ExtremC Geschrieben 22. Januar 2013 Geschrieben 22. Januar 2013 Hallo bei meinen bisherigen Arbeitsverträgen habe ich in der Tätigkeitsbeschreibung oft folgenden Satz: Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer eine andere zumutbare Tätigkeit im Betrieb zuzuweisen, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Ich hatte bislang bei einer Leiharbeitsfirma und kleineren Internetfirmen mit bis zu 100 Mitarbeitern gearbeitet. Dabei hatte ich festgestellt, dass das Arbeitsumfeld dann deutlich anders war, als im Stellenangebot/Vorstellungsgespräch Thema war. Beispiel: Stellenangebot war für einen Linux Systemadministrator, das Vorstellungsgespräch ging dann auch in diese Richtung. Nach 3 Wochen Arbeitszeit meinte man, ich sei nicht gut ausgelastet und hat mir Office-Administration mit Support zusätzlich aufgedrückt. Ich wollte einfach mal fragen, ob ihr eine detaillierte Stellenbeschreibung habt oder auch solche "Beliebigkeitsklauseln". Vielleicht schreibt ihr auch mal, was für eine Art des Unternehmens das ist oder war. Dann würde ich beim nächsten Arbeitgeber mehr auf die Stellenbeschreibung pochen, als ich es bisher getan habe, damit mir solche Unannehmlichkeiten nicht mehr passieren. Wie detailiert kann man eine Stellenbeschreibung verlangen? z.B: Mailserver Administration unter Linux -> ungenauer Mailserver-Administration mit Postfix -> genauer Zitieren
Kwaiken Geschrieben 22. Januar 2013 Geschrieben 22. Januar 2013 (bearbeitet) Freue mich schon auf den ersten Post, wo einer schreibt, dass er eingestellt wurde um mit Postfix 2.7 zu arbeiten und nun mit Postfix 2.9 hantieren muss... Frechheit! Im ernst: wenn ich für Bereich A eingestellt worden bin und mich beim Chef beschwere, dass ich nichts zu tun habe, bekomme zusätzliche Aufgaben. Und irgendwie muss die Firma ja den Eindruck bekommen haben, Du seist nicht ausgelastet. Ob Du den nun implizit erzeugt, indem Du Papierflieger gebastelt hast oder es einen anderen Grund für die ABM gab, mag ich nicht beurteilen. Mach das nächste Mal einfach nicht so einen gelangweilten Eindruck beim administrieren der Linux-Büchsen Bearbeitet 22. Januar 2013 von Kwaiken Zitieren
DocInfra Geschrieben 22. Januar 2013 Geschrieben 22. Januar 2013 Das ist eine Standardklausel um zu verhindern, dass Mitarbeiter sich hinter ihrer Stellenbeschreibung verstecken und nur die dort spezifizierten Tätigkeiten übernehmen. Wenn du nicht ausgelastet bist, dann halte ich es für absolut legitim dir weitere Aufgaben zu geben, für die du offenbar qualifiziert bist. Ob du nun Lust dazu hast oder nicht, steht dabei nicht zur Debatte. Die Arbeitswelt ist kein Ponyhof... Zitieren
Karlo01 Geschrieben 22. Januar 2013 Geschrieben 22. Januar 2013 Die Klausel ist doch noch völlig harmlos. Streich mal den Nebensatz der nach dem Komma kommt. Diese Version hatte eine gute Bekannte von mir in Ihrem Arbeitsvertrag. Als Bürokauffrau durfte sie dann unter anderem auch den Müll rausbringen, das Auto der Chefin freikratzen, Taxi für den Chef spielen usw. Solange du innerhalb der IT bleibst sollte das doch eigentlich kein Problem sein ? Zitieren
ExtremC Geschrieben 22. Januar 2013 Autor Geschrieben 22. Januar 2013 Aber habt ihr denn nun auch solche "Beliebigkeitsklauseln" oder eine genauere Stellenbeschreibung? Erzählt doch mal. Zitieren
