EvilFiek Geschrieben 11. Dezember 2012 Geschrieben 11. Dezember 2012 Hallo, ich habe vor ein paar Monaten ein Arbeitszeugnis ausgestellt gekriegt wegen Vorgesetztenwechsel, arbeite in der QA und das Zeugnis war ordentlich (liest sich wie irgendwas zwischen 1 und 2). Entspricht denke ich auch realistisch meiner Arbeitsleistung. Nun wird aber mein Firmenstandort geschlossen, weswegen ich ein weiteres Zeugnis gekriegt habe, was sich nun aber eher liest wie "bester Mitarbeiter aller Zeiten". Quasi ein Gefälligkeitszeugnis (und es wird auch vermerkt, dass das Zeugnis eben wegen der Schließung ausgestellt wurde). Ich habe zwar zwischen den zwei Zeugnissen ein paar neue Verantwortungen gekriegt, die über pure QA-Tätigkeiten hinausgehen ("Pflege des Testequipments", sprich Hardwarekrams, Administrierung der Testinfrastruktur softwareseitig etc.), aber das würde kaum solch einen Sprung im Zeugnis rechtfertigen. Daher bin ich nun etwas verwirrt: wie wirkt das, wenn ich mich damit bewerbe? Sollte ich bei Bewerbungen beide Zeugnisse mitlegen oder mich nur auf eines davon beschränken? Zitieren
Servior Geschrieben 11. Dezember 2012 Geschrieben 11. Dezember 2012 Wenn du der Meinung bist in dem Zeugnis wird übertrieben und du ein gutes Verhältnis zur Firma hast, dann würde ich nach einem neuem Zeugnis fragen. Du kannst deine Bedenken ruhig nennen, eventuell kann man diese dann umformulieren oder einfach deinen Wünschen entsprechend anpassen. Zitieren
fisof Geschrieben 12. Dezember 2012 Geschrieben 12. Dezember 2012 Also zunächst musst du ein Zeugnis ja so lesen, dass all das was nicht als das beste über den Formulierungskamm geschoren wurde eher unteres Mittelfeld ist. Falls es möglich ist, lass dir ein Zeugnis mit Schließung und eines ohne die Sache mit der Schließung ausstellen. Am besten in mehreren Exemplaren. Denn das ist ja nicht dir anzulasten und es ist ein Grund ein solches Arbeitszeugnis auszustellen. Und wenn du beide Varianten hast, kannst du immer noch wählen, ob du die Schließungsvariante zur Bewerbung nutzt oder nicht. Hintergrund für diese Lobpudelei ist, dass Arbeitszeugnisse nicht negativ formuliert dürfen, denn das wäre zum Nachteil der Arbeitnehmer. Da man als Arbeitgeber aber natürlich nicht nur 1,0er unter den Arbeitnehmern hat, muss man dann also die schlechteren Arbeitnehmer mit weniger Superlativen bezeichnen. Sonst fallen die nicht so gut gelittenen Arbeitnehmer nicht so auf bei der Weitergabe an die nächsten Personaler. Zitieren
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