Wuwu Geschrieben 14. Januar 2013 Teilen Geschrieben 14. Januar 2013 Angebotserstellung etc koennen durchaus auch FISI Aufgabe sein. Von dem was Du dort schilderst, weg von der Firma! Du meinst doch nicht ernsthaft, dass Dein Chef Dich fuer Dein Projekt auch nur 1 Minute freistellen wird oder Dich nur im Ansatz dafuer unterstuetzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trail Geschrieben 15. Januar 2013 Teilen Geschrieben 15. Januar 2013 Du hast also die schriftliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen Wenn ich das hier richtig lese... Daher auch Abschlussprüfung letzten Endes nicht mitgeschrieben ... dann hat ermilo an der mündlichen und der schriftlichen Abschschlussprüfung sowie an dem Projekt nicht teilgenommen. Deswegen ist es nach Aussage der für uns zuständigen IHK auch definitv nicht möglich die ganzen Prüfungen als Externer nachzuholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 16. Januar 2013 Teilen Geschrieben 16. Januar 2013 Um eine externe Prüfung in einem IHK anerkannten Ausbildungsberuf abzulegen ist zwingend mindestens eine feste Berufserfahrung in dem angestrebten Berufsbild von der 1,5 fachen Zeit der Ausbildungsverordnung erforderlich. Das sind beim Fachinformatiker 4,5 Jahre die man fest als Fachinformatiker gearbeitet haben muss. Davon darf die Kammer gar nicht abweichen! Doch, die Kammer kann in begründeten Fällen davon abweichen. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.BBiG §45, Abs. 2 Satz 2. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trail Geschrieben 16. Januar 2013 Teilen Geschrieben 16. Januar 2013 (bearbeitet) Doch, die Kammer kann in begründeten Fällen davon abweichen. BBiG §45, Abs. 2 Satz 2. Wie in deinem Zitat steht, muss dafür über Zeugnisse eine Qualifikation nachgewiesen werden. Ich habe heute dazu extra mal mit drei großen IH Kammern in NRW telefoniert. Dieser Fall lag bei den entsprechenden Kammern noch nie vor und die jeweiligen Referenten konnten sich auch keinen sachlichen Fall vorstellen wo dieser Umstand zutreffen würde. Bei einem Azubi der ganz normal die Ausbildung nicht zu Ende gebracht hat, trifft dieser Fall jedenfalls zu 100% NICHT zu. Wo würde man dabei dann auch formelle die Grenze vom zeitlichen Rahmen ziehen? Wie jeder von uns weiß muß die im Ausbildungsvertrag vorgegebene Ausbildungszeit erfüllt sein. Wenn jeder Azubi einfach die Ausbildung abbrechen könnte und auf Grundlage von BBiG §45, Abs. 2 Satz 2 die Abschlussprüfungen absolvieren könnte, dann würde das ganze Konzept der dualen Ausbildung ja zusammenbrechen. Bearbeitet 16. Januar 2013 von Trail Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Goulasz Geschrieben 16. Januar 2013 Teilen Geschrieben 16. Januar 2013 Wobei für mich der hier beschriebene Fall "Zugelassen zur Prüfung und vor Antritt bei bestehender Zulassung krank geworden" eigentlich recht eindeutig ist, zumindest in Verbindung mit Chiefs Paragraphen. Die Frage ist halt, inwieweit man abprüfen kann, ob der für die Zulassung der Prüfung gegebene Wissensstand noch vorhanden ist. Wär ja quasi wie wenn ich Fahrstunden mache, zur Prüfung angemeldet bin, 2 Jahre nix mache und dann direkt ins Auto zur praktischen Prüfung möchte. Kniffliger Fall, den die zuständige IHK aber sicher irgendwie lösen wird . Gruß, Ziege Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 16. Januar 2013 Teilen Geschrieben 16. Januar 2013 Ich habe heute dazu extra mal mit drei großen IH Kammern in NRW telefoniert. Lolwhut? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trail Geschrieben 16. Januar 2013 Teilen Geschrieben 16. Januar 2013 Wobei für mich der hier beschriebene Fall "Zugelassen zur Prüfung und vor Antritt bei bestehender Zulassung krank geworden" eigentlich recht eindeutig ist, zumindest in Verbindung mit Chiefs Paragraphen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann war der TE aber schon 5 Monate vor der Prüfung krank. Das ist eine lange Zeit. Würde man z.B. bei einer 2jährigen Ausbildung einfach 5 Monate abziehen (man muss ja vorher noch die Urlaubszeit abziehen) dann bleibt von der realen Ausbildungszeit kaum noch etwas übrig. Meine