uthred Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 Hi, Ich habe eine Frage zur "Sicherheit" am Arbeitsplatz. Ich habe an meinem Arbeitzplatz Fruchtgummies, sehr scharfe Fruchtgummies, liegen. Nun hat sich das Kind von meinem Chef, welches diesen besucht hatte, unerlaubter Weise an diesen Gütlich getan und entsprechend auf die Schärfe reagiert. Dies tut mir natürlich Leid, aber in wiefern bin ich verpflichtet meine Fruchtgummies entsprechend zu sichern? Das Kind hatte bei mir im Büro nichts zu suchen und die Fruchtgummies waren auch nicht offenliegend zugreifbar, sondern in der Tüte, seitlich am Tisch liegend. Mein Chef ist jetzt gerade ziemlich sauer auf mich, aber ich war nicht am Arbeitsplatz und konnte dementsprechend das Kind nicht daran hindern. Was also habe ich zu machen, trifft mich Schuld und kann ich die angedrohte Mahnung bekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 (bearbeitet) Vorweg: IANAL Ich würde mal sagen, das Dein Chef da wohl seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist. Als Vater des Kindes liegt die Aufsichtspflicht erst einmal bei ihm, solange er sie nicht deligiert. Und ich denke mal, das auf der Verpackung der Fruchtgummis auch ein Hinweis ist, das die Dinger scharf sind oder? Und falls Dein Chef Dich weger der Sache tatsächlich abmahnen sollte, wovon ich nicht ausgehe, dann steht es Dir natürlich frei, damit zum Anwalt Deines geringsten Misstrauens zu gehen ;-) Bearbeitet 10. Mai 2013 von Systemlord Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
uthred Geschrieben 10. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 Ja Da ist ein Hinweis drauf: "EXTRA SCHARF!! Hot Chii Peppers", nur kann das Kind anscheinend nicht lesen -.- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 (bearbeitet) Wo kämen wir denn hin?! Und was wenn das Kind beschließt die alten Windows- und MS Word 98 CDs aufzuessen, die Du auf einer Spindel hortest? Vielleicht sollte der Chef lieber seinem Kind lieber klar machen, dass man sich ohne Erlaubnis nicht am Eigentum anderer Menschen einfach so bedienen darf... Ob Du eine Mahnung bekommen kannst? Kann sein. Ist aber nicht der "Sicherheit am Arbeitsplatz" geschuldet, sondern der offensichtlichen Unfähigkeit des Vaters sein Kind zu erziehen. Wichtiger wäre eher die Frage ob die Mahnung vor irgendeinem Gericht Bestand hätte. Und da würde ich eher nicht darauf wetten wollen. Mal abgesehen davon: das Verhältnis zwischen Dir und deinem Chef ist nach diesem "Vorfall" zerrütet. Ob Du mit einer flehenden Kniefall-Aktion, obwohl Du nicht Schuld hast, dieses noch groß kitten willst, bleibt Dir überlassen. Anscheinend ist dein Chef diese Art von Mensch, die den Grund für seine Versäumnisse bei Anderen sucht, d.h. seinen Fehler eingestehen wird er wohl nicht. Selbst wenn er die Mahnung also nicht ausspricht (weil sie keinerlei Bestand hat) oder Du sie vor Gericht erfolgreich anfichst... mit solchen Menschen würde ich persönlich nicht (lange) arbeiten wollen. Bearbeitet 10. Mai 2013 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
afo Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 Wie alt ist das Kind denn? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
uthred Geschrieben 10. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 Das Kind ist 7 Jahre alt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 1) Dein Chef hat - in meinen Augen - definitiv seine Aufsichtspflicht vernachlässigt 2) Such Dir nen neuen Arbeitsplatz, unabhängig davon, ob Dein Chef Dich deswegen abmahnt oder nicht. 3) Falls er Dich abmahnt wirf das Ding dem Anwalt Deines geringsten Misstrauens zum Fraß vor und freue Dich über die Begrüngung für die sofortige Kün digung, die er Dir frei Haus geliefert hat Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 joajoa, ruhig blut, morgen ist erst mal wochenende.... alle eltern erschrecken, wenn dem nachwuchs was passiert. und wenn man erschrickt, dann gibts leute, die müsen den schreck an niedriger stehenden auslassen.... so what. dein chef weiß selbst, dass dich keine schuld trifft. der ist auch bestimmt kein idiot und schickt ne abmahnung. ich würde ganz cool bleiben und am montag mal nachfragen, wies dem filius so geht. kannst ja auch sagen, dass es dir leid tut und dass du den kleinen aufgeklärt hättest, wenn du am platz gewesen wärst... so eine abmahnung hätte wenn überhaupt nur ne chance, wenn der chef die anwesenheit des zögling angekündigt hätte und von euch besondere maßnahmen verlangt hätte, gegen die du verstoßen hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 10. Mai 2013 Teilen Geschrieben 10. Mai 2013 so eine abmahnung hätte wenn überhaupt nur ne chance, wenn der chef die anwesenheit des zögling angekündigt hätte und von euch besondere maßnahmen verlangt hätte, gegen die du verstoßen hast. Selbst dann halte ich eine Abmahnung für gewagt. Er hat schließlich keine Schnapspralinen liegen lassen, sondern scharfe Gummibärchen. Wenn mir da jemand mit einer Abmahnung kommt, dann sieht man sich vorm Arbeitsgericht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
uthred Geschrieben 11. Mai 2013 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2013 Naja die Wogen haben sich schon wieder geglättet. Mein Chef hat eingesehen das er etwas Überreagiert hatte, er hatte gedacht ich hätte dem Kind die Fruchtgummies gegeben. Mit der Mahnung war anscheinend auch nicht die offizielle Abmahnung gemeint, sondern das mir das ne Mahnung sein soll. Daraufhin hat er mir noch ein Bier ausgegeben und damit hat sich die Sache für mich erledigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 11. Mai 2013 Teilen Geschrieben 11. Mai 2013 Wenn es um den eigenen Nachwuchs geht reagieren die Menschen leider oft (erst mal) emotional und meist hirnlos. Wenn das ein Ausrutscher war und er sonst "normal" ist, dann: "Vergeben, aber nicht vergessen". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 11. Mai 2013 Teilen Geschrieben 11. Mai 2013 Was also habe ich zu machen, trifft mich Schuld und kann ich die angedrohte Mahnung bekommen? Generell kann man für alles abgemahnt werden. Das muss jedoch zeitnah und schriftlich geschehen. Solltest du eine Abhmahnung erhalten, hast du das Recht einer Stellungsnahme, die du schriftlich verfassen musst und die deiner Personalakte zugefügt werden muss (von der Personalabteilung bzw. -leiter/in). Dort dann einfach den Sachverhalt erklären. Tritt dann eines Tages der Fall auf, dass du durch Wiederholung oder weiterer Abhmahnungen gekündigt wirst, kann dich die Stellungsnahme retten. Nimmst du keine Stellung zu der Abmahnung, räumst du auf jeden Fall ein, dass die Abhmahnung gerechtfertigt ist. Einen Anwalt brauchst du noch nicht sondern erst, wenn du wirklich gekündigt wirst. Und dann ist es gut, wenn du die Stellungsnahme hast. Diese kann von Arbeitgeber auch nicht abgelehnt werden, er ist dazu verpflichtet, sie abzuheften. Damit wirkt man ungerechtfertigen Abmahnungen entgegen. Mein Chef ist jetzt gerade ziemlich sauer auf mich, aber ich war nicht am Arbeitsplatz und konnte dementsprechend das Kind nicht daran hindern. In diesem Fall würde ich das persönliche Gespräch suchen. Sage ihm, dass dir der Vorfall leid tut. Werfe ihm aber keinesfalls etwas vor, zB dass er seine Aufsicht verletzt hat oder das Kinder (sowie alle, die nicht dort beschäftigt bzw. mit euch beruflich zu tun haben) dort nichts verloren haben. Es kommt nicht gut, einem Chef zu sagen, was man zu tun hat. Aber einen Fehler einräumen würde ich auch nicht, da du ja nichts verwerfliches getan hast. Dumme Dinge passieren eben. Vielleicht könnt ihr dann ja beide darüber lachen und wenn nicht, dann hast du es wenigstens probiert. Du bist ja kein Unmensch und er hoffentlich auch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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