kkessel Geschrieben 12. April 2013 Teilen Geschrieben 12. April 2013 Hallo zusammen, am gestrigen Tag hat mich mein Arbeitgeber, ein mittelständisches IT-Systemhaus bis zum Ende meiner Ausbildung freigestellt. Kurz zum Hintergrund: Ich bin im dritten Lehrjahr und in drei Wochen habe ich meine Abschlussprüfungen z.T. an der Berufsschule aber auch bei der IHK. Die betriebliche Abschlussarbeit, welche in den IT-Berufen üblich ist, habe ich zu 90% fertig, benötige hierzu aber wie der Name schon sagt Zugang zu betrieblichen Systemen. Musste gestern meinen Zugangsschlüssel abgeben und meinen Arbeitsplatz räumen. Ein konkreter Grund, welcher dies hinreichend begründet lag nicht vor. Ich werde bis zum Ende meiner Ausbildung inkl. Entgeltfortzahlung freigestellt (sind ca. noch 2 1/2 Monate bis die Ausbildung formal durch die Projektpräsentation beim Prüfungsausschuss endet). Es stand im März fest, dass ich bei dem Unternehmen nicht übernommen werden und ich mir etwas Neues suchen muss. Habe bisher meine Pflichten als Auszubildender sehr gut erfüllt. Als ich bei einem Konkurrenzunternehmen ein Anstellungsverhältnis für den Zeitraum nach der Ausbildung bekommen habe, hat der Geschäftsführer - durch welche Quelle auch immer - herausbekommen, dass es sich um ein direktes Konkurrenzunternehmen (ebenso IT-Systemhaus) handelt. Nun weiß ich nicht, ob ich mich direkt an die IHK wenden soll oder nach der Ausbildung Rechte habe einzugreifen, ebenso habe ich Angst dadurch ein schlechtes Arbeitszeugnis zu bekommen. Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße kkessel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elrank Geschrieben 12. April 2013 Teilen Geschrieben 12. April 2013 Ich meine, der Auszubildende muss so etwas unterschreiben, dh. dem zustimmen? Ebenso muss ein triftiger Grund vorliegen (wie bei einer Abmahnung). § 15 BBiG Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. § 19 BBiG (1) Auszubildenden ist die Vergütung auch zu zahlen 1.** für die Zeit der Freistellung (§ 15), 2.** bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sieEin Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - juris - Das Rechtsportal - Seite 10 von 32 - a)** sich für die Berufsausbildung bereithalten, diese aber ausfällt oder ** aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen. (2) Können Auszubildende während der Zeit, für welche die Vergütung fortzuzahlen ist, aus berechtigtem Grund Sachleistungen nicht abnehmen, so sind diese nach den Sachbezugswerten (§ 17 Abs. 2) abzugelten. Ich habe mich umlesen, und sehe keinen Grund wieso er es nicht "DÜRFTE" - ergänzt mich bitte wenn ihr etwas findet. Was das Arbeitszeugnis angeht, lesen lassen und dagegen angehen - mich erwartet, nach einigen Auseinandersetzungen mit meinem Ausbilder, auch nichts anderes - ich habe aber nun schon mehrere Betriebe wo ich hinkönnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prauc Geschrieben 12. April 2013 Teilen Geschrieben 12. April 2013 das ist natürlich sehr bitter.. an deiner Stelle würde ich mich sofort an die IHK wenden, da die immernoch Ansprechpartner Nr. 1 bei so einem Fall ist. Die werden dir dann schon sagen, wie jetzt am besten vorzugehen ist. Wenn da auch nichts voran geht, dann zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 12. April 2013 Teilen Geschrieben 12. April 2013 Ich finde, es kommt auf den ersten Blick schlimmer rüber als es ist, vor allem, da man so etwas erst einmal persönlich nimmt. Tatsächlich wird es aber eher so sein, dass dein Arbeitgeber verhindern möchte, dass du nach deiner bestandenen Prüfung dich an deinen Arbeitsplatz begeben kannst, da du in diesem Fall sofort in ein fristloses Arbeitsverhältnis übergehen würdest. Darum wird dir "verboten", deine Tätigkeit weiter auszuführen. Etwas seltsam ist es, dass dies jetzt schon passiert. Du hast Schließlich ein Arbeitsverhältnis, das nur fristgerecht gekündigt werden kann. Formal bist du aber nicht gekündigt, sondern "nur" "auf Eis gelegt" bzw. freigestellt. Ob der AG das darf, wird dir vermutlich nur ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt sagen können. Vielleicht erkundigst du dich bei einem, Erstberatungen sind nicht