Ti-Ci Geschrieben 28. April 2013 Geschrieben 28. April 2013 Wenn man die entsprechende Berufserfahrung(Faktor 1,5 der Regelausbildungszeit) bereits hat, und über die Externenprüfung geht, - wie erscheint dies auf dem IHK Abschlusszeugnis? Oder gibt es ein anderes Zeugnisformular? Würde mich über eine Aufklärung freuen. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 28. April 2013 Geschrieben 28. April 2013 (bearbeitet) Du wirst das gleiche Zeugnis wie die "normalen" Azubi-Absolventen erhalten. BBiG § 37, Absatz 3, Satz 2 kann dann keine Anwendung finden. Bearbeitet 28. April 2013 von Chief Wiggum Zitieren
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