Casakoba Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 Hi, Wie sieht die gesetzliche Reglung aus bei der Übernahme eines Azubis in einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Sobald der PA nach dem Fachgespräch, dass Blatt aushändigt mit: "Bestanden" - ist somit mein IHK-Ausbildungsvertrag beendet? und ab wann werde ich seitens der Firma in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gesetzt, sollte die Firma keinerlei Mitteilung von sich aus machen? - da es hierbei auch um das Gehalt geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
P4PP3 Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 Hi, Wie sieht die gesetzliche Reglung aus bei der Übernahme eines Azubis in einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Sobald der PA nach dem Fachgespräch, dass Blatt aushändigt mit: "Bestanden" - ist somit mein IHK-Ausbildungsvertrag beendet? und ab wann werde ich seitens der Firma in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gesetzt, sollte die Firma keinerlei Mitteilung von sich aus machen? - da es hierbei auch um das Gehalt geht. Ich glaube ich habe das folgendermaßen verstanden: Du beendest deine Prüfung und bekommst den Wisch vom PA. Damit musst du zur Personalabteilung und denen das Ding vorlegen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Ausbildungsverhältnis beendet (Da du ja ab diesem Zeitpunkt ein Fachmann bist ). Sollte jetzt der Arbeitgeber nichts weiter dazu sagen (Was er aber mit sicherheit machen wird) ist das automatisch eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis: Berufsbildungsgesetz § 24 Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. http://www.bmbf.de/pubRD/bbig.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wershatderhats Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 nach meiner Auffassung müsstest du dann in der Tat einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das Problem wird das Gehalt sein. Sollte dein Arbeitgeber dich wirklich nach bestandener Prüfung arbeiten lassen, so geht er durch das Stillschweigen einen mündlichen Vertrag mit dir ein, in dem er dich zu den alten Konditionen unbefristet übernimmt. Jetzt ist die Frage, ob du das möchtest :/Zusammenfassung: Dein Vertrag läuft mit deinem Ausbildungsgehalt weiter bis dein Chef sagt, dass du gehen sollst oder dir einen neuen Vertrag anbietet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casakoba Geschrieben 10. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 Darf er mich überhaupt zu alten Azubi-Konditionen arbeiten lassen oder kann man das auch so sehen, dass er zwar ein unbefristeten Arbeitsvertrag mit mir geschlossen, weil er bis dato Stillschweigen gewahrt hat, aber mindestens z.B 2000-2500€ Brutto anbieten muss, also ein angemessenes Gehalt in diesem Fachbereich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 Sollte dein Arbeitgeber dich wirklich nach bestandener Prüfung arbeiten lassen, so geht er durch das Stillschweigen einen mündlichen Vertrag mit dir ein, in dem er dich zu den alten Konditionen unbefristet übernimmt. Nein. Man lese das BGB, § 612, Absatz 2. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Somit gilt das Prinzip der "Üblichkeit", also gleiche Konditionen wie etwaige Kollegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casakoba Geschrieben 10. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 @Chief Wiggum: Somit gilt das Prinzip der "Üblichkeit", also gleiche Konditionen wie etwaige Kollegen. Interessant. Was gilt heute als "Üblichkeit" nach aktueller Rechtsfassung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 IANAL... Gibt zu viele Faktoren, die da reinspielen könnten... Ortsüblichkeit, Tarifverträge, stell dir den bunten Blumenstrauss an Möglichkeiten vor. Und: auf hoher See und vor Gericht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casakoba Geschrieben 10. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 Okay, das sehe ich ein. Ganz allgemein gesagt, kann man aber davon ausgehen, dass alles unter 1800€ nicht angemessen ist. Also mind. das doppelte des aktuellen Azubi-Gehaltes. Und das nach dem BGB (dein Auszug), eine Weiterbeschäftigung unter Konditionen, die nicht mal als Existenzminimum gewertet werden, untragbar sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 Ganz allgemein gesagt, kann man aber davon ausgehen, dass alles unter 1800€ nicht angemessen ist. Falsch. Es geht nicht um die Angemessenheit des Gehaltes, sondern um die Üblichkeit. Wenn im Betrieb schon ITler für 1700 Brutto tätig sind, sind 1700 Brutto (Minus einen potentiellen "Berufsanfängerfaktor") durchaus korrekt im Sinne von § 612.2 BGB. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casakoba Geschrieben 10. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 Das würde dann im Sinne des § 612.2 BGB lauten, bei IT-Kollegen, welche bereits mehrere Jahre berufstätig sind und bereits sehr lange bei der Firma arbeiten und dadurch ein attraktives Gehalt bekommen, ich nehme als Beispielwert mal 2800-3000€ Brutto, kann ich im Zuge dieses Gesetzestextes ein ebenso ansprechendes Gehalt wiederfahren mit ca. 300-400€ Abzüge als Berufsanfänger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 Du möchtest dir bitte folgendes durchlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung Nach dem Durchlesen solltest du akzeptieren, dass ich deine Frage nicht beantworten werde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gagaguu Geschrieben 11. Mai 2013 Teilen Geschrieben 11. Mai 2013 nach meiner Auffassung müsstest du dann in der Tat einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das Problem wird das Gehalt sein. Sollte dein Arbeitgeber dich wirklich nach bestandener Prüfung arbeiten lassen, so geht er durch das Stillschweigen einen mündlichen Vertrag mit dir ein, in dem er dich zu den alten Konditionen unbefristet übernimmt. Jetzt ist die Frage, ob du das möchtest :/Zusammenfassung: Dein Vertrag läuft mit deinem Ausbildungsgehalt weiter bis dein Chef sagt, dass du gehen sollst oder dir einen neuen Vertrag anbietet. Stimmt so nicht. Er ist dir verpflichtet ein branchenübliches Gehalt zu zahlen und das ist bestimmt nicht die Vergütung eines Auszubildenden. PS: Wurde schon gesagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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