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Geschrieben

Hallo

Bitte mal folgenden Vertragsentwurf gegenlesen.

Zwei Fragen habe ich schon jetzt:

- Wie versteht ihr denn Begriff "nach Abstimmung" in §2 Abs. 5? Ausgeschrieben war die Stelle ausdrücklich aus "lokales Arbeiten in der Firma".

- Wie würdet ihr Bereitschaft i.S.v. "telefonische Erreichbarkeit (z.B. daheim) um dann bei Bedarf inne Firma zu fahren, weil Fernzugriff sicherheitstechnisch nicht möglich/erwünscht" formuliert sehen, im Gespräch war da (rolierende) _möglicherweise_ kommende Bereitschaft 7x16 (also 7 Tage jeweils 16 Stunden).

Anstellungsvertrag

zwischen

Fa. XYZ

...str. 17

D-... Stadt

- im folgenden XXXX genannt -

und

MBAB72

- im folgenden Arbeitnehmer genannt -

Anstellungsvertrag MBAB Seite 2 von 8

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Beginn ........................................................................................... 3

§ 2 Aufgabengebiet ............................................................................. 3

§ 3 Vergütung ..................................................................................... 4

§ 4 Arbeitskraft, Nebentätigkeit ........................................................... 4

§ 5 Verschwiegenheitsverpflichtung ................................................... 4

§ 6 Fahrtkosten, Spesen ..................................................................... 5

§ 7 Arbeitsverhinderung ...................................................................... 5

§ 8 Urlaub ........................................................................................... 5

§ 9 Nutzungsrechte ............................................................................. 6

§ 10 Kündigung, Vertragsende ........................................................... 6

§ 11 Abtretung von Schadensersatzansprüchen ................................ 7

§ 12 Erfüllungsort ................................................................................ 7

§ 13 Besondere Vereinbarungen ........................................................ 7

§ 14 Schlussbestimmungen ................................................................ 8

Anstellungsvertrag MBAB Seite 3 von 8

§ 1 Beginn

1. Der Arbeitnehmer wird ab dem 02.01.2013 bei Fa. XYZ beschäftigt.

§ 2 Aufgabengebiet

1. Der Arbeitnehmer wird als Administrator mit folgendem Aufgabenbereich beschäftigt

(Auswahl):

- Administration der Fa. XYZ IT-Systeme (Server und PCs)

- Administration IT-Systeme der Kunden von Fa. XYZ

- Mitarbeit in Kunden-Projekten

2. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich 40 Stunden. Beginn und Ende

der Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der Übung von Fa. XYZ sowie

der von ihr beratenen Unternehmen.

3. Die Beschäftigung erfolgt im Betrieb des Arbeitgebers (Fa. XYZ) in STADT.

4. Fa. XYZ ist berechtigt, dem Arbeitnehmer unter Wahrung seiner Interessen andere

Arbeitsgebiete zuzuweisen und die Lage der Arbeitszeit zu ändern. Mit

dieser Maßgabe verpflichtet sich der Arbeitnehmer ferner, bei Bedarf auch an

anderen Betriebsorten von Fa. XYZ in Deutschland zu arbeiten.

5. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, nach Abstimmung mit der Geschäftsleitung

im Rahmen der Projektarbeit an den einzelnen Projektstandorten (z.B. beim

Kunden) für Fa. XYZ tätig zu sein. Projektstandorte können sich sowohl im Inland

als auch im Ausland befinden.

6. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf besondere Anforderung der Geschäftsleitung

auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit für Fa. XYZ tätig zu sein, zumutbare

Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 3 Vergütung

1. Mit Wirkung vom 02.01.2013 erhält der Mitarbeiter eine monatliche Vergütung

in Höhe von x.xxx,00 € brutto.

2. Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Sonderzuwendung in Form einer

freiwilligen Zulage in Höhe von xxxx0,00 €.

3. Alle über die in § 3 Nr. 2 dem Arbeitnehmer zufließenden Leistungen des Arbeitgebers

sind freiwillige Leistungen, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

gewährt werden. Auch die wiederholte freiwillige Zahlung begründet

keinen Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung in der Zukunft. Die Gewährung

derartiger Leistungen wird insbesondere dann eingestellt, wenn dies aus

Anstellungsvertrag MBAB Seite 4 von 8

wirtschaftlichen Gründen erforderlich oder wegen der Person des Arbeitnehmers

bzw. seines Verhaltens angezeigt ist.

4. Die Vergütung ist jeweils zum Letzten eines Monats fällig und wird bargeldlos

auf das Fa. XYZ benannte Konto des Arbeitnehmers ausbezahlt.