DocInfra Geschrieben 23. Januar 2013 Geschrieben 23. Januar 2013 Es ist eine Standardklausel. Reicht dir die Aussage nicht? Zitieren
Goulasz Geschrieben 23. Januar 2013 Geschrieben 23. Januar 2013 Hey ExtremC! Das stand in meinen letzten beiden Arbeitsverträgen auch drin, wobei die Tätigkeitsbeschreibungen da auch stark divergierten: Alter AG: "Allgemeine Computerdienstleistungen" (haha) Neuer AG: "Weiterentwicklung interner Datenbanklogik, [...]" (Sehr detailliert auf das abgestimmt, was im technischen VG mit dem Bereichs- bzw. Teamleiter erarbeitet wurde.) Auch: Extra-Aufgaben aufgebrummt bekommen, weil man "nicht ausgelastet erscheint" finde ich schon kurios. Gruß, Goulasz Zitieren
ExtremC Geschrieben 23. Januar 2013 Autor Geschrieben 23. Januar 2013 @Goulasz. Danke. Deine Antwort geht auf meine Frage ein. Meine Kollegen fanden diese Aktion unsauber und konnten meine Kündigung nachvollziehen. Zitieren
Gast Geschrieben 23. Januar 2013 Geschrieben 23. Januar 2013 Erschreckend, wieviel oder vielmehr wiewenig hier auf Vertragsinhalte Wert gelegt wird. Ich bin überzeugt, dass diese aber dann bei der Bezahlung und der Arbeitszeit auf eine genaue Festlegung bestehen. Insbesondere das Beispiel von Karlo01 ist fatal. Hier hätte es mindestens eine Änderungskündigung seitens des AG, wenn nicht gleich die der MA geben müssen. Die in dem Passus erwähnte Zumutbarkeit ist nicht allein AG-seitig festzulegen oder zu interpretieren. @Kwaiken Zu Deinem mit Sarkasmus überzogenenem Beispiel. Zu dieser Vertragsgestaltung gehören immer noch mindestes zwei Vertragsparteien und es wird keiner, zumindest nicht AG-seitig zu den Formulierungen gezwungen, interessanterweise aber umso häufiger die Vertragsgestaltung dem AG fast vollständig überlassen. Der TE hat meinen Respekt. Zitieren
Kwaiken Geschrieben 23. Januar 2013 Geschrieben 23. Januar 2013 (bearbeitet) Die in dem Passus erwähnte Zumutbarkeit ist nicht allein AG-seitig festzulegen oder zu interpretieren. In den meisten Fällen steht eben, dass es dem AG obliegt dem AN zumutbare, seinen Fachkenntnissen entsprechende Aufgaben zuzuteilen. Das ist normal und üblich. Wenn jemand jedoch für die Entwicklung eingestellt worden ist und dann 1st Level mit Bereitschaft aufgedrückt bekommt weil nicht viel zu tun ist, überschreitet die Grenze des "zumutbaren". Der Fall des TE ist mindestens grenzwertig. @Kwaiken Zu Deinem mit Sarkasmus überzogenenem Beispiel. Zu dieser Vertragsgestaltung gehören immer noch mindestes zwei Vertragsparteien und es wird keiner, zumindest nicht AG-seitig zu den Formulierungen gezwungen, interessanterweise aber umso häufiger die Vertragsgestaltung dem AG fast vollständig überlassen. Und wie willst Du das nun ausformulieren? Dem AG den Nebensatz mit den "... zumutbaren, dem AN fachlich passenden Tätigkeiten zu übertragen" streichen lassen? Das sieht "ÖD-mäßig" (nicht böse gemeint) aus: ist nicht in der Tätigkeitsbeschreibung meiner Stelle, mache ich nicht. Hier würde ich es mir als AG noch einmal überlegen ob ich die Person einstelle, die haarklein ihre Tätigkeiten im Vertrag aufgelistet bekommen möchte. Da muss ich ja Angst haben, dass sich die Person alle Nase lang weigert ihr die übertragenen Aufgaben zu übernehmen nur weil Teilaufgaben vielleicht nicht 1:1 