prauc Geschrieben 6. Februar 2013 Teilen Geschrieben 6. Februar 2013 Hallo zusammen, bei mir steht der erste Arbeitgeberwechsel an und ich bin mir ein bisschen unsicher, ob ich dem Arbeitsamt, trotz nahtlosem Übergang, bescheid geben muss? Und wenn nicht dem Arbeitsamt, wem dann? Krankenkasse? Oder macht das einer der AG? Gekündigt habe ich schon und der neue Vertrag wurde auch schon unterschrieben (sowohl von mir, als auch vom neuen AG). Danke für die Hilfe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 6. Februar 2013 Teilen Geschrieben 6. Februar 2013 Also die Bundesagentur für Arbeit hat eigentlich nichts damit zu tun, solange du nicht arbeitssuchend oder arbeitslos bist. Der neue Arbeitgeber muss dich steuerlich anmelden. Dafür braucht er die Lohnsteuerkarte und deine Steuerklasse, sowie deine Konfession (oder falls ausgetreten eventuell auch noch die Bescheinigung darüber) und deine Krankenkasse. Bei der Krankenkasse muss er dich dann auch ummelden, damit die Krankenkassengebühren von ihm abgeführt werden und nicht mehr von deinem alten Arbeitgeber. Der Arbeitgeber führt ja beide Teile ab und zieht dir die Hälfte der Kosten für die Krankenkasse dann von deinem Gehalt ab. Rentensachen müssen dann antürlicha uch umgemeldet werden, sowie vermögenswirksame Leistungen (die von dir dann), falls diese gezahlt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prauc Geschrieben 6. Februar 2013 Autor Teilen Geschrieben 6. Februar 2013 Gut, weil ich davor schon ein bisschen im Netz gesucht hatte und die einen meinten 'ja, trotzdem bescheid geben', andere wieder 'nein, muss man nicht' .. Also seh ich das richtig, dass ich bis auf die Informationen, die ich meinem neuen Arbeitgeber mitteilen muss, sonst nichts zutun habe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 6. Februar 2013 Teilen Geschrieben 6. Februar 2013 (bearbeitet) Gut, weil ich davor schon ein bisschen im Netz gesucht hatte und die einen meinten 'ja, trotzdem bescheid geben', andere wieder 'nein, muss man nicht' .. Also seh ich das richtig, dass ich bis auf die Informationen, die ich meinem neuen Arbeitgeber mitteilen muss, sonst nichts zutun habe? Eventuell deiner Bank, sofern du bei Ihr in der Kreide stehst (mit Krediten). Und der KITA - Schule deiner Kinder - damit Sie dich erreichen können. Und deiner Frau (sie sollte es wissen) etc. Ansonsten ist es dein Ding. Im Normalfall geht es keinen etwas an. Wem du was erzählst, obliegt dir. Bei der Arbeitsagentur ist es nur dann wichtig, sofern du irgendwelche Leistungen beziehst. Bearbeitet 6. Februar 2013 von Der Kleine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Karlo01 Geschrieben 10. Februar 2013 Teilen Geschrieben 10. Februar 2013 Zum Arbeitsamt gehst du nur wenn du irgendwelche Forderungen an die Arbeitslosenversicherung hast. Selbst wenn du keinen Job hast aber auch keinen möchtest hat das Arbeitsamt nichts mit dir zu tun (musst dich dann halt selbst krankenversichern usw.). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
J3nny Geschrieben 20. Februar 2013 Teilen Geschrieben 20. Februar 2013 Wenn du in der Gewerkschaft bist, solltest du dieser das mitteilen. Der Beitrag wird ja auch nach deinem Gehalt berechnet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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