fisof Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 (bearbeitet) Hallo, es gibt zwar die Möglichkeit gegen diese Maßnahme anzugehen, wenn sie in der Tat nicht berechtigt war. Allerdings ist es meiner Lebenserfahrung nach sinnvoller, diese Maßnahme erst einmal zu absolvieren und sich parallel dazu schon dagegen zu wehren. Das hat der Threadstarter ja getan. Im Regelfall sind mehrere Abmahnungen zu erteilen vom Betrieb, bis ein Azubi wirklich gekündigt werden kann. Allerdings sind die Berufsschullehrer natürlich auch bestrebt, dass ihr Wirken vom Chef nicht torpediert wird und nicht von Ausbildenden. Sonst würden sie sich lächerlich machen. Die größere Strafe ist doch für den Lehrenden, dass er gezwungenermaßen am Samstag zur Schule muss. Und dafür macht er ja Überstunden, die ebenfalls nicht vergütet werden. Die Argumentation mit der gestohlenen Lebenszeit hinkt in meinen Augen ganz gewaltig. Ebenso hinkt die Argumentation der Investition und des wirtschaftlichen Totalschadens. Vom wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn der Zeitwert eines Objektes (Auto, ...) geringer ist als der tatsächlich entstandene Schaden. Und ich gehe nicht davon aus, dass an einer Person ein Sachschaden entstanden ist. Ziel einer solchen Maßnahme ist zumeist, dass die Schülerinnen und Schüler sich konsequent an die Ansagen der Lehrer halten. Anderfalls ist eine Gruppe wie eine Schulklasse kaum im Zaum zu halten. Und wenn der junge Mann von ganz oben wirklich komplett unschuldig wäre, hätte er ja statt den Rechner herunterzufahren (= potentielle Arbeitsverweigerung in Unterrichtszeit) einfach seinen Lehrer ansprechen können. Wenn der Lehrer informiert worden wäre, dass der Schüler fertig ist, hätte er ihn ja vorzeitig aus der Klasse schicken können. Natürlich könnte er einen Widerspruch gegen diese Maßnahme einlegen. Aber heute ist Mittwoch und am Samstag soll die Maßnahme stattfinden. Da wäre früheres Handeln notwendig gewesen. Im Übrigen ist die Berufsschulpflicht eine gesetzlich und durch Verordnungen und Erlasse geregelte staatliche Sache, die nicht durch einen Vertrag zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb geregelt wird. Von daher kann ein Unternehmensvertreter zwar Kontakt mit der Berufsschule aufnehmen, aber die muss sich nicht an die Bitten des Ausbilders halten. Unternehmen sind Schulen gegenüber nicht weisungsbefugt. Aus meiner persönlichen Sicht ist es einfach gegessen, wenn er zum Nachsitzen geht und die Kröte schluckt. Bearbeitet 12. Dezember 2012 von fisof Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Darf ich fragen aus welchem repressiven Land du stammst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goulasz Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Ich tippe auf Tomanien. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 (bearbeitet) Im Übrigen ist die Berufsschulpflicht eine gesetzlich und durch Verordnungen und Erlasse geregelte staatliche Sache, die nicht durch einen Vertrag zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb geregelt wird. Von daher kann ein Unternehmensvertreter zwar Kontakt mit der Berufsschule aufnehmen, aber die muss sich nicht an die Bitten des Ausbilders halten. Unternehmen sind Schulen gegenüber nicht weisungsbefugt. Siehe oben: es besteht für den TE keine Berufsschulpflicht. Und ein Azubi hat einen Vertrag mit einer Firma, nicht mit einer Schule. Ein Arbeitgeber kann sich den Dienstleister Berufsschule aussuchen. Bearbeitet 12. Dezember 2012 von bigvic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Servior Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Die größere Strafe ist doch für den Lehrenden, dass er gezwungenermaßen am Samstag zur Schule muss. Und dafür macht er ja Überstunden, die ebenfalls nicht vergütet werden. Da Berufsschulen in der Regel auch Samstags Unterricht anbieten, würde es mich nicht wundern wenn der Lehrer zu der Zeit eine Klasse zu Unterrichten hätte. Im Übrigen ist die Berufsschulpflicht eine gesetzlich und durch Verordnungen und Erlasse geregelte staatliche Sache, die nicht durch einen Vertrag zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb geregelt wird. KULTUSPORTAL-BW.DE - Berufsschule Für einen 22 Jährigen gibt es keine Berufsschulpflicht. Die Firma kann den Lehrplan mit den Auszubildenden selbst abarbeiten, oder einen Auftrag an die Berufsschule geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mocaholic Geschrieben 12. