mocaholic Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Hallo Zusammen, Erstmal kurz ein paar Worte zu mir: Ich bin M, 22, und absolviere gerade im 2. Lehrjahr meine Ausbildung zum Fachinformatiker / Systemintegration in Aalen(Ostalbkreis). Folgende Situation ist vorgefallen: Letzte Woche Dienstag im BWL-Labor Unterricht hatte ich gegen Ende alle vom Lehrer gestellten Aufgaben erledigt, 3 min vor Unterrichtsende fuhr ich daraufhin den Rechner herunter, woraufhin mich der Lehrer anwies diesen wieder hoch zu fahren und bis zum klingeln zu warten, was ich tat. Zu Stundenende verließ ich mit einigen anderen das Klassenzimmer, wärend der Lehrer bei einzelnen Schülern die Aufgaben noch kontrollierte. Am darauffolgenden Mittwoch war ich nicht in der Schule und am Donnerstag sagte mir der Lehrer dass ich dafür, dass ich ohne Erlaubnis gegangen wäre, am Freitag Nachmittag 2h Nachsitzen solle. Ich entgegnetete daraufhin dass ich das für völlig überzogen halte, gerne bereit sei die unterschlagenenen 3 min nach zu holen, es jedoch nicht einsehe, für so eine Lapalie 2h zusältzlich zu kommen. Der Lehrer argumentierte zusätzlich dass er mir nicht erlaubt hatte zu gehen. Ich hatte ihm zudem noch eine E-Mail geschrieben in der ich meine Sichtweise schilderte. Diesen Montag kam der Lehrer nun wieder auf mich zu und wollte mir "noch eine Chance" zum Nachsitzen geben, wenn ich dann nicht erscheinen würde, würde er sich an seinen Abteilungsleiter wenden um die "Strafe zu vollstrecken", was laut ihm i.d.R. eine weitaus höhere Strafe mit sich brächte. Nochmals versuchte ich ihm sachlich meine Sichtweise zu schildern,er ging jedoch auf den Gesprächsversuch absolut nicht ein. Dazu muss man sagen dass dieser Lehrer keinesfalls generell derart streng ist. Von einigen Schülern lässt er sich vor der gesammten Klasse "dumm von der Seite anreden" oder unternimmt auch des öfteren nichts gegen Schüler, die andere Schüler aktiv schädigen, was mein Verständnis für diese Höhe der Strafe natürlich nicht gerade steigerte. Heute war nun das Gespräch zwischen mir, dem Abteilungsleiter und dem Lehrer. Im Gespräch wurde keinen Wert auf meine Sichtweise gelegt, der Abteilungsleiter war keinesfalls objektiv und kurz zusammengefasst war der Inhalt des Gesprächs dass kaum befugt sei die Höhe des Strafmaßes anzuzweifeln, der Lehrer habe in der Situation völlig richtig gehandelt und es sei sein gutes Recht Strafen in beliebiger Höhe zu verhängen. Daraufhin entgegnete ich dass ich dafür nur dann Verständnis aufbringen könnte, wenn dann auch alle Schüler gleichermaßen bestraft werden sollten, was aber nachweislich definitiv nicht der Fall ist. Vom Lehrer selbst kam daraufhin kein Kommentar, der Abteilungsleiter meinte nur dass dies absolut nichts mit meinem Fall zu tun hätte und auch nicht das Strafmaß beeinflussen könnte, wenn ich mich beschweren wolle, könnte ich gerne über meinen Klassenlehrer (der dummerweise genau dieser besagte Lehrer ist) einen Gesprächstermin bei ihm vereinbaren, Zitat "Wenn er mal Zeit hätte". Jetzt ist jedoch aber auch einleuchtend, dass weder der Lehrer noch der Abteilungsleiter besonderes Interesse daran haben, dass ich schnell einen Termin für ein Gespräch bekomme, schon gar nicht diese Woche, da vom Abteilungsleiter nun festgesetzt wurde, dass ich als Strafe nun diesen Samstag 4 Schulstunden nachsitzen solle, weil ich mich zuerst geweigert hatte. Logisch ist auch, dass ich natürlich gerne versucht hätte vor diesem Termin nochmals mit beiden ins Gespräch zu kommen, was aber ja aus oben genannten Gründen kaum möglich sein wird. Ich war der meinung wir seinen alles erwachsene Menschen und könnten uns über so eine Situation unterhalten um den den Sachverhalt zu klären, daran hatten die beiden jedoch kein Interesse, es ging nur darum die