teuer, pauschal und die Höhe gesetzlich vorgeschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 14. April 2013 Teilen Geschrieben 14. April 2013 Welcher Grund liegt den für die Massnahme vor bzw. hat dein AG angegeben? Nun weiß ich nicht, ob ich mich direkt an die IHK wenden soll oder nach der Ausbildung Rechte habe einzugreifen, ebenso habe ich Angst dadurch ein schlechtes Arbeitszeugnis zu bekommen. Absolut. IHK und ggf. sofort zum Arbeitsgericht (notfalls auch ohne Anwalt einfach mal zur Geschäftsstelle des Arbeitsgerichtes gehen, die sollten erstmal helfen). Das gefährdet ja deinen Ausbildungsabschluss - und das mMn mutwillig. Nicht zögern, Montag morgen gleich ran. Für ein ordentliches Arbeitszeugnis wirst du so oder so kämpfen müssen bei so einem AG ... da kommt es jetzt da drauf auch nicht an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kkessel Geschrieben 14. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 14. April 2013 Vielen Dank euch allen. @bigvic: Ein konkreter Grund wurde nicht genannt. Aufgrund der Tatsache, dass ich nicht übernommen werde bzw. nicht übernommen werden will, habe ich mir aus diesem Grund eine neue Stelle für die Zeit nach der Ausbildung (Juli 2013) gesucht. Ich habe prompt eine Stelle gefunden. Bei dem Unternehmen, wo ich nach der Ausbildung anfangen werde, handelt es sich um ein "Konkurrenzunternehmen", sprich um ein IT-Systemhaus mit ähnlicher Kundenstruktur und Leistungen. Deshalb hat man mich "freigestellt", da ich ja zum Wettbewerber gehe. Die Leute haben scheinbar noch nie ein Gesetzbuch in die Hand genommen. Im BBiG ist das Ausbildungsverhältnis und die Pflichten und Rechte des Ausbilders bzw. Auszubildenden klar geregelt. Nun soll ich kommende Woche noch in den Betrieb gehen, um eine Geheimhaltungserklärung zu unterschreiben. Ohne meinen Rechtsanwalt werde ich keinen einzigen Wisch unterschreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 15. April 2013 Teilen Geschrieben 15. April 2013 Der Betrieb hat dem Azubi die Möglichkeit zu geben, sein Projekt IM BETRIEB und während seiner normalen Ausbildungszeit zu machen. Manches kann man nuneinmal zu Hause nicht machen mangels z.B. vorhandener Infrastruktur. Es gibt zwar die Möglichkeit, jemanden zu beurlauben, wenn er zu einem Konkurrenzunternehmen wechselt, die Ausbildung darf dadurch jedoch nicht gefährdet werden, was hier ja definitiv der Fall zu sein scheint. Ich könnte mir vorstellen, dass dein zukünftiger Chef sich bei deinem aktuellen unternehmen über dich erkundigt hat und dein Chef daher weiß, wohin du gehen wirst. Ein Recht es zu erfahren hat er aber defintiv nicht. Sollte es so gelaufen sein, dass war es natürlich ziemlich unglücklich von dem neuen Unternehmen, dein aktuelles Unternehmen zu diesem Zeitpunkt zu kontaktieren. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob dein neuer AG überhaupt dazu befugt ist, deinem aktuellen AG mitzuteilen, dass du dort anfangen wirst. Ich würde an deiner Stelle also bei deinem neuen AG einfach mal nachhorchen, ob entsprechende Informationen angefragt wurden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 15. April 2013 Teilen Geschrieben 15. April 2013 Vielen Dank euch allen. Nun soll ich kommende Woche noch in den Betrieb gehen, um eine Geheimhaltungserklärung zu unterschreiben. Ohne meinen Rechtsanwalt werde ich keinen einzigen Wisch unterschreiben. Eine Geheimhaltungserklärung ist an sich nichts schlimmes. Dein Ausbilder ist eigentlich selber schuld, dass er dir das jetzt erst vorlegt. Das soll jetzt nicht heißen, dass du alle Firmengeheimnisse ausplaudern sollst Du musst bei dem Wisch aufpassen, dass da nicht etwas in der Form drin steht, dass dir untersagt wird, innerhalb von x Jahren nach deinem Arbeitsverhältnis nicht bei der Konkurrenz anzufangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 15. April 2013 Teilen Geschrieben 15. April 2013 BBiG §14 (1) Punkt 1 Ausbildende haben: 1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, Dein Chef ist, als er deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat einen Vertrag mit dir eingegangen. Dieser Beinhaltet nach oben eben auch eine AUSBILDUNGSPFLICHT. Und dieser kann er nicht nachgehen, sobald er dich freistellt. IMHO kann man also einen Azubi nicht freistellen. Er kann dich in ein Büro setzen in dem du keine Zugang zu den Firmendaten hast etc. Muss dir aber immer noch Arbeit geben die dich in deiner Ausbildung weiter bringt. Alles nur meinem bescheidenen Wissensstand nach und gilt nicht als Rechtsberatung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 15. April 2013 Teilen Geschrieben 15. April 2013 Du musst bei dem Wisch aufpassen, dass da nicht etwas in der Form drin steht, dass dir untersagt wird, innerhalb von x Jahren nach deinem Arbeitsverhältnis nicht bei der Konkurrenz anzufangen. Meiner bescheidenen Meinung nach: Gilt dieses nicht fuer Azubis, die nach der Ausbildung nicht uebernommen werden und gehoert dazu eine Portion Geld (Abfindung etc.), um die Jahre des Verbotes zu kompensieren. [Offtopic]jups, meine Punkte klemmen gerade[/Offtopic] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 16. April 2013 Teilen Geschrieben 16. April 2013 BBiG §14 (1) Punkt 1 Ausbildende haben: 1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann[...]Und somit muss er dem Azubi auch die Möglichkeit geben, sein Projekt erfolgreich abzuschliessen. Vor allem was würde er machen, wenn du durch die Prüfung fallen würdest, weil du dein Projekt nicht abschliessen konntest? Dann müsste er dich vermutlich ein halbes Jahr weiterbeschäftigen - und zwar ohne dich die gesamte Zeit freistellen zu können, denn ein Abschlußprojekt müsstest du ja trotzdem machen, um die Ausbildung abschliessen zu können. Die wenigsten Projekte kann man von zu Hause aus machen... Wenn du nicht am Produktivsystem arbeiten darfst, dann muss er dir halt eine entsprechende andere Umgebung zur Verfügung stellen, mit der du dein Projekt abschliessen kannst. Ein gutes Licht wirft es jedenfalls nicht auf ihn und du solltest auf jeden Fall auch die IHK darüber informieren. P.S.: Hast du mittlerweile schon mit einem entsprechenden Anwalt o.ä. darüber geredet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trail Geschrieben 16. April 2013 Teilen Geschrieben 16. April 2013 Mich interessiert jetzt sehr stark die die zuständige IHK auf den Fall reagiert. Leistet die IHK konkrete Hilfestellung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 18. April 2013 Teilen Geschrieben 18. April 2013 Bezüglich der Verschwiegenheitserklärung; ich würde das Ding überhaupt nicht unterschreiben, wenn sie damit nicht schon zu Anfang der Ausbildung und während du aktiv warst um die Ecke gekommen sind ist es ihr Problem. Wenn ihnen das Thema so wichtig ist und da nichts kritisches drinnsteht wovon ich bei einem Azubi weniger ausgehe würde ich dafür eine entsprechende Gegenleistung fordern (x Monatsgehälter etc.). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trail Geschrieben 18. April 2013 Teilen Geschrieben 18. April 2013 Mich wundert das wir in einer so wichtigen Lage nach einer Woche hier immer noch keine Rückmeldung bekommen haben. Die Angelegenheit hätte ich an Stelle des TE doch schon letzten Montag persönlich vor Ort mit der zuständigen IHK besprochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kkessel Geschrieben 23. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 23. April 2013 Die zuständige IHK prüft zurzeit immer noch den Fall. Bis dahin soll ich zunächst zu Hause bleiben und bekomme für die Abgabe der Projektarbeit eine längere Fristsetzung. Rein rechtlich muss das ausbildende Unternehmen seine Ausbildungspflicht weiter wahrnehmen. Die Vergütungsfortzahlung während der "Freistellung" bleibt ebenso bestehen. Nächste Woche geht es für mich in BaWü in die Abschlussprüfungen. Drückt mir die Daumen, dass sich alles zum Guten wendet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Trail Geschrieben 23. April 2013 Teilen Geschrieben 23. April 2013 Ich drücke dir die Daumen. Alles Gute für die Prüfung. Ich würde an deiner Stelle auch noch einen Rechtsanwalt aufsuchen. Du hast ein Recht auf PKH (Prozesskostenhilfe) und damit werden die Kosten deines Rechtsanwaltes durch das Gericht getragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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