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Hallo Zusammen, Ich möchte euch mal wieder einen aktuellen Status geben. Ich hatte heute u.a. ein 4-Augen Gespräch mit dem betreffenden Leher, welches ich gefordert hatte. Er teilte mir mit dass nicht das zu frühe herunter fahren des Rechners der Grund für die Strafe war, sondern die tatsache, das ich das Klassenzimmer verlassen habe, ohne ihn vorher die Aufgaben kontrollieren zu lassen. Am Betreffenden Tag ging er tatsächlich von Schüler zu Schüler und diejenigen, die die Aufgaben erledigt hatten, wurden von ihm entlassen, ich wäre (wegen meines Sitzplatzes) der letzte gewesen, der kontrolliert worden wäre. Ich entgegnete ihm dass ich das nicht für das korrekte Vorgehen halte, dass er mich ja nicht dafür länger im Klassenzimmer behalten könne, nur weil ich auf dem letzten zu kontrollierenden Platz saß. Die richtige Variante wäre gewesen, alle Schüler zu kontrollieren und danach alle gemeinsam zu verabschieden, um keine ungerechten Verhältnisse zu schaffen. Er meinte er könne die Schüler entlassen wann es ihm passt. Aber das nur vorweg. Ich habe gestern um 17 Uhr eine E-Mail verfasst in der ich den Leher bat, wie im Gespräch mit ihm und dem Abteilungsleiter besprochen, schnellstmöglich für mich einen Termin bei ihm zu vereinbaren, auf jeden Fall noch diese Woche. Darauf kam vom Lehrer selbst keine Antwort, jedoch eine Mail vom Abteilungsleiter. In dieser schrieb er ich hätte am Dienstag im Gespräch genug Möglichkeiten gehabt den Sachverhalt zu klären und er keinen weiteren Gesprächsbedarf sieht. Er schrieb mir jedoch auch dass wenn ich nach wie vor ein Problem hätte das mich betrifft, solle ich den üblichen Dienstweg einhalten. Dieser ist: 1. Versuchen Sie mit dem Fachlehrer/Klassenlehrer eine Lösung Ihres Anliegens zu erreichen. 2. Wenn Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird, versuchen Sie es bitte zusammen mit dem Klassensprecher, den Sie für solche Fälle gewählt haben. 3. Sollten Sie dann auch keine Lösung finden, kann der Klassensprecher mit mir einen Termin vereinbaren. Dann bitte ich allerdings darum, dass der Sachverhalt mir schriftlich mitgeteilt wird und auch aufgezeigt wird, welche Versuche Sie unternommen haben, um eine Lösung herbeizuführen und warum dies nicht zum Erfolg führte. Daraufhin habe ich mich für seine Mail bedankt und ihm erklärt, dass ich daraufhin mit dem Lehrer Kontakt aufnehmen werde. Ich verfasste an den betreffenden Lehrer folgende E-Mail: Guten Abend Herr Lehrer, Ich muss mich leider nochmals in dem Ihnen bekannten Anliegen an Sie wenden, da ich versuchen möchte eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Zu allererst möchte ich auch betonen dass ich mir durchaus bewusst bin dass diese Situation auch für Sie nicht einfach ist, da Sie natürlich den Stand einer Autoritätsperson gegenüber den Schülern behalten wollen und auch sollen. Auch kann ich sehr wohl nachvollziehen, dass "es Ihnen auch mal reicht" und Sie dann zu gewissen Bestrafungsmaßnahmen greifen müssen, um Ihren Standpunkt klar zu stellen. Für mich ist zwar nicht klar, wieso Sie sich z.B. gegenüber Herrn Schüler1 sehr tollerant zeigen, der Sie im Gegensatz zu mir oder Herrn Schüler2 vor versammelter Klasse Nachäfft, was Sie mir "Blöder Affe" kommentierten. Auch ist mir nicht