Strafe zu vollstrecken um keinen Autoritätsschaden davon zu tragen. Sollte ich zur Strafe am Samstag die 4 Schulstunden nicht antreten, würde, nach Aussage des Abteilungsleiters, sich mit Unterstützung des Direktors die Schule weigern weiter mit mir zusammen zu arbeiten, sprich mich von der Schule verweisen. Jetzt ist meine Frage, wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten? Habe ich in irgendeiner Form eine Handhabe; a) gegen die Strafe und gegen das Verhalten von Lehrer und Abteilungsleiter? An wen kann ich mich wenden? IHK? Sollte mein Ausbildungsbetrieb mir da helfen können? Was kann ich tun? Ich bin für jegliche Hilfe dankbar! :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 lolwhut? Wende dich an den Schulleiter. Nimm am besten den Klassensprecher oder den Schülersprecher mit. Gibt es bei euch Vertrauenslehrer oder so. Eventuell kannst du auch über den Ausbilder was erreichen. Unserer hätte der Schule den Vogel gezeigt, aber unserer Schule war auch eine sehr vernünftige Schule. Ansonsten: Erstberatung Schulrecht - Rechtsanwalt Schulrecht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 (bearbeitet) Hört sich sehr seltsam an. Du solltest die weitere Vorgehensweise mit deinem Ausbilder besprechen. Dieser sollte dann im Namen der Firma um ein Gespräch mit dem Rektor (und ggf. dem zuständigen IHK Mitarbeiter) bitten. Letztlich ist die Schule nur Dienstleister für die Firma/IHK und das sollte man deutlich machen. Und wenn du den Unterricht nicht störst, dann gibt es auch keinen Grund für einen Schulverweis o.ä. Nachsitzen in der Erwachsenbildung ist ziemlich albern und würde ich persönlich nur gegen Entgeld (bzw. Überstunden) machen. Bearbeitet 11. Dezember 2012 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Erstmal sitzt der Lehrer am längeren Hebel, sitz die 4 Stunden nach. Im Betrieb druckst Du Dir danach bitte Antragsformulare aus, und lässt Dir auf diesen bestätigen per Datum und Unterschrift, dass Du das Klassenzimmer verlassen darfst, nächstes Antragsformular für das Verlassen des Schulgeländes für diesen Tag. Als Zeugen der mit unterschreibt schlägst Du den Schuldirektor vor, sollte der Lehrer dagegen sein, bestehst Du darauf. Sollte sich dieser fragen warum Du diese Formulare denn brauchst, kannst Du ihm ja gerne die gleiche Geschichte noch einmal erzählen. Sollte der Lehrer sagen, dass die Formulare Unsinn sind und Du nicht jedes Mal seine Erlaubnis benötigst, kannst Du ihn ja dezent darauf hinweisen, dass Du für die Zukunft vorsorgen möchtest, falls er noch einmal behauptet Du seist ohne Erlaubnis gegangen. Das *********spiel lässt sich durchaus auch zu zweit spielen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mocaholic Geschrieben 11. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Vielen Dank erstmal für die Antworten :-) Die Sache mit dem Betrieb ist leider auch nicht ganz so einfach; ich mache die Ausbildung in einem 15-Mann IT-Systemhaus (davon 5 Azubis). Diejenige, die im Ausbildungsvertrag als Ausbilderin aufgeführt ist, arbeitet nicht mehr in unserer Firma. Einen direkten Ausbilder, der uns Azubis im Technischen Bereich betreut, gibt es in der Form nicht, wenn wir technische Probleme haben müssen wir uns das Wissen bei den einzelnen Mitarbeitern zusammensuchen, das ist nicht toll und passt mir auch nicht, aber das soll hier nicht das Thema sein. Als Vorgesetzte habe ich nur noch den Geschäftsführer und dessen Assistentin, die bei der Schule evtl. etwas bewirken könnten, ich denke jedoch dass die kaum den Aufwand auf sich nehmen, "nur" damit ich nicht nachsitzen muss, daher kann ich von der Seite kaum Unterstützung erwarten. Ich werde das Thema natürlich ansprechen, einen Versuch ist es wert, aber wie gesagt, mache ich mir da keine großen Hoffnungen. Welche