Waschmaschine Geschrieben 8. Mai 2013 Teilen Geschrieben 8. Mai 2013 (bearbeitet) Mal ne Verständnissfrage hierzu Dass bei Anna Dräger zum 31.12.2013 gekündigt wird is klar. Sind ja 7 Monate bis dorthin (Juni, Juli, August, September, Oktober, November, Dezemer) . Aber warum meinen hier viele dass bei Peterkrall am 31. August der letzte Tag ist? Das sind ja nur 3 Monate (Juni, Juli, August) aber er wird ja erst nach 4 Monaten gekündigt ("zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats") d.h. es müsste eig. September sein (siehe meine Zeichnung unten) Und bei Uwe Bäcker versteh ichs auch nich so ganz. Er ist 25 Jahre, hat das 25. Lebensjahr noch nicht beendet. D.h. (2) fällt ganz raus und nur (1) zählt? Sprich 15. Juni? Und wie ist das nun mit Samstagen? Wird dann der nächste Werktag genommen also der 17.Juni? Bearbeitet 8. Mai 2013 von Waschmaschine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
guitarslammer Geschrieben 8. Mai 2013 Teilen Geschrieben 8. Mai 2013 15. Juni und 30. September ist richtig. Ob Samstag oder nicht spielt keine Rolle. Hab aber leider 17. geantwortet Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slavefighter Geschrieben 9. Mai 2013 Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 Spielt keine Rolle ob Samstag oder Sonntag oder Feiertag. Steht ja da im 1. Absatz > zum 15. oder Ende Eines Monats. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gurki Geschrieben 9. Mai 2013 Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 *******e, habe den 14. genommen. Doof.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cami Geschrieben 9. Mai 2013 Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 Das einzige was an dieser Aufgabe ein wenig Tricky gegenüber den vorangegangenen Prüfungen war, ist es, dass die Frau Dräger 47 Jahre alt ist und nicht 46 weswegen die kompletten 7 Monate gerechnet werden mussten. Bisher fielen die immer in dieser "unter 25 Regel" hinein. Somit müsste 15.06.2013, 30.09.2013 und 31.12.2013 die korrekte Antwort sein. Samstage werden nicht berücksichtig, zum einem weil es Unternehmen gibt in dem auch Samstage gearbeitet wird, zum anderen weil kein Hinweis darauf war, dass diese Berücksichtigt werden müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Waschmaschine Geschrieben 9. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 Das einzige was an dieser Aufgabe ein wenig Tricky gegenüber den vorangegangenen Prüfungen war, ist es, dass die Frau Dräger 47 Jahre alt ist und nicht 46 Wo wäre da der Unterschied? Wichtig ist ja dass sie >= 20 Jahre dort gearbeitet hat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cami Geschrieben 9. Mai 2013 Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 Jein, es gibt den Absatz dass die Jahre vor dem Vollendeten 25. Lebensjahr nicht berücksichtigt werden. Traff wie gesagt in diesem Fall nicht zu aber es gab Prüfungen wo dies zutraff, dann war Sie/Er zwar über 20 Jahre im Unternehmen gezählt haben aber z.B nur 18, dann ergab sich 6 Monate Kündigungsfrist anstatt 7. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Waschmaschine Geschrieben 9. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 (bearbeitet) Achso jetzt versteh ich, wenn die 44 wäre bspw und 25 jahre dort gearbeitet hat müsste sie wie jmd der 19 jahre dort gearbeitet hat bewertet werden oder wie? weil sie hat ja 6 jahre dort gearbeitet als sie noch u25 war. Sprich dann wärs 6 Monate statt 7 Man das ist unnötig kompliziert :upps Bearbeitet 9. Mai 2013 von Waschmaschine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cami Geschrieben 9. Mai 2013 Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 So ist es. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Waschmaschine Geschrieben 9. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 Und wenns nun auf Sonntag fallen würde wärs der nächste Montag? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 9. Mai 2013 Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 @unter 25 gearbeitet Diese Regelung ist seit dem 19.1.2010 durch Urteil vom Europaeischen Gerichsthof ungültig. Mehr dazu: 10/018 Diskriminierung jngerer Arbeitnehmer - Hensche Rechtsanwlte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saldoina Geschrieben 9. Mai 2013 Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 Also Ich habe beim Uwe Bäcker den 12.06. rauss da er 1 Jahr beschäftigt ist und somit 4 Wochen... 4 Wochen != 1 Monat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mazzo Geschrieben 9. Mai 2013 Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 Es hieß aber doch "mit einer Frist von 4 Wochem" ZUM 15. oder Ende des Monats? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saldoina Geschrieben 9. Mai 2013 Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 Joah am 15 oder ende kannste die Kündigung aussprechen und dann 4 Wochen danach bisse weg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mazzo Geschrieben 9. Mai 2013 Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 Hm, ne .. So dürfte das nicht gemeint sein. Ich kann kündigen wann immer ich will, muss aber die Frist zu einem bestimmten Zeitpunkt wahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saldoina Geschrieben 9. Mai 2013 Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 Ok nehm allet zurück 15. ist doch richtig Sommer 2009 war das gleiche. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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