich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 31. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2012 Nein, das hat tatsächlich nichts mit dem Gehalt zu tun, ich wollte auch gar nicht dagegen argumentieren. Was ich nur als Aspekt in die Debatte bringen wollte ist Frage nach der Konsequenz für den Auszubildenden, wenn er gar nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen hat. Natürlich muss er sein Geld bekommen, aber das erklärt vielleicht das reservierte Verhalten der Buchhaltung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkMaster Geschrieben 31. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2012 (bearbeitet) Die Konsequenz ist, dass er für die Abschlussprüfung nicht zugelassen wird. Eine Buchhaltung ist für die Buchführung zuständig. Und darf (eigentlich) nicht eigenmächtig irgendwelche Gehälter zurückhalten. @TE ich würde dennoch mit deinem Chef mal sprechen, ob ihm das bekannt ist, dass du das Geld nicht bekommst. Und bzgl. Übernahme, wird dir das keiner krumm nehmen. Wenn er keine Kenntnis davon hat, würde ich das ganze mal eskalieren. Ich glaub eure Buchhaltung hat sich etwas zu sehr "verselbständigt".... oder es handelt sich nur um ein Versehen. Bearbeitet 31. Oktober 2012 von DarkMaster Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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