General Satta Geschrieben 14. März 2013 Geschrieben 14. März 2013 Hi, ist es erlaubt, dass der Klassleiter ein ärztliches Attest als nichtig erklärt, wenn man nicht innerhalb von 3 Tagen das besagte Attest vom Ausbilder unterschreiben lässt und ihm zeigt? So wird das bei uns nämlich gehandhabt. Wer es nicht innerhalb von 3 Tagen in die Schule faxt oder mailt, bekommt einen fehltag, trotz attest. Zitieren
afo Geschrieben 14. März 2013 Geschrieben 14. März 2013 Vermutlich nicht. Aber ich bin kein Anwalt. Außerdem verrätst du uns ja nichtmal dein Bundesland, also kann ich dich auch nicht auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen hinweisen. Zitieren
Akku Geschrieben 15. März 2013 Geschrieben 15. März 2013 (bearbeitet) Berufsschulzeit = Arbeitszeit. Ist ein gewöhnlicher Vorgang, der von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich gehandhabt wird. Natürlich möchte ich wissen ob einer unserer Azubis krank war und deshalb nicht zur Schule gehen konnte. Außerdem gehört das Attest in die Hände der Personalabteilung (Schau mal was auf dem Attest oben steht), dann machst du eine Kopie, lässt diese vom Ausbilder/Ausbildenden unterschreiben und abstempeln und überreichst Diese deinem Lehrer. Wo ist das Problem? Attest= Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung = AU Bearbeitet 15. März 2013 von Akku Zitieren
pr0gg3r Geschrieben 15. März 2013 Geschrieben 15. März 2013 Es ist doch eigentlich normal, dass der Betrieb einen entschuldigen muss. Bei mir war es im ersten Lehrjahr so, dass dass der Betrieb eine E-Mail oder ein Fax senden konnte, dann war es erledigt. Jetzt im zweiten ist es so, dass wir einen Zettel haben, auf dem wir unsere Fehlzeiten eintragen und vom Ausbilder/Betrieb unterschreiben lasen und dann dem Lehrer vorzeigen müssen. Zitieren
afo Geschrieben 15. März 2013 Geschrieben 15. März 2013 Bei uns war es so, dass wir im Sekretariat unserer Firma angerufen haben und die haben sich um alles weitere gekümmert. (Vermutlich der Schule gefaxt oder dort angerufen) Eine separate Meldung bei der Schule durch den Schüler war nicht vorgesehen und wurde von der Schule auch nicht gefordert. Zitieren
neinal Geschrieben 15. März 2013 Geschrieben 15. März 2013 Bei uns wir die Krankheit dem Ausbilder und der Berufsschule gemeldet. Ausbilder bekommt das Orginal der AU und die Schule eine Kopie. Aber wie soll man das bewerkstelligen, dass der Ausbilder innerhalb der drei Tage die AU unterschreibt? Ich z. B. wohne von Arbeit und Schule ca. 70 km entfernt. Wenn ich krank bin setze ich mich nicht ins Auto oder in den Zug und fahr da hin. Und per Post wird das dann doch ziemlich knapp. Vor allem weil es gut mal sein kann, dass der Ausbilder die AU erst am 4. Tag öffnet, weil er einfach viel zu tun hat... Zitieren
Kachi Geschrieben 15. März 2013 Geschrieben 15. März 2013 Hast du kein Fax? Wenn nicht bitte doch beim Arzt darum das Attest zu deinem Betrieb zu faxen, da soll´s einer unterschreiben und zur Schule weiterfaxen..ansonsten gibt es noch Nachbarn, Freunde oder Internetcafes usw. Ein bisschen mehr Kreativität min Jung Zitieren
127.0.0.1 Geschrieben 15. März 2013 Geschrieben 15. März 2013 (bearbeitet) lass dir vom arzt einen zweiten durchschlag ohne diagnose ausdrucken. den ersten an den arbeitgeber, den zweiten an die schule und den mit icd10-code an die kk - jeweils mit der post. wenn ich zum arzt tiger, um ne krankschreibung abzuholen, dann nehm ich die frankierten umschläge schon mit und werf sie 10min nach empfang in den briefkasten. Bearbeitet 15. März 2013 von 127.0.0.1 Zitieren
Wuwu Geschrieben 16. März 2013 Geschrieben 16. März 2013 Berufsschulzeit = Arbeitszeit. Ist ein gewöhnlicher Vorgang, der von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich gehandhabt wird. Natürlich möchte ich wissen ob einer unserer Azubis krank war und deshalb nicht zur Schule gehen konnte. Außerdem gehört das Attest in die Hände der Personalabteilung (Schau mal was auf dem Attest oben steht), dann machst du eine Kopie, lässt diese vom Ausbilder/Ausbildenden unterschreiben und abstempeln und überreichst Diese deinem Lehrer. Wo ist das Problem? Attest= Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung = AU Die AU hat beim Arbeitgeber innerhalb von 3 Tagen einzugehen, das ist Frist. Die Berufsschule ist NICHT(!) der Arbeitgeber, hier also die gleiche Frist anzusetzen, aber zu verlangen dass die AU vorher beim Arbeitgeber schon war ist schon recht wackelig. Zitieren
Kachi Geschrieben 16. März 2013 Geschrieben 16. März 2013 Falls die Schule darauf kein Recht hat, ist es aber auch schwer dagegen vorzugehen. Ich hab das mal am eigenen Leib gespürt, wie einen so ein Schwarm Raben die Zeugnisnoten drücken kann. Damals hatten wir einen Lehrer, der unschaffbar viele Aufgaben in seine Arbeiten gesteckt hat oder sogar falsch ausgewertet hat. Meine Eltern haben sich dann über diesen Lehrer beschwert und schon hatte ich meine 4 auf dem Zeugnis. Was dich angeht..Eigentlich könnten die sich wirklich auch mit ner datumierten Unterschrift des Ausbildungsbetriebes zufriedengeben. Sprech dich mal mit deinem Ausbilder ab. Unentschuldigte Fehlzeiten lesen sich ja nicht grade gut für zukünftige Arbeitgeber. Zitieren
Pixie Geschrieben 16. März 2013 Geschrieben 16. März 2013 Solche Regelungen kommen meist deshalb, weil einige halbstarke meinen, mit ihrem Restalkohol durch Abwesenheit in der BS umgehen zu müssen. Zeig halt durch verantwortungsvolles mitdenkendes Handeln, dass das bei Dir nicht der Fall ist. Im BS-Zeugnis werden auch die entschuldigten und nichtentschuldigten Fehltage gelistet. Nichtentschuldigte Fehltage machen sich bei späteren Bewerbungen nicht gut. Zitieren
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