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Geschrieben

Hallo Forum,

wie sieht das eigentlich rechtlich aus, darf mein Chef mich bei wenig Arbeit in den Urlaub schicken?

Erstes Googlen sagt, den Urlaub soll der AN bestimmen und der AG muss zustimmen.

Darf er verlangen, dass ich nach Hause gehe und Überstunden abbaue?

Geschrieben (bearbeitet)

Kurz: Der Arbeitgeber hat final die Entscheidung wann du in den Urlaub gehst.

Lange Version: § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs - dejure.org

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Die betriebliche Belange in deinem Fall ist "wenig Arbeit", also kann er dich in den Urlaub schicken.

Darf er verlangen, dass ich nach Hause gehe und Überstunden abbaue?

Ja.

Bearbeitet von bigvic
Geschrieben
Kurz: Der Arbeitgeber hat final die Entscheidung wann du in den Urlaub gehst.

Lange Version: § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs - dejure.org

Die betriebliche Belange in deinem Fall ist "wenig Arbeit", also kann er dich in den Urlaub schicken.

...

Also so eindeutig, wie Du das hier darstellst, ist es nicht.

In erster Linie geht es im §7 BUrlG darum, beantragten Urlaub bei denen dort angeführten Gründen nicht genehmigen zu müssen, d.h. nicht, daß AG damit automatisch den Urlaubszeitraum vorschreiben kann.

Letztlich dient der Urlaub der Erholung des Mitarbeiters und nicht um die wirtschaftliche Lage, im schlechtesten Fall das wirtschaftliche Risiko auf den Mitarbeiter abzuwälzen. Für so eine Maßnahme gibt bei Absehbarkeit längerer Auftragsflaute immer noch die Kurzarbeit.

Dann gilt es noch zu klären, ob eine Betriebsvereinbarung/ein Betriebsrat dazu etwas sagt.

Geschrieben

Als erstes sollte der TE mal klarstellen ob er nun heim soll und Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen.

Ist immerhin nen riesen Unterschied.

Wenn der TE Überstunden abbauen soll muss man noch die Betriebliche Regleung bzw. den TV anschauen was da drin steht.

Bei vielen steht nämlich drin, das der AN auf Anweisung des AG die Übersutnden abzubauen hat wenn wenig Arbeit anliegt.

Und diese Anweisung ist nen mächtiger Unterschied zur Anweisung: Nimm URLAUB.

Geschrieben

Da wir nur 10 Leute sind, gibt es keinen BR, auch keinen TV.

Es ist gerade nicht viel los und ich habe mich nicht mit Facebbok oder Twitter beschäftigt und damit den Anschein eifrigen Programmierens erweckt, sondern mir ein Buch genommen. Kommentar von einem unserer Externen war dann, das sei ja nicht produktiv, ich sollte doch nach Hause gehen (Kommentar ging nicht an mich, ich habe es aber gehört). Ich bin kein Externer Mitarbeiter mit entsprechendem Stundenlohn und wenn ich nach Hause gehe, dann zählt es sicherlich nicht als Arbeits-, sondern als Urlaubszeit. Wenn das ein paar mal so geht, habe ich am Ende im Sommer keinen Urlaub mehr und das, was vom Gesetzgeber als Erholung zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit vorgesehen ist, wäre dann futsch.

Geschrieben
Kommentar von einem unserer Externen war dann, das sei ja nicht produktiv, ich sollte doch nach Hause gehen (Kommentar ging nicht an mich, ich habe es aber gehört).

wenn ich das richtig verstanden habe hat also nicht dein chef verlangt das du urlaub nehmen sollst, richtig? dann red erstmal mit ihm darüber. zum urlaub zwingen kann er dich nur begrenzt, insbesondere wenn nichts schriftlich festgesetzt wurde. was er allerdings kann ist dich dazu zu zwingen deine überstunden abzubauen. wenn du sie nicht für was bestimmtes benötigst würd ich das auch machen, es bringt ja nichts wenn du die anstaust.

Geschrieben
tipp: lies halt nicht ein buch sondern ein ebook ;)

Naja, Buch ist nicht gleich Buch.

Wenn ich nichts zu tun habe und ein Fachbuch wälze bin ich zwar nicht produktiv im eigentlichen Sinne, aber ich mach etwas, das auch der Firma zugute kommen wird: Ich bilde mich weiter!

Wenn der Chef da meckert ist solle das doch in meiner Freizeit machen und mich zum Überstunden abfeiern nach hause schickt wüsste ich was dazu.

Lese ich allerdings einen Roman oder sonstiges, da darf er (berechtigter Weise) auch meckern und mich auf meine Freizeit hinweisen.

Geschrieben
deswegen lies das fachbuch nicht als buch sondern als ebook :)

Wo ist der Unterschied?

Außer dass ich mir dann a) einen Reader organisieren müsste oder B) am Monitor lesen muss?

Beides nicht mein Fall, ich bevorzuge immer noch die klassische Buchform mit Papier und umblättern und "Mist, mein Lesezeichen ist rausgefallen, wo war ich denn?"

Geschrieben
In welcher Beziehung steht denn der "Externe" zu Dir? Ist er weisungsbefugt?

Nein, in keiner Form. Er hat es auch nicht zu mir direkt gesagt, nur als Bemerkung zu einem Kollegen. Aber der Floh ist gesetzt und meine Sorge ist, dass er irgendein Ohr finden wird.

Geschrieben

Dann könnte ich mit den ungelegten Eiern hier eine gesamte Kompanie mit Frühstückseiern versorgen, sowohl in menschlicher als auch in betrieblicher Hinsicht.

Geschrieben

Nur weil ein dummer Kommentar von einem Externen kommt, der nicht Ranghöher ist, würde ich mir nicht gleich den Kopf zerbrechen.

Warte ab was dein Chef sagt und falls dann dieser Tag komme sollte (wenn überhaupt!), kannst du immer noch mit den "Weiterbildungs-Faktor" argumentieren.

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