mit der Tätigkeitsbeschreibung übereinstimmen. Diesen Ärger möchte ich mir ersparen. Dem AG ist es daran gelegen, dich entsprechend deinen Stärken und der Vereinbarung aus dem Vertrag einzusetzen. Genauso wie Dir. Wenn man weniger zu tun ist, auch außerhalb des Tellerrands zu gucken ist normal. Und auch mal statt ERP-Anwendungen mal Server/Client zu schreiben ist ok, wenn nach ERP-Anwendungen kein Bedarf ist. Als Administrator auch mal das SAN zu konzipieren ebenso. Was nicht okay sind Tätigkeitsverschiebungen von der Administration in den 1st Level für adminfremde Produkte. Hier würde ich aber immer die politische Lösung bevorzugen, als mit dem Kopf durch die Wand auf die Einhaltung des Vertrags zu pochen (und mir ggf. nebenbei was neues suchen): a) ich bin ausgelastet und wenn ich trotzdem gezwungen werde Dinge zu tun, die ich nicht mag und die so garnicht meinem Vertrag entsprechen, so braucht der AG sich nicht zu wundern wenn ich diese nicht so gut kann. Meine Stärken liegen eben dort, wofür ich eingestellt wurde. Wie ich die Schriftart in Office einstelle? Puh... kenne nur LaTeX... Moment, ich lese mal in dem 1500 Seiten-Office-Schinken nach und melde mich gleich. Spätestens in einer Woche administrierst Du wieder den geliebtes Linux. Der TE hat meinen Respekt. Absolut. Wenn ich vom AG in einem Bereich gesteckt werde, den ich nicht mage, würde ich ebenfalls sofort das Weite suchen. Würden wahrscheinlich die meisten. Bearbeitet 23. Januar 2013 von Kwaiken Zitieren
Gast Geschrieben 23. Januar 2013 Geschrieben 23. Januar 2013 ... Und wie willst Du das nun ausformulieren? Dem AG den Nebensatz mit den "... zumutbaren, dem AN fachlich passenden Tätigkeiten zu übertragen" streichen lassen? Das sieht "ÖD-mäßig" (nicht böse gemeint) aus: ist nicht in der Tätigkeitsbeschreibung meiner Stelle, mache ich nicht. Mir gings nicht um das mögliche Formulieren solcher Passi, sondern um Dein Beispiel. wenn ein AN so einen Vertrag hat, dann hat mindestens der AG dich Chance gehabt, bei der Erstellung, spätestens aber bei der Unterschrift genügend Fehler zu machen. Hier würde ich es mir als AG noch einmal überlegen ob ich die Person einstelle, die haarklein ihre Tätigkeiten im Vertrag aufgelistet bekommen möchte. Da muss ich ja Angst haben, dass sich die Person alle Nase lang weigert ihr die übertragenen Aufgaben zu übernehmen nur weil Teilaufgaben vielleicht nicht 1:1 mit der Tätigkeitsbeschreibung übereinstimmen. Diesen Ärger möchte ich mir ersparen. ... Das aber wiederum steht dem AG offen, genauso wie dem AN, den Job nicht anzunehmen. Alles was darüber hinausgeht, ist freiwillig von mir aus Kulanz der beiden Seiten. Denn seien wir uns im Klaren, egal von wem, was gefordert wird. Gibt man dem das erste mal einfach so nach, ist es beim ersten Mal ein Gefallen, beim zweitenmal normal und bei drittenmal schon selbstverständlich, mit der entsprechenden Erwartungshaltung und Enttäuschung, wenn man es nicht machen will. Zitieren
