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Sommer 2013 WISO Lösungen


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Ich möchte jetzt nach durchlesen der Aufgabe nochmal meine Richtigstellung (auch wenn ich die Frage dann Falsch habe) posten.

Die Zeitverträge kündigen ist richtig, weil von einer gleichbleibenden Leistungserstellung (also ist wird gleich viel geleistet) gesprochen wird.

Nach Wegfall der Zeitarbeiter müssen die übrigen die fehlenden Ausgleichen um die gleichbleibende Leistungserstellung zu erhalten!

Somit ist die Arbeitsproduktivität gesteigert.

Schade, dass ich das nicht habe, aber so aufgedrosselt ist es leider eindeutig Richtig. Mist.

Find die Antwort trotzdem witzlos, weil wenn die von ihren Mitarbeitern erwarten dass die mehr leisten sollen, dann können sie auch die Zeitarbeiter weiterbeschäftigen und haben trotzdem ne Steigerung der Arbeitsproduktivität..

Typische IHK-Aufgabe halt - Just Bullsh*t

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1 Einstellung neuer Mitarbeiter

Mehr Mitarbeiter leisten trotzdem nur gleich viel = in Relation verändert sich die Arbeitsproduktivität nicht.

2 Zeitverträge werden nicht verlängert

Weniger Arbeiter leisten leisten auch weniger aber in Relation verändert sich die Arbeitsproduktivität nicht.

3 Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit

Arbeiter arbeiten zwar länger, aber leisten trotzdem nicht mehr = Arbeitsproduktivität verändert sich nicht.

4 Erhöhung der Preise

Verändert die Arbeitsproduktivität nicht.

5 Senkung der Preise

Verändert die Arbeitsproduktivität nicht.

Was wollten die denn da hören?

Ich habe die 3 genommen, aber jetzt merke ich das es falsch ist. Die 2 könnte richtig sein, weil die anderen Arbeiter dann Angst haben und unter Druck gesetzt werden mehr zu leisten bevor sie gefeuert werden, aber darauf kann die IHK doch wohl nicht rauswollen?

Ich habe auch 3 genommen. Ist aber falsch. In einer alten Prüfung gab es die gleiche Aufgabe nur mit "Mitarbeiter freisetzen", was laut Musterlösung richtig ist. Meiner Meinung nach aber totaler Blödsinn...

Die Rechnung 15,5 - 0,9 / 2 + 0,9 = 8,2% für den AN-Anteil ist richtig.

Der Grund ist, dass der AN einen Zusatzbeitrag von 0,9 % für Zahnersatz und noch irgendwas leistet, mit dem der AG nichts zutun hat. Und diese 0,9% sind bereits in dem Gesamtprozentsatz von 15,5 enthalten.

Haben wir auch so in der Schule gelernt. Ich kann mir das gut merken, da ich vorher Versicherungskaufmann gelernt habe und das diverse male gebraucht habe xD

Bei den Kündigungsterminen hatte ich glaube ich auch einmal den 15. und zweimal Monatsende. Glaube September und Dezember.

In der Probezeit kann man (wenn nichts anderes vereinbart) mit zwei wochenfrist gekündigt werden.

Nach der Probezeit kann man zum 15. und zum Ende des Monats gekündigt werden wenn man unter 2 Jahre im Unternehmen ist.

Ab 2 Jahren fällt der 15. weg, dann geht nur noch zum Monatsende (trotzdem aber 4 Wochen-Frist).

Und erst danach steigt die Zeit...

Bearbeitet von Tom_Scott
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Ich schreib jetzt mal meine Lösungen auf. Wo ich mir relativ sicher bin schreibe ich "Richtig" dahinter (Falls ihr anders denkt, postet bitte, kann ja gut sein das ich mich vertan habe :) )

1) 3 6 Richtig

2) 1 2 Richtig

3) 4 Richtig

4) 2 (bin mir unsicher, hab eig was anderes)

5) 2 Richtig

6) 2 Richtig

7) 5 Richtig

8) 3 Richtig

9) 3 6 Richtig

10) 02 06 07 08 Richtig

11) 15.04.13 30.09.13 31.12.13

12) a3 b2 c1 d1 e3 f3 Richtig

13) 2 Richtig

14) 1 Richtig

15) 1 Richtig

16) a1 b3 c3 Richtig

17) ? Ich habe 232,50€, bin aber nicht sicher

18) 3 Richtig

19) 2 Richtig

20) 2 oder 4 ?

21) 1 Richtig

22) 2 Richtig

23) 2 Richtig

24) 2 3 Richtig

25) 4 Richtig

26) 5 Richtig

27) 2 Richtig

28) 4 (hab ich leider 3 genommen -.-)

Ich habe die 4, die 17, die 20 und die 28 ziemlich sicher falsch... wären noch 85%, falls der Rest stimmt.

Vielleicht könnte man das mal zu einer Musterlösung editieren :)

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246,00 kann auf keinen Fall falsch sein, da es eben tatsächlich richtig ist.

Ich habe allerdings auch 232,50 EUR und bin der Meinung, dass diese Antwort die korrekte Antwort auf die >gestellte Frage< ist.

Faktisch bleibt der IHK nur eines:

Es müssen beide Antworten anerkannt werden.

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das ist falsch ;) 232,50€ ist richtig, es zählt nicht was in wirklichkeit der aktuelle satz ist sonder, was in der prüfung gefragt ist

Warum sollte das richtig sein? Das es diese 0,9% Zusatzbeitrag gibt muss der Prüfling eben wissen.

Auch wenn es teilweise lächerliche Aufgaben gibt sollte einem bei so einer Aufgabe klar sein das man nicht nur durch zwei teilen muss...

Was macht es für einen Sinn Aufgaben zu stellen die man richtig beantworten soll wenn die richtige Antwort eine falsche ist? -> Keinen

Außerdem kann man nicht erwarten das bei jeder Aufgabe quasi schon die Lösung bei steht. Wir können froh sein, dass bei allen Diagrammen und SQL-Aufgaben umfangreiche Hilfen und damit teilweise schon die Lösung gegeben war.

Bearbeitet von Tom_Scott
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In einer vorherigen Prüfung stand der Zusatzbeitrag dabei, in dieser nicht. Von daher war er >meiner Meinung nach< irrelevant.

Aber er kann nicht irrelevant sein, da er IMMER vom AN gezahlt wird. Es gibt keine Bedingung wie der Zuschlag für Kinderlose oder sowas...

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17. Aufgabe

Die Mitarbeiterin Anke Winkler möchte wissen, wie hoch ihr Beitrag zur Sozialversicherung ist. Frau Winkler hat ein Kind und bezieht ein monatlichen Bruttogehalt von 3.000,00 EUR.

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 15,5 %.

Ermitteln Sie den Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung ein.

---

Was wissen wir?

- Gesetzlicher Zusatzbeitrag beträgt 0,9 %

- Der Wert 0,45% ist falsch (siehe zum Vergleich Prüfung Sommer 2012 Aufgabe 16)

Rechenweg:

Arbeitnehmeranteil = Beitragssatz / 2 + 0,9

15,5 % / 2 = 7,75 %

7,75 % + 0,9 % = 8,65 %

3000 * 0,0865 = 259,5 EUR

Ich bin mir sicher, dass dieser Wert der richtige ist.

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Ist doch ******* egal. Auf diese eine Frage kommts jetzt auch nicht an. Und egal wer von euch meint sein Ergebniss sei 100% richtig, weiss es erst dann wirklich zu 100% wenn die Lösungen raus sind ;)

Sehe ich auch so! Ist halt wieder dämlich gestellt die Frage

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hab unseren Wirtschaftslehrer gefragt.

1. sagt er , die Frage ist nich eindeutig gestellt genug

2. Wäre Antwort 2 Richtig,Zeitverträge Kündigen, weil dann die anderen Mitarbeiter die aufgaben eh mit übernehmen müssen. ( den Preis hat er gleich ausgeschlossen)

3. Fand er die WISO Prüfung sehr schwer und haderte mit einigen Fragen.

Mal sehen was die Musterlösung sagt

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17. Aufgabe

Die Mitarbeiterin Anke Winkler möchte wissen, wie hoch ihr Beitrag zur Sozialversicherung ist. Frau Winkler hat ein Kind und bezieht ein monatlichen Bruttogehalt von 3.000,00 EUR.

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 15,5 %.

Ermitteln Sie den Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung ein.

---

Was wissen wir?

- Gesetzlicher Zusatzbeitrag beträgt 0,9 %

- Der Wert 0,45% ist falsch (siehe zum Vergleich Prüfung Sommer 2012 Aufgabe 16)

Rechenweg:

Arbeitnehmeranteil = Beitragssatz / 2 + 0,9

15,5 % / 2 = 7,75 %

7,75 % + 0,9 % = 8,65 %

3000 * 0,0865 = 259,5 EUR

Ich bin mir sicher, dass dieser Wert der richtige ist.

Da könnt ihr euch noch so sicher sein, dass ergebnisse die nicht 8,2% von 3000,- € ergeben richtig sind.

fakt ist, dass der AN-Anteil 8,2% beträgt, was auf diversen offiziellen seiten auch genau so steht ^^

Das war seit diese sätze so bestehen immer so und das ist auch jetzt noch so. Das ist halt nunmal etwas das man wissen muss. genau so wie man zig andere dinge für die prüfung wissen muss. und ehrlich gesagt totaler kinderkram wenn man das einmal gemacht hat. und ich behaupte mal, dass es jeder innerhalb der ausbildung schonmal gemacht hat.

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Tom Scott, mit Verlaub, dieses "von oben herab" nervt mich allmählich. Es gibt mit Sicherheit genügen Dinge die ich weiß und als Kinderkram erachten, von denen du aber keinen blassen Schimmer hast.

In eine Prüfungsfrage gibt es nichts hereinzuinterpretieren - beide Lösungen müssen(!) richtig sein, auch wenn du das nicht einsehen magst.

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Mit zusatzbeitrag auf der seite ist ein anderer zusatzbeitrag, ein individueller den jede krankenkasse für sich verlangen kann gemeint ^^ das ändert nichts an den 0,9% die der An mehr trägt.

@Mazzo

Das hat mit "von oben herab" nichts zutun und du kannst dir auch gerne irgendeinen blödsinn einreden wenn es dir dann besser geht. aber deine meinung ändert nichts an tatsachen und das der beitrag nunmal so berechnet wird ist einfach eine tatsache.

und falsche antworten müssen auch nicht als richtig gewertet werden. so sind prüfungen nunmal...

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