Möglichkeiten habe ich noch? Vielen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Ganz normaler Beschwerdeweg: Direkter Vorgesetzter des Lehrers (Direktor), nächste Instanz dann die des Direktors, was wohl im Normalfall die entsprechende Schulaufsichtsbehörde/Schulamt/Bezirksregierung ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 (bearbeitet) Als Vorgesetzte habe ich nur noch den Geschäftsführer und dessen Assistentin, die bei der Schule evtl. etwas bewirken könnten, ich denke jedoch dass die kaum den Aufwand auf sich nehmen, "nur" damit ich nicht nachsitzen muss, daher kann ich von der Seite kaum Unterstützung erwarten. Naja, der Betrieb muss dir rein rechtlich das "nachsitzen" vergüten (siehe Freistellung für BS in BBIG §15 und daraus resultieren das es Arbeitszeit ist). Von daher würde ich deinem Chef den Vorfall schildern und ihn fragen, ob er sich darüm kümmern will oder du lieber vergütete Überstunden machen und diese Albernheit absitzen sollst. Oder du packst dein Stolz mal kurz in den Schulranzen und sitzt das ab. Jedoch wohl mit dem schriftlichen Hinweis an Direktor/Abteilungsleiter/Lehrer/deinem Geschäftsführer, dass du diese Schikane des Friedens willen nur dieses eine Mal mitmachst. Und danach kannst dich immernoch irgendwie "rächen" -was natürlich auch albern ist und eine nervende Spirale erzeugt bei der du als Azubi wohl verlieren wirst. Stichwort: Prüfungsvorbereitung und Lehrer im PA. OT: Lustig fand ich die Nerv-Methode, dass man bei ALLEM was der Lehrer erklärt sich danach meldet und sagt: "Tut mir leid, ich hab das nicht verstanden. Wären Sie so nett das nochmal zu erklären, Herr Müller?" (vorher natürlich die Mitschüler einweihen und einen Kasten Bier oder so als Entschädigung anbieten). Klappt noch besser wenn du ein paar Mitschüler dazu animieren kannst mitzumachen (z.B. je Nachfrage gibts ein Bier extra). Hachja ... die lustige Schulzeit. Ich möchte kein Lehrer sein Bearbeitet 11. Dezember 2012 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SynonymOfGod Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 So einen Fall hatten wir bei uns in der Firma auch vor kurzem erst soviel ich weiß hat der Ausbilder unserer Firma ein 5 minütiges Gespräch mit dem Lehrer geführt (man muss dazu sagen das der ausbilder einen Doktor in Informatik hat...). Ich war nicht bei dem Gespräch dabei aber danach war Schluss mit jeglichen beschwerden unserer Azubis o.O Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chillaz Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 (bearbeitet) zu herrlich das mit den Formularen das würde ich bis Samstag machen und dann noch 2 Wochen und wenn er das nicht machen will würde ich ihn eine Unterlassungserklärung gegen weitere "strafen" unterschreiben lassen so ein assi Also man kanns halt echt übertreiben aber manche Leute sind halt auch arme Würstchen die sich an dem Bisschen "Macht" aufgeilen müssen weil sie kaum Kompetenz und noch weniger Selbstachtung haben Bearbeitet 11. Dezember 2012 von chillaz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Ach übrigens: In Baden-Württemberg sitzen recht häufig Lehrer in den Prüfungsausschüssen. Könnte dann natürlich sein, dass so ein Lehrer nicht ganz unbefangen an die Sache herangeht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Servior Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 (bearbeitet) http://www.hs-heilbronn.de/3595001/schulgesetz.pdf §90: (2) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen; hierzu gehören auch Vereinbarungen über Verhaltensänderungen des Schülers. Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten Welche pädagogischen Erziehungsmaßnahmen wurden denn bisher getroffen, die dazu rechtfertigen Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen anzuordnen? Die zwei Stunden sind unverhältnismäßig. Stattdessen würde ich den Vorschlag machen 15 Minuten nachzuholen und bei Weigerung des Lehrers das ganze ggf. auf der nächst höheren Ebene klären. Edit: Der Unterricht endet in der Regel übrigens mit dem Klingeln, selbst dann wenn der Lehrer seinen Unterricht erst 5 Minuten später beginnt. Solltest dazu mal in der Schulordnung nachschauen. Bearbeitet 11. Dezember 2012 von Servior Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wodar Hospur Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Zum Thema, ich würde glaub einfach nicht zum Nachsitzen erscheinen und es so eskalieren lassen. Denn während der Unterrichtszeiten ist zwar der Lehrer dir Weisungsbefugt, aber das hört ja mit dem Unterrichtsende auf. Was sind die Optionen des Lehrers und der Schule (wenn sie hinter ihm steht): - Dir versuchen schlechtere Noten zu geben (schulisch wie auch in der IHK Prüfung) - Eine Eintragung auf dem Zeugnis (Kopfnoten?) -> anfechtbar - Direkter Kontakt zu deinem Arbeitgeber - Ausschluss vom Unterricht -> anfechtbar Während meiner BS Zeit gab es auch einen imho unfähigen Lehrer, habe versucht irgendwas dagegen zu machen... da war keinerlei Interesse da und gleichzeitig bin ich, das Fach wurde zu zweit unterrichtet, einem anderen Lehrer noch auf die Füße getreten. Dieser war netterweise dann in meinem IHK Projekt auch noch Vorsitzender, hat sich allerdings sehr professionell verhalten... Steck nicht zu viel Mühe rein, schreib deinem Chef eine E-Mail mit deinem Vorhaben und sichere dich von der Seite aus ab und sonst tu nichts mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Der Abteilungsleiter ist wohl Schulleiter? Oder warum hast du 4 Stunden bekommen? Normale Lehrer dürfen nur 2 Stunden. Könnte also schon ein schwerwiegender Fehler sein, oder er hat Rückendeckung vom Schulleiter. Nichts desto weniger: Solche Konflikte muss man stoisch lösen. Die Formulare gehen schon in die richtige Richtung. Wird aber zuviel Mehraufwand bedeuten. Einfach um die schriftliche Bestätigung des Nachsitzens bitten/bestehen. Das muss ja vom Schulleiter der Berufsschule geschrieben/unterschrieben werden. Egal wie es ist würde ich die schriftliche Bestätigung deinem direkten Vorgesetzten geben und wie bigvic auf BBIG §15 verweisen. Und fragen ob du diese Überstunden wirklich leisten sollst. Und ob das nicht den Rahmen des Auftrags der Berufsschule (§10 des Schulgesetzes) sprengt ("Die Berufsschule hat die Aufgabe, im Rahmen der Berufsausbildung oder Berufsausübung vor allem fachtheoretische Kenntnisse zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu vertiefen und zu erweitern."). Und wenn dein Vorgesetzter ein korrekter Typ ist und Eier hat, wird er sich derer annehmen und die mal kräftig in den ***** treten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fisof Geschrieben 11. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2012 Hi, auch wenn dir die Antwort möglicherweise nicht schmeckt: Nimm die 4 Stunden Nachsitzen an und. Lern schon mal was für die nächste Klassenarbeit. Du könntest die Situation zwar eskalieren lassen, aber noch gibt dir dieser Lehrer ja die Noten und insoweit bist du etwas von ihm abhängig. Die aufgebrummte Strafe spricht eher dafür, dass dein Lehrer dachte, du hättest die Aufgaben nicht fertig gemacht oder nicht ordentlich gearbeitet. Du kannst dir dann ruhig am Samstag denken:"Sie können mich einmal kreuzweise ...". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 @fisof Weißt du eigentlich was du da eigentlich verlangst? Am Samstag zum Nachsitzen in die Schule. Und das als 22 Jähriger. Dann werden ihm 4 Stunden von seiner freien Zeit gestohlen? Was ist wenn er was besseres zu tun hat als in der Schule rumzugammeln? Oder der TE Kinder hat, oder jemanden pflegen muss? Also bevor ich da nachsitzen würde, würde ich erstmal dagegen ankämpfen. Kämpfen heißt nicht Einsatz von Gewalt, sondern einfach solange hinauszuzögern und diskutieren bis das Unrecht offensichtlich wird. Wie Jesus oder Gandhi: "Wenn dir einer auf die Backe schlägt..." - aber das heißt nicht das Unrecht zu akzeptieren und dort 4 Stunden auf den Backen abzusitzen um dann als tragischer Held zu glänzen. Wenn er am Samstag 4 Stunden nachsitzt, dann haben die Lehrer gewonnen. Die kümmert es doch garnicht ob du nachträglich ankommst und denen mit Überstundenrückzahlung oder sonstwas drohst. Die behaupten dann einfach dass durch das Schweigen sie davon ausgehen konnten das der Chef von der Disziplinarmaßnahme bescheid wusste. Oder weil nicht die Schulkonferenz angerufen wurde, die Maßnahme akzeptiert wurde. Und und und. Der Fakt wäre geschaffen, dass Lebenszeit gestohlen wurden. Um diese 4 Stunden wieder zu holen müsste man noch viel mehr Lebenszeit investieren. Es wäre aus wirtschaftlicher Sicht ein Totalschaden. Man könnte ja fast schon sagen, dass der Widerstand gegen die Erziehungsmaßnahme eine größere Chance zur Charakterbildung birgt als die Akzeptanz der Maßnahme als reine Disziplinarmaßnahme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fisof Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Ihr wisst aber sicher auch, dass der Threadstarter sich bei Nichterscheinen zu einer solchen Ordnungsmaßnahme einen Grund schafft, vom ausbildenden Betrieb abgemahnt und ggfs. gekündigt zu werden oder? Berufsschulpflicht heißt nicht, dass ihr euch das einfach so aussuchen könnt, ob ihr mal kommen wollt oder nicht. Gruß fisof Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Man sollte sich aber gegen Willkür und Schikane wehren. Ansonsten kann sowas immer und immer wieder passieren. Das geht jedoch viel einfacher mit dem Betrieb im Rücken, ansonsten wird es sehr mühsam. Daher unbedingt mit dem Ausbilder/Chef sprechen, dass er beim Schulleiter anruft und die Situation mal mit ihm bespricht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Servior Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Abgemahnt oder gekündigt hört sich alles schön an, hängt aber vom Vertrag zwischen Betrieb und Schule ab. Ist die Schule überhaupt berechtigt Nachsitzen zu verhängen, oder muss dies ggf. vom Betrieb genehmigt werden? Aus dem Text würde ich übrigens keinerlei Versäumnis des Unterrichts herauslesen. Den PC 3 Minuten vor Schluss abzuschalten ist unschön, aber ohne weitere Aufgabe völlig legitim. Solange er den Unterricht erst mit dem Klingeln verlässt entsteht einfach kein Versäumnis. Wenn der Lehrer in diesen 3 Minuten weitere Aufgaben verteilt, so hätte es auch gereicht diese auf einem Blatt Papier zu notieren.. erledigen kann man Aufgaben in den 3 Minuten eh nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 @fisof: Das sehe ich nicht so. Disziplinarmaßnahmen der Schule und Abmahnungen vom Betrieb sind 2 völlig verschiedene Dinge. Darüber hinaus legt hier niemand die Meinung an den Tag, "mal kommen zu wollen oder nicht", sondern es geht ausschließlich um den Umgang mit dieser unüblichen Situation. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Mal was ganz anderes: Du bist 22Jahre, hast also deine Schulpflicht schon erfüllt. Dein Lehrer kann dir also rein gar nichts. Und wenn du nicht zum Unterricht kommst kann er auch nichts machen. Schulpflicht Wann beginnt die Schulpflicht? Die Schulpflicht beginnt im September des Kalenderjahres, in dem das Kind das Alter von 6 Jahren erreicht. Wann endet die Schulpflicht? In der DG unterscheidet man Vollzeitschulpflicht: Die Vollzeitschulpflicht endet am 30. Juni des Schuljahres, in dem der Jugendliche 15 Jahre alt wird und die Primarschule sowie das 1. und 2. Jahr der Sekundarschule