Kwaiken Geschrieben 23. Januar 2013 Geschrieben 23. Januar 2013 (bearbeitet) Das aber wiederum steht dem AG offen, genauso wie dem AN, den Job nicht anzunehmen. Alles was darüber hinausgeht, ist freiwillig von mir aus Kulanz der beiden Seiten. Dann verpasst er vielleicht den Job seines Lebens. Ich hatte bis jetzt in jedem meiner Verträge diesen Passus drin. Und nur in einem Fall habe ich Tätigkeiten übernehmen dürfen, die nicht 100% dem Vertrag entsprochen haben. Wie gesagt: ich würde das nicht beanstanden wenn sonst alles okay ist, sondern den Vertrag annehmen und es im Bedarfsfall politisch lösen, bzw. mich umorientieren wenn es ein Dauerzustand zu werden droht und ich statt in der Entwicklung zu hocken, nun den Wagen des Chefs poliere (wobei wenn es ein Delorian ist und ich ihn auch mal über's WE fahren kann, würde ich es sogar in den Vertrag schreiben lassen... ). Gibt man dem das erste mal einfach so nach, ist es beim ersten Mal ein Gefallen, beim zweitenmal normal und bei drittenmal schon selbstverständlich, mit der entsprechenden Erwartungshaltung und Enttäuschung, wenn man es nicht machen will. Es ist ein geben und nehmen. Die Waagschale sollte nicht auf eine Seite ausschlagen, das ist mittelfristig demotivierend für eine Seite. Das weiß der AG, aber auch der AN. Beim zweiten "Gefallen" höflich darauf hinzuweisen, dass man das zwar macht, aber doch gerne vertragsüblich eingesetzt werden würde hilft das Bewustsein beim Gesprächspartner für den Umstand scharf zu halten. Bearbeitet 23. Januar 2013 von Kwaiken Zitieren
DarkMaster Geschrieben 25. Januar 2013 Geschrieben 25. Januar 2013 (bearbeitet) schon verwunderlich, wie "leichtfertig" ihr mit solchen Vertragsinhalten umgeht. Zukünftig kann sich der AG ja auch die Gehaltsangabe und Arbeitszeit sparen. Gearbeitet wird solange, bis die Arbeit erledigt ist und am Ende gibt es soviel Geld, wie halt übrig ist bzw. Gewinn erwirtschaftet wurde..... *kopfschüttel* Beim zweiten "Gefallen" höflich darauf hinzuweisen, dass man das zwar macht, aber doch gerne vertragsüblich eingesetzt werden würde hilft das Bewustsein beim Gesprächspartner für den Umstand scharf zu halten. Im Vertrag hat das zu stehen, was man auch machen sollte. Wenn es mal eine Tätigkeitsabweichung geben sollte, kann man das MAL machen, aber doch bitte nicht fix in den Arbeitsvertrag reinschreiben lassen. Halte ich für grobfahrlässig und kenne ich auch so nicht. Aufgabenbereiche, die dich karrieretechnisch voranbringen (könnten), sind natürlich anders zu betrachten. Bearbeitet 25. Januar 2013 von DarkMaster Zitieren
ExtremC Geschrieben 25. Januar 2013 Autor Geschrieben 25. Januar 2013 schon verwunderlich, wie "leichtfertig" ihr mit solchen Vertragsinhalten umgeht. Aufgabenbereiche, die dich karrieretechnisch voranbringen (könnten), sind natürlich anders zu betrachten. Interessanter Aspekt, wenn mich also eine Stelle weiterbringt, dann sollte ich die Beliebigkeitsklausel eher akzeptieren? Hab ich das richtig verstanden. Ansonsten auch interessant zu lesen, dass mal jemand nicht solche Beliebigkeitsklauseln hat. Somit finde ich dieses Thema mal echt so richtig interessant. Danke schön. :cool: Zitieren
