ich_10 Geschrieben 9. Januar 2002 Geschrieben 9. Januar 2002 Ich habe eine Frage. Unser Bildungsinstitut hat uns immer gesagt ,dass das Umschulungsverhältnis nach der Prüfung enden würde. Egal ob bestanden oder durchgefallen! Stimmt das? Danke für die Antwort Ich_10 Zitieren
Crush Geschrieben 9. Januar 2002 Geschrieben 9. Januar 2002 Ja, sofern man keine Verlängerung vom Kostenträger bezahlt bekommt. Zitieren
bimei Geschrieben 9. Januar 2002 Geschrieben 9. Januar 2002 Original geschrieben von ich_10 Ich habe eine Frage. Unser Bildungsinstitut hat uns immer gesagt ,dass das Umschulungsverhältnis nach der Prüfung enden würde. Egal ob bestanden oder durchgefallen! Stimmt das? Das Umschulungsverhältnis endet in jeden Fall, nach § 79, Abs. 2 SGB III Knnst Du aber eine weiter Förderung beantragen: (2) Der Arbeitnehmer wird bei Wiederholung eines Teils einer Massnahme nur gefördert, wenn 1. die Wiederholung erforderlich ist, um das Bildungsziel zu erreichen, 2. der Arbeitnehmer den Grund für die Wiederholung nicht zu vertreten hat und 3. der zu wiederholende Teil insgesamt nicht länger als sechs Monate dauert. Zitieren
ich_10 Geschrieben 10. Januar 2002 Autor Geschrieben 10. Januar 2002 vielen Dank für die Antwort! Gruß ich Zitieren
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