RobFFM Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Hallo Zusammen, mir sind ein paar Sachen unklar deswegen hoffe ich das mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich bin im 3 Lehrjahr als Fachinformatiker Systemintegration und schreibe am 07.05 meine Prüfung(1 Woche drauf muss ich meine Projektarbeit abgeben). In den 3 Jahren, fand nicht wirklich eine Ausbildung statt! Ich habe mich an die IHK gewand, was nichts gebracht hat und anfangs auch nach einem anderen Betrieb gesucht was leider auch nicht erfolgreich war. Nun gut habe irgendwie versucht mir selbst einiges anzueignen! Jetzt zu meiner Frage! Da sich mein Ausbilder nicht um meine Ausbildung kümmert, interessiert es Ihn auch nicht das ich eine Projektarbeit schreiben muss. Er gibt mir leider überhaupt keine zeit an dem Projekt/Doku zu arbeiten. Ist mein Ausbilder verpflichtet mir die Zeit zu verfügen zu stellen mein Projekt zu bearbeiten? Zumindest diese vorgegebenen 35 Stunden zur Bearbeitung(die ich bis heute nicht bekommen habe) oder? Ich bin um jede Hilfe dankbar! Ich bitte etwaige Fehler zu entschuldigen! Ich bin noch immer auf 180 da es hier vor kurzem wieder ordentlich gekracht hat diesbezüglich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tom87 Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Klar muss er dir die Zeit zur Verfügung stellen. Melde den Laden auf jeden Fall nach deiner Abschlussprüfung der IHK, damit sorgst du hoffentlich dafür, dass die Firma und der Ausbilder nicht mehr "ausbilden" dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Siehe BBIG: BBiG - Einzelnorm Das Projekt ist Prüfungleistung, daher bist du freizustellen. Punkt. Ich würde an deiner Stelle einfach das Projekt/Doku machen und den Rest liegen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Klassischer Verstoß gegen der Ausbildungsvertrag. Interessant wäre es in diesem Zusammenhang mal die Schadensersatzansprüche klären zu lassen, die sich evtl. durch die Unterlassung der Ausbildung ergeben. Alleine schon durch einen mögliche zeitliche Verzögerung in den Berufseinstieg, wenn es mit der Prüfung nicht klappt, was dem TE natürlich nicht zu wünschen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RobFFM Geschrieben 30. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 30. April 2013 Vielen Dank schon mal für eure Antworten und den Link, somit habe ich schon mal was in der Hand hatte leider nichts gefunden. Bezüglich des Schadensersatz lasse ich mich mal beraten. Durfte mir heute noch mal anhören das ich selbst schuld wäre hätte ja gestern Zeit gehabt! Mit einer Abmahnung ist mir auch gedroht worden. Habe dann erst mal klein beigegeben sonst wäre nie Ruhe eingekehrt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Frage deinen ausbilder doch mal wie er sich an einem acht stunden arbeitstag ein 35 stunden projekt vorstellt, vielleicht faellt ihm ja was auf. Die drohung der abmahnung eroeffnet in dem zusammenhang dann auch den klageweg fuer noetigung, muss man zwar nicht umsetzen, jedoch kann dies mal gesammelt vorgetragen doch so manche augen oeffnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 1. Mai 2013 Teilen Geschrieben 1. Mai 2013 Guter Aufklärungs-Thread zum Thema Abmahnungen gegen Ende der Ausbildungszeit: evtl. Kündigung vor Abschlussprüfung | Arbeitsrecht: Kündigung - was tun? | monster.de Du hast ein Recht darauf Dein Projekt in 35 Stunden durchzuführen und der Betrieb muss Dich dafür frei stellen. Es ist lächerlich, dann mit einer Abmahnung zu drohen. Du bist kurz vor Ausbildungsende. Da brauchst Du vor Abmahnungen keine Angst zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 2. Mai 2013 Teilen Geschrieben 2. Mai 2013 Ich würde mir da auch keine Gedanken machen. Erstens wäre eine entsprechende Abmahnung nicht rechtskräftig, da der Ausbilder gegen seine Ausbildungspflicht verstösst und du vor Gericht somit Recht bekommen würdest und zweitens müssen bei minder schweren "Vergehen", die das Vertrauensverhältnis nicht besonders belasten, wie z.B. Diebstahl oder Gewaltanwendung o.ä., 3 Mahnungen ausgesprochen werden, bevor gekündigt werden darf. Wenn ich mich recht entsinne müssen diese 3 Abmahnungen sich auch immer aufs gleiche Thema konzentrieren und nicht z.B. 1 wegen zu spät kommen, eine wegen einem anderen Fehlverhalten u.s.w.. Arbeitsverweigerung der täglichen Arbeit, damit du deine Projektarbeit machen kannst, wenn der Betrieb dir nicht die Zeit gibt, sie RECHTZEITIG auch wann anders zu machen, ist keine Arbeitsverweigerung. Eine Entschädigung würde dir maximal dann zustehen, wenn der Betrieb dich bewusst blockiert und du dies nachweisen kannst und du aufgrund dessen irgendwelche Firsten nicht einhalten und daher durch die Prüfung rasseln würdest. Das dürfte dir aber wohl schwerfallen, wenn du nicht schriftlich und explizit die Anweisung erhalten haben solltest, nicht deine Projektarbeit, sondern den Tagesbetrieb zu machen, obwohl du dann keine Zeit mehr hast, dich um die Projektarbeit zu kümmern. Selbst dann wäre es mir aber an deiner Stelle egal und ich würde mich erst einmal ums Projekt kümmern, denn das geht nun eindeutig vor bei der noch übrigbleibenden Zeitspanne. 35 Stunden sind eine knappe Woche und es ist nicht mehr viel mehr Zeit vorhanden bis zum Abgabetermin. Vor allem braucht man im Normalfall doch mehr als diese 35 Stunden inklusive Vorbereitungen (Festlegung von Formatierungen, Besorgung eventuell notwendiger Dokumente, etc), eventuell Installation einer vorgegebenen Testumgebung, die nicht zwingend Teil des Projektes sein muss, Sicherung der COnfigs, um es auch wieder den Originalzustand herstellen zu können, falls irgendetwas schief laufen sollte, Beantragung eventuell benötigter Lizenzen und Bestellung eventuell benötigter Soft- und Hardware, ... . Das sind Vorarbeiten, die nicht unbedingt in die 35 Stunden reinfallen. Zudem geht da ja eventuell noch ein Tag ab wegen Schule. Sollte dein Ausbilder das nicht einsehen, dann würde ich mal versuchen, deinen Projektbetreuer in den Betrieb kommen zu lassen, damit dieser mit dem Ausbilder redet. Könnte eventuell helfen, wenn er es auch mal von wem anders hört, was seine Pflichten als Ausbilder so sind. Die Leute, die das machen, sollten sich ja im Normalfall auch mit den Rechten und Pflichten des Azubis und des Ausbilders auskennen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 2. Mai 2013 Teilen Geschrieben 2. Mai 2013 Auf jeden Fall solltest du das alles so an deine IHK weitergeben in der Hoffnung das der Betrieb in Zukunft keine Auszubildenen als billige Arbeitskräfte mehr missbrauchen darf. Wie groß ist denn die Firma in der du bist? Gibt es über deinem Ausbilder noch höhere Stellen mit denen du das Problem besprechen kannst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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