schlüssig wieso Sie bei seiner Aktion vom Montag, bei der er Herrn Schüler2 Stuhl mit geschmolzenem Schnee bestückte, zu keinerlei Bestrafungsmaßnahmen griffen, aber ich bin sicher Sie hatten dafür Ihre Gründe und können mir, bzw. der Klasse auch offenlegen. Ich war eigentlich der Meinung dass sich das Problem zwischen mir und Ihnen, das sich vergangene Woche Dienstag ereignete, in einem Gespräch zwischen 2 Erwachsenen Menschen klären lässt, da dies wohl kaum mit den Taten von Herrn Schüler1 gleich zu setzen ist, wozu ich jedoch natürlich nicht befugt bin, darüber zu urteilen. Da Sie überzeugt waren, dass für mein Vergehen nur eine direkte Bestrafung angemessen sei, verstehe ich nicht ganz wie Sie dies mit §90(2) Schulgesetz Baden-Württemberg in Einklang bringen, das klar aussagt, dass bevor Erziehungs, bzw. Ordnungsmaßnahmen anzuordnen sind, pädagogische Erziehungsmaßnahmen, die meiner Meinung nach in einem Gespräch hätten stattfinden können, zu vollziehen sind. Zudem sagt dieser Absatz aus, dass bei Erziehungs - bzw. Ordnungsmaßnahmen stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden muss. Ich maße mir nicht an Ihnen vorzuschreiben was Sie als eine verhälnismäßige Strafe für mein Vergehen erachten, sehr wohl bin ich jedoch der Ansicht dass es sich bei den Taten von Herrn Schüler1 keinesfalls um weniger schwere "Vergehen" gehantelt hatte. Auch hier würde mich sehr interessieren, wodurch Sie es den Verzicht auf eine Bestrafung in seinem Falle rechtfertigen. Ich kann mich zudem sehr wohl daran erinnern, dass Sie sagten dass Sie mit mir über dieses Thema nicht mehr diskutieren, ich möchte mich jedoch zum einen auf die E-Mail von Herrn Abteilungsleiter beziehen, worin er das übliche Verfahren bei solchen Fällen aufzeigt, sodass ich mich daraufhin nun als erstes wieder an Sie, meinen Klassenlehrer, wende. Ich bitte Sie zu dieser E-Mail schriftlich Stellung zu nehmen oder alternativ mit mir noch einen Gesprächstermin diese Woche zu vereinbaren. Vielen Dank und einen schönen Abend noch Mit freundlichen Grüßen Selbstverständlich ließ sich der Lehrer nicht zu einer schriftlichen Antwort hinreißen, als wir jedoch zu Beginn der großen Pause aus dem Klassenzimmer kamen, ging er auf mich zu und fragte ob ich während der Pause Zeit für das Gespräch hätte. Dieses (oben bereits angesprochene) 4-Augen Gespräch fand dann auch statt. Ich wiederholte meine Argumente aus der E-Mail und merkte auch dass er diesen Argumenten nichts entgegen zu setzen hatte, auf die Sache mit Schüler1 entgegnete er nur das sei eine andere Situation und hätte damit nichts zu tun. Als ich mit der Verhältnismäßihkeit der Strafe (Landes Schulgesetz) kam erwiederte er nur dass das sehr wohl Verhältnismäßig gewesen wäre und ich an der von ihm und dem Abteilungsleiter festgesetzten Strafe sowieso nichts ändern könne. Auch sehr interessant war wie er versuchte, Tatsachen zu verdrehen, Zitat "Ich weiss nicht mehr genau ob ich dich anfangs 1 oder 2 Stunden nachsitzen lassen wollte" oder "Wärst du beim 1. mal schon gekommen, wäre das nur ein Gespräch geworden, danach hättest du gehen können". Auf meine Frage wieso er das denn nicht gesagt hätte (Das wäre auch die vom Schulgesetz geforderte Pädagogische Maßnahme gewesen) entgegnete er nichts. Ich erwiederte nur dass sich dadurch die ganze Ausgangssituation verändert hätte und es dann auch nicht derart eskaliert hätte, er sagte jedoch nur dass das keine Rolle mehr spiele wie die Ausgangssituation gewesen wäre. Alles in allem ein sehr einseitiges "Gespräch". Ich hatte das ganze dann im Laufe des Vormittags noch mit einem sehr kompetenten Lehrer, mit dem ich mich sehr gut verstehe und dem ich vertraue, gesprochen um seine Meinung dazu zu hören. Er meinte zwar wenn ich die Eskalation vermeiden möchte solle ich einfach am Samstag die 4 Stunden antreten, seiner Erfahrung nach wird es nicht besser