MattR Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Hallo, eigentlich wollte ich ja nicht wieder in ein Angestelltenverhältniss wechseln allerdings habe ich ein sehr interessantes Angebot erhalten jedoch schreckt mich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende nach Ablauf der Probzeit etwas ab. Ich hatte in der Vergangenheit einen Vertrag mit drei Monaten zum Quartalsende aus dem man wahnsinnig schwer wieder herauskam. Das man eventuell über einen Aufhebungsvertrag gehen kann macht die Sache erfahrungsgemäß nicht wirklich leichter da die nächste Position selten einen variablen Starttermin von vier Wochen bis 6 Monate zulässt. Wie steht Ihr zu diesem Thema? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Schwer allgemein zu beantworten. Wenn du kurzfristig wechseln willst ist das natürlich schlecht. Auf der anderen Seite hast du natürlich ein größeres Maß an Jobsicherheit wenn du nicht weg willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Ist es nicht so, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, selbst wenn etwas anderes vertraglich vereinbart wurde? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
carstenj Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Hi, Auf der anderen Seite hast du natürlich ein größeres Maß an Jobsicherheit wenn du nicht weg willst. verstehe ich nicht. Es besteht doch dann Kündigungsschutz?! Im Grunde ist das für den AN ganz klar ein Nachteil. Wenn der Job dir aber wirklich zusagt, ist es natürlich hinnehmbar, aber dennoch immer mit einem etwas bitteren Beigeschmack. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 30. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 30. April 2013 Ich persönlich sehe das eher als Nachteil an, wie man vmtl. dem Unterton meines ersten Postings entnehmen kann. Eine Firma kann es sich in der Regel immer leisten jemand 6 Monate mitzuziehen sofern wir von einem mittleren bis großen Betrieb sprechen. Als Bewerber habe ich halt die Erfahrung gemacht, dass man sich damit äußerst unatraktiv für offene Positionen macht vor allem möchte ich eventuell gerne wieder ins freiberufliche wechseln wo schon mal vier Wochen Vorlauf ein KO Kriterium sind. Ich wüsste auch nicht wie ich gegenüber der Firma argumentieren soll diese Zeiten zu kürzen das käme bei mir als Firma wohl schlecht an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 30. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 30. April 2013 Ist es nicht so, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, selbst wenn etwas anderes vertraglich vereinbart wurde? Nein die gelten eben nur solange bis etwas anderes vereinbart wurde sofern das nicht gerade gegen die guten Sitten verstößt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Es ist schon lang. Kenne einige die das haben (vor allem aber im Management). Ich würde es ansprechen (auch wenn es nicht soo gut ankommt) und im Zweifel unterschreiben. Natürlich nur, wenn die Rahmenbedingungen wie Gehalt, etc. passen und man die Stelle eigentlich auch langfristig möchte. Wenn man dann doch wieder weg will und man eine neue Stelle sucht, dann kann man ja sagen, dass eigentlich 6 Monate Frist sind, aber man bestimmt auch in 2-3 Monaten anfangen kann, denn die wenigsten Firmen "zwingen" ihre Mitarbeiter bis zum bitteren Ende da zu bleiben, da das Risiko viel zu gross ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Nein die gelten eben nur solange bis etwas anderes vereinbart wurde sofern das nicht gerade gegen die guten Sitten verstößt. Was sind denn die guten Sitten bei der Kündigungsfrist? verstehe ich nicht. Es besteht doch dann Kündigungsschutz?! Das heißt ja nicht das der AG nicht trotzdem aus zum Beispiel betrieblichen Gründen kündigen kann sofern er das argumentieren kann und mit 6 Monaten Kündigungsfrist hast du in so einem Fall nunmal mehr Zeit dir einen neuen Job zu suchen als zum Beispiel mit einem Monat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Nein die gelten eben nur solange bis etwas anderes vereinbart wurde sofern das nicht gerade gegen die guten Sitten verstößt. Ich wäre mir da nicht so sicher. Ich meine in der Berufsschule gelernt zu haben, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen statt die vertraglichen gelten. Unter welchen Bedinungen weiß ich nicht, zumindest aber wenn der AG die gesetzlichen beansprucht, für den AN aber andere reinschreibt, gelten für den AN die gleichen wie für den AG, da er sonst benachteiligt wäre. Also wäre das zumindest in diesem Fall zugunsten des AN... Aber ich bin natürlich kein Rechtsanwalt, aber ein auf Arbeitsrecht spezialliserter Anwalt muss sowas wissen, wobei es gesetzlich vorgeschriebene pauschale Kosten für die Erstberatung gibt, ialso nicht teuer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Wenn man dann doch wieder weg will und man eine neue Stelle sucht, dann kann man ja sagen, dass eigentlich 6 Monate Frist sind, aber man bestimmt auch in 2-3 Monaten anfangen kann, denn die wenigsten Firmen "zwingen" ihre Mitarbeiter bis zum bitteren Ende da zu bleiben, da das Risiko viel zu gross ist. Genau das. "Reisende soll man nicht aufhalten" hat mein damaliger Chef immer gesagt. Kenne kaum einen Personalverantwortlichen, der jemanden gekündigt über 6 Monate "mitzieht" weil man weiß, dass die Motivation dann doch ziemlich leidet und man mit Kopf und Herz bereits schon bei der anderen Stelle ist. "Auspressen" geht also nicht mehr. Und das vorhandene Wissen noch schnell abzapfen geht auch nur über 1-3 Monate. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 30. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 30. April 2013 Ich wäre mir da nicht so sicher. Ich meine in der Berufsschule gelernt zu haben, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen statt die vertraglichen gelten. Unter welchen Bedinungen weiß ich nicht, zumindest aber wenn der AG die gesetzlichen beansprucht, für den AN aber andere reinschreibt, gelten für den AN die gleichen wie für den AG, da er sonst benachteiligt wäre. Also wäre das zumindest in diesem Fall zugunsten des AN... Aber ich bin natürlich kein Rechtsanwalt, aber ein auf Arbeitsrecht spezialliserter Anwalt muss sowas wissen, wobei es gesetzlich vorgeschriebene pauschale Kosten für die Erstberatung gibt, ialso nicht teuer. Richtig ist man kann keine einseitig schlechteren Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer vereinbaren man kann aber sehr wohl für beide Parteien im gleichen Maße vom §622 abweichen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yao Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Nein die gelten eben nur solange bis etwas anderes vereinbart wurde sofern das nicht gerade gegen die guten Sitten verstößt. Ist diese Frist für AN/AG gleich, so kann die Frist beliebig hoch gesetzt werden, allerdings darf die gesetzliche Kündigungsfrist nicht reduziert werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 allerdings darf die gesetzliche Kündigungsfrist nicht reduziert werden. Doch aber nur in bestimmten Fällen. §622 BGB regelt das Ganze BGB - Einzelnorm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Im Grunde ist das für den AN ganz klar ein Nachteil. Die Kündigungsfrist gilt für beide Seiten, also hat es auch der AG schwerer dich los zu werden. Ich kenne einige, den wurde mit sechs Monaten gekündigt, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hatte es sich der AG aber schon wieder anders überlegt und wollte die MAs unbedingt halten (wenn man denn bei so einem AG bleiben wollte ;-) ). Bei meiner neuen Stelle waren drei Monate zum Quartalsende nicht verhandelbar, lag an den Vorgängern. Alle drei Entwickler haben zeitgleich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt, Abgabe der Kündig am letzt möglichen Tag, mit dem Resturlaub/Überstunden waren die innerhalb einer Arbeitswoche alle aus dem Unternehmen raus. Sowas wollte der AG unbedingt verhindern und hat deshalb die lange Kündigungsfrist bei allen Neueinstellungen gefordert (hat sich dafür aber an anderer Stelle sehr kompromissbereit gezeigt). Ob sechs Monate hier sinnvoll sind wage ich zu bezweifeln (schneller Wechsel, egal wohin, scheint ja bei MattR eingeplant zu sein). Man muss die "Sicherheit" gegen die "Mobilität" für sich abwägen. Gruß Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 30. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 30. April 2013 Wie gesagt ich habe die letzten Jahre freiberuflich gearbeitet und ich sehe mich da wirklich primär als "Unternehmer im eigenen Sinne". Ein vermeintlicher Schutz durch etwas längere Kündigungsfristen ist mir persönlich nicht sehr viel Wert, wenn mich das ganze in meiner Flexibilität beschneidet. Die Rahmenbedingungen wären allerdings sehr interessant: mein jetziger Jahresumsatz im 6stelligen Bereich fast 1:1 als Gehalt, Übernahme meines Leasingvertrags (650er BMW) und anschließend wieder ein Wagen zu 1% in gleicher Größenordnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 30. April 2013 Teilen Geschrieben 30. April 2013 Also ich würde fragen, ob 3 Monate auch OK sind. Aufgrund so einer Frage wird man ja wohl das Angebot nicht zurückziehen. Wenn doch, kannst froh sein da nicht anzufangen. Aber prinzipiell bist als Angestellter eben kein Freiberufler mehr und man gibt eine gewisse Flexibilität ab - das sollte dir schon sehr bewusst sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 30. April 2013 Autor Teilen Geschrieben 30. April 2013 Also ich würde fragen, ob 3 Monate auch OK sind. Aufgrund so einer Frage wird man ja wohl das Angebot nicht zurückziehen. Wenn doch, kannst froh sein da nicht anzufangen. Aber prinzipiell bist als Angestellter eben kein Freiberufler mehr und man gibt eine gewisse Flexibilität ab - das sollte dir schon sehr bewusst sein. Ist mir schon klar ich will auch nicht in 6 Monaten wieder das Weite suchen aber in 3 4 Jahren wenn einem ein schönes Angeobt über den Weg läuft will ich flexibel reagieren können. 3 Monate sehe ich persönlich als das Maximum an, das wird bspw. auch bei AT Verträgen in der IG Metall angwendet da müsste man schon als Geschäftsführer einsteigen um länger gebunden zu werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 15. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Noch mal kurz zum Abschluss: Der CIO hat sich bemüht einen Vertrag mit kürzeren Fristen zu bekommen und wäre mir bis auf gesetzliche Kündigungsfristen entgegen gekommen die Personalabteilung und HR Chef stellten sie allerdings queer das Ende vom Lied ich habe abgelehnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 15. Mai 2013 Teilen Geschrieben 15. Mai 2013 Kein Wunder, dass die alle "Fachkreäftemangel!" schreien wenn hier schon aufgrund der Kündigungsfrist sechsstellige Gehälter und 650er BMWs ausgeschlagen werden :floet: Ne, im ernst: wer einmal freiberuflich gearbeitet hat, der weiß die Freiheit einfach zu schätzen. Das ist ein gutes Beispiel wieviel die einem dann tatsächlich wert ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nt8.1 Geschrieben 6. Januar 2014 Teilen Geschrieben 6. Januar 2014 Bei mir siehts ähnlich aus, ich hab folgenden Satz bei "Beendigung des Arbeitsverhältnisses": Nach einer vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Solche Verlängerungen der Kündigungsfrist haben auch Sie bei Kündigungen gegenüber der XYZ einzuhalten. Was sagt ihr dazu, ich muss somit auch ein halbes Jahr warten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MattR Geschrieben 6. Januar 2014 Autor Teilen Geschrieben 6. Januar 2014 Bei mir siehts ähnlich aus, ich hab folgenden Satz bei "Beendigung des Arbeitsverhältnisses": Was sagt ihr dazu, ich muss somit auch ein halbes Jahr warten? Kurzum Ja beide Seiten sechs Monate zum Ende des Monats. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 6. Januar 2014 Teilen Geschrieben 6. Januar 2014 Was sagt ihr dazu, ich muss somit auch ein halbes Jahr warten? Theoretisch ja. Praktisch findet sich immer eine Lösung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 7. Januar 2014 Teilen Geschrieben 7. Januar 2014 (bearbeitet) Ist diese Frist für AN/AG gleich, so kann die Frist beliebig hoch gesetzt werden, allerdings darf die gesetzliche Kündigungsfrist nicht reduziert werden.Afaik ist es eine einseitige Benachteiligung, wenn die Kündigungsfrist für den AN hochgesetzt wird. Wird diese für den AG hochgesetzt, ist dies zwar auch eine Benachteiligung, jedoch afaik eine, die keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der gesetzlichen Regelungen auf die Kündigungsfrist des AN hat. Ich meine die Kündigungsfrist für den AN kann nur in Sonderfällen hochgesetzt werden. Bei Managern /Firmenleitung / in der Entwicklung/Forschung hat dies ja oftmals den Grund, dass der AN z.B. keine geheimen Informationen über aktuelle Entscheidungen oder ein bald erscheinendes Produkt an seine neue Firma weitergeben oder diese zu seinem Vorteil nutzen kann. Bei einem "normalen" Angestellten, der in diesen Bereichen nicht involviert ist, gibt es meiner Ansicht nach keinen sinnvollen Grund, der gegen eine höhere Kündigungsfrist als die gesetzlich vorgeschriebene spricht. Von daher sind entsprechende Formulierungen in Verträgen afaik oftmals nicht gültig oder zumindest eine Grauzone, solange diese nicht durch entsprechende zusätzliche Vorteile (z.B. Entschädigungszahlungen / Abfindungen im Gegenzug zur Akzeptanz der längeren Kündigungsfrist) wieder ausgeglichen werden. Bearbeitet 7. Januar 2014 von Crash2001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 7. Januar 2014 Teilen Geschrieben 7. Januar 2014 Also im Normalfall sind längere Kündigungsfristen (wenn AN/AG gleich) wie yao sagt rechtens. Siehe z.B. Darf der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist (z.B. 2 Monate) vereinbaren? | Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog Arbeitsvertrag: Ist eine Kündigungsfrist von einem Jahr erlaubt? | ZEIT ONLINE etc. Bei einem "normalen" Angestellten, der in diesen Bereichen nicht involviert ist, gibt es meiner Ansicht nach keinen sinnvollen Grund, der gegen eine höhere Kündigungsfrist als die gesetzlich vorgeschriebene spricht. Dagegen spricht, dass man wenn man diese ewig langen Kündigungsfristen einhält man fast kein AG findet der so lange auf einen wartet. D.h. man müsste in der Realität erst kündigen und dann auf Suche gehen was aber viele aus dem Sicherheitsgedanken nicht machen. => Lange Kündigungsfristen sind (theoretisch) ein relativ günstiges Mittel um Mitarbeitern den Wechsel zu erschweren. Praktisch gibt es Mittel und Wege einem AG klar zu machen, dass eine so lange Weiterbeschäftigung keinen Sinn macht. Genauso wie der AG auch Mittel und Wege hat einen AN loszuwerden, selbst wenn er Kündigungsschutz geniesst. Ist aber alles eher "unschön", daher sollte man bei Vertragsschliessung darauf achten das es passt um sich im nachhinein den Ärger zu ersparen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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