Pilatus Geschrieben 8. April 2013 Geschrieben 8. April 2013 Mal eine etwas schwierigere Frage: Ich habe vor fast drei Jahren, also am 1. Mai 2010 meine Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration begonnen und schreibe Anfang Mai meine Prüfung. Mein eigentlicher Ausbildungsvertrag endet am 30.04, demnach nach den vereinbarten 36 Monaten. Nun wurde mir von meinem Arbeitgeber angeboten, Aufgrund verschiedener interner Gründe, mich zum 1. Mai zu übernehmen, demnach ohne dass ich bisher an der Prüfung teilgenommen habe, bin allerdings angemeldet worden. Ich habe mehrfach gelesen, dass das Ausbildungsverhältnis nach Bestehen der Prüfung vorher endet und dass ich eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses "verlangen" kann, sollte ich die Prüfung nicht direkt bestehen, aber wie sieht es aus, wenn man mir, wie oben beschrieben, die Übernahme nach den im Vertrag vereinbarten 36 Monaten anbietet, OHNE dass ich dir Prüfung bisher geschrieben habe ? Der einzige Nachteil der mir einfällt ist, dass wenn ich die Prüfung nicht auf Anhieb bestehen sollte, ich für die Anmeldung an der Wiederholungsprüfung; dem nächsten Prüfungstermin selbst verantwortlich bin und dafür die Kosten selbst tragen muss. Oder mit was für Nachteilen müsste ich noch rechnen ?
Gast Geschrieben 8. April 2013 Geschrieben 8. April 2013 Prüfung nach Beendigung der Ausbildungszeit Der Ausbildungsvertrag endet zwei Monate vor dem Prüfungstermin. Welche Pflichten hat der Ausbildungsbetrieb. Was geschieht, wenn die Prüfung nicht bestanden wird? Zunächst einmal endet das Berufsausbildungsverhältnis zu diesem Termin. Für die Zeit bis zur Prüfung kann eine Vereinbarung über Weiterarbeit getroffen werden; es kann aber auch eine Nichtbeschäftigung erfolgen. Zum Prüfungstermin hat dann der Ausbildungsbetrieb alle Materialien zu stellen, die Gebühr zu entrichten und so die Prüfung zu ermöglichen. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, so kann der Auszubildende rückwirkend eine Verlängerung verlangen. Quelle: http://www.hwk-luebeck.de/ausbildung/fragen-antworten/fragen-am-ende-der-ausbildung.html Oder: Auszubildende können von ihren Betrieben die Verlängerung ihrer Ausbildungsverträge verlangen, wenn die Prüfungen während der Ausbildung begonnen wurden, die Ergebnisse bei vertraglich vereinbartem Ausbildungsende aber noch nicht vorliegen. Wenn die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erst nach Ausbildungsende erfolgen kann, haben Auszubildende deshalb die Wahl: Entweder verlangen sie, dass sich der Ausbildungsvertrag verlängert oder mit Zeitablauf endet. Quelle: http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/aus-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/ende-des-ausbildungsverhaeltnisses.html
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