absolviert hat. In Ausnahmefällen, kann die Pflicht auch für einen Jugendlichen enden, der die beiden ersten Jahre noch nicht absolviert hat. Aber sie endet spätestens mit dem 30. Juni des Schuljahres, in dem der Jugendliche 16 Jahre alt wird. Teilzeitschulpflicht: Wenn die Vollzeitschulpflicht beendet ist, beginnt die Teilzeitschulpflicht. Das bedeutet, der Jugendliche ist nicht mehr verpflichtet ganztags eine Schule zu besuchen. Wer eine Lehre macht oder den Teilzeitunterricht besucht, erfüllt auch seine Pflicht. Diese Schulpflicht hört mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres auf bzw. am 30. Juni des Jahres (Ende des Schuljahres), in dem man 18 wird, vorausgesetzt man hat das Vollzeitsekundarschulwesen erfolgreich abgeschlossen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Aber ist afaik noch nicht aus der Berufsschupflicht raus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Schulpflicht ist Ländersache. In BW gilt: KULTUSPORTAL-BW.DE - Berufsschule In seinem Fall also ... Beginnt eine nicht mehr berufsschulpflichtige Person eine duale Ausbildung oder eine Umschulung oder setzt sie eine Stufenausbildung fort, so kann sie die Berufsschule mit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen bis zum Abschluss der Ausbildung besuchen. Aber darum gehts ja nicht. Natürlich kann der Lehrer/die Schule ihn nicht zwingen zu kommen - die Frage ist, ob man ihm verbieten kann die Berufsschule zu besuchen (=> Schulverweis), wenn man diese Ordnungsmaßnahme nicht antritt. Und da gilt wohl BW §90 SchG. Speziell: (6) Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht, seine Androhung oder eine Androhung des Ausschlusses aus der Schule sind nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet. Ein Ausschluss aus der Schule ist zulässig, wenn es einem Mitschüler wegen Art und Schwere der Beeinträchtigungen und deren Folgen nicht zumutbar ist, mit dem Schüler weiter dieselbe Schule zu besuchen, oder einer Lehrkraft, ihn weiter zu unterrichten; dem Schutz des Opfers gebührt Vorrang vor dem Interesse dieses Schülers am Weiterbesuch einer bestimmten Schule. Im Übrigen ist ein Ausschluss aus der Schule nur zulässig, wenn neben den Voraussetzungen des Satzes 1 das Verbleiben des Schülers in der Schule eine Gefahr für die Erziehung und Unterrichtung, die sittliche Entwicklung, Gesundheit oder Sicherheit der Mitschüler befürchten lässt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Da lese ich schon heraus, dass wenn er nicht zum Nachsitzen gehen würde, er die sittliche Entwicklung seiner Mitschüler durch sein schlechtes Beispiel gefährden würde. Aber man darf ja Widerspruch gegen solche Maßnahmen wie Nachsitzen einlegen. Und solange der rechtliche Rahmen ausgeschöpft werden kann und wird, kann er nicht einfach von der Schule geschmissen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Aber man darf ja Widerspruch gegen solche Maßnahmen wie Nachsitzen einlegen. Genau. Widerspruch ist das richtige Stichwort. Die Anordnung von nachsitzen dürfte nämlich ein Verwaltungsakt sein. Ob das in diesem Fall tatsächlich sinnvoll ist muss der Op entscheiden und sich ggf. von einem Anwalt beraten lassen. Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass man gegen solche Schikane und Machtspielchen mit allen Mitteln vorgehen sollte, andererseits kennt aber auch niemand von uns (außer der Op) die ganze Geschichte... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daij Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 trololol Nachsitzen mit 22? Ich hätte mich mit Händen und Füßen und Zähnen und Klauen gewehrt - mein Chef hätte denen was erzählt... Also alles was Recht ist, aber das ist lächerlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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