Kwaiken Geschrieben 25. Januar 2013 Geschrieben 25. Januar 2013 (bearbeitet) schon verwunderlich, wie "leichtfertig" ihr mit solchen Vertragsinhalten umgeht. Nein. Wenn dort stehen würde "Als Mitarbeiter in der IT", würde ich auch sagen: "Moooooooment!". Aber wenn es etwas konkreter ausformuliert ist und inkl. "... seinen Fähigkeiten entsprechend" im Vertrag steht, dann halte ich es für etwas korinthen****erartig sich darüber zu echauffieren. Zukünftig kann sich der AG ja auch die Gehaltsangabe und Arbeitszeit sparen. Gearbeitet wird solange, bis die Arbeit erledigt ist und am Ende gibt es soviel Geld, wie halt übrig ist bzw. Gewinn erwirtschaftet wurde..... Ei, ei, ei. Nicht direkt von einem Extrem ins andere springen Im Vertrag hat das zu stehen, was man auch machen sollte. Wenn es mal eine Tätigkeitsabweichung geben sollte, kann man das MAL machen, aber doch bitte nicht fix in den Arbeitsvertrag reinschreiben lassen. Halte ich für grobfahrlässig und kenne ich auch so nicht. Linux-Admin ... wenn mal eine AIX-Kiste oder gar ein Windows dazu kommt, Gott bewahre! Kündigung, Schadenersatz! Das muss doch nicht sein. Man hat doch, selbst ohne Erfahrung ein Gefühl für solche Beliebigkeits-Klauseln, oder? Dann mal ein höfliches "Wäre es möglich mein Aufgabengebiet etwas konkreter zu umschreiben?" falls es doch zu beliebig ist, sollte für niemanden ein Problem darstellen. Aber dann ein etwas unkonkretes "Wird als Berater für SAN-Infrastruktur" noch feiner ausarbeiten zu wollen, wenn ansonsten der AG einen top Eindruck macht, das Gehalt und die Benefits stimmen, halte ich für unsinnig. Aufgabenbereiche, die dich karrieretechnisch voranbringen (könnten), sind natürlich anders zu betrachten. "Herr XY wird in unserem börsennotierten Unternehmen als Druckpatronentauscher und als Stellvertretender Geschäftsführer eingestellt. Meinst Du sowas? Bearbeitet 25. Januar 2013 von Kwaiken Zitieren
DarkMaster Geschrieben 27. Januar 2013 Geschrieben 27. Januar 2013 (bearbeitet) Interessanter Aspekt, wenn mich also eine Stelle weiterbringt, dann sollte ich die Beliebigkeitsklausel eher akzeptieren? Hab ich das richtig verstanden. eine Beliebigkeitsklausel sollte es überhaupt nicht geben. Du sollst das machen, wofür du eingestellt wirst. Und wenn du mal Tätigkeiten übernehmen sollst, dann wirst du dich eher beschweren, wenn es Aufgaben sind, die einen eher unterfordern, als überfordern.... @Kwaiken natürlich gibt es auch Grenzen. Ich habe ja geschrieben, man kann das MAL machen. Wer so auf sein Arbeitsvertrag bzw. die Tätigkeiten pocht, wird Probleme haben. Aber das muss man nicht schriftlich festhalten. Und mit "höherwertigen" Tätigkeiten... ich glaub, ihr wisst wie das gemeint ist. Bearbeitet 27. Januar 2013 von DarkMaster Zitieren
bigvic Geschrieben 27. Januar 2013 Geschrieben 27. Januar 2013 Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer eine andere zumutbare Tätigkeit im Betrieb zuzuweisen, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Ich halte das für absolut normal und würde da keine Sekunde rumdiskutieren. Wenn sich tatsächlich deine Aufgabengebiet ändert, dann ja nicht ohne Grund und man hat dann meist nur die Wahl von "Friss oder stirb". Wenn du kein Beamter bist stellt man dich über kurz oder lang sowieso raus - egal was im Vertrag steht. Ausserdem kann man ja selbst was Neues suchen, wenn einem die neue Tätigkeit nicht passt. Zitieren
Wuwu Geschrieben 27. Januar 2013 Geschrieben 27. Januar 2013 Wenn mein AG das so wollte, koennte er mich sogar quer durchs Land versetzen, ohne, dass ich widersprechen koennte, steht so im Arbeitsvertrag und ist bei Ami-Firmen wohl auch Standard von dem was ich bisher erlebt und im Erfahrungsaustausch mitbekommen habe. Ansonsten halt bei solchen Klauseln auf die Kuendigungsfrist und eventuelle Rueckzahlungen nach Schulungen achten, damit man sich selbst kein Ei legt, wenn man wirklich dringend weg moechte. Zitieren
