sven1990 Geschrieben 3. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2012 Hallo Community, Folgendes Problem ich, 22 in Ausbildung zum FiSi wohne mit meiner Freundin 18 in einer Eigentumswohnung die wir gekauft haben/finanzieren (bzw. Vater hat gekauft da ich keine großen Kredite aufnehmen konnte und wir finanzieren sie ab und bewohnen sie). Meine Freundin bekommt nur 450 € Brutto im Monat als Zahnarzthelferin d.h. 375 € netto und sie hätte daher da ihr Vater verstorben ist und die Mutter keine Einkünfte besitzt Anspruch auf BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) da sie ja nicht mehr zu Hause wohnt (aus familiären Gründe). Beim Antrag muss man jetzt jedoch einen Mietvertrag mit abgeben was ja bei uns nicht möglich ist da es eine Eigentumswohnung ist und wir nicht direkt Miete zahlen sondern halt den Kredit + Nebenkosten. Müssen wir jetzt mit meinem Vater einen neuen Mietvertrag machen und dann Miete zahlen damit meine Freundin Anspruch auf BAB hat? Könnte nicht ich obwohl ich nicht Eigentümer bin (mein Vater ist Eigentümer) einen Untermietvertrag für meine Freundin machen sozusagen ein Zimmer + gemeinsam genutztes BAD/WC/küche usw. vermieten damit sie einen Mietvertrag hat den sie mit dem BAB Antrag einreichen kann? Welche steuerlichen Nachteile hätte der Mietvertrag für meinen Vater da dieser ja Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern muss? Wie würdet ihr das ganze machen. Bin echt gespannt was ihr dazu sagt, Danke schonmal für alle Tipps !:bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 3. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2012 Wer auch immer dann die Miete bekommt, muss diese versteuern und kann natürlich die Kosten für die Wohnung von der Steuer absetzen. Wenn dein Vater einen Mietvertrag mit dir macht, dann muss er aber bei der Miete aufpassen. Nicht zu billig machen. Denn bei Vermietung innerhalb der Verwandschaft schaut das Finanzamt ganz genau hin ob man die Miete nicht zu billig macht. Der BAB würde doch nur die Mietzahlung unterstützen, die es aber doch im Prinzip nicht gibt. Im BAB Antrag muss der Vermieter doch auch einen Abschnitt ausfüllen. Wer soll denn dann als Vermieter auftreten? Stellt sich mir die Frage, ob es dann eine erschlichene Leistung ist. Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann sprich mit einem Steuerberater und einem Anwalt. Ich sehe hier den Tatbestand des Betruges der im Raum steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sven1990 Geschrieben 3. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 3. Dezember 2012 Danke erstmal für die Antwort. Eine erschlichene Leistung wäre es dann meiner Meinung nach nicht wir würden ja tatsächlich Miete zahlen und mein Vater würde halt dann mit der Miete den Kredit bedienen usw. Es ist nur die Frage ob sich das finanziell rendiert wenn meine Freundin 100 € BAB pro Monat bekommen würde aber mein Vater dafür kA wie viel mehr an Steuern zahlen müsste. Für mich wäre es interessanter zu Wissen ob Ich als nicht Eigentümer der Wohnung aber drin wohne weil mein Vater sie sozusagen die Wohnung für mich gekauft hat, ob ich das Recht habe sie unterzuvermieten also am Besten als ein Zimmer + Mitbenutzung des Rests der Wohnung für ca 200 € Ansonsten lass ich die Sache einfach bleiben weil wegen 100 € im Monat Probleme mitm Finanzamt und Betrug zu bekommen rendiert sich nicht wirklich ;D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 3. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2012 Wenn Du die Wohnung untervermietest, dann hast Du Mieteinnahmen und diese müssen versteuert werden. Wie viel das dann in Euro ist, hängt von deinem Einkommen und ungefähr 37 weiteren Kriterien ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SilentDemise Geschrieben 3. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2012 Wer steht denn als Eigentümer im Grundbuch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 3. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2012 1. In Deutschland können Verträge bis auf bestimmte Ausnahmen generell formfrei erstellt werden 2. Für einen BAB Antrag benötigt man keinen Mietvertrag. Man kriegt dann natürlich keine Mietkosten erstattet, aber seien wir mal ehrlich, Deine Freundin hat auch keine Mietkosten und damit wäre der Punkt eindeutig erschlichenes Geld! Zum Nachweis, dass Sie nicht mehr im Elternhaus lebt reicht auch die Anmeldebstätigung des Einwohnermeldeamts über den Wechsel des Hauptwohnsitzes aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fisof Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Hallo, wenn ihr sowieso monatlich es abbezahlt, macht doch einen Mietvertrag mit ortsüblicher Miete zum Vorlegen für BAB. Und was dein Vater damit macht, ist ja seine Sache. Gruß fisof Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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