wenn man die Sache eskalieren lässt. Er riet mir auch nur nochmals mit dem Lehrer zu sprechen, was jedoch vergebens wäre. Die Sache mit dem Schulverweis sah er aber auch sehr kritisch, das sei bei soetwas kaum durchsetzbar, auch da im Schulgesetz unter §90(3) auch eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgeführt sind, die ergriffen werden müssen, bevor ein Schulverweis durchsetzbar ist. Ich versuchte dann daraufhin, wie vom Abteilungsleiter geschrieben, den 2. Schritt des Dienstweges einzuhalten und zusammen mit dem Klassensprecher mit dem Lehrer ein Gespräch zu führen. Der Lehrer sagte mir nur dass er diese Woche keine Zeit mehr für ein Gespräch habe und dies dann im nächsten Schulblock stattfinden müsste. Ich entgegnete dann dass mir dann nach diesem Samstag ein Gespräch nichts mehr bringt, was ihm natürlich egal war, er meinte nur dass ich an der Strafe nichts ändern könne. Jetzt frage ich mich, ist es nicht mein Recht, den Nachsitz-Termin zu verschieben, da die Sache absolut nicht geklärt ist und der Lehrer auch nicht bereit ist in dem nötigen Zeitraum das Folgen des Dienstwegs möglich zu machen? Ich möchte nun noch die offenen Punkte von euch beantworten: @ Aras: Der Abteilungsleiter ist als Oberhaupt des Teils der Schule auch als Schulleiter an zu sehen und darf daher die 4h verhängen. Eine schriftliche Bestätigung des Nachsitzens wurde mir zwar vom Lehrer versprochen (dies können Mitschüler bezeugen), diese habe ich allerdings bis heute nicht erhalten. Ist es Sinnvoll diese auf jeden Fall diese Woche noch einzufordern, oder ist es sinnvoller zu hoffen dass diese vergessen wird? Muss ich zum Nachsitzen antreten ohne einen schriftlichen Bescheid? Wie gesagt werde ich bei dem Thema leider keine Unterstützung von meinem Vorgesetzten oder sonstwem im Betrieb erwarten können, die Arbeit macht sich für soetwas dort keiner. Da du das mit dem Kämpfen ansprichst, mir geht es auch nicht primär um 4h Lebenszeit die mir gestohlen wird, mir geht es eher darum dass a) es nicht sein kann dass jemand versucht an mit seine Macht zu demonstrieren weil er weiss dass er im Unterricht keine Autoritätsperson ist und ich nicht einsehe für soetwas eine solche Strafe zu bekommen, wenn gleichzeitig andere Schüler bei schlimmeren Dingen nicht bestraft werden. @ fisof: Genau so wie ich leider keine Rückendeckung vom Betrieb erwarten kann, genauso werde ich aber immerhin sicher dafür auch keine Abmahnung bekommen. @ Aras: Ich habe dem Lehrer auch mehrfach gesagt dass ich verstehe dass wenn er mir nun die Strafe erlassen würde, vor den anderen Schülern natürlich recht dumm dastehen würde, und ich durchaus bereit bin, eine geringere Strafe anzutreten oder aber die ganze Sache auch inoffiziel ohne große Wellen zu lösen. Auch das fand bei ihm keinen Anklang. Btw. Komme ich aus Deutschland. @ fisof: Der Lehrer würde nicht extra wegen mir Samstags kommen, ich würde von einem anderen Lehrer während dessen Unterricht nachsitzen. Also zusammenfassend ist zu sagen, der Lehrer ist der Meinung, er hätte korrekt und auch gemäß des Schulgesetzes gehandelt. Wichtig ist für mich nun einfach zu wissen, ob ich befugt bin den Samstags-Termin wegen dieser unklaren Lage zu verschieben? Sollte das nicht möglich sein, macht es Sinn am Samstag "Krank" zu sein? Wäre ich dann Attest-Pflichtig? Wohl nur wenn ich bis dahin die Schriftliche Anordnung habe, oder nicht? Hier stellt sich dann natürlich die Frage von oben. Vielen Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fraggla Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Erstmal: Hut ab dass dus durchziehst und dich nicht unter kriegen lässt. Was mich bei der ganzen Sache stört ist: Wenn du das Nachsitzten tatsächlich durchziehst, dann käme das mMn. einem Schuldeingeständnis gleich. Wenns dumm läuft kann der Lehrer dir dann am ende des schuljahres ne schlechte bewertung schreiben und auf störungen des unterrichts verweisen. den beleg hätte er damit ja. Wenn du dich dagegen wehrst, ärgerst du den Lehrer, vllt. kommst du dann damit durch und musst nicht nachsitzten, ne positive bewertung halte ich aber auch in diesem fall unwahrscheinlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mocaholic Geschrieben 12. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Um eine schlechte Bewertung oder nicht geht es mir in dem Fall nicht, damit komme ich klar. Ich möchte allerdings nicht den Lehrer, der sich in diesem Fall eindeutig falsch verhalten hat, gewinnen lassen, sonst geht es so weiter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Folgendes: Das mit der Herkunft war an fisof gerichtet. Denn ich finde es bedenklich wenn man einfach sowas akzeptiert um ja keinen Ärger im Leben zu haben. Aber ich würde die Strafe nicht antreten ohne vorher das schriftlich zu haben. Sobald du es schriftlich hast, kann es ja nur rechtswirksamer Verwaltungsvorgang werden. Und das Schreiben muss ja auch enthalten warum du nachsitzen sollst. Und dann greift in 99% der Fälle §70 VwGO, welche mit 1 Monatiger Frist das Recht auf Widerspruch einräumt. Und darauf kannst du dann entsprechend ein Schreiben aufsetzen, dass du einen Widerspruch gegen die disziplinarische Maßnahme wegen Willkür einlegst. Falls der abgelehnt wird, einfach wieder Widerspruch einlegen. Das geht dann an die höhere Stelle. Am besten natürlich von allem was du bis jetzt gemacht und gesprochen hast entsprechende Protokolle anfertigen. Also auch eine Gedächtnisnotiz von deinem heutigen Gespräch mit dem Lehrer. Schreib in den Widerspruch, dass es für dich nicht klar war dass du länger bleiben musstest als gedacht. Für das kontrollieren ist ja auch die Schulstunde und nicht die Pause gedacht. Du wärst gerne bereit gewesen länger zu warten, oder die Aufgabe abzugeben (so wie man es normalerweise auch macht). Es kann ja auch ganz simpel sein, dass du so aus privaten Gründen pünktlich den Raum verlassen musstest (dringend auf Toilette, Folgetermine, etc. musst darauf nicht näher eingehen). Und dass du es willkürlich empfindest dass du bestraft werden musst. Und das als selbstständiger Erwachsener eine disziplinarische Strafe außerdem eine Anmaßung und schlechter Scherz ist. Du erinnerst sie daran dass du nicht mehr 12 sondern 22 bist. Das reichste ein. Und einfach immer wieder Widerspruch... Und je öfter du Widerspruch einlegst umso höher in der Verwaltungsebene kommt es und so länger braucht die Bearbeitung des Widerspruchs. Kann also sein, dass das irgendwo auf der obersten Ebene landet und dann einfach schon fast mit drittem Lehrjahr fertig bist. Falls es dann so spät wird, legst du Widerspruch ein, dass die Maßnahme keinen erzieherischen Effekt mit sich ziehen wird, da der Vorfall schon 1 Jahr zurückliegt, und somit die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegen ist. Das machste solange... Und voila. Drittes Lehrjahr fertig, und dann kannst du alles in die runde Ablage schieben. Umso länger das ganze Hinauszögerst umso mehr ärgert sich Lehrer Schwanzlos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Servior Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 (bearbeitet) @ Aras: Der Abteilungsleiter ist als Oberhaupt des Teils der Schule auch als Schulleiter an zu sehen und darf daher die 4h verhängen. Ist der Abteilungsleiter offiziell als Schulleiter angegeben oder nicht? Falls nicht kann er auch keine 4 Stunden ansetzen. @ fisof: Der Lehrer würde nicht extra wegen mir Samstags kommen, ich würde von einem anderen Lehrer während dessen Unterricht nachsitzen. Verlang die Anwesenheit des Lehrers, andernfalls musst du an der Ernsthaftigkeit seiner Forderung zweifeln und würdest das ganze somit als Scherz ansehen. Ansonsten nochmals: Unterrichtsende bestimmt nicht der Lehrer, sondern die Klingel. Wenn