Rechnung: Die meisten Leute machen bei einer 2 jährigen Ausbildung ja real keine 2 Jahre. Die Ausbildung beginnt vielleicht im September und Endet im Juni "2 Jahre später". Das sind 22 Monate. Wenn ich dann davon in 2 Jahren noch 2 Mal 6 Wochen Urlaub (also 12 Wochen Urlaub) abziehe, dann bleiben noch 19 Monate übrig. Wenn der Azubi in diesen 19 Monaten noch 5 Monate krank ist, dann ist er ja real nur 14 Monate in der Ausbildung. Davon wird dann noch die Berusschulzeit abgezogen und am Ende bleibt kaum etwas über. Wenn man wirklich 5 Monate in der Ausbildung krank war, dann muß man einfach danach noch ein halbes Jahr AUSBILDUNG dran hängen. Das ist doch kein Problem. Hier in diesem Fall wird uns aber nur ein riesen Durcheinander beschrieben, was sich real nicht nachvollziehen lässt. Lolwhut? Kannst Du das für ältere Menschen wie mich vielleicht auf Deutsch übersetzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dragon8 Geschrieben 17. Januar 2013 Teilen Geschrieben 17. Januar 2013 Kannst Du das für ältere Menschen wie mich vielleicht auf Deutsch übersetzen? Er hat damit seine Verwunderung ausgedrückt, wie sich jemand die unnötige Arbeit machen kann, wegen eines Textes im Internet mit 3 IHK Stellen zu telefonieren und nachzuforschen. Zu viel Freizeit? (Jedenfalls ist das meine Interpretation, da ich das so sehe) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ermilo Geschrieben 19. Januar 2013 Autor Teilen Geschrieben 19. Januar 2013 haha, doch nicht 5 Monate am Stück, LEUTE! Wie soll man da denn auf seine Ausbildungszeit kommen?!? Außerdem habe ich doch wiederholt erklärt ich WAR bereits zugelassen werde es demnach auch immer sein. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein? Zur Wiederholung Einmal war ich für beide Prüfungen, betriebliche und schriftliche Abschlussprüfung paar Monate später, mit irgend nem besonderen Attest das man auch nicht so leicht bekommt, entschuldigt. Bei der betrieblichen war ich davor für 2 Wochen am Stück oder so krank. Für die andere nur wenige Tage. Ich bekam in der Zeit starke Medikamente, die IHK wusste warum. Ich war ein halbes Jahr danach auch automatisch zur Prüfung zugelassen, wusste das aber nicht und bin dann auch offiziell durchgefallen da ja nichts davon gewusst und auch gar nicht da. Dann habe ich das mit denen geklärt und die meinten ich kann mir Zeit nehmen zu genesen und dann schreiben, und kann das jederzeit nachholen, hab offiziell leider nun nur bereits einen Fehlversuch. Brauche nun eben nur einen Betrieb für die betriebliche Projektarbeit. Wieso zerbrecht ihr euch damit überhaupt den Kopf, helft mir doch bitte mal mit meinen tatsächlichen Fragen weswegen ich mich nachts nun im Bett wälze. Arbeiten von euch welche im IT Consulting Bereich? Kann dieser Bereich manchmal auch Teil der Ausbildung FISI sein? Kann man für die betriebliche Projektarbeit die Planung einer Softwaremigration von den Programmierern zu dem Krankenhaus (Da Datenschutz hier die Vorlage Server nur im Krankenhaus sein) nehmen? Ich war nie Systemadmin, ich habe im Systemhaus gearbeitet (welches davor noch nie FISI ausgebildet hatte sondern nur Leute von der Uni hatte) und Monitoring mit Nagios eingerichtet, habe in den Krankenhäusern hauptsächlich mit KIS gearbeitet, weil mein abgebrochenes Studium vor Ausbildung mir da zur Hilfe kam. Mit Sicherheit stecke ich auch daher nicht so 100% in der FISI Thematik. Natürlich sind mir AD etc auch bekannt. Aber da mein Betrieb zuvor nicht ausgebildet hatte und im Krankenhaus auch alles sehr spezifisch ist kann ich das eben nicht so gut einschätzen, ich nehm halt nen guten Job wenn ich einen krieg. Und nun hoff ich auf eure Einschätzung und Hilfe. Ich werde Ziege mal wegen der Migration was aufstellen, vielleicht kann ich davor ja selber virtuelle Server installieren, läuft ja auch alles virtualisiert, und es nachstellen, um auch was technischeres zu machen und nicht allein die Planung....ich hoffe dann reicht es aus. Ich arbeitete halt von Anfang an ein einem irgendwie nich so ganz klarem "FISI" Feld. So, und nun noch einen netten Gruß in die Runde. Hoffe auf Rückmeldungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trail Geschrieben 19. Januar 2013 Teilen Geschrieben 19. Januar 2013 Außerdem habe ich doch wiederholt erklärt ich WAR bereits zugelassen werde es demnach auch immer sein. Wenn Du einmal zur Prüfung zugelassen warst und an dieser Prüfung (oder sogar an beiden Prüfungen schriftlich und mündlich) nicht teilgenommen hast, dann bist Du Jahre später definitv nicht einfach wieder ohne neuen Ausbildungsplatz und Antrag auf Zulassung zur IHK Prüfung zugelassen. Ich war ein halbes Jahr danach auch automatisch zur Prüfung zugelassen, wusste das aber nicht und bin dann auch offiziell durchgefallen da ja nichts davon gewusst und auch gar nicht da. Das wird ja alles immer abenteuerlicher in diesem Thread. Du hast ein halbes Jahr später einen neuen Prüfungstermin, weißt aber angeblich nichts davon, nimmst deswegen gar nicht an der Prüfung teil und bist dadurch dann durchgefallen. Irgendwie schreibst Du uns hier Geschichten die ich und die meisten anderen User hier noch nie gehört haben. Man wird nur zur Prüfung zugelassen, wenn man einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellt. Wieso zerbrecht ihr euch damit überhaupt den Kopf Weil Du uns hier abenteuerlich Geschichten schreibst die rechtlich von großer Bedeutung sind, aber vorne und hinten rechtlich absolut nicht nachvollziehbar sind. Zur Erklärung für den TE, sowie afo und Dragon8: Ich beschäftige mich bei uns in der Firma viel mit dem rechtlichen Bereich der Ausbildung. Wir bilden in vielen unterschiedlichen Berufen aus. Leider hatten wir im letzten Jahr einen ähnlichen Fall in der Firma. Ein IT Azubi hat seine Projektarbeit schon komplett abgeschlossen, da hat er kurz vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung einen schweren Unfall erlitten. Wir haben uns (unsere Firma/eine Bank) sehr bei der IHK eingesetzt, dass der Azubi seine beiden Prüfungen ein halbes Jahr später ohne Verlängerung des Ausbildungsvertrages nachholen kann. Selbst unsere Juristen konnten die IH Kammer nicht dazu bewegen, dass der Azubi ohne eine offizielle Verlängerung des Ausbildungsvertrages die beiden Prüfungen ablegen konnte. Er befand sich damals in einer längeren Reha Phase und konnte deswegen natürlich nicht ganz normal seine Ausbildung weiterführen. Nach Beendigung der Reha Phase wurde ein ganz normaler neuer Ausbildungsvertrag abgeschlossen und die vorherige Ausbildungszeit anerkannt. Mit diesem Ausbildungsvertrag (Dauer 8 Monate) hat der Azubi dann seine beiden Prüfungen abgelegt. OHNE Ausbildungsvertrag war dies nicht möglich. @ermilo Warum machst Du dir eigentlich "so einen Kopf" um deine Firma und dein Abschlussprojekt und suchst dir nicht einfach einen guten Ausbildungsbetrieb bei dem Du noch einmal 6 Monate Ausbildung zusammen mit den beiden Prüfungen absolvierst? Das erspart dir doch viele Probleme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trail Geschrieben 19. Januar 2013 Teilen Geschrieben 19. Januar 2013 Arbeiten von euch welche im IT Consulting Bereich? Kann dieser Bereich manchmal auch Teil der Ausbildung FISI sein? Kann man für die betriebliche Projektarbeit die Planung einer Softwaremigration von den Programmierern zu dem Krankenhaus (Da Datenschutz hier die Vorlage Server nur im Krankenhaus sein) nehmen? Du hast doch nach deinen Aussagen einen guten und ständigen Kontakt zu deiner zuständigen IHK. Warum stellst Du deine hier zitierten Fragen denn nicht einfach mal kurz deiner zuständigen IHK? Dort wird dir sicher schnell bezüglich dieser Frage geholfen. Du hast diesen Thread hier letzten Montag eröffnet und damit immer wieder die gleichen Fragen gestellt. Danach hättest Du bis heute 5 ganze Tage Zeit gehabt mit deiner zuständigen IHK zu sprechen. Wenn deine Aussagen in diesem Thread wirklich so stimmen sollten, wie Du uns das hier beschreibst, dann hätte ich an deiner Stelle am ersten Tag die zuständige IHK angerufen und die Fragen zum Abschlussprojekt mit der IHK geklärt. Denn letztlich wird die IHK über dein Projekt entscheiden und kein User aus diesem Forum. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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