Thalliana Geschrieben 28. Januar 2013 Geschrieben 28. Januar 2013 Hm, ich hab auch so eine Beliebigkeitsklausel drin und finde das nicht schlimm. Ich bin zwar als Software-Entwicklerin angestellt, übernehme aber in bestimmten Bereichen auch administrative Tätigkeiten, wenn die Zeit dazu da ist. ICh glaube nicht, dass mir das schadet. Man muss ja auch mal die andere Seite der Medaille sehen. Wenn ich eine ganz genaue Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag habe, und in dem Bereich gibt es grad nicht viel zu tun, und ich weigere mich, andere Tätigkeiten zu übernehmen, kann ich jederzeit eine Änderungskündigung auf eine Halbtagsstelle bekommen... Zitieren
Kwaiken Geschrieben 28. Januar 2013 Geschrieben 28. Januar 2013 (bearbeitet) Ansonsten halt bei solchen Klauseln auf die Kuendigungsfrist und eventuelle Rueckzahlungen nach Schulungen achten, damit man sich selbst kein Ei legt, wenn man wirklich dringend weg moechte. Ist nicht generell zulässig. Rückzahlungen nur in Ausnahmefällen nach Grundsatz Treu und Glauben sowie Abwägung der Interessen von AG und AN und Maßnahmenkosten. Rckzahlung Fortbildungsmanahmen Arbeitsrecht Anwalt Dr. Palm Rckzahlung Die Grenzen sind da durchaus eng. Nicht jede 100 EUR Schulung rechtfertigt eine 10 jährige Bindungsfrist an den AG. Um es mal etwas überspitzt auszudrücken. Dauert die Fortbildung bis zu 4 Monaten, ohne dass zwischendurch der Arbeitnehmer verpflichtet gewesen wäre, im Betrieb zusätzlich auch noch zu arbeiten, dann kann der Arbeitgeber verlangen, dass sich der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr an die Firma bindet oder anderenfalls die Fortbildungskosten zurückzahlt. Wie lange darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer binden? Ich würde mal behaupten, dass die wenigsten eine Schulung erhalten, die über 4 Monate hinausgeht.. . Bei den meisten ist entweder bei der bezahlten Prüfung schon Schluss (während man sich privat darauf vorbereiten durfte) oder einem Bootcamp von ein/zwei Wochen Ende der arbeitgeberischen Freigiebigkeit erreicht. Bearbeitet 28. Januar 2013 von Kwaiken Zitieren
Wuwu Geschrieben 28. Januar 2013 Geschrieben 28. Januar 2013 Nett hab ich bisher nicht gewusst, danke fuer die Aufklaerung, andererseits ... Recht haben und Recht bekommen Zitieren
Kwaiken Geschrieben 28. Januar 2013 Geschrieben 28. Januar 2013 Recht haben und Recht bekommen Darum kann sich der Ex-AG kümmern. Er will ja schließlich Geld von Dir und müsste es einklagen, nicht Du. Zitieren
Wuwu Geschrieben 29. Januar 2013 Geschrieben 29. Januar 2013 Darum kann sich der Ex-AG kümmern. Er will ja schließlich Geld von Dir und müsste es einklagen, nicht Du. Richtig, den AG kostet es eine Email an seine Rechtsabteilung Was kostet es Dich als AN? Nicht nur monetär denken. Zitieren
Kwaiken Geschrieben 29. Januar 2013 Geschrieben 29. Januar 2013 Richtig, den AG kostet es eine Email an seine Rechtsabteilung Wenn er eine hat. Und die wird ihm sagen, dass die Aussicht auf Erfolg angesichts der Urteile doch eher gering ist Zitieren
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