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Geschrieben
Also in HH würde er nachprüfen werden weil Teil GA1 und GA2 geteilt 50P ergeben muss, ergal ob man 50% hat oder net;(

Pics or didn't happen....

Sprich Aussage bitte mit entsprechender Prüfungsordnung belegen, bitte.

Geschrieben

Es wurde uns so mitgeteilt das (GA1+GA2)/2 ungleich 50P eine Nachprüfung zur Folge hat.

Es muss übrigens 30P in mindestens einer GAX erreicht werden sonst gibt es auch keine Nachprüfung.

Es liegt halt im Ermessen und in HH ist es üblich das Nachgeprüft wird.

1.9.2 Ergänzungsprüfung

Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangel-haft“ und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Geschrieben

Du musst in GA1, GA2 und WiSo zusammen (Gewichtung 40-40-20) auf mindestens 50 Punkte kommen, wobei keiner der drei Teile unter 30 Punkten liegen darf. Also nicht (GA1+GA2)/2 >= 50 sondern (GA1*2+GA2*2+WiSo)/5 >= 50.

Geschrieben
Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangel-haft“ und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.

Der TE hat die Prüfung jedoch schon bestanden ;) Von daher sehe ich keine wirkliche Grundlage für eine Nachprüfung aufgrund dieses Prargraphen.

Also in HH würde er nachprüfen werden weil Teil GA1 und GA2 geteilt 50P ergeben muss, ergal ob man 50% hat oder net;(

Diese Aussage ist durch den oben zitierten Paragraphen in keinster Weise gedeckt.

Geschrieben

Ich habe geschrieben das es uns so mitgeteilt wurde und Ende des Themas von meiner Seite aus.

Wenn ihr in HH euren Ausbildern nicht zuhört kann ich da nix zu, jemand bei uns hat GA1 mit 41% gemacht und GA2 mit 55%, Wiso mit 74% und TADAAAAAAAA

----> Er muss zur Nachprüfung

Geschrieben

Wodurch meinst du, ist das belegt? Der von dir genannte Paragraph bezieht sich einzig und allein auf die Einzelergebnisse, sollte es in HH den Sonderfall geben, den du beschreibst, muss dieser in irgendeiner Prüfungsordnung oder ähnlichem niedergeschrieben sein. Sei doch bitte so nett, und führe deine Quelle auf anstatt mit haltlosen Behauptungen daher zu kommen.

Geschrieben
Man man man man, probiers dochmal im Notenrechner aus ;) hf keine Lust mehr hier, ist eh gelaufn!!! :)

meinste ich habe bestanden ????

(Prüfungsteil A 88 und 85 Punkte Prüfungsteil B 37 51 72 Punkte)

frohe Weihnachten

Geschrieben

Hallo Moritz,

also rechnerisch ergibt sich ja bei Beachtung der üblichen Regeln weniger als 50 % in einem der drei Teile. Hier also in GA 1.

Du kannst durch sein. Aber möglicherweise würde es sich anbieten, in GA1 in die mündliche Ergänzungsprüfung zu gehen und darin besser zu bestehen.

Gruß

fisof

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