der Lehrer seine Überprüfung nicht innerhalb des Unterrichts beendet, so kann er dies ja in seiner Freizeit durch einsammeln der Aufgaben tun. Edit: Falls dir der Lehrer für Samstag bekannt ist, sprich ihn doch einfach mal drauf an und frag ob er deine Anwesenheit nicht auch so bestätigt. Bearbeitet 12. Dezember 2012 von Servior Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Genau. Aber verschieß nicht sofort dein Pulver mit zuviel Informationen für die. Immer dumm spielen, und hoffen dass die Formfehler begehen. Wenn der Verwaltungsakt nicht enthält warum du nachsitzen sollst, dann kannst du gegen die fehlende Begründung Widerspruch einreichen. Wenn du das Papier in der Hand hälst und es enthält die Erklärung dass du den Raum nach dem Klingelzeichen verlassen hast, obwohl der Lehrer darum gebeten hatte länger zu bleiben, dann musst du nur erklären dass es ein Formfehler ist weil die Schulstunde mit der Klingel endet. Praktisch Game Over. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mocaholic Geschrieben 12. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Also ich muss dazu sagen, dass die normalen Unterrichtszeiten (Die auch mit Klingeln beginnen und enden) nutzen wir im Nachmittagsunterricht nicht. Die regulären Zeiten wäre: 13.55 -14.40; 14.45 - 15.30; 15.35 - 16.20. Unser Unterricht begann an diesem Tag um 13.45; und endete demnach um 16.10, wenn man Pause macht. Ob wir an diesem Tag Pause gemacht hatten kann ich nicht mehr zu 100% sagen, falls nicht, war das allerdings auch im Einverständnis von uns Schüler, das beschließt der Lehrer nicht allein. Der Lehrer hatte heute gemeint dass er um 16.05 auf die Uhr gesehen hatte und ich dann nicht mehr im Klassenzimmer gewesen wäre. Hätten wir regulär die 10 min Pause gemacht dann wäre ich zwar 5min vor Unterrichtsende gegangen, allerdings müsste der Lehrer dann doch auch beweisen, dass wir auch 10min Pause gemacht hatten, oder? Also zumindest nach dem Klingeln kann ich mich hier leider nicht richten. @ Servior: Der Abteilungsleiter hat in unserem Bereich die Funktion des Schulleiters, dies hat mir heute der Lehrer meines Vertrauens bestätigt. Was für mich noch nicht ganz eindeutig ist: Ist es jetzt besser wenn ich nochmals verlange die Forderung des Nachsitzens mir schriftlich geben zu lassen um den Widerspruch einreichen zu können, oder ist es sinnvoller darauf zu hoffen dass dieses Schriftstück vergessen wird, und somit die Anweisung fehlt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Ich denke du bist in dem Dilemma dass du hoffst dass wenn du es schriftlich nicht bekommst, es somit nicht gültig wird und du am Samstag nicht erscheinen musst und am Montag dann auch entsprechend "dumm" spielen kannst. Ich denke das funktioniert nicht. Wenn du dich nicht darum kümmerst sitzt du am kürzeren Hebel. Du solltest morgen das entsprechende Schriftstück in der Hand halten. Weil es in deinem "Interesse" ist mit dem Klassensprecher das mit dem Lehrer zu klären. Wenn er dir das erst am Freitag in die Hand drückt, kannst du ja nicht den Klassensprecher mit entsprechender Vorbereitungszeit einschalten und musst sofort die nächste Eskalationsstufe des Widerspruchschreibens starten. Also ich würde an deiner Stelle erstmal das Schreiben einfordern. Am besten mit 2 Kameraden/Zeugen zum Sekretariat und höflich um die schriftliche Erklärung für das Nachsitzen bitten. Natürlich dabei dem Schulleiter erklären, dass du es nicht böse meinst, sondern nur zu deiner eigenen Absicherung das brauchst. Und im Grunde nicht deinen wertvollen Samstag umsonst erscheinen willst, weil vielleicht keiner von der Anweisung weiß und somit der Weg in die Schule umsonst wäre. Außerdem möchtest du das bei Absitzen der Strafe jemand bestätigen kann dass du Nachgesessen hast, und pünktlich angefangen und pünktlich wieder gegangen bist. Also ohne was schriftlich zu haben würde ich am Samstag im Bett bleiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mocaholic Geschrieben 12. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Ich denke leider, ich habe keine Wahl als es in die nächste Eskalationsstufe laufen zu lassen. Morgen, Donnerstag, ist der Lehrer nach eingenen Aussagen nicht im Hause, am Freitag wäre er wohl wieder im Hause. Der Unterricht endet an diesem Tag für uns um 13 Uhr nach der 6. Stunde. Ich kann leider an diesem Tag nicht länger bleiben, ich habe um 13.30 Uhr einen Termin zur Praktischen Prüfung einer Führerscheinerweiterung. Der Termin ist vereinbart und bezahlt, den kann ich nicht absagen. Spätestens ab 13.30 Uhr wird allerdings der Lehrer auch nicht mehr im Hause sein, das heisst es gibt wirklich keine Chance diese Woche noch mit ihm und dem Klassensprecher ins Gespräch zu kommen, Freitag in der großen Pause hat er abgelehnt. Daher kann ich ja garnichts weiter machen als diese Woche noch mit das Schriftstück einzufordern und zu wiedersprechen. Könnte ich, trotz dass ich Freitag nach der 6. Stunde wegen eines privaten Termins keine Zeit habe, das Argument, mit der Ernsthaftigkeit seines Vorhabens kommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Dein Ansprechpartner ist der "Schulleiter", denn er hat die Strafe auf 4 Stunden erhöht. Den Lehrer kannst du abhaken, der konnte maximal 2 Stunden aufbrummen. Vielleicht solltest du dich nur noch mit dem Schulleiter darüber unterhalten. Je öfter du den Lehrer ansprichst, umso machtgeiler wird er wahrscheinlich und fühlt sich außerdem noch überlegen weil er dich am "leiden" sieht. Schneide den jetzt am besten aus der Kommunikationslinie und jedes Gespräch dass sich auf das Nachsitzen bezieht, egal ob Lehrer oder Schulleiter, nicht mehr ohne neutrale Person (Klassensprecher!) abwickeln. Also morgen mit Klassensprecher zum Sekretariat und der Klassensprecher soll sich für dich einsetzen und auf das Schriftstück bestehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Fass dir einfach ein Herz und geh direkt zum Direktor. Dieses Dienstweggehabe der involvierten ist lächerlich. Zur Stellung des Abteilungsleiters: Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter an Gymnasien und beruflichen Schulen Hast du schon mit deinem Ausbilder gesprochen? Und hör auf darauf zu bestehen, dass andere für andere Dinge bestraft werden sollen. Das ist auch lächerlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mocaholic Geschrieben 12. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 (bearbeitet) @ Aras: Also meinst du es ist sinnvoller das Persönlich morgen mit dem Abteilungsleiter zu besprechen? Ich könnte ihm auch jetzt eine Mail schreiben in der ich ihm mitteile dass mir vom Lehrer versprochen wurde dieses Schriftstück zu erhalten, dass ich mich abgesichert habe, dass ich den 1. Schritt seines Dienstwegs befolgt habe mit dem bekannten Ergebnis und leiter aufgrund Zeitmangels des Lehrers Schritt 2 nicht möglich war. Was ist sinnvoller? Bearbeitet 12. Dezember 2012 von mocaholic Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Abteilungsleiter oder wie afo schreibt zum Direktor. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 (bearbeitet) Was sollst du eigentlich während des "Nachsitzens" machen? Es muss ja einen Sinn haben, insofern würde ich noch um einen detailierten Lehrplan für diese Zeit bitten. Und ich würde auch garnicht mehr mit dem Abteilungsleiter sprechen, sondern gleich zu seinem Chef gehen und den um einen Termin bitten. Ach und lasse "die bösen anderen Schüler" weg - das wirkt sehr kindisch. Schildere sachlich den Fall und frage ihn, ob man das wirklich auf so eine Art lösen muss was nur weitere Eskalationen nach sich ziehen wird (mit allen rechtlichen Mitteln), da du nicht zum Nachsitzen kommen wirst als erwachsener Mensch in einer Berufsausbildung. Biete eine Alternative an z.B. eine sinnvolle "Strafarbeit" (also fachliche Übungsaufgaben die du vorlegst) oder sowas - das würde beiden Seiten deutlich mehr bringen. Bearbeitet 12. Dezember 2012 von bigvic typo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 schildere sachlich den fall und frage ihn, ob man das wirklich auf so eine art lösen muss was nur weitere eskalationen nach sich ziehen wird, da du nicht zum nachsitzen kommen wirst als erwachsener mensch in einer berufsausbildung. qft .