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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

kurz zu mir:

FI-SI (IHK)

Zur Zeit arbeite ich als IT-Leiter/Systemadministrator in einem mittelst. Unternehmen.

Ein bekannter, der als Einzlerperson, eine Firma betreibt sucht jemanden der Ihm die Homepage plegt und für Ihn einen Online-Vertrieb aufbaut. Zuerst hatten wir gedacht das wir zusammen ein neues Gewerbe anmelden und wir darüber die Sachen vertreiben. Sein Steuerberater sagte aber er könne mir auch Provision zahlen.

Das würde ja bedeuten das ich als Freiberufler für Ihn arbeite. Muss ich dazu auf mich ein Gewerbe anmelden oder wie kann man das am besten machen??

Vielen Dank.

Geschrieben

Kannst ein Gewerbe anmelden, kostet 40 flocken, oder du meldest eine freiberufliche Tätigkeit an, kostet nix das ist soweit ich weiß der einzige Unterschied, denn beim Finanzamt muss man sich in beiden Fällen anmelden und die Steuern/ Freibeträge sind gleich...

Geschrieben

Also bischen googeln hat ergeben das man sicha auf jedem Fall beim FA melden muss und die letztendlich sagen ob die Tätigkeit freiberuflich ist, oder nicht. Dann muss man halt ein Gewerbe anmelden. Was ja auch den Vorteil hat, wenn ich jetzt z.B. was ganz anderes auch noch nebenbei mache, kann ich das auch über das GEwerbe laufen lassen. Beid er freiberuflichen Sache ist man sehr limitiert was die Ausübung angeht. Wenn ich das so richtig verstanden habe.

Geschrieben

Wenn Du schlau bist, dann meldest Du ein Gewerbe als Kleinunternehmer an. Der Rest folgt automatisch. Handwerkskammer, IHK und Finanzamt werden Dich freundlich mit Post versorgen, daß Du Dir erst wünscht Du hättest es nie gemacht :-) Aber die Formulare sind schnell ausgefüllt und dann darfst Du loslegen. Und als Kleinunternehmer brauchst Du auch keine Umsatzsteuer auszuweisen.

Geschrieben

Es gibt viele Möglichkeiten, wie die Zusammenarbeit aussehen kann:

- Ihr macht das Gewerbe gemeinsam (mini GmbH, GbR, ...)

- Du arbeitest für ihn neben als geringfügig Beschäftigter (minijob, 400€-Job)

- Du arbeitest für ihn als Angestellter (x Stunden für x Euro)

- Du machst eine nebengewerbliche selbständige Tätigkeit, er beauftragt dich als freier Mitarbeiter und du stellst ihm Rechnungen

- Provisionsvertrag (dafür brauchst du aber auch ein (neben)Gewerbe)

Alles hat so seine Vor- und Nachteile, sowohl für die als auch für ihn.

Geschrieben
Es gibt viele Möglichkeiten, wie die Zusammenarbeit aussehen kann:

- Du machst eine nebengewerbliche selbständige Tätigkeit, er beauftragt dich als freier Mitarbeiter und du stellst ihm Rechnungen

- Provisionsvertrag (dafür brauchst du aber auch ein (neben)Gewerbe)

Alles hat so seine Vor- und Nachteile, sowohl für die als auch für ihn.

Das wären die einzigen beiden Alternativen die ernsthaft in Betracht kämen. Bei beidem ist ein Gewerbe nötig, so korrekt verstanden??:)

Geschrieben
Das wären die einzigen beiden Alternativen die ernsthaft in Betracht kämen. Bei beidem ist ein Gewerbe nötig, so korrekt verstanden??:)

Nein, du kannst das ganz einfach freiberuflich machen, dabei zahlst du weniger Steuern, keien IHK-Beiträge und hast weitere Vorteile wie zB keine weitere Steuererklärung. Aber frag da zur Sicherheit, was sich für dich am besten lohnt, am besten deinen Steuerberater.

