mbab72 Geschrieben 17. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2012 Hallo Bitte mal folgenden Vertragsentwurf gegenlesen. Zwei Fragen habe ich schon jetzt: - Wie versteht ihr denn Begriff "nach Abstimmung" in §2 Abs. 5? Ausgeschrieben war die Stelle ausdrücklich aus "lokales Arbeiten in der Firma". - Wie würdet ihr Bereitschaft i.S.v. "telefonische Erreichbarkeit (z.B. daheim) um dann bei Bedarf inne Firma zu fahren, weil Fernzugriff sicherheitstechnisch nicht möglich/erwünscht" formuliert sehen, im Gespräch war da (rolierende) _möglicherweise_ kommende Bereitschaft 7x16 (also 7 Tage jeweils 16 Stunden). Anstellungsvertrag zwischen Fa. XYZ ...str. 17 D-... Stadt - im folgenden XXXX genannt - und MBAB72 - im folgenden Arbeitnehmer genannt - Anstellungsvertrag MBAB Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis § 1 Beginn ........................................................................................... 3 § 2 Aufgabengebiet ............................................................................. 3 § 3 Vergütung ..................................................................................... 4 § 4 Arbeitskraft, Nebentätigkeit ........................................................... 4 § 5 Verschwiegenheitsverpflichtung ................................................... 4 § 6 Fahrtkosten, Spesen ..................................................................... 5 § 7 Arbeitsverhinderung ...................................................................... 5 § 8 Urlaub ........................................................................................... 5 § 9 Nutzungsrechte ............................................................................. 6 § 10 Kündigung, Vertragsende ........................................................... 6 § 11 Abtretung von Schadensersatzansprüchen ................................ 7 § 12 Erfüllungsort ................................................................................ 7 § 13 Besondere Vereinbarungen ........................................................ 7 § 14 Schlussbestimmungen ................................................................ 8 Anstellungsvertrag MBAB Seite 3 von 8 § 1 Beginn 1. Der Arbeitnehmer wird ab dem 02.01.2013 bei Fa. XYZ beschäftigt. § 2 Aufgabengebiet 1. Der Arbeitnehmer wird als Administrator mit folgendem Aufgabenbereich beschäftigt (Auswahl): - Administration der Fa. XYZ IT-Systeme (Server und PCs) - Administration IT-Systeme der Kunden von Fa. XYZ - Mitarbeit in Kunden-Projekten 2. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich 40 Stunden. Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der Übung von Fa. XYZ sowie der von ihr beratenen Unternehmen. 3. Die Beschäftigung erfolgt im Betrieb des Arbeitgebers (Fa. XYZ) in STADT. 4. Fa. XYZ ist berechtigt, dem Arbeitnehmer unter Wahrung seiner Interessen andere Arbeitsgebiete zuzuweisen und die Lage der Arbeitszeit zu ändern. Mit dieser Maßgabe verpflichtet sich der Arbeitnehmer ferner, bei Bedarf auch an anderen Betriebsorten von Fa. XYZ in Deutschland zu arbeiten. 5. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, nach Abstimmung mit der Geschäftsleitung im Rahmen der Projektarbeit an den einzelnen Projektstandorten (z.B. beim Kunden) für Fa. XYZ tätig zu sein. Projektstandorte können sich sowohl im Inland als auch im Ausland befinden. 6. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf besondere Anforderung der Geschäftsleitung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit für Fa. XYZ tätig zu sein, zumutbare Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. § 3 Vergütung 1. Mit Wirkung vom 02.01.2013 erhält der Mitarbeiter eine monatliche Vergütung in Höhe von x.xxx,00 € brutto. 2. Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Sonderzuwendung in Form einer freiwilligen Zulage in Höhe von xxxx0,00 €. 3. Alle über die in § 3 Nr. 2 dem Arbeitnehmer zufließenden Leistungen des Arbeitgebers sind freiwillige Leistungen, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Auch die wiederholte freiwillige Zahlung begründet keinen Rechtsanspruch auf Leistungsgewährung in der Zukunft. Die Gewährung derartiger Leistungen wird insbesondere dann eingestellt, wenn dies aus Anstellungsvertrag MBAB Seite 4 von 8 wirtschaftlichen Gründen erforderlich oder wegen der Person des Arbeitnehmers bzw. seines Verhaltens angezeigt ist. 4. Die Vergütung ist jeweils zum Letzten eines Monats fällig und wird bargeldlos auf das Fa. XYZ benannte Konto des Arbeitnehmers ausbezahlt. § 4 Arbeitskraft, Nebentätigkeit 1. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, seine ganze Arbeitskraft Fa. XYZ zur Verfügung zu stellen, die während der Tätigkeit auf ihn zu kommenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und in jeder Hinsicht die Interessen von Fa. XYZ zu wahren. 2. Alle gegen Entgelt geleisteten Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fa. XYZ. Die Zustimmung darf nur aus wichtigen Gründen, so z.B. wenn Belange von Fa. XYZ beeinträchtigt werden, verweigert werden. Sie kann jederzeit widerrufen werden, wenn Belange von Fa. XYZ beeinträchtigt werden. Ehrenamtliche Nebentätigkeiten sind nur dann an die Zustimmung von Fa. XYZ gebunden, wenn sie die Interessen von Fa. XYZ beeinträchtigen können. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Fa. XYZ vor jeder Aufnahme einer Nebentätigkeit zu informieren. 3. Die Ergebnisse seiner Arbeit und alle in den Bereich der Firmentätigkeit fallenden Beobachtungen und Erfahrungen wird der Arbeitnehmer unverzüglich und unaufgefordert zur Verfügung stellen. § 5 Verschwiegenheitsverpflichtung 1. Über alle nicht allgemein bekannten Firmenangelegenheiten ist gegenüber Außenstehenden und auch gegenüber unbeteiligten Mitarbeitern Verschwiegenheit zu wahren. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auch auf Angelegenheiten anderer Firmen, mit denen das Unternehmen wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden ist und dauert über das Ende des Angestelltenverhältnisses hinaus fort. 2. Alle Fa. XYZ und ihre Interessen berührenden Briefe sind ohne Rücksicht auf den Adressaten, ebenso wie alle sonstigen Geschäftsstücke, Zeichnungen, Notizen, Bücher, Muster, Modelle, Werkzeuge, Material, usw. deren alleiniges Eigentum. Sie sind nach Aufforderung bzw. nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses unaufgefordert zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. 3. Die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten, vertrauliche und geheim zu haltende Schriftstücke, Zeichnungen, Modelle usw. sind unter dem vorgeschriebenen Verschluss zu halten. § 6 Fahrtkosten, Spesen Anstellungsvertrag MBAB Seite 5 von 8 1. Die Erstattung von Fahrtkosten und Spesen wird entsprechend den Vergütungsrichtlinien von Fa. XYZ geregelt. § 7 Arbeitsverhinderung 1. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit gelten die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes. 2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Fa. XYZ die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. 3. Für den Fall, dass die Arbeitsunfähigkeit länger dauern sollte, als ursprünglich bescheinigt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dies Fa. XYZ unverzüglich gemäß Â§ 7 Nr. 2 mitzuteilen. § 8 Urlaub 1. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Urlaub von 30 Arbeitstagen. 2. Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. 3. Im Falle des Eintritts oder Ausscheidens im Laufe eines Kalenderjahres wird der Urlaub anteilig gewährt. 4. Der Arbeitnehmer ist sich bewusst, dass er aufgrund seines Tätigkeitsprofils in dringenden Angelegenheiten auch im Urlaub für den Arbeitgeber oder dessen Kunden erreichbar sein muss. § 9 Nutzungsrechte 1. Die Nutzungsrechte an den vom Arbeitnehmer erzielten Arbeitsergebnissen, einschließlich urheberrechtlich geschützter Arbeitsergebnisse, aus der Tätigkeit nach diesem Vertrag, gehen mit deren Entstehung uneingeschränkt auf Fa. XYZ über. Der Übergang gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages und schließt auch das Recht von Fa. XYZ ein, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Anstellungsvertrag MBAB Seite 6 von 8 § 10 Kündigung, Vertragsende 1. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten. Sollte der Arbeitnehmer nach Ablauf der Dienstzeit die Tätigkeit fortsetzen, so widerspricht Fa. XYZ hiergegen ausdrücklich. 2. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen von beiden Seiten gekündigt werden. Die Probezeit beträgt 6 Monate. 3. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Quartalsende gekündigt werden. Tritt aufgrund gesetzlicher Vorschriften nach längerer Beschäftigungsdauer eine Verlängerung der Kündigungsfrist ein, so gilt diese verlängerte Kündigungsfrist für beide Teile. 4. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung - auch während der Probezeit. Die außerordentliche Kündigung muss als Begründung die wesentlichen Kündigungsgründe enthalten. 5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. 6. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monates, in dem der Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zuerkannt wird; spätestens jedoch mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die für ihn maßgebliche Regelaltersgrenze erreicht. