moritz23 Geschrieben 21. Dezember 2012 Geschrieben 21. Dezember 2012 Hallo Habe bei der Winerprüfung 2012/13 FISI fogende Punkte. 37 51 72 müste 49.6 sein Nachprüfung oder runden die Kaufmänisch auf ?????? Danke schon mal.
Aras Geschrieben 21. Dezember 2012 Geschrieben 21. Dezember 2012 Bist nicht der erste. Notenrechner für die IT-Abschlußprüfung Hast bestanden mit 50%
FIAE2011 Geschrieben 22. Dezember 2012 Geschrieben 22. Dezember 2012 Also in HH würde er nachprüfen werden weil Teil GA1 und GA2 geteilt 50P ergeben muss, ergal ob man 50% hat oder net;(
Wuwu Geschrieben 23. Dezember 2012 Geschrieben 23. Dezember 2012 Also in HH würde er nachprüfen werden weil Teil GA1 und GA2 geteilt 50P ergeben muss, ergal ob man 50% hat oder net;( Pics or didn't happen.... Sprich Aussage bitte mit entsprechender Prüfungsordnung belegen, bitte.
FIAE2011 Geschrieben 23. Dezember 2012 Geschrieben 23. Dezember 2012 Es wurde uns so mitgeteilt das (GA1+GA2)/2 ungleich 50P eine Nachprüfung zur Folge hat. Es muss übrigens 30P in mindestens einer GAX erreicht werden sonst gibt es auch keine Nachprüfung. Es liegt halt im Ermessen und in HH ist es üblich das Nachgeprüft wird. 1.9.2 Ergänzungsprüfung Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangel-haft“ und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Der Hans Geschrieben 23. Dezember 2012 Geschrieben 23. Dezember 2012 Du musst in GA1, GA2 und WiSo zusammen (Gewichtung 40-40-20) auf mindestens 50 Punkte kommen, wobei keiner der drei Teile unter 30 Punkten liegen darf. Also nicht (GA1+GA2)/2 >= 50 sondern (GA1*2+GA2*2+WiSo)/5 >= 50.
FIAE2011 Geschrieben 23. Dezember 2012 Geschrieben 23. Dezember 2012 Naja Hans, lies bitte seine Eingangsfrage und worauf ich geantwortet hast, natürlich hast du recht aber das war nicht gefragt;(
Wuwu Geschrieben 23. Dezember 2012 Geschrieben 23. Dezember 2012 Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangel-haft“ und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der TE hat die Prüfung jedoch schon bestanden Von daher sehe ich keine wirkliche Grundlage für eine Nachprüfung aufgrund dieses Prargraphen. Also in HH würde er nachprüfen werden weil Teil GA1 und GA2 geteilt 50P ergeben muss, ergal ob man 50% hat oder net;( Diese Aussage ist durch den oben zitierten Paragraphen in keinster Weise gedeckt.
FIAE2011 Geschrieben 23. Dezember 2012 Geschrieben 23. Dezember 2012 Ich habe geschrieben das es uns so mitgeteilt wurde und Ende des Themas von meiner Seite aus. Wenn ihr in HH euren Ausbildern nicht zuhört kann ich da nix zu, jemand bei uns hat GA1 mit 41% gemacht und GA2 mit 55%, Wiso mit 74% und TADAAAAAAAA ----> Er muss zur Nachprüfung
Der Hans Geschrieben 23. Dezember 2012 Geschrieben 23. Dezember 2012 Aber höchstwahrscheinlich nicht aufgrund des Mittelwertes GA1 und GA2 sondern schlicht wegen der nicht ausreichenden Leistung in GA1.
FIAE2011 Geschrieben 23. Dezember 2012 Geschrieben 23. Dezember 2012 Hätte er in GA2 59% gehabt würde er nicht nachgeprüft werden da GA1 und GA2 /2 =50P!!!!!
Der Hans Geschrieben 23. Dezember 2012 Geschrieben 23. Dezember 2012 Wodurch meinst du, ist das belegt? Der von dir genannte Paragraph bezieht sich einzig und allein auf die Einzelergebnisse, sollte es in HH den Sonderfall geben, den du beschreibst, muss dieser in irgendeiner Prüfungsordnung oder ähnlichem niedergeschrieben sein. Sei doch bitte so nett, und führe deine Quelle auf anstatt mit haltlosen Behauptungen daher zu kommen.
FIAE2011 Geschrieben 23. Dezember 2012 Geschrieben 23. Dezember 2012 Man man man man, probiers dochmal im Notenrechner aus hf keine Lust mehr hier, ist eh gelaufn!!!
moritz23 Geschrieben 24. Dezember 2012 Autor Geschrieben 24. Dezember 2012 Man man man man, probiers dochmal im Notenrechner aus hf keine Lust mehr hier, ist eh gelaufn!!! meinste ich habe bestanden ???? (Prüfungsteil A 88 und 85 Punkte Prüfungsteil B 37 51 72 Punkte) frohe Weihnachten
Aras Geschrieben 24. Dezember 2012 Geschrieben 24. Dezember 2012 Moritz du hast bestanden. Und wenn du uns nicht glaubst dann ruf die IHK an.
fisof Geschrieben 28. Dezember 2012 Geschrieben 28. Dezember 2012 Hallo Moritz, also rechnerisch ergibt sich ja bei Beachtung der üblichen Regeln weniger als 50 % in einem der drei Teile. Hier also in GA 1. Du kannst durch sein. Aber möglicherweise würde es sich anbieten, in GA1 in die mündliche Ergänzungsprüfung zu gehen und darin besser zu bestehen. Gruß fisof
moritz23 Geschrieben 29. Dezember 2012 Autor Geschrieben 29. Dezember 2012 Alles Bingo habe bestanden. Danke für eure Infos und einen guten Rutsch
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