Geschrieben

Also ein Gewerbe ist eine freiberufliche Tätigkeit ja genau nicht. Man kann ENTWEDER Gewerbetreibender, ODER Freiberufler sein. Somit fallen die Anmeldungsgebühren nicht an und zusätzlich muss man als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen. Die ist aber eh erst ab einem bestimmten Einkommen (gibt da Freibeträge) fällig.

Ob du es als Freiberufler laufen lassen kannst, hängt von der Tätigkeit ab, die du dort ausüben sollst.

Webseitenprogrammierung / Programmierung ist z.B. immer so eine Sache, ob man das durchbekommt, oder nicht.

Es muss halt ein bestimmtes "Level" haben und z.B. ingenieursähnliche Tätigkeit sein.

Genaueres dazu z.B. hier und auf den verlinkten Seiten dort.

Geschrieben (bearbeitet)

Er braucht nicht die Genehmigung seines Chefs, sondern er muss ihn lediglich informieren.

Solange er keine direkte Konkurrenz darstellt, und seine Arbeit weiterhin macht wie bisher, gibt es für den Chef eigentlich keinerlei Möglichkeit nein zu sagen. Wenn er dann jedoch in der Leistung @work nachlassen sollte, kann dies durchaus "verboten" werden.

Ob man das aber als freiberufler durchbekommt, oder doch ein Gewerbe anmelden muss, ist dann wieder die Frage. Kommt halt drauf an, was genau gemacht wird.

Und falls Freiberufler nicht möglich sein sollte, dann kommt es halt auf die Dauer und die zu erwartenden Einnahmen / gewinn an, ob Kleingewerbe in Frage kommt. Falls das nur einmalig sein sollte, kann es eventuell auch über eine Privatrechnung abgerechnet werden. Da gibt es aber Höchstgrenzen. Ich meine um die 400€ oder so war das. Für Kleingewerbe gibt es auch Grenzen. Da müsstest du dich halt mal informieren. Habe ja keine Ahnung, was gezahlt werden soll, wie lange und was genau gemacht werden soll.

Bearbeitet von Crash2001
  • 10 Monate später...
Geschrieben

Meine Steuerberater sagt mir, das ich das als selbstständige Tätigkeit laufen lassen kann da ich das mache, was ich auch gelernt habe bzw. was mein Hauptjob ist. Gewerbe anmelden würde auch gehen aber ist natürlich ein größerer Aufwand.

Geschrieben

Ich denke mal, er unterscheidet da zwischen einem Gewerbe, das irgendwo eingetragen ist (bzw. eintragungspflichtig ist) und dem Gewerbe einer selbständigen Tätigkeit. Da käme dann eventuell auch ein Kleingewerbe in Frage (bis 17500€ Umsatz / Jahr meine ich), bei dem man eine einfachere Buchführung hat und keine Mehrwertsteuer berechnen muss.

Ein Gewerbe anmelden ist generell jedoch ganz einfach und schnell gemacht. Einfach zum Ordnungsamt (eventuell auch wo anders untergebracht in deiner Meldestelle) gehen, einen Gewerbeantrag ausfüllen (5 Minuten Arbeit), den abgeben, den Obolus dafür entrichten (zwischen 20 und 45€ rum) und schon hast du ein Gewerbe angemeldet.

Rechtsform kommt vermutlich eh nur die eines Einzelunternehmens in Frage.

Steuernummer (braucht man unter anderem für Rechnungen) bekommt man dann vom Finanzamt mitgeteilt.

Selbständig ist halt aber nicht gleichzustellen mit Freiberufler. Da gibt es feine, aber doch wichtige Unterschiede, was die Steuer angeht. Freiberufler müssen z.B. in keiner Industrie- oder Handwerkskammer sein und müssen zudem keine Gewerbesteuer entrichten. Gewerbesteuer ist aber eh erst ab einem bestimmten Einkommen oder Gewinn abzuführen (da gibt es einen Freibetrag).

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