§ 4 Arbeitskraft, Nebentätigkeit

1. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft Fa. XYZ zur Verfügung

zu stellen, die während der Tätigkeit auf ihn zu kommenden Aufgaben

gewissenhaft zu erfüllen und in jeder Hinsicht die Interessen von Fa. XYZ zu

wahren.

2. Alle gegen Entgelt geleisteten Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen

schriftlichen Zustimmung von Fa. XYZ. Die Zustimmung darf nur aus wichtigen

Gründen, so z.B. wenn Belange von Fa. XYZ beeinträchtigt werden, verweigert

werden. Sie kann jederzeit widerrufen werden, wenn Belange von Fa. XYZ beeinträchtigt

werden. Ehrenamtliche Nebentätigkeiten sind nur dann an die

Zustimmung von Fa. XYZ gebunden, wenn sie die Interessen von Fa. XYZ beeinträchtigen

können. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Fa. XYZ vor jeder Aufnahme

einer Nebentätigkeit zu informieren.

3. Die Ergebnisse seiner Arbeit und alle in den Bereich der Firmentätigkeit fallenden

Beobachtungen und Erfahrungen wird der Arbeitnehmer unverzüglich

und unaufgefordert zur Verfügung stellen.

§ 5 Verschwiegenheitsverpflichtung

1. Über alle nicht allgemein bekannten Firmenangelegenheiten ist gegenüber

Außenstehenden und auch gegenüber unbeteiligten Mitarbeitern Verschwiegenheit

zu wahren. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auch auf Angelegenheiten

anderer Firmen, mit denen das Unternehmen wirtschaftlich oder organisatorisch

verbunden ist und dauert über das Ende des Angestelltenverhältnisses

hinaus fort.

2. Alle Fa. XYZ und ihre Interessen berührenden Briefe sind ohne Rücksicht auf den

Adressaten, ebenso wie alle sonstigen Geschäftsstücke, Zeichnungen, Notizen,

Bücher, Muster, Modelle, Werkzeuge, Material, usw. deren alleiniges Eigentum.

Sie sind nach Aufforderung bzw. nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses

unaufgefordert zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte sind

ausgeschlossen.

3. Die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten, vertrauliche

und geheim zu haltende Schriftstücke, Zeichnungen, Modelle usw. sind unter

dem vorgeschriebenen Verschluss zu halten.

§ 6 Fahrtkosten, Spesen

Anstellungsvertrag MBAB Seite 5 von 8

1. Die Erstattung von Fahrtkosten und Spesen wird entsprechend den Vergütungsrichtlinien

von Fa. XYZ geregelt.

§ 7 Arbeitsverhinderung

1. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit gelten die Vorschriften

des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Fa. XYZ die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche

Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

des behandelnden Arztes erfolgt entsprechend der gesetzlichen

Bestimmungen.

3. Für den Fall, dass die Arbeitsunfähigkeit länger dauern sollte, als ursprünglich

bescheinigt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dies Fa. XYZ unverzüglich gemäß

§ 7 Nr. 2 mitzuteilen.

§ 8 Urlaub

1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Urlaub von 30 Arbeitstagen.

2. Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.

3. Im Falle des Eintritts oder Ausscheidens im Laufe eines Kalenderjahres wird

der Urlaub anteilig gewährt.

4. Der Arbeitnehmer ist sich bewusst, dass er aufgrund seines Tätigkeitsprofils

in dringenden Angelegenheiten auch im Urlaub für den Arbeitgeber oder dessen

Kunden erreichbar sein muss.

§ 9 Nutzungsrechte

1. Die Nutzungsrechte an den vom Arbeitnehmer erzielten Arbeitsergebnissen,

einschließlich urheberrechtlich geschützter Arbeitsergebnisse, aus der Tätigkeit

nach diesem Vertrag, gehen mit deren Entstehung uneingeschränkt auf

Fa. XYZ über. Der Übergang gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages

und schließt auch das Recht von Fa. XYZ ein, die Nutzungsrechte ganz

oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Anstellungsvertrag MBAB Seite 6 von 8

§ 10 Kündigung, Vertragsende

1. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Recht

zur ordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten. Sollte der Arbeitnehmer nach

Ablauf der Dienstzeit die Tätigkeit fortsetzen, so widerspricht Fa. XYZ hiergegen

ausdrücklich.

2. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen von

beiden Seiten gekündigt werden. Die Probezeit beträgt 6 Monate.

3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 6

Wochen jeweils zum Quartalsende gekündigt werden. Tritt aufgrund gesetzlicher

Vorschriften nach längerer Beschäftigungsdauer eine Verlängerung der

Kündigungsfrist ein, so gilt diese verlängerte Kündigungsfrist für beide Teile.

4. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung - auch während

der Probezeit. Die außerordentliche Kündigung muss als Begründung die wesentlichen

Kündigungsgründe enthalten.

5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

6. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf

des Monates, in dem der Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente aus der

gesetzlichen Rentenversicherung zuerkannt wird; spätestens jedoch mit Ablauf

des Monats, in dem der Arbeitnehmer die für ihn maßgebliche Regelaltersgrenze

erreicht. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Fa. XYZ unverzüglich

davon Mitteilung zu machen, sobald er einen Antrag auf Rente gestellt hat.

7. Vorschüsse und Darlehen werden im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

wegen des noch offenen Restbetrages ohne Rücksicht auf die bei

Hingabe getroffenen Vereinbarungen sofort zur Rückzahlung fällig. Dies gilt

nur dann nicht, wenn Fa. XYZ aus betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis

kündigt oder der Arbeitnehmer wegen eines Grundes, der zur außerordentlichen

Kündigung berechtigt, gekündigt hat.

8. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer sämtliche

im Eigentum von Fa. XYZ stehenden Gegenstände unaufgefordert zurückzugeben.

Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

9. Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3

Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung

des Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate, hat die Meldung innerhalb

von 3 Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Anstellungsvertrag MBAB Seite 7 von 8

§ 11 Abtretung von Schadensersatzansprüchen

1. Der Arbeitnehmer tritt in dem Fall, dass er durch einen Dritten verletzt wird

und Fa. XYZ Vergütungszahlung im Krankheitsfalle leistet, seine Schadenersatzansprüche

bis zur Höhe der fortbezahlten Vergütung gegen diesen Dritten an

die Gesellschaft ab.

2. Er ist verpflichtet, Fa. XYZ die zur Erhebung und Durchsetzung der Ansprüche

erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

§ 12 Erfüllungsort

1. Erfüllungsort ist der Sitz von Fa. XYZ, auch wenn der Arbeitnehmer zeitweise

oder teilweise auswärts tätig ist.

2. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das für den Erfüllungsort örtlich

zuständige Arbeitsgericht.

§ 13 Besondere Vereinbarungen

1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Nacht-, Spät-, Sonn- und Feiertagsarbeit

zu verrichten. Gleiches gilt für Mehrarbeit. Für Mehr- bzw. Kurzarbeit gelten

die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Angaben zur Person des Arbeitnehmers ergeben sich aus dem Lebenslauf

des Arbeitnehmers. Sie sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen

sind unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Der Arbeitnehmer

wird darauf hingewiesen und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine

persönlichen Daten gespeichert werden. Mit der Verarbeitung und Nutzung

seiner personenbezogenen Daten ist er ausdrücklich einverstanden.

3. Die Abtretung oder Verpfändung von Vergütungsansprüchen an Dritte ist

ausgeschlossen.

4. Dieser Arbeitsvertrag und die Rechtsbeziehungen der Unterzeichnenden richten

sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen; tarifvertragliche

Bestimmungen finden keine Anwendung.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit

der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,

wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

STADT, 14.12.2012

Fa. XYZ

Geschrieben

hallo,

ich sehe da kein lokales arbeiten. du wirst für projekte zu diversen kunden geschickt.

und je nachdem wie das beim kunden aussieht (keine einwahl möglich) kannst du angerufen werden oder hockst dort vor ort.

Geschrieben
Hallo

- Wie würdet ihr Bereitschaft i.S.v. "telefonische Erreichbarkeit (z.B. daheim) um dann bei Bedarf inne Firma zu fahren, weil Fernzugriff sicherheitstechnisch nicht möglich/erwünscht" formuliert sehen, im Gespräch war da (rolierende) _möglicherweise_ kommende Bereitschaft 7x16 (also 7 Tage jeweils 16 Stunden).

Kommt natürlich drauf an, wie das bezahlt wird. Bei einer Pauschale von x€ (pro Bereitschaftstag a 16 Stunden, egal ob ein Einsatz kommt oder nicht) + Stundenlohn (wenn du wirklich was machen musst) und Zuschläge (Wochenends-, Nacht- und Feiertagszuschlag) auf den Stundenlohn würde ich nicht nein sagen. Urlaubstage würde ich von der Regelung rausnehmen lassen, damit du dann nicht für die Bereitschaft eingetragen wirst.

Geschrieben

Hi,

also ich denke, dass da für lokales Arbeiten etwas von "schwerpunktmäßig finden die Arbeiten in ...Stadt" hätte stehen müssen.

Wenn du kannst, sie dich nach einem Unternehmen um, wo du wenigstens die Mehrarbeit und Bereitschaft über entsprechende Zulagen oder Abbummeln honoriert bekommst.

Grüße

fisof

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