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, Fa. XYZ unverzüglich davon Mitteilung zu machen, sobald er einen Antrag auf Rente gestellt hat. 7. Vorschüsse und Darlehen werden im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen des noch offenen Restbetrages ohne Rücksicht auf die bei Hingabe getroffenen Vereinbarungen sofort zur Rückzahlung fällig. Dies gilt nur dann nicht, wenn Fa. XYZ aus betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigt oder der Arbeitnehmer wegen eines Grundes, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, gekündigt hat. 8. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer sämtliche im Eigentum von Fa. XYZ stehenden Gegenstände unaufgefordert zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. 9. Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate, hat die Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Anstellungsvertrag MBAB Seite 7 von 8 § 11 Abtretung von Schadensersatzansprüchen 1. Der Arbeitnehmer tritt in dem Fall, dass er durch einen Dritten verletzt wird und Fa. XYZ Vergütungszahlung im Krankheitsfalle leistet, seine Schadenersatzansprüche bis zur Höhe der fortbezahlten Vergütung gegen diesen Dritten an die Gesellschaft ab. 2. Er ist verpflichtet, Fa. XYZ die zur Erhebung und Durchsetzung der Ansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen. § 12 Erfüllungsort 1. Erfüllungsort ist der Sitz von Fa. XYZ, auch wenn der Arbeitnehmer zeitweise oder teilweise auswärts tätig ist. 2. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das für den Erfüllungsort örtlich zuständige Arbeitsgericht. § 13 Besondere Vereinbarungen 1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Nacht-, Spät-, Sonn- und Feiertagsarbeit zu verrichten. Gleiches gilt für Mehrarbeit. Für Mehr- bzw. Kurzarbeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Die Angaben zur Person des Arbeitnehmers ergeben sich aus dem Lebenslauf des Arbeitnehmers. Sie sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen sind unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten gespeichert werden. Mit der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ist er ausdrücklich einverstanden. 3. Die Abtretung oder Verpfändung von Vergütungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 4. Dieser Arbeitsvertrag und die Rechtsbeziehungen der Unterzeichnenden richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen; tarifvertragliche Bestimmungen finden keine Anwendung. § 14 Schlussbestimmungen 1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. STADT, 14.12.2012 Fa. XYZ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T0ken Geschrieben 17. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2012 "1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Nacht-, Spät-, Sonn- und Feiertagsarbeit zu verrichten. Gleiches gilt für Mehrarbeit." seems legit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
die kriese Geschrieben 17. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2012 hallo, ich sehe da kein lokales arbeiten. du wirst für projekte zu diversen kunden geschickt. und je nachdem wie das beim kunden aussieht (keine einwahl möglich) kannst du angerufen werden oder hockst dort vor ort. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 17. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2012 Hallo - Wie würdet ihr Bereitschaft i.S.v. "telefonische Erreichbarkeit (z.B. daheim) um dann bei Bedarf inne Firma zu fahren, weil Fernzugriff sicherheitstechnisch nicht möglich/erwünscht" formuliert sehen, im Gespräch war da (rolierende) _möglicherweise_ kommende Bereitschaft 7x16 (also 7 Tage jeweils 16 Stunden). Kommt natürlich drauf an, wie das bezahlt wird. Bei einer Pauschale von x€ (pro Bereitschaftstag a 16 Stunden, egal ob ein Einsatz kommt oder nicht) + Stundenlohn (wenn du wirklich was machen musst) und Zuschläge (Wochenends-, Nacht- und Feiertagszuschlag) auf den Stundenlohn würde ich nicht nein sagen. Urlaubstage würde ich von der Regelung rausnehmen lassen, damit du dann nicht für die Bereitschaft eingetragen wirst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karlo01 Geschrieben 17. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2012 Klingt wie ein Projektdienstleister => verstecktes Arbeitsverhältnis als Leiharbeiter ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fisof Geschrieben 17. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 17. Dezember 2012 Hi, also ich denke, dass da für lokales Arbeiten etwas von "schwerpunktmäßig finden die Arbeiten in ...Stadt" hätte stehen müssen. Wenn du kannst, sie dich nach einem Unternehmen um, wo du wenigstens die Mehrarbeit und Bereitschaft über entsprechende Zulagen oder Abbummeln honoriert bekommst. Grüße fisof Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.