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fisof Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Hallo, also was du natürlich machen kannst, ist am Samstag krank zu werden. Ob das nun zufällig ist oder nicht spielt ja keine Rolle. Aber du solltest ein ärztliches Attest einreichen lassen per Fax vom Arzt. Und das Orginal in der Folgewoche einreichen. Gruß fisof Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Ich hatte heute u.a. ein 4-Augen Gespräch mit dem betreffenden Leher, welches ich gefordert hatte. Er teilte mir mit dass nicht das zu frühe herunter fahren des Rechners der Grund für die Strafe war, sondern die tatsache, das ich das Klassenzimmer verlassen habe, ohne ihn vorher die Aufgaben kontrollieren zu lassen. Am Betreffenden Tag ging er tatsächlich von Schüler zu Schüler und diejenigen, die die Aufgaben erledigt hatten, wurden von ihm entlassen, ich wäre (wegen meines Sitzplatzes) der letzte gewesen, der kontrolliert worden wäre. Ich entgegnete ihm dass ich das nicht für das korrekte Vorgehen halte, dass er mich ja nicht dafür länger im Klassenzimmer behalten könne, nur weil ich auf dem letzten zu kontrollierenden Platz saß. Die richtige Variante wäre gewesen, alle Schüler zu kontrollieren und danach alle gemeinsam zu verabschieden, um keine ungerechten Verhältnisse zu schaffen. Er meinte er könne die Schüler entlassen wann es ihm passt. Somit geht es doch einzig und allein darum, dass du dich einer Lernzielkontrolle entzogen hast. Als Ausbilder würdest du dir bei mir eher ein ernstes Gespräch (ziemlich einseitig, weil du keine Gelegenheit hättest irgendeinen Einwand dazwischenzuwerfen) einhandeln und ein Gratulationsschreiben an deinen Lehrer. BTW: die Schulstunde endet dann, wenn der Lehrer sie enden lässt. Und wenn er einzeln Lernerfolge von Schülern kontrollieren will, dann kontrolliert er das einzeln und nacheinander. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 Wenn er einen guten Arzt hat und am Besten persönlich kennt, kann er auch am Montag zu ihm gehen und eine AU für Samstag holen . Oder welchen Arzt kennst du der am Samstag offen hat? Dennoch: Termin beim Direktor ist das einzig Wahre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 BTW: die Schulstunde endet dann, wenn der Lehrer sie enden lässt. Und wenn er einzeln Lernerfolge von Schülern kontrollieren will, dann kontrolliert er das einzeln und nacheinander. Wenn der Lehrer kein Zeitmanagement an den Tag legen kann, so ist dies dennoch sein Problem, nicht das Problem der Schüler. Eine Disziplinarmaßnahme ohne vorheriges Gespräch oder sonstige erzieherische Maßnahmen bleibt damit also nach wie vor unverhältnismäßig. Das Ergbnis der Lernzielkontrolle ändert sich nach Abgabe durch Anwesenheit des Schülers in keinster Weise. Wenn der Lehrer es also innerhalb seiner vorgegebenen Unterrichtszeit es nicht schafft seine Kontrollpflichten zu erledigen, ist den Schüler dafür zu bestrafen nach wie vor Willkür. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DarkMaster Geschrieben 12. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2012 (bearbeitet) Ich würde definitiv nicht nachsitzen. So ein Kindergarten. Gegenfrage: was will der Lehrer machen, wenn du nicht zum Nachsitzen kommt? Bearbeitet 12. Dezember 2012 von DarkMaster Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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