Guybrush Threepwood Geschrieben 4. Februar 2013 Teilen Geschrieben 4. Februar 2013 EDIT: Ganz interessant: Offenbar dürfen Arbeitgeber doch auf Postfächer zugreifen, siehe Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg Az.: 4 Sa 2132/10, auch dann, wenn die private Nutzung erlaubt ist. Wie gesagt: Ist keine Rechtsberatung. In dem von dir genannten Beispiel gab es eine Betriebliche Regelung die anderen Mitarbeitern im Notfall den Zugriff auf das Postfach gestattet um Kundenmails zu bearbeiten. Aus diesem Grund sollten alle privaten Mails mit Privat im betreff gekennzeichnet werden. Die Klägerin hat jedoch aus irgendeinem Grund gemeint das diese Regelung nicht auf sie zutreffen würde und ihr AG ein Telekommunikationsanbieter wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karlo01 Geschrieben 4. Februar 2013 Teilen Geschrieben 4. Februar 2013 Bei uns im Betrieb gibt es zum Beispiel auch eine solche Regelung, aber es müssen folgende Kriterien alle erfüllt sein: 1. Der Mitarbeiter ist krank oder wegen sonstigen unerwarteten Umständen nicht fähig seine emails zu bearbeiten bzw. weiterzuleiten. 2. Es muss sich um potentiell wichtige oder zeitkritische Informationen handeln die im Postfach 'feststecken' (diesen Teil kann man natürlich nach Gutdünken auslegen) 3. Der Betriebsrat muss vorher angehört werden und seine Zustimmung geben. 4. Der Datenschutzbeauftragte muss vorher angehört und seine Zustimmung geben. 5. Beim öffnen des Postfachs muss der Betriebsrat, der Datenschutzbrauftragte und, aus technischen Gründen, ein IT'ler der unter Verschwiegenheitspflicht steht anwesend sein. Vorgesetzte oder Kollegen des Mitarbeiters dürfen dabei keinen Einblick erhalten. Aber wie heißt es so schön ? Zwei Juristen, drei Meinungen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CubaLibre84 Geschrieben 5. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 5. Februar 2013 Ich kann aber auch nicht verstehen, dass der TE nicht einfach mal den Mund aufmacht und seinen Chef anspricht. Nur sprechenden Menschen kann geholfen wir? Hier posten löst sein Problem in keinster Weise. naja bevor ich zu meinem Vorgesetzten renne und ihn darauf anspreche und mir nicht wirklich sicher bin ob er das darf, dann lass ich es auch. Ich wollte mich hier nur vergewissern da es ein Fachforum ist und evtl. viele Systemadmins hier arbeiten und ihre persönliche Erfahrungen oder Einschätzungen mir mitteilen können. Ich werde schon das Gespräch suchen, nur möchte ich dabei vorbereitet sein. Diese Woche ist er im Urlaub, danach werde ich berichten was sich ergeben hat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ulfmann Geschrieben 5. Februar 2013 Teilen Geschrieben 5. Februar 2013 Was versprichst du dir denn von Meinungen und Rechtsbeispielen? Es macht für mein Empfinden einen großen Unterschied, wenn du ihm sagst "Ich habe recherchiert und das was du tust ist rechtswidrig" im Gegensatz zu "Ich finde es seltsam, dass du vollen Zugriff auf nur mein Postfach hast". Ich finde, wenn man schon in Erwägung zieht, Paragraphen und Urteile auf den Tisch zu packen, hat man eine wichtige Etappe in der Problemlösung ausgelassen oder nicht hingegkriegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 18. Februar 2013 Teilen Geschrieben 18. Februar 2013 Gemäß BDSG ist es unzulässig, wenn sich eine dritte Person Zugang zum Postfach verschafft und die privaten Nachrichten erlaubt sind. Es wird dann gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Private Nachrichten dürfen auch nicht gefiltert werden, geschweige denn gelöscht, auch, wenn diese durch Firewall etc geblockt werden! Deshalb ist das Thema sehr kritisch! Anders sieht es aus, wenn die private Nutzung untersagt wurde, dann ist eine Überprüfung und Löschung jederzeit möglich! Auch dann, wenn die private Nutzung nur geduldet wird! wie du nun weiter vorgehst, musst du wissen, aber Betriebsrat oder Datenschutzverantwortlicher im Betrieb sind sicher keine falschen Anlaufstellen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.