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Geschrieben

HI,

eine Frage zur ZP Herbst 2002 Aufgabe 4.6:

Entgeltabrechnung Monat September Angestellter Meyer, Bruttogehalt beträgt 3000 €, er erhält

für den laufenden Monat eine Zulage von 219 € Brutto. Berechnen Sie sein Nettogehalt.

Lohnsteuer: 387,50 €

Soli: 0,00 €

Kirchensteuer: 8 % von Lohnsteuer

Krankenver. 14,9 %

Rentenver.: 19,1

Arbeitslosenver.6,5

Pflegever.: 1,7

Erste Frage ist ob ich die Zulage bei den Abzügen berücksichtigen muß oder nicht, aber egal

ob ich diese berücksichtige oder nicht, ich komme nicht auf das Ergebnis der Musterlösung(2121,29 €)

1. Rechnung: 3000-387,50 €-31 €=2581,50 €

2581,50 €-1260 €=2321,50 €

1260 € ensprechen 42,2 % von 3000 €(Summe der restlichen Versicherungen)

Geschrieben

Moin,

Ich hab selber mal ein bisschen rumgerechnet. Vorher hab ich mir das Schema einer Mitarbeiterabrechnung angeschaut:

Schematischer Aufbau der Mitarbeiterabrechnung:

Bruttoentgelt

- Lohnsteuer

- Solidaritätszuschlag

- Kirchensteuer (bei entsprechendem Merkmal)

- Krankenversicherungsbeitrag (AN-Anteil)

- Pflegeversicherungsbeitrag (AN-Anteil)

- Rentenversicherungsbeitrag (AN-Anteil)

- Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AN-Anteil)

= Nettoentgelt

+ Nettobezüge (steuer- und beitragsfrei)

- Nettoabzüge (steuer- und beitragsfrei)

= Auszahlungsbetrag

Daraus ergibt sich für mich:

3000€ + 219€ = 3219€ Bruttolohn

0,5 [AN-Anteil] * (0,149 + 0,191 + 0,065 + 0,017) = 21,1% Versicherungen vom Bruttolohn

Ausserdem werden 387,5€ + 0,08 * 387,5€ [Kirchensteuer] = 418,5 € abgezogen

=> 3219€ * (1-0,211) - 418,5€ = 2121,29€

So ist das ganz ausführlich ;)

Geschrieben

Stimmt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen ja 50/50 bei den Versicherungen, das war mein Fehler. Dann kommt man auch auf das richtige Ergebnis. Vielen Dank für die ausführliche Rechnung.

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