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Geschrieben

Hi,

Wie sieht die gesetzliche Reglung aus bei der Übernahme eines Azubis in einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Sobald der PA nach dem Fachgespräch, dass Blatt aushändigt mit: "Bestanden" - ist somit mein IHK-Ausbildungsvertrag beendet? und ab wann werde ich seitens der Firma in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gesetzt, sollte die Firma keinerlei Mitteilung von sich aus machen? - da es hierbei auch um das Gehalt geht.

Geschrieben
Hi,

Wie sieht die gesetzliche Reglung aus bei der Übernahme eines Azubis in einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Sobald der PA nach dem Fachgespräch, dass Blatt aushändigt mit: "Bestanden" - ist somit mein IHK-Ausbildungsvertrag beendet? und ab wann werde ich seitens der Firma in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gesetzt, sollte die Firma keinerlei Mitteilung von sich aus machen? - da es hierbei auch um das Gehalt geht.

Ich glaube ich habe das folgendermaßen verstanden:

Du beendest deine Prüfung und bekommst den Wisch vom PA. Damit musst du zur Personalabteilung und denen das Ding vorlegen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Ausbildungsverhältnis beendet (Da du ja ab diesem Zeitpunkt ein Fachmann bist ;)). Sollte jetzt der Arbeitgeber nichts weiter dazu sagen (Was er aber mit sicherheit machen wird) ist das automatisch eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis:

Berufsbildungsgesetz § 24

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

http://www.bmbf.de/pubRD/bbig.pdf

Geschrieben

nach meiner Auffassung müsstest du dann in der Tat einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das Problem wird das Gehalt sein. Sollte dein Arbeitgeber dich wirklich nach bestandener Prüfung arbeiten lassen, so geht er durch das Stillschweigen einen mündlichen Vertrag mit dir ein, in dem er dich zu den alten Konditionen unbefristet übernimmt. Jetzt ist die Frage, ob du das möchtest :/Zusammenfassung: Dein Vertrag läuft mit deinem Ausbildungsgehalt weiter bis dein Chef sagt, dass du gehen sollst oder dir einen neuen Vertrag anbietet.

Geschrieben

Darf er mich überhaupt zu alten Azubi-Konditionen arbeiten lassen oder kann man das auch so sehen, dass er zwar ein unbefristeten Arbeitsvertrag mit mir geschlossen, weil er bis dato Stillschweigen gewahrt hat, aber mindestens z.B 2000-2500€ Brutto anbieten muss, also ein angemessenes Gehalt in diesem Fachbereich.

Geschrieben
Sollte dein Arbeitgeber dich wirklich nach bestandener Prüfung arbeiten lassen, so geht er durch das Stillschweigen einen mündlichen Vertrag mit dir ein, in dem er dich zu den alten Konditionen unbefristet übernimmt.

Nein.

Man lese das BGB, § 612, Absatz 2.

Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Somit gilt das Prinzip der "Üblichkeit", also gleiche Konditionen wie etwaige Kollegen.

Geschrieben

@Chief Wiggum:

Somit gilt das Prinzip der "Üblichkeit", also gleiche Konditionen wie etwaige Kollegen.

Interessant. Was gilt heute als "Üblichkeit" nach aktueller Rechtsfassung?

Geschrieben

Okay, das sehe ich ein. Ganz allgemein gesagt, kann man aber davon ausgehen, dass alles unter 1800€ nicht angemessen ist. Also mind. das doppelte des aktuellen Azubi-Gehaltes. Und das nach dem BGB (dein Auszug), eine Weiterbeschäftigung unter Konditionen, die nicht mal als Existenzminimum gewertet werden, untragbar sind.

Geschrieben
Ganz allgemein gesagt, kann man aber davon ausgehen, dass alles unter 1800€ nicht angemessen ist.

Falsch. Es geht nicht um die Angemessenheit des Gehaltes, sondern um die Üblichkeit.

Wenn im Betrieb schon ITler für 1700 Brutto tätig sind, sind 1700 Brutto (Minus einen potentiellen "Berufsanfängerfaktor") durchaus korrekt im Sinne von § 612.2 BGB.

Geschrieben

Das würde dann im Sinne des § 612.2 BGB lauten, bei IT-Kollegen, welche bereits mehrere Jahre berufstätig sind und bereits sehr lange bei der Firma arbeiten und dadurch ein attraktives Gehalt bekommen, ich nehme als Beispielwert mal 2800-3000€ Brutto, kann ich im Zuge dieses Gesetzestextes ein ebenso ansprechendes Gehalt wiederfahren mit ca. 300-400€ Abzüge als Berufsanfänger.

Geschrieben
nach meiner Auffassung müsstest du dann in der Tat einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das Problem wird das Gehalt sein. Sollte dein Arbeitgeber dich wirklich nach bestandener Prüfung arbeiten lassen, so geht er durch das Stillschweigen einen mündlichen Vertrag mit dir ein, in dem er dich zu den alten Konditionen unbefristet übernimmt. Jetzt ist die Frage, ob du das möchtest :/Zusammenfassung: Dein Vertrag läuft mit deinem Ausbildungsgehalt weiter bis dein Chef sagt, dass du gehen sollst oder dir einen neuen Vertrag anbietet.

Stimmt so nicht. Er ist dir verpflichtet ein branchenübliches Gehalt zu zahlen und das ist bestimmt nicht die Vergütung eines Auszubildenden.

PS: Wurde schon gesagt.

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