Dennisbalmung Geschrieben 14. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2012 Vielen Dank im Vorraus Herr xxxxxx, geboren am xxxxxx, absolviert seit dem xxxxxx eine Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration in unserer Abteilung Servicemanagement/Kundensupport. Unser Unternehmen ist Anbieter von Software und Dienstleistungen für die Automotive- und Fertigungsindustrie, die wir mit unserem modular aufgebauten CAQ-System bei der Qualitätssicherung unterstützen. Es wurden Fertigkeiten und Kenntnisse entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt. Während der Ausbildung war Herr xxxxx unter anderem mit folgenden Aufgaben betraut: Sicherung und Überprüfung des Firmen Backup/Bandlaufwerkservers, Konfiguration von Clients und Druckern sowie Unterstützung bei internen Problemen, 1st/2nd Level der technischen Kundenbetreuung (20% in Englisch) via E-Mail und Telefon, Lösung von technischen Kundenproblemen rund um die CAQ Software und das Weiterleiten von technischen Problemen an den 3rd Level Support/Entwicklung, Unterstützung bei der Verwaltung des Firmenfuhrparks, Versand von Störungsmeldungen und allgemeinen Informationen an Kunden, Fehlerbehebung durch Updates und Hotfix-Einspielung beim Kunden, Installation und Wartung von CAQ Software, Nachstellung von Fehlern und Umgebungen mit Hilfe von Kundendatenbanken und deren Softwarestand. Während seiner Ausbildung besuchte Herr xxxxxx regelmäßig die Berufsschule. Herr xxxxxx verfügt über eine gute Auffassungsgabe und hat von Anfang an seine Berufsausbildung mit Engagement und Interesse betrieben. Praktische Arbeiten verrichtete er in guter Qualität, sorgfältig und zügig. Herr xxxxx hat zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern, Kollegen und Kunden war einwandfrei. Die ihm angebotenen Weiterbildungsmöglichkeiten hat Herr xxxxxxxx gern genutzt Die Ausbildung endet voraussichtlich am xxxxxxx mit Bestehen der Abschlussprüfung. Leider können wir ihm aus wirtschaftlichen Gründen keine Weiterbeschäftigung anbieten Wir danken Herrn xxxxxx für seine geleistete Arbeit und wünschen ihm auf seinem zukünftigen Berufs- und Lebensweg weiterhin alles Gute und viel Erfolg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blubbla Geschrieben 14. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2012 Hmm, imo eine 3, Tendenz eher schlechter. Besonders der Satz "besuchte regelmäßig die Berufsschule"... klingt überhaupt nicht gut (oder ist das Standard?). Klingt für mich so wie früher die Zeugnisbemerkung ("nahm am Unterricht regelmäig teil"). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikee Geschrieben 14. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2012 hm würde sagen 2-3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blubbla Geschrieben 14. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2012 Herr xxxxx hat zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet. -> er hat mehr gelernt als gearbeitet? komische Formulierung. Eine 1 wäre: Herr xxxxx hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet. Eine 2 wäre: Herr xxxxx hat zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet. Zumindest so weit ich das beurteilen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 15. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2012 Herr xxxxx hat zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet. -> er hat mehr gelernt als gearbeitet? komische Formulierung. Für einen Azubi neuerdings verwerflich etwas zu lernen statt direkt von Tag 1 produktiv zu arbeiten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 15. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2012 "Zur theoretischen Wissensvermittlung besucht er die Berufsschule." Würde auch sagen eine drei. Und es fehlt auch bedauern darüber dass man "leider aus wirtschaftlichen Gründen" nicht übernehmen konnte. Ist das Zeugnis von dir oder vom AUsbilder geschrieben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dennisbalmung Geschrieben 16. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 16. Dezember 2012 Es ist von meinem Ausbilder und meiner Personalerrin und er will es nicht abändern, obwohl es eine Note 2 sein soll für mich ist es aber auch eine 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blubbla Geschrieben 17. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2012 Für einen Azubi neuerdings verwerflich etwas zu lernen statt direkt von Tag 1 produktiv zu arbeiten? Ist es verwerflich, zur 'vollen zufriedenheit' zu arbeiten? Nein. Aber es geht nicht darum, was hier geschrieben steht, sondern um den 'Code' und was hinter diesen Formulierungen wirklich steckt. In meinen Augen ist dieser Satz 1) sehr unüblich und 2) stimmt die Reihenfolge nicht. Kleines Beispiel (soweit ich das noch richtig in Erinnerung habe): "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern, Kollegen und Kunden war einwandfrei." ist positiv, "Sein Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten, Ausbildern, und Kunden war einwandfrei." ist aufgrund der Reihenfolge negativ. Und deshalb denke ich, dass man, wenn überhaupt, das "lernen" hinter das "arbeiten" stellen sollte. Oder man verzichtet ganz auf diesen Satz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 17. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2012 "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern, Kollegen und Kunden war einwandfrei." ist positiv Wenn das "stets" fehlt, dann war das Verhalten nicht immer einwandfrei bzw. es war gelegentlich auch mal nicht einwandfrei (1). "Stets" sollte nicht fehlen. (1) einmal ist keinmal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blubbla Geschrieben 17. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2012 Das stimmt natürlich - in diesem Fall wollte ich aber darauf hinaus, dass die Reihenfolge wichtig sein kann, und deshalb der Satz mit dem "zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet" eher negativ klingt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 18. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2012 Das stimmt natürlich - in diesem Fall wollte ich aber darauf hinaus, dass die Reihenfolge wichtig sein kann, und deshalb der Satz mit dem "zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet" eher negativ klingt. Grundsätzlich stimme ich zu. Das mit der Reihenfolge Vorgesetze/Kollegen ist aber eine Standardformulierung, um Kritik am Verhalten Vorgesetzen gegenüber auszudrücken (weil man kaum reinschreiben wird "Das Verhalten Vorgesetzen gegenüber war regelmäßig nicht einwandfrei"). Ist das mit dem arbeiten/lernen auch Standard? Falls nein, muß es keine Absicht sein und nicht negativ gemeint sein. Insgesamt ist das Zeugnis auf keinen Fall besser als mittelmäßig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 19. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2012 ... besuchte ... regelmäßig die Berufsschule. --> unentschuldigte Fehltage? ... mit Engagement und Interesse betrieben - Kein "Arbeitszeugnis-Superstlativ" Praktische Arbeiten ... --> und was ist mit dem theoretischen Teil? ... in guter Qualität... - gut ist 3, weil die Arbeitszeugnis-1 "stets sehr gut" ist. Die ihm angebotenen Weiterbildungsmöglichkeiten hat Herr xxxxxxxx gern genutzt - haben die Möglichkeiten auch gewirkt? Oder warst du einfach nur gerne auf Schulungen? Sein Verhalten ... war einwandfrei. - Da steht nicht, dass es "jederzeit" so war und somit steht zwischen den Zeilen, dass es auch mal anders war. Leider ... - das Bedauern wird auch mir zu wenig betont. 3- würde ich aus dem Gesamtkontext sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dennisbalmung Geschrieben 20. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 20. Dezember 2012 oh mein Gott das dachte ich mir schon und seh das genauso wie du @ allesweg...... Was mache ich wenn mein Ausbilder es am Ende nicht abändert? Arbeitsgericht? Hab ich da ne Chance? Ich find jetzt nicht das ich ne 1 bin aber auch kein 3-! Mein Verhältnis war eigentlich immer gut mit allen deswegen verstehe ich die 3 nicht ganz. Und insgesammt find ich den gesamt negativ Kontext sehr fragwürdig. Wie würdet Ihr das regeln? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 20. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2012 Nein Dennis! Ein Arbeitnehmer hat ein Anrecht auf ein wohlgesinntes Arbeitszeugnis. Aber daraus folgt, dass er mindestens eine 3 schon sicher hat. Alles was besser ist muss der Arbeitnehmer beweisen (E-Mails, Kollegenaussagen, Berichtshefte), alles was schlechter als 3 ist muss der Arbeitgeber beweisen (Rügen, Abmahnung, Beurteilungen). Nun musst du das abschätzen ob du Beweise für eine 2 hast. Da kann dir zwar ein Anwalt helfen, aber dass solltest du in so einer frühen Phase nicht machen. Was klar ist, ist dass das Zeugnis so nicht akzeptabel und vor den Kadi gehen kann. Das solltest du aber nicht. Hake beim Arbeitgeber nach. Droh nicht, sondern bleib immer freundlich und erkläre deine Lage. Bitte darum dass du ein Bedauern ins Zeugnis kriegst. Das ist wichtiger als die anderen Punkte. Ein Personaler liest immer zuerst den letzten Abschnitt (Grund der Kündigung, Wünsche, Bedauern), da dies der einzige Teil des Zeugnisses ist, der nicht eingeklagt werden kann. Ich bin 3 Monate meinem Ausbildungsbetrieb nachgelaufen weil die es nicht auf die Kette gekriegt haben ein ordentliches Zeugnis auszustellen. Am Ende habe ich eine notenmäßige 1-2 mit zwei Makeln, die ich aber nicht anfechten kann (********ene Formulierung im Bereich "Produktivität" und fehlendes Bedauern). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dennisbalmung Geschrieben 20. Dezember 2012 Autor Teilen Geschrieben 20. Dezember 2012 ja werde auf jeden Fall nochmals reden das ist klar und vielleicht warte ich auch das Abschlusszeugnis noch ab. Finds auf jeden Fall traurig das ich so ein schlechtes Zeugnis bekommen hab denn ich habe nicht diesen subjektiven negativ Eindruck/Einschätzung von mir selbst.... Abmahnungen etc habe ich nicht nur eine Rüge/Ermahnung wegen zu schlechter Zwischenprüfung habe ich diese bekommen. Ansonsten habe ich immer alles ordentlich gemacht so wie das ein Azubi zu machen hat... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Aras Geschrieben 20. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2012 Du solltest dieses Zeugnis nicht in der Hoffnung auf ein besseres Abschlusszeugnis akzeptieren. Der Arbeitgeber kann dir ein schlechtes Abschlusszeugnis geben, und sich auf das vorherige Zeugnis berufen. Rüge wegen schlechter Zwischenprüfung? Naja. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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