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Geschrieben

Ich hab mal 'ne Frage zum inneren (rechnerischen) Wert des Bezugsrechtes.

Gegeben:

Gezeichnetes Kapital = 64 Mio. €

gesetzliche Rücklagen = 8 Mio. €

freie Rücklagen = 6,4 Mio. €

Gewinnvortrag = 0,6 Mio. €

Die Aktien notieren gegenwärtig mit 222,00€ je 50€ Nennwert.

"Zur Durchführung einer Investition werden 24 Mio. € benötigt. Die Hauptversammlung hat beschlossen, diese Mittel durch eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen in Höhe von 8 Mio. € zu beschaffen."

"Bestimmen Sie den inneren Wert des Bezugsrechtes zur Entschädigung der Altaktionäre."

Soviel zur Aufgabe

Ausgedrückt in Verhältniszahlen lautet das Bezugsverhältnis 8 Alte Aktien : 1 junge Aktie.

Der Bezugskurs der jungen Aktie ist 150€ (24 Mio / (8 Mio / 50 € Nennwert)).

Meine Überlegung:

8 x Alte Aktie (222€)

+ 1 x junge Aktie (150€)

= 9 Aktien mit den Wert von 1926 €

=> Durchschnittskurs (1926 / 9) = 214€

Die Differenz zwischen der alten Aktie und den Durchschnittskurs ist der rechnerische Wert des Bezugsrechtes (8€) oder?!

Geschrieben

Die 8€ pro Bezugsrecht sind korrekt. Du hast es auch korrekt berechnet. Ökonomisch korrekt sieht es so aus: Der neue Aktienkurs ist ein Mischkurs, ein gewogener Durchschnitt aus altem Börsenkurs und dem Emmisionskurs. Die Kapitalerhöhung führt zu einer Kurssenkung. Diese resultiert aus der Tatsache, dass dem Unternehmen weniger Kapital zufließt, als eine Aktie am Markt bisher wert war. Das nennt man auch "Verwässerungseffekt". Die Kurssenkung entspricht dann genau dem Wert eines Bezugsrechts.

Es gibt dazu auch eine Formel, dummerweise lässt die sich hier nicht so richtig darstellen. Vereinfacht gesagt ist es aber der Wert des Quotienten von der Differenz von Börsen- und Emmisionskurs und dem Bezugsrechtsverhältnis + 1.

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