Tredagor Geschrieben 29. November 2012 Teilen Geschrieben 29. November 2012 Natürlich wenn man ein geeignetes Projekt gefunden hat und sich ein Konzept gemacht hat. Jedoch habe ich bereits das Ausfüllformular bzw. den leeren Projektantrag meiner IHK auf meinem Rechner. Offiziell kriegt man ja von der IHK irgendwann Mitte Dezember oder Januar einen Brief mit einer Dokumentennummer, über die man dann das Formular bekommt. Nun ist die Frage, ob ich bereits den Projektantrag ausfüllen darf? Wie ist es mit den Projektphasen, wenn diese am Ende im Projekt doch ein wenig anders verlaufen und man eine Gegenüberstellung macht, dann ist dies doch legitim oder? Und was meint man mit Dokumentation zur Projektarbeit? (Ist ein Extra Punkt bei meinem Projektantrag) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bredator Geschrieben 29. November 2012 Teilen Geschrieben 29. November 2012 Natürlich kann man den Projektantrag schon ausfüllen. Er wird nur vermutlich nicht vor der allgemeinen Abgabefrist berücksichtigt (außer, man setzt sich selbst mit der IHK in Verbindung und begründet es mit Dringlichkeit usw., aber auch dann ist momentan die Chance eher schlecht). Das mit den Projektphasen ist kein Problem. In der Projektdoku einen Punkt "Abweichung vom Projektantrag" einbringen und dort genau darlegen, warum was genau geändert werden musste. Bei dem Punkt Dokumentation habe ich einen kurzen Überblick gegeben, was ich plane in die Doku zu schreiben (Soll-Konzept usw.) und ob noch weitere Dokumente dazu gehören (Schnittstellenbeschreibungen, Kundendoku usw.). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.