BZE1887 Geschrieben 29. April 2013 Geschrieben 29. April 2013 Hallo, Ich habe Gerade von jemandem gehört das eine Umrechnung von hex -> dez mit dem Taschenrechner in der Abschlussprüfung ein Täuschungsversuch sein soll. Ist das wirklich so? Darf man den TI 36X pro in der Prüfung verwenden? Zitieren
P4PP3 Geschrieben 30. April 2013 Geschrieben 30. April 2013 Laut IHK ist ein nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten erlaubt. Ich habe selber einen der mit die Zahlensysteme umrechnet...ich glaube kaum, dass dies als Täuschungversuch gilt^^ Zitieren
marcus.yallow Geschrieben 3. Mai 2013 Geschrieben 3. Mai 2013 Hab einen unserer Lehrer (der auch Prüfer ist) gefragt, der hat mir diesen Link CASIO Schulrechner - Zulassungsrichtlinien genannt und meinte alles was da unter "Berufliches Gymnasium > Sekundarstufe 2 > im Unterricht und in Prüfungen erlaubt" aufgelistet ist mit Ausnahme der Rubrik "Programmierbare Rechner" sollte OK sein. Zitieren
hard5tyler Geschrieben 5. Mai 2013 Geschrieben 5. Mai 2013 Casio fx-991DE Plus - komm ich wunderbar mit zurecht und kostet auch nicht die Welt. Zitieren
BZE1887 Geschrieben 5. Mai 2013 Autor Geschrieben 5. Mai 2013 Ich hatte mir jetzt den TI 36X Pro bestellt. Der kann zwar mehr als ich nutzen werden aber das ist ja egal. Hauptsache ich Handel mir keinen Ärger damit ein ( scheinbar ist der ok, hatte auch noch mal n bisschen gegooglet). 19€ mit Versand sind denke ich mal auch sehr akzeptabel. Zitieren
hard5tyler Geschrieben 5. Mai 2013 Geschrieben 5. Mai 2013 Die dürfen die nicht verbieten und von wegen Täuschungsversuch, die erfüllen die Anforderungen und fertig. Alles andere ist